Hallo, Show hoffentlich kann mir hier geholfen werden. Seit einem Monat wohne ich nun in dieser Mietwohnung. In meiner Wohnung befindet sich der Schaltkasten und der WLAN-Router für das gesamte Haus. Außerdem ist wichtig anzumerken, dass alle weiteren Absprachen (laut Vertrag) schriftlicher Form bedürfen. Durfte mein Vermieter die Wohnung nun betreten oder hat er sich da strafbar gemacht? Kann ich nun fristlos kündigen? (Ich habe schon zum 01.12.2020 gekündigt, ist eine fristlose Kündigung nun möglich?) Auf dem Video ist auch zu sehen, wie er in mein Wohnzimmer guckt, als er auf der Leiter steht, was meiner Meinung nach aber strafrechtlich nicht relevant ist. Danke! Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen Sehr geehrter Ratsuchender, der Vermieter hat einen Hausfriedensbruch begangen (§ 123 Abs. 1 StGB ). Zur Verfolgung der Tat könnten Sie Strafantrag stellen. Gemäß § 543 Abs. 1 S. 1 BGB kann fristlos gekündigt werden: "Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist [...] nicht zugemutet werden kann." Das Betreten der Wohnung ohne Ankündigung ist ein solcher Grund für eine fristlose Kündigung (LG Berlin
WuM 1999, 332 ). Mit freundlichen Grüßen Peter Eichhorn Rückfrage vom Fragesteller 3. September 2020 | 18:56 Vielen Dank für die Antwort. Dass in meiner Wohnung der Router für das ganze Haus liegt stellt also keinen Grund dar, die Wohnung ohne Ankündigung betreten zu dürfen. Habe ich das richtig verstanden? Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. September 2020 | 18:58 Richtig. Ergänzung vom Anwalt 4. September 2020 | 10:17 Sehr geehrter Ratsuchender, ein
freundlicher Kollege hat mich auf ein Urteil mit der gegenteiligen Auffassung hingewiesen. Es ist also nicht ganz so klar, wie von mir dargestellt. Ich finde aber, dass hier ein grober Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und die Privatspähre vorliegt, der eine fristlose Kündigung auch ohne Abmahnung rechtfertigt. Letztlich müsste das ein Richter / eine Richterin entscheiden. Fordern Sie den Vermieter auf, bis zu Ihrem Auszug den (Ersatz)Schlüssel herauszugeben. Mit freundlichen Grüßen Peter Eichhorn Bewertung des Fragestellers 3. September 2020 | 18:59 Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen? Wie verständlich war der Anwalt? Wie ausführlich war die Arbeit? Wie freundlich war der Anwalt? Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter? " Präzise Antworten mit einer klaren Aussage. " Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Peter Eichhorn » BEWERTUNG VOM
FRAGESTELLER 3. September 2020
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Rechtsanwalt Peter Eichhorn RECHTSGEBIETE
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Kann der Vermieter unangekündigt in die Wohnung?Grundsätzlich gilt: Der Vermieter muss seinen Besuch immer ankündigen. Außerdem darf er keine Ersatzschlüssel zur Wohnung besitzen! Betreten Sie als Vermieter unangekündigt die Wohnung, begehen Sie Hausfriedensbruch. Der Mieter kann klagen und die Wohnung fristlos Kündigen.
Wie lange vorher muss sich ein Vermieter ankündigen?Wenn der Bewohner nicht berufstätig ist, genügt es laut Deutschem Mieterbund, ihn 24 Stunden vorher zu benachrichtigen. Bei Arbeitnehmern sollte der Vermieter eine Vorlaufzeit von drei bis vier Tagen einrechnen, bei Wohnungsbesichtigungen sogar von 14 Tagen.
Kann der Vermieter einfach in die Wohnung kommen?Der Vermieter darf Ihre Wohnung zwar betreten, wenn dies für den Unterhalt, die Wiedervermietung oder den Verkauf der Liegenschaft nötig ist. Das besagt das Gesetz, und zwar im Art. 257h OR. Gestützt darauf kann er beispielsweise jedes Jahr einmal vorbeikommen, um zu überprüfen ob die Fenster dicht sind.
Kann der Mieter den Zugang zur Wohnung verweigern?Grundsätzlich gilt: Mieter haben das Hausrecht und dürfen jederzeit den Zutritt zur Wohnung verweigern. Auch Zweitschlüssel dürfen Vermieter nur mit ausdrücklicher Erlaubnis besitzen. Allerdings gilt auch dann allgemein „Zutritt verboten“, auch um nur Mal schnell „nach dem Rechten“ zu sehen.
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