Johnson und johnson ab wann gilt man als vollständig geimpft

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Als geboostert gelten mit Johnson & Johnson Geimpfte erst, wenn sie zwei weitere Impfungen mit mRNA-Vakzinen bekommen haben.

© Quelle: Gareth Fuller/PA Wire/dpa

Der Immunschutz bei mit Johnson & Johnson Geimpften fällt inzwischen ungenügend aus. Deshalb empfiehlt die Ständige Impfkommission zwei weitere Impfungen mit den Mitteln von Biontech oder Moderna. Erst dann sei von einer Auffrischung die Rede – erste Bundesländer passen ihre 2G-plus-Regeln bereits an.

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Im ersten Jahr der Impfkampagne war der Impfstoff von Johnson & Johnson noch derjenige, mit dem man am schnellsten als vollständig geimpft galt. Es brauchte nur eine Impfdosis, um eine ausreichende Schutzwirkung gegen Covid-19 zu entfalten. Heute sieht das anders aus. Inzwischen ist klar: Eine Dosis reicht nicht mehr aus. Wie oft sollte man sich nach der Erstimpfung mit Johnson & Johnson impfen lassen – und mit welchem Mittel? Ab wann gilt man als geboostert? Ein Überblick:

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Johnson & Johnson: Ab wann spricht die Stiko vom Booster?

Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat die Empfehlung für mit Johnson & Johnson Geimpfte Mitte Januar aktualisiert. Alle ab 18 Jahren, die eine erste Impfstoffdosis des Mittels von Johnson & Johnson erhalten haben, sollten ihre Grundimmunisierung mit einer zweiten Impfstoffdosis ab vier Wochen nach der ersten Gabe erhöhen. Empfohlen wird die Kreuzimpfung mit den mRNA-Impfstoffen von Biontech oder Moderna. Die Stiko spricht dabei von einer „Optimierung der Grundimmunisierung“.

Von einer Auffrischimpfung spricht die Stiko hingegen erst, wenn noch einmal eine weitere Dosis mit den Mitteln von Biontech oder Moderna verabreicht wird. Der Abstand zur vorherigen Impfung soll mindestens drei Monate betragen. Insgesamt wird man also dreimal geimpft – einmal mit Johnson & Johnson, zweimal mit einem mRNA-Impfstoff.

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Von der Pandemie zur Endemie – Wann ist Corona endlich vorbei?

Seit knapp zwei Jahren wütet weltweit das Coronavirus. Erst, wenn genug Menschen grundimmunisiert sind, kann die Pandemie zur Endemie werden.

© Quelle: RND/Marc Mensing

Wieso braucht es die Auffrischung?

Die Stiko sieht den Impfschutz durch Johnson & Johnson inzwischen als ungenügend an. In den Zulassungsstudien von 2021 war das Mittel zwar noch zu rund 65 Prozent wirksam, um Covid-19 zu verhindern. „Aktuelle Studien deuten jedoch darauf hin, dass für den Janssen-Impfstoff – im Unterschied zu den anderen Impfstoffen – eine vergleichsweise geringe Impfstoffwirksamkeit gegenüber der Delta-Variante besteht“, heißt es auf der Homepage des Robert Koch-Instituts (RKI). Problematisch sei auch, dass die meisten Impfdurchbrüche bei mit Johnson & Johnson Geimpften auftraten.

Israelische Studie: Vierte Corona-Impfung nicht ausreichend gegen Omikron

Eine vierte Corona-Impfung schützt laut einer israelischen Studie nicht ausreichend gegen die Omikron-Variante.

© Quelle: dpa

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Wie hoch der Impfschutz bei Omikron ausfällt, ist noch unklar. Daten liegen bislang nicht vor, heißt es im Mitte Januar aktualisierten Aufklärungsmerkblatt zur Impfung mit Vektorvakzinen. Es könne aber davon ausgegangen werden, dass – analog zur Impfung mit anderen Covid-19-Impfstoffen – „nach Verabreichung einer Auffrischimpfung (3. Impfstoffdosis) eine erheblich verbesserte Schutzwirkung gegenüber einer symptomatischen und schweren Infektion mit der Omikron-Variante vorliegt“.

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2G plus: Wann gelten mit Johnson & Johnson Geimpfte als geboostert?

Überall, wo die 2G-plus-Regel gilt, muss man geimpft oder genesen und zusätzlich getestet sein. Wer allerdings als offiziell geboostert gilt, kann von der Testpflicht befreit werden. „Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, müssen zwei weitere Impfdosen erhalten, um als geboostert zu gelten“, schrieb das Bundesgesundheitsministerium am Montag auf seinem Twitter-Account. „Beide Folgeimpfungen sollten mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen.“ Damit orientiert sich die Bundesbehörde an der Empfehlung der Stiko.

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Dabei gibt es im Moment allerdings noch einen Haken. Für die Umsetzung der Regel sind nämlich die Bundesländer zuständig, ausgestaltet in Form der jeweiligen Corona-Verordnungen. Und diese weichen derzeit teils von der vom Bund formulierten Regel ab. Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Bayern folgen beispielsweise schon dem vom Bund vorgegebenen Kurs: Mit Johnson & Johnson Geimpfte müssen zwei weitere mRNA-Impfnachweise vorzeigen, um von der Testpflicht befreit zu werden. In Bremen, Hamburg und Niedersachsen reicht bei 2G plus bislang die Optimierungsdosis (die zweite Dosis).

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Wo kann ich mich informieren?

Anlaufstelle für eine Erstimpfung oder Auffrischimpfung kann der Hausarzt oder die Hausärztin sein. Wer dort nicht weiterkommt oder keine feste hausärztliche Praxis hat, kann zum Beispiel bei der kostenlosen Hotline 116 117 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung anrufen und nach Terminen fragen. Auch die Internetportale der Kommunen, Kreise und Bundesländer bieten Informationen zu Impfstellen, Impfzentren und Impfmobilen. Eine weitere Anlaufstelle ist das vom Bundesgesundheits­ministerium betriebene Portal zusammengegencorona.de. Dort gibt es zum Beispiel eine interaktive Deutschland-Karte, in der man Links, Telefonnummern sowie konkrete Impfangebote findet.