Fünf Überlebenstipps für fiebrige Eltern Show
Es ist eigentlich ganz einfach: rufe mal bei der Krankenkasse an, in der Du versichert bist. Wenn Du z. B. wegen der Geburt im KH bist oder Du sonst akut erkrankst und Euer 1,5 Jahre altes Kind betreut werden muss, gibt es verschiedene Möglichkeiten der "Haushaltshilfe". So nennt man die Leistung, wenn die Mutter, die sich bisher um alles gekümmert hat erkrankt und Kind(er) betreut werden müssen. Wenn es z. b. in der Firma Deines Mannes möglich ist, dass er unbez. Urlaub nimmt, haben die Krankenkassen die Möglichkeit seinen Verdienstausfall bis zu einer gewissen Höhe zu erstatten. Das ist jedoch von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Zuzahlungen müssen geleistet werden, d.h. 10% des täglichen Verdienstausfalles, mind. 5,00 , max. 10,00 werden vom Erstattungsbetrag der Kasse abgezogen. Dies geschieht jedoch nur, wenn Deine Erkankung NICHT auf die Schwangerschaft, bzw. Folgen der Entbindung zurückzuführen sind. Ansonsten sind keine Zuzahlungen zu leisten Falls das mit dem unbez. Urlaub nicht klappen sollte, kann man z.B. Freunde oder Nachbarn fragen (wichtig: sie dürfen nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sein), ob diese die Haushaltshilfe übernehmen, dann kann man einen Stundensatz von der Krankenkasse bezahlt bekommen für die Zeit, in der Dein Mann arbeiten ist (Zuzalungen wie oben). Oder, wenn auch daas nicht geht, kann man eine professionelle Haushaltshilfe in Anspruch nehmen. Die kommt dann von einer Sozialstation und wird von der Kasse (bis auf evtl. Zuzahlungen) übernommen (ist für die Kasse am teuersten). Die Kosten rechnet die Sozialstation direkt mit der Kasse ab, Rg. über Zuzahlung würde dann direkt von der Krankenkasse kommen. Wichtig: immer sofort bei der Krankenkasse anrufen, sobald eine Erkrankung oder ein KH-Aufenthalt beginnt. Die helfen dann immer sofort weiter. Krank sein, sich ins Bett legen und auskurieren? Davon träumen die meisten Mütter nur. Denn die Realität ist fast immer anders. Ein Virus kommt meistens nicht allein. Bei uns ist es fast immer eine Kettenreaktion. Und gemeinerweise erkrankt der Vater meiner Kinder oft als Erster, er lässt sich krank schreiben, verbringt ein paar Tage auf dem Sofa – versorgt mit Tee und Wärmflaschen. Dann erkrankt das erste Kind, kurz darauf das zweite. Zwischen Kind Eins und Kind Zwei beginnt dann auch schon mein eigener Hals zu kratzen. Oder ein leichter Würgereiz stellt sich – je nach Krankheit – ein. Der Mann schleicht wieder an den Arbeitsplatz – klar, da darf er ja nicht lange fehlen. Und die liebe Mama? Die findet sich in einem surrealen schlaflosen Albtraum wieder: Tee kochen, Kinder stundenlang trösten und bekuscheln, Betten beziehen, Wäsche waschen, Erbrochenes aufwischen, Betten beziehen, irgendwelche Medikamente in widerstrebende Kinderkörper bugsieren, Bilderbücher vorlesen, trösten, kuscheln, aufwischen, waschen, Betten beziehen und noch mal von vorne. Ein krankes Kind ist schon nicht schön. Zwei kranke Kinder sind Schwerstarbeit. Gemeinerweise mag mein Immunsystem den Schlafentzug gar nicht. Wenn ich Pech habe, erkranke ich mit den Kindern gemeinsam. Oder kurz danach. Aber einfach ins Bett gehen und auskurieren? Mit zwei Kindern, die schon wieder auf dem Weg der Besserung sind? Mitgefühl oder Rücksicht kennen die einfach noch nicht. Ich kam wankend von einem intensiven Kontakt mit der Kloschüssel zurück, da lautete der Kommentar meiner damals Vierjährigen nur: „Mama, du siehst aber schlecht aus. Kochst du uns jetzt endlich Kakao?“ Die mütterliche Gesundheit wird in den meisten Familien ziemlich hintenan gestellt. Wenn alle krank sind, wer schleppt sich dann in den Supermarkt? Genau: Mama. Doch wer immer nur an die anderen denkt, erholt sich irgendwann wirklich nicht mehr. Ganz wichtig ist es, in solchen Situationen den Mut aufzubringen. andere um Hilfe zu bitten. Vielleicht kann die Oma ein paar Stunden kommen, damit auch für die kranke Mama ein paar Stündchen Schlaf drin sind? Krankheit ist ein Ausnahmezustand, er erlaubt auch Ausnahmelösungen. Wenn der Papa auf der Arbeit unabkömmlich ist, die Oma keine Zeit hat, aber Schlaf jetzt einfach ein Menschenrecht ist, das Mama braucht, dann darf der liebe Nachwuchs auch mal eine DVD gucken – und Mama in der Zeit ein Nickerchen halten. Kranke Kinder betreuen oder selbst krank? Die rechtliche Lage:Bei Kindern unter zwölf Jahren im eigenen Haushalt haben berufstätige Mütter und Väter oder Alleinerziehende Anspruch darauf, für die Pflege ihres kranken Kindes von der Arbeit bezahlt oder unbezahlt freigestellt zu werden. Die Anzahl der möglichen Freistellungstage bezieht sich jeweils auf ein Kalenderjahr und gilt nur für Kinder unter zwölf Jahren. Freistellungstage bedeutet, dass ihr zuhause bleiben könnt – ob diese Tage bezahlt oder unbezahlt sind, hängt allerdings vom Arbeitsvertrag ab.
Rechtliche Grundlagen „Bezahlt“ und „unbezahlt“ bezieht sich hierbei auf die Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch das beschäftigende Unternehmen. Bezahlte Freistellung nach § 616 BGB Dieser Anspruch auf bezahlte Freistellung zur Pflege eines kranken Kindes ist jedoch häufig durch eine tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Regelung ausgeschlossen – also schaut genau in euren Arbeitsvertrag, was vereinbart wurde. Unbezahlte Freistellung und Kinderkrankengeld nach § 45 SGB VFalls der Anspruch auf bezahlte Freistellung arbeits- oder tarifvertraglich ausgeschlossen oder bereits ausgeschöpft ist, besteht ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung nach § 45 SGB V. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gesetzlich krankenversichert sind und Anspruch auf Krankengeld haben, erhalten in diesem Fall als Lohnersatz ein sogenanntes Kinderkrankengeld von ihrer Krankenversicherung. Das (Brutto-)Kinderkrankengeld beträgt – bis zu einem (jährlich neu) gesetzlich festgelegten Höchstbetrag (max. 70 % davon) – 90 Prozent des während der Freistellung ausgefallenen Nettoverdienstes. Bei Bezug von beitragspflichtigen Einmalzahlungen (zum Beispiel Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) innerhalb der vorangegangenen zwölf Kalendermonate vor der Freistellung beträgt das Kinderkrankengeld 100 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Dieses Krankengeld muss mit einer entsprechenden Bescheinigung (Attest) des Kinderarztes oder der Kinderärztin, in der der Betreuungsbedarf festgehalten ist, bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden. Voraussetzungen für das Kinderkrankengeld
Kinderkrankengeld bei Unfall des Kindes oder Arbeitssuche Freistellung und Kinderkrankengeld bei schwerstkranken Kindern Danach besteht ein zeitlich unbegrenzter Anspruch, wenn das Kind an einer Erkrankung leidet,
Hilfe im Haushalt und bei der KinderkrankenpflegeUnter bestimmten Voraussetzungen haben Familien Anspruch auf Hilfe bei der häuslichen Kinderkrankenpflege oder im Haushalt Wenn die Betreuung und Pflege des kranken Kindes durch die Eltern nicht ausreicht, kann der Kinderarzt oder die Kinderärztin eine häusliche Kinderkrankenpflege verordnen. Die Kosten hierfür werden von den Krankenkassen unter folgenden Voraussetzungen getragen:
Wie läuft das mit dem Anspruch auf eine Haushaltshilfe? Wenn eine Mama aufgrund ihrer Schwangerschaft oder Entbindung den Haushalt nicht weiterführen und somit ihr Kind nicht betreuen kann oder selbst ins Krankenhaus oder in Kur muss, kann bei der Krankenkasse eine Haushaltshilfe beantragt werden. Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse sind:
Wer aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen sein Kind nicht versorgen können und es durch andere Mitglieder der Familie nicht ausreichend betreut werden kann, kann sich auch an das örtliche Jugendamt wenden. Das gilt auch für den Fall, dass das Kind erkrankt und keine Freistellungs- oder Urlaubstage mehr verfügbar sind. Das Jugendamt kann gegebenenfalls eine Haushaltshilfe stellen oder andere vorübergehende Hilfen leisten und übernimmt – je nach Notlage und finanzieller Situation – eventuell auch die Kosten einer professionellen Kinderkrankenpflege. Die hier zusammengetragenen Informationen stammen von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung – kurz BZgA. Mehr Informationen bekommt ihr bei eurer Krankenkasse. |