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Darf Schwesta Ewas Töchterchen mit ins Gefängnis?© Matthias Balk/dpa Tasche durchsuchen, Alkoholtest: Was darf die Polizei – und was nicht? Eine Polizeikontrolle löst bei vielen Autofahrern erst einmal Unsicherheit aus – egal ob sie aus reiner Routine erfolgt oder wegen eines Verkehrsverstoßes. Oft rührt die aus mangelndem Wissen über das richtige Verhalten in klassischen Situationen: Muss man zum Beispiel einen Alkoholtest zustimmen, wenn die Polizei darum bittet? Und dürfen Beamte jederzeit die eigene Tasche durchsuchen? Das interessiert andere MSN-Leser: Wenn der Zug nicht fährt: Diese Rechte haben Reisende bei Wetterchaos Panne auf der Autobahn: Das müssen Sie beachten Vorwürfe gegen Polizei: Mutter von vermisster Rebecca (15) nennt Spurenfund „logisch“
Kunden haben es gefordert: Ikea kündigt große Neuerung bei beliebten Hotdogs an Wir erklären, an welche Vorschriften sich Polizisten bei ihrer Arbeit halten müssen und welche Rechte man als Bürger im Umgang mit der Polizei hat: Muss ich meinen Ausweis wirklich immer dabei haben? In Deutschland gibt es grundsätzlich keine Pflicht, den Personalsausweis ständig mitzuführen. Allerdings muss, laut dem Personalausweisgesetz (PAuswG), jeder Bürger ab dem 16. Lebensjahr einen gültigen Ausweis besitzen – sonst droht gegebenenfalls ein Bußgeld. Für bestimmte Gewerbe gilt allerdings eine Ausnahme: Zur Unterbindung von Schwarzarbeit müssen sich beispielsweise Bauarbeiter oder Mitarbeiter in Gaststätten immer ausweisen können, erklärt die Rechtsanwältin Melanie Solmecke aus der Kanzlei Solmecke Rechtsanwälte. Ermittlungen zu Rebecca Reusch: Berliner Polizei weist Vorwürfe gegen Öffentlichkeitsarbeit zurück
Dürfen Polizisten immer den Ausweis verlangen? Der Personalausweis ist in erster Linie ein Instrument zur Feststellung der Identität durch Behörden. Bei der Identitätsfeststellung handele es sich um eine Maßnahme von geringer Intensität, sie schade dem Befragten nicht, so die Rechtsanwältin. „Die Polizei darf also die Personalien einer Person aufnehmen, zum Beispiel, wenn diese als Zeuge in Betracht kommt oder einer Straftat verdächtigt wird“. Wer seinen Personalausweis nicht dabei hat, muss mündliche Angaben zu seiner Person machen. Muss der Polizist mir Dienstausweis und Dienstnummer zeigen? Bei Amtshandlungen und auf Verlangen müssen sich Polizisten grundsätzlich ausweisen, vor allem, wenn Sie „unmittelbaren Zwang ausüben“, erklärt Melanie Solmecke. „Die Vorschriften variieren allerdings je nach Bundesland“. In einigen Bundesländern tragen Polizeibeamte auch Namensschilder oder Schilder mit Nummern, mit deren Hilfe sich der Beamte auch im Nachhinein identifizieren lasse. Mann fast tot geprügelt : SEK nimmt fünf tatverdächtige Rocker fest – einen in Köln
Darf die Polizei einfach meine Tasche durchsuchen? Im Gegensatz zur Identitätsfeststellung ist die Durchsuchung einer Tasche ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre des Betroffenen. Deshalb darf die Polizei auch nur im Rahmen der Strafverfolgung persönliche Sachen durchsuchen, um Beweise für eine Straftat zu sichern. „Grundsätzlich erfordert das auch eine richterliche Anordnung“ verdeutlicht Melanie Solmecke, „bei besonderer Dringlichkeit kann diese Anordnung jedoch auch wegfallen.“ Darüber hinaus könne die Polizei zur Abwehr von Gefahren Durchsuchungen vornehmen – jedoch niemals ohne Anlass. Muss man ins Röhrchen pusten, wenn man angehalten wird? Tatsächlich gibt es keine Pflicht, bei einer Straßenverkehrskontrolle einen Atemalkoholtest zu machen. Seit 2017 dürfen Polizeibeamte jedoch einen Blutalkoholtest anordnen – und das auch gegen den Willen des Fahrers. Vor der Reform wurde dieser Test von Richter oder Staatsanwaltschaft veranlasst, nun dürfen Polizeibeamte selbst entscheiden, ob sie den Test anordnen. Voraussetzung hierbei ist allerdings nach wie vor ein entsprechender Anfangsverdacht, wie etwa ein starker Geruch nach Alkohol oder das Fahren in Schlangenlinien. Terror oder Beziehungstat?: Polizei nimmt mutmaßlichen Schützen von Utrecht fest
Ich habe eine Vorladung bekommen, muss ich auf dem Polizeirevier erscheinen? Eine Vorladung ist ganz allgemein nur die Aufforderung, persönlich vor einer staatlichen Stelle wie der Polizei zu erscheinen. Eine rechtliche Pflicht, dieser Aufforderung nachzukommen, besteht jedoch nur bei einer Ladung der Staatsanwaltschaft, nicht aber der Polizei. „Wer einer staatsanwaltlichen Ladung nicht folgt, muss mit einer Vorführung und als Zeuge außerdem mit einem Ordnungsgeld rechnen“, erklärt die Rechtsanwältin. In diesem Fall wird der Beschuldigte von der Polizei zum Staatsanwalt gebracht. Muss man die Fragen der Polizei beantworten? Viele Menschen glauben, dass sie gegenüber der Polizei immer alle Fragen beantworten müssen. Das ist so jedoch nicht der Fall, wie Melanie Solmecke deutlich macht: „Zu den Grundsätzen eines Rechtsstaates zählt eben auch, dass man sich gegenüber Polizei und Justiz nicht selbst belasten muss. Außer den Angaben zur eigenen Person muss ein Beschuldigter also nichts zur Sache sagen.“ Ob ein Verdächtiger wirklich etwas mit der Tat zu tun habe, stehe schließlich erst am Ende des Verfahrens fest – nach einem gefällten Urteil. Auch Angehörige und sogenannte Berufsgeheimnisträger wie Ärzte oder Anwälte haben, so die Rechtsanwältin, ein Schweigerecht. Grundsätzlich gilt also: Personalien muss man herausgeben, weitere Fragen jedoch nicht beantworten. (chy) Schweden: Nichtstun für 2046 Euro brutto: Stellenanzeige verspricht den vielleicht besten Job der Welt
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