Kann man mit einem unbefristete deutsche Aufenthaltserlaubnis Urlaub im Ausland machen?

Zuletzt überprüft: 22/04/2022

Coronavirus: Vorsichtige Wiederaufnahme des Reiseverkehrs

Pass- und Visabestimmungen

Wenn Sie als Nicht-EU-Bürger/in die EU besuchen oder innerhalb der EU reisen wollen, benötigen Sie einen Reisepass, der

  • nach Ihrer geplanten Abreise aus dem besuchten EU-Land noch mindestens drei Monate gültig ist und
  • innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt wurde;

außerdem möglicherweise ein Visum. Beantragen Sie Ihr Visum bei einem Konsulat oder bei der Botschaft des Landes, das Ziel Ihrer Reise ist. Wurde Ihr Visum von einem Land im „ Schengen-Raum en " ausgestellt, berechtigt es Sie automatisch zu Reisen in alle anderen Schengen-Länder. Ein gültiger Aufenthaltstitel aus einem dieser Schengen-Länder ist einem Visum gleichwertig. Für die Einreise in ein Nicht-Schengen-Land benötigen Sie eventuell ein Visum.

Grenzbeamte der EU-Länder können weitere Unterlagen verlangen, etwa ein Einladungsschreiben, einen Unterkunftsnachweis oder einen Fahr-/Flugschein für die Rück- oder Rundreise. Um die genauen Anforderungen in Erfahrung zu bringen, wenden Sie sich an die konsularischen Vertretungen des betreffenden EU-Landes.

Staatsangehörige einiger Länder bg cs da el en es et fi fr hr hu it lt lv mt nl pl pt ro sk sl sv benötigen kein Visum, wenn sie die EU für höchstens drei Monate besuchen möchten. Die Liste der Länder, deren Staatsangehörige für die Einreise nach Irland ein Visum benötigen, unterscheidet sich geringfügig von der Liste anderer EU-Länder.

Warnhinweis

Die Einreisebestimmungen für Irland beruhen auf nationalem Recht und weichen von den EU-Regeln ab.

Weitere Papiere

Vergessen Sie nicht Ihre Reise- und Kranken- und/oder Kfz-Versicherungsunterlagen.

Aufenthaltsrechtliche Hinweise zur Corona-Pandemie: Einreise und Aufenthalt im Rahmen der EU-Mobilität

Studierende, Forschende und unternehmensintern Transferierte, die bereits einen Aufenthaltstitel eines anderen EU-Mitgliedstaats besitzen, können im Rahmen der EU-Mobilität nach Deutschland einreisen und sich dort aufhalten. Hierfür benötigen sie keinen deutschen Aufenthaltstitel, die aufnehmende Einrichtung bzw. das Unternehmen im ersten EU-Mitgliedstaat muss lediglich eine Mitteilung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge senden. Trotz der aktuellen Lage gelten die üblichen Regelungen für die Einreise und den Aufenthalt:

  • Mobile Studierende dürfen grundsätzlich 30 Tage nach Eingang der vollständigen Mitteilung beim Bundesamt nach Deutschland einreisen, wenn das Bundesamt innerhalb dieser Frist keine Ablehnung mitgeteilt hat.
  • Mobile Forschende und unternehmensintern Transferierte können bereits direkt nach Eingang der vollständigen Mitteilung beim Bundesamt einreisen.

Der Aufenthalt im Rahmen der Mobilität ist nur mit einem gültigen Aufenthaltstitel eines anderen EU-Mitgliedstaats möglich. Läuft der Aufenthaltstitel des anderen Staats während des Aufenthalts in Deutschland ab und ist eine rechtzeitige Verlängerung aufgrund der aktuellen Situation nicht möglich, sollte dies der zuständigen Ausländerbehörde und dem Bundesamt unverzüglich gemeldet werden.

Schengenstaaten sind:

Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, Italien, Österreich, Griechenland, Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Schweiz, Liechtenstein.

Der rechtmäßige Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen auch das Recht zur Einreise und zum Aufenthalt in den anderen EU-Mitgliedstaaten. Diese Möglichkeit zur Mobilität zwischen verschiedenen europäischen Ländern macht die Europäische Union und Deutschland als Ziel für Zuwandernde besonders attraktiv. Zu beachten sind dabei die Dauer des beabsichtigten Aufenthaltes und ob dort einer Erwerbstätigkeit nachgegangen werden soll.

Sofern Sie als Drittstaatsangehörige oder Drittstaatsangehöriger einen Aufenthaltstitel eines Schengenstaates besitzen, dürfen Sie sich bis zu 90 Tage in einem anderen EU-Staat aufhalten, wenn Sie dort keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Entsprechendes gilt, wenn Sie für einen Kurzaufenthalt in der Europäischen Union von der Visumpflicht befreit sind. Der Gesamtaufenthalt in der EU darf dabei 90 Tage nicht überschreiten.

Darf ich ins Ausland reisen?

Sie möchten Ihre Tasche packen und Deutschland für eine Weile verlassen? Ob Sie aus beruflichen oder familiären Gründen verreisen wollen oder einfach nur im Ausland Urlaub machen möchten: es ist gar nicht so einfach herauszufinden, ob Sie als Geflüchtete*r in Deutschland ins Ausland reisen dürfen oder nicht. Hier erfahren Sie, ob Sie mit Ihrem Aufenthaltsstatus und Reiseausweis in ein anderes Land verreisen dürfen.

Ausländer*innen in Deutschland sind generell verpflichtet einen gültigen Pass oder Passersatz zu besitzen. Für die Ausstellung und Verlängerung von Pässen sind in der Regel die Botschaft oder das Konsulat des Herkunftsstaats zuständig. Dies gilt allerdings nicht für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Und auch nicht für Staatenlose und Personen, die subsidiär schutzberechtigt sind oder bei denen ein nationales Abschiebungsverbot festgestellt wurde und die keine zumutbare Möglichkeit haben, einen Pass aus ihrer Heimat zu bekommen. Diese Personengruppen bekommen in der Regel ein Passersatzpapier aus Deutschland, das es in drei Arten gibt:

  • Den Reiseausweis für Flüchtlinge („Blauer Pass“)
  • Den Reiseausweis für Staatenlose
  • Den Reiseausweis für Ausländer  

Den Reiseausweis für Flüchtlinge bekommen Sie in der Regel gemeinsam mit Ihrem Aufenthaltstitel in der Ausländerbehörde. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel „Blauer Pass“. Als Staatenlose*r oder Ausländer*in mit einer Aufenthaltserlaubnis als subsidiär Schutzberechtigter oder aufgrund eines nationalen Abschiebungsverbots, müssen Sie den Reiseausweis für Ausländer und Staatenlose („Grauer Pass“) in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Dazu müssen Sie nachweisen, dass es für Sie nicht möglich oder zumutbar ist, einen Pass von Ihren Heimatbehörden zu bekommen. Die für Sie zuständige Ausländerbehörde finden Sie auf bamf.de.

WICHTIG: Aktuell gibt es wegen der Corona-Pandemie für viele Länder Einreisesperren, Quarantäneregelungen oder Reisewarnungen. In unserem Kapitel "Coronavirus – Einreise & Aufenthalt / Reisen" erfahren Sie mehr zu den aktuellen Regelungen.

Darf ich ins Ausland reisen?

Wichtig

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis als Asylberechtigte*r, anerkannter Flüchtling, subsidiär Schutzberechtigte*r oder aufgrund eines nationalen Abschiebungsverbots haben, sollten Sie nicht in Ihr Heimatland reisen. Wenn die Ausländerbehörde oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Ihrer Reise erfährt, können sie ein Widerrufsverfahren einleiten und Sie könnten Ihr Aufenthaltsrecht für Deutschland verlieren.

Ähnliche Artikel

Kann man mit einem unbefristete deutsche Aufenthaltserlaubnis Urlaub im Ausland machen?

Blauer Pass

Wenn Sie in Deutschland als "Asylberechtigte*r" oder "Flüchtling" anerkannt sind, bekommen Sie einen Reiseausweis den sogenannten[...]

  • Weiterlesen über Blauer Pass

Hotline von Pro Asyl

Unter 069–242 314 20 können Sie sich auf Deutsch und Englisch rechtlich beraten lassen.

Rechtsanwälte

Hier finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten im Bereich Asyl- und Ausländerrecht.

Flüchtlingsrat

Beim Flüchtlingsrat Ihres Bundeslandes finden Sie Unterstützung und Beratung im Bereich Asyl- und Aufenthaltsrecht.

Kann man mit unbefristetem Aufenthaltstitel reisen?

Personen, die Inhaber eines gültigen, von einem der Schengen-Staaten ausgestellten Aufenthaltstitels oder vorläufigen Aufenthaltstitels und eines gültigen Reisedokumentes sind, dürfen sich für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen in den anderen Schengen-Staaten aufhalten, sofern sie dort keine ...

Wie lange darf man im Ausland bleiben mit dem unbefristet Aufenthalt?

der Auslandsaufenthalt begrenzt: Wer länger als 6 Monate aus Deutschland ausreist, verliert die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Für Ausländer, die älter als 60 Jahre sind und seit mindestens 15 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben, gilt eine Frist von 12 Monaten ab Ausreise.

Ist ein Aufenthaltstitel ein Reisedokument?

Wurde Ihr Visum von einem Land im „ Schengen-Raum " ausgestellt, berechtigt es Sie automatisch zu Reisen in alle anderen Schengen-Länder. Ein gültiger Aufenthaltstitel aus einem dieser Schengen-Länder ist einem Visum gleichwertig. Für die Einreise in ein Nicht-Schengen-Land benötigen Sie eventuell ein Visum.

Kann man mit Niederlassungserlaubnis ins Ausland?

Ihre Niederlassungserlaubnis erlischt durch einen Auslandsaufenthalt nicht, wenn Sie sich mehr als 15 Jahre rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und Ihr Lebensunterhalt auch nach der Wiedereinreise gesichert ist.