Muss man im zug maske tragen

>> Die FFP2-Maskenpflicht bleibt aber weiter bestehen <<

  • Die FFP2-Maskenpflicht gilt im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr erst ab 18 Jahren
  • Kinder zwischen einschließlich 6 und 17 Jahren müssen keine FFP2-Maske tragen – hier genügt weiterhin eine medizinische Maske
  • Die FFP2-Maskenpflicht gilt auch für das Zug- und Buspersonal sofern kein anderweitiger, mindestens gleichwertiger Schutz für andere Personen gegeben ist. Solange sich das Fahrpersonal also hinter einer Trennscheibe des Fahrzeuges aufhält, ist keine Maske erforderlich. Gibt es eine solche Trennvorrichtung nicht, z.B. in kleineren Fahrzeugen, muss auch das Fahrpersonal eine FFP2-Maske tragen.

Eine Übersicht zu den Regelungen und Maßnahmen sowie die aktuelle Corona-Verordnung ist auf den Seite der Landeregierung (www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung) veröffentlicht.

FFP2-Masken bieten den besten Schutz

Im Rahmen einer breit angelegten Studie hat das Max-Planck-Institut die Schutzwirkung von Masken untersucht. Das Ergebnis: Richtig sitzende FFP2-Masken bieten selbst bei geringem Abstand einen sehr guten Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus. Insbesondere gegen die aktuelle Omikron-Variante entfalten FFP2-Masken eine sehr hohe Schutzwirkung.

Mehr zur Schutzwirkung von FFP2-Masken

Warum muß ich eine Maske im ÖPNV tragen?
Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich in der Pandemie als besonders wirkungsvolle Maßnahme erwiesen. Gerade vor dem Hintergrund möglicher besonders ansteckender Mutationen weisen Bund und Länder darauf hin, dass FFP2-Maske eine höhere Schutzwirkung haben als einfache OP-Masken oder Alltagsmasken. So kann man sich selbst und andere wirksamer vor einer Infektion schützen und einen wichtigen Beitrag gegen die Verbreitung besonders ansteckender Mutationen des Coronavirus leisten.

Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zum Tragen einer Maske?
Die Maskenpflicht gilt laut Bundesinfektionsschutzgesetz ab einem Alter von sechs Jahren. Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keine Maske tragen.
Gleiches gilt für Personen, die nachgewiesen durch ein ärztliches Attest von der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske befreit sind. Das Attest ist auf Verlangen des Personals der Verkehrsunternehmen vorzuzeigen.Ausgenommen von der Maskenpflicht sind auch gehörlose Menschen und Personen, die mit diesen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen.Regelung an Haltestellen: an oberirdischen Haltestellen im Freien gilt die Maskenpflicht nicht, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern dauerhaft eingehalten werden kann.

Wo muss eine Maske getragen werden?
In allen Bussen und Bahnen, in Bahnhöfen und auf Bahnsteigen.

Darf ich zum Essen und Trinken die Maske abnehmen?
Nein. In den Nahverkehrsmitteln ist das nicht erlaubt.

Hygiene, Fahrkartenkontrolle, Ticket-Stornierung, Bordgastronomie: So wirken sich Corona-Einschränkungen auf Bahnreisen aus.

  • Maskenpflicht gilt weiterhin

  • Keine 3G-Regel mehr im Fernverkehr

  • Auslastungsanzeige soll volle Züge verhindern

Aufgrund der sich verändernden Infektionszahlen werden die Corona-Bestimmungen bei Reisen in Deutschland immer wieder angepasst. Bundesweit gilt nur noch ein Corona-Basisschutz. Dieser beinhaltet unter anderem eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln. Laut Corona-Infos der Deutschen Bahn* gibt es im Fernverkehr keine 3G-Regel mehr. Im Regionalverkehr gelten die jeweiligen Regelungen der Länder*.

In den Zügen der Deutschen Bahn und in den Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs besteht weiterhin die Pflicht, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die DB empfiehlt, eine FFP2-Maske zu benutzen. In den Bahnhöfen und im Außenbereich bestehe in der Regel aktuell keine Maskenpflicht, so die Bahn, die jedoch darum bittet, Rücksicht auf andere Reisende zu nehmen. In den einzelnen Bundesländern kann diese Regelung abweichen, deshalb sollten sich Reisende über länderspezifische Corona-Regeln* informieren.

Sicherheitsmitarbeiter kontrollieren die Maskenpflicht laut Bahn stichprobenhaft. Wenn ein Fahrgast der Maskenpflicht wiederholt nicht nachkommt, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden, in Konfliktsituationen soll das die Bundespolizei regeln. Wer aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann, ist dazu auch nicht verpflichtet. Das Zugpersonal ist berechtigt, um Vorlage eines Attests zu bitten.

Wie in allen Bereichen des öffentlichen Lebens gelten auch für Bahnreisen die vom Robert Koch-Institut ausgegebenen Hygieneregeln in Bus und Bahn, darunter Mindestabstand wahren, regelmäßiges Händewaschen und in die Armbeuge niesen oder husten.

Infos über aktuelle Verbindungen

Informationen zu Verbindungen, Einschränkungen und Fahrplananpassungen im Regional- oder Fernverkehr sowie Bus- und Bahntickets oder die BahnCard erhält man kontaktlos über das Online-Angebot der Deutschen Bahn* oder mithilfe der App "DB Navigator". Dort kann man auch alle aktuellen Meldungen nachlesen.

Bei sehr hoher Auslastung nicht mehr buchbar

Durch die Auslastungsanzeige der Deutschen Bahn* können Kunden auf der Internetseite der Bahn und in der App DB Navigator sehen, wie voll ein Fernverkehrszug voraussichtlich wird. Hier handelt es sich um eine Prognose auf Basis der historischen Auslastungswerte sowie der bereits eingegangen Buchungen, die bis zur Abfahrt regelmäßig an den aktuellen Stand angepasst wird.

Ab einer voraussichtlichen Auslastung von mehr als der Hälfte der Sitzplatzkapazität werden die Verbindungen besonders markiert. Wenn außergewöhnlich hohe Auslastung erwartet wird, Überfüllung des Zuges auf einigen Streckenabschnitten droht und viele Fahrgäste stehen müssen, sind Ticketbuchung und Sitzplatzreservierung nicht mehr möglich.

Für alle Reisen im Fernverkehr empfiehlt die Bahn grundsätzlich eine Sitzplatzreservierung. Den Fahrgästen rät die DB zudem, beim Ticketkauf nicht nur die schnellste Verbindung in Betracht zu ziehen. Wer bereit sei, etwas mehr Zeit einzuplanen oder einen zusätzlichen Umstieg in Kauf zu nehmen, profitiere oft von weniger vollen Zügen. Am Ticketautomaten, auf der Internetseite der Bahn und in der App DB Navigator kann man unter "Angaben zur Verbindung" die Suche nach der schnellsten Verbindung deaktivieren und sich Alternativen anzeigen lassen.

Die DB Reisezentren haben bundesweit geöffnet. Plexiglasscheiben an den Schaltern schützen vor Tröpfcheninfektion, in den Warteschlangen gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern.

Ticketkontrolle in der Bahn in Corona-Zeiten

Muss man im zug maske tragen

Kontaktlose Ticketkontrolle ist in Corona-Zeiten bei der DB unabdingbar © Deutsche Bahn AG

Im Zug erfolgt die Kontrolle des Tickets sowohl im Nah- als auch im Fernverkehr kontaktlos. Das bedeutet: nur auf Sicht und per Scan. Fahrgäste zeigen ihr Smartphone mit dem Digitalen Ticket in der App DB Navigator oder ein ausgedrucktes Papierticket. Mit der Funktion des Komfort Check-In auf der App DB Navigator oder online kann man sich die Fahrkartenkontrolle auch komplett sparen.

Einreise aus dem Ausland

Auch für Bahnreisende gelten die aktuellen Vorschriften bei der Einreise nach Deutschland. Die digitale Einreiseanmeldung* wird nur bei der Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet benötigt.

Für Personen, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen, gilt ein Beförderungsverbot: Bahn-, Bus- oder Schiffsunternehmen dürfen Personen, die keinen negativen Coronatest und keine digitale Einreiseanmeldung vorweisen können, nicht mehr von einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland befördern.

Infos der Deutschen Bahn zur Einreise*

Regelungen in der Bordgastronomie

Auch in der Bordgastronomie* ist die 3G-Regel ausgesetzt.

In den DB Lounges* für Reisende der 1. Klasse und BahnComfort-Kunden in Bahnhöfen gelten die örtlichen Hygieneregeln - abhängig von den Vorgaben der lokalen Behörden des jeweiligen Bundeslandes* . Die Bahn empfiehlt weiterhin das Tragen einer medizinischen oder FFP2 Maske während des Aufenthaltes in den DB Lounges.

Wegen Corona: Mehr Hygiene in den Zügen

Muss man im zug maske tragen

Häufiges Putzen der Kontaktflächen soll das Ansteckungsrisiko minimieren © Deutsche Bahn/Pablo Castagnola

Um die Ansteckungsgefahr in Zügen und Bahnhöfen so gering wie möglich zu halten, hat die Deutsche Bahn die Zahl der Reinigungskräfte aufgestockt. Wie die Fahrgäste tragen sie Mund- und Nasenschutz, außerdem stehen ihnen Handschuhe und Desinfektionsmittel zur Verfügung.

In den Zügen reinigen sie stationär und unterwegs Toiletten, Haltestangen, Türgriffe und -drücker sowie auf den Bahnhöfen Fahrkarten- und Snackautomaten. Außerdem füllen sie Seifen- und Desinfektionsspender in Zügen, Servicecentern und Waschräumen regelmäßig auf.

Service vor Ort: In Ihrer ADAC Geschäftsstelle

Aktuelle Informationen zu Ihrem Reiseziel, Toursets und die Motorwelt, exklusiv für ADAC Mitglieder, außerdem Reiseführer, Vignetten und persönliche Beratung rund um Ihre Mobilität: Das alles bieten die ADAC Geschäftsstellen ganz in Ihrer Nähe.

Und auch telefonisch ist der Club für Sie da – unter Tel. 0800 5 10 11 12 (Mo. bis Sa. von 8 bis 20 Uhr).

Buchen Sie Ihre nächste Reise in den ADAC Geschäftsstellen und Reisebüros* oder finden Sie auf adacreisen.de* umfassende Informationen zu unterschiedlichen Destinationen weltweit sowie aktuelle Reiseangebote.

Ticket-Storno: Wieder reguläre Bedingungen

Bei der Bahn gelten wieder die regulären tariflichen Stornokonditionen*, es gibt keine Corona-Sonderkulanz mehr. Daher sind sowohl die Flexpreise als auch die Sparpreise stornierbar, Tickets zum Super Sparpreis jedoch von Umtausch und Stornierung ausgeschlossen. Die Bahn empfiehlt die Buchung eines stornierbaren Angebots.

Neu ist die Möglichkeit der Sofortstornierung*: Fahrgäste können online auf bahn.de* oder in der App DB Navigator gebuchte Tickets vor dem ersten Geltungstag innerhalb von zwölf Stunden nach der Buchung kostenlos stornieren. Sie erhalten den kompletten Zahlungsbetrag zurück. Das gilt laut Bahn auch für Super Sparpreise und Sparpreise.

Wieder Angebote für Kinder

DB Kinderbetreuer Teams sind samstags und sonntags auf ausgewählten, kinderreichen Strecken in vielen ICE Zügen mit an Bord. Mit einem mobilen coronakonformen Konzept sollen sie Kreativprogramm mit Spielen, Rätseln oder Zauberei an die Sitzplätze der Kinder bringen und Eltern entlasten. Infos zur Kinderbetreuung im ICE*

Derzeit nicht verfügbar ist der Service Kids on Tour, bei dem Kinder, die allein ohne Eltern reisen, durch pädagogisch geschulte Mitarbeiter der Bahnhofsmission begleitet werden. Hier gibt es Infos zum Service Kids on Tour*.

Coronavirus: Diese Rechte haben Reisende

  • Was muss ich beachten, wenn ich trotz Corona eine Reise buche?

  • Kann ich auch eine Reise innerhalb Deutschlands kostenfrei stornieren?

  • Bekommt man das Geld für nicht stattfindende Veranstaltungen zurück?

Hier finden Sie Antworten auf diese und viele weitere Rechtsfragen rund um das Coronavirus.

Mehr Infos zu Bahn und Corona*

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