Ist stets bereit Verantwortung zu übernehmen?

Arbeitszeugnis entschlüsseln.

„Ich schreibe Bewerbungen ohne Ende und hatte bisher noch kein einziges vernünftiges Vorstellungsgespräch. Immer melden sich bei mir nur Strukturvertriebe oder Unternehmen, die Außendienstler suchen, die ihr Geld selbst mitbringen“, beklagt sich bei mir eine Bewerberin aus dem kaufmännischem Bereich. Anschreiben und Lebenslauf waren bestens in Schuss. Zu kontrollieren waren die Arbeitszeugnisse. 

Sofort aufgefallen ist der Umstand, dass vom letzten Job nur ein Zwischenzeugnis vorlag. Da dieser Job bereits seit zwei Monaten beendet war, musste unbedingt ein Abschlusszeugnis her. 

Verwenden du ein Zwischenzeugnis, lautet die Botschaft „das Abschlusszeugnis ist zu schlecht um in die Bewerbungsmappe eingefügt zu werden.“ Außerdem war dem vorletzten Absatz dieses Zwischenzeugnisses zu entnehmen, dass du die Gelegenheit hattest, alle innerhalb der Abteilung zu erledigenden Arbeiten kennen zu lernen.“ 


Hier lauerte das Geheimcode-Teufelchen, das Einladungen zum Bewerbungsgespräch unmöglich machte: „kennen lernen“ heißt, du hast nur zugeschaut schautest während andere etwas konnten. Dies bedeutet, dass du keine keine Ahnung von deinem Beruf hast und kaum Fähigkeiten aufweist. Wen wundert´s, dass du so nicht auf der Karriereleiter Tritt fassen konntest. Mit verbessertem Abschlusszeugnis hättest du wieder Chancen und kannst neuen Mut fassen.

Damit du einmal einen kritischen Blick in deine Zeugnismappe werfen kannst, liste ich nachfolgend die in Arbeitszeugnissen zu Einsatz kommenden bekanntesten Formulierungen und Geheimcodes auf. Dabei orientiere ich mich an den Schulnoten. Sollte dir beim Lesen der Formeln bei den schlechten Zensuren etwas bekannt vorkommen, dann prüfen, ob du nicht noch eine Nachbesserung beantragen kannst.

Codierung für die Note „1“

"ihre Arbeitsleistungen haben in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden.
"Sie erledigte ihre Aufgaben stets selbstständig mit absoluter Sorgfalt und Genauigkeit."
"Sie erledigte ihr zugeteilte Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit."
„Wir waren mit ihren Leistungen außerordentlich zufrieden.“ „Sie hat unsere Erwartungen immer und in allerbester Weise erfüllt.“
„Ihre Leistungen waren stets sehr gut.“
"Sie wurde wegen ihres freundlichen Wesens und ihrer sehr kollegialen Haltung von Vorgesetzten und Mitarbeitern sehr geschätzt."
"Sie war sehr hilfsbereit."
"Sie war im höchsten Maße zuverlässig."
„Sie arbeitete stets zuverlässig und genau."
"Sie erzielte stets herausragende Arbeitsergebnisse."
"Sie hat vereinbarte Ziele selbst unter schwierigsten Bedingungen zumeist noch übertroffen."
"Sie zeigte sich stets hoch motiviert und außergewöhnlich engagiert."
„Zusätzliche Aufgaben auch außerhalb ihres eigentlichen Aufgabengebietes hat sie stets gerne übernommen.“
„Auch bei härtester Belastung zeigte sie keine Ermüdungs- oder Stresserscheinungen.“
"Sie wurde von Kollegen, Vorgesetzten und Kunden stets als freundliche und fleißiger Mitarbeiterin geschätzt."
„Ihr Verhalten zu Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war stets vorbildlich.“
„Ihr persönliches Verhalten war stets vorbildlich.“
„Sie trug in hohem Maße zu einem harmonischen und erfolgreichen Arbeitsklima bei.“
"Sie brachte oft neue Ideen in die Produktionsabläufe ein." "Sie fand stets optimale Lösungen."
„Sie nutzte jede Gelegenheit, ihr hervorragendes Wissen und Können weiter zu entwickeln.“
"Sie beherrschte ihr Aufgabengebiet optimal.“
"Sie verfügte über hervorragende und fundierte Fachkenntnisse."
„Sie war für diese Position eine hervorragende Besetzung.“
„ Sie war stets bereit Verantwortung zu übernehmen und auch bei schwierigen Aufgaben mit Geschick und Energie zu einem hervorragenden Abschluss zu gelangen.“
„Sie scheidet auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir bedauern ihre Entscheidung sehr, da wir eine wertvolle Mitarbeiterin verlieren. Wir danken ihr für ihre Mitarbeit und wünschen ihr weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.“
„Das Arbeitsverhältnis endet aus betriebsbedingten Gründen. Wir bedauern dies sehr und bedanken uns an dieser Stelle für die langjährige und sehr erfolgreiche Mitarbeit und wünschen ihr für die Zukunft beruflich und privat viel Erfolg und alles Gute.“


Codierung für die Note „2“
„Sie erfüllte ihre Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.“
"Wir waren mit ihren Arbeitsleistungen immer voll und ganz zufrieden."
„Sie hat für die gestellten Aufgaben gute Voraussetzungen mitgebracht.“
"Sie hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht und bester Weise entsprochen."
„Ihre Leistungen übertrafen unsere hohen Erwartungen.“ „Ihre Leistungen waren gut.“
"Sie arbeitete stets zuverlässig und gewissenhaft."
"Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war einwandfrei."
„Ihr Verhalten zu Vorgesetzten, Arbeitskollegen, Mitarbeitern und Kunden war vorbilodlich.“
„Das persönliche Verhalten war immer korrekt.“
„Ihr kollegiales Wesen sicherte ihr stets ein gutes Verhältnis zu Vorgesetzten und Mitarbeitern.“
"Sie war hilfsbereit."
„Sie ist eine Mitarbeiterin, die stets gleich intensiv arbeitet.“
"Vorgesetzte und Kollegen schätzten sie als kooperative Mitarbeiterin."
"Sie verfügt über umfassende Fachkenntnisse."
„Sie hielt ihr Fachwissen stets auf dem Laufenden.“
"Sie erledigte die ihr zugeteilten Aufgaben stets zur vollen Zufriedenheit."
"Sie erledigte Aufgaben stets selbstständig mit großer Sorgfalt und Genauigkeit."
"Sie zeigte stets überdurchschnittliche Arbeitsqualität."
"Sie zeigte stets Initiative, Fleiß und Ehrgeiz."
„Sie übernahm bereitwillig zusätzliche Aufgaben, wenn es erforderlich war.“
"Ihr Verhältnis zu Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war einwandfrei."
"Sie war eine engagierte Mitarbeiterin."
„Sie war bereit Verantwortung zu übernehmen und selbstständig Aufgaben zu planen und durchzuführen.“
„Sie scheidet auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir bedauern ihre Entscheidung, danken ihr für ihre Arbeit und wünschen ihr weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.“
„Das Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmerin endet aus betriebsbedingten Gründen. Wir bedauern dies sehr und bedanken uns für die langjährige und erfolgreiche Tätigkeit und wünschen ihr für die Zukunft beruflich und privat alles Gute.“

Codierung für die Note „3“

"Sie hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen."
"Sie war verantwortungsbewusst."
"Ihre Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Mitarbeitern war gut."
„Ihr Verhalten zu Mitarbietern und Vorgesetzten war vorbildlich.“
„Sie war freundlich und korrekt. Ihr persönliches Verhalten war einwandfrei.“
„Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen gab zu Klagen keinen Anlass.“
"Sie führte zugeteilte Arbeiten systematisch aus."
„Sie war für diese Position geeignet.“
"Ihre Arbeitsqualität war überdurchschnittlich."
"Ihr Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten war vorbildlich."
"Sie hat Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit erledigt."
„Ihre Leistungen waren befriedigend.“
"Sie zeigte Engagement und Initiative."
„Wir schätzen die stetige Mitarbeit, mit der wir sehr zufrieden waren.“
"Sie arbeitete stets sorgfältig und genau."
"Sie verfügte über solide Fachkenntnisse."
„Sie entwickelte ihr Fachwissen fort.“
„Sie übernahm Verantwortung.“
„Sie scheidet auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir danken ihr für ihre Arbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.“
„Das Arbeitsverhältnis endet aus betriebsbedingten Gründen. Wir bedanken uns für ihre Tätigkeit und wünschen ihr beruflich und privat alles Gute.“

Codierung für die Note „4“

"Sie hat die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt."
„Mit ihren Leistungen waren wir zufrieden.“
„Sie hat zufrieden stellend gearbeitet.“
„Ihre Leistungen waren ausreichend.“
„Sie brachte die Voraussetzungen für diese Position mit.“
"Sie hat unseren Erwartungen entsprochen."
"Ihre Arbeitsqualität entsprach den Anforderungen."
"Sie erledigte zugeteilte Aufgaben zu unserer Zufriedenheit."
„Sie bemühte sich stets ihre Aufgaben zu erfüllen.“
"Ihr Verhalten gegenüber Mitarbeitern war vorbildlich."
"Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten war einwandfrei."
"Ihr persönliches Verhalten war insgesamt einwandfrei."
„Ihre Führung gab zu Beanstandungen keinen Anlass.“
"Die Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Mitarbeitern verlief meist reibungslos."
„Ihr Verhalten gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitern gab keinerlei Anlass zu Beanstandungen.“
"Ihre Arbeitsergebnisse entsprachen den Anforderungen."
"Sie arbeitete sorgfältig und genau."
"Sie hat ihre Aufgaben mit Sorgfalt und Genauigkeit bewältigt."
„Sie verfügt über ein solides Basiswissen."
„Ihre Befähigung zur Arbeit war ausreichend.“
„Sie bemühte sich ihr Fachwissen auf dem neuesten Stand zu halten.“
„Sie zeigte Fachwissen und setzte es entsprechend ein.“
„Sie scheidet auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.“
„Das Arbeitsverhältnis endet aus betriebsbedingten Gründen. Wir wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.“
„Wir danken ihr für ihre Mitarbeit.“


Codierung für die Note „5“
"Sie hat die ihr übertragenen Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse durchgeführt."
"Sie hatte Gelegenheit, alle innerhalb der Abteilung zu erledigenden Arbeiten kennen zu lernen."
„Sie hat sich nach und nach Fachkenntnisse angeeignet.“
„Sie hat sich stets sehr fachkundig gezeigt.“
"Sie war in der Regel erfolgreich."
"Sie entsprach im Allgemeinen den Anforderungen."
"Sie hat die Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt."
"Ihr persönliches Verhalten war insgesamt einwandfrei."
„Sie galt als kollegiale und freundliche Mitarbeiterin.“
„Sie galt im Mitarbeiterkreis als umgängliche Kollegin.“
„Ihr persönliches Verhalten war im Wesentlichen einwandfrei.“
"Sie zeigte, nach Anleitung, Fleiß und Ehrgeiz."
"Sie bemühte sich im Allgemeinen den Anforderungen zu entsprechen."
„Sie hat unsere Erwartungen größtenteils erfüllt.“
„Ihre Leistungen waren mangelhaft.“
„Sie war stets um eine sorgfältige Arbeitsweise bemüht.“
„Sie arbeitete im allgemeinen motiviert mit.“
"Sie war stets um ein gutes Verhältnis zu Kollegen und Vorgesetzen bemüht."
„Ihr Verhalten war angemessen.“
"Ihre Unsicherheiten und Schwierigkeiten konnte sie mit Unterstützung des Vorgesetzten abstellen."
„Ihre Belastbarkeit war gleichbleibend ausreichend.“
„Sie zeigte sich im allgemeinen belastbar.“
„Belastbarkeit und Flexibilität zählten ebenso zu den Grundvoraussetzungen für ihre Tätigkeit.“
„Wegen ihrer Pünktlichkeit war sie stets ein gutes Vorbild.“
„Wir wünschen ihr für die Zukunft alles nur erdenkliche Gute.“
„Wir wünschen ihr alles Gute, vor allem Gesundheit.“
„Wir danken ihr für ihr Bestreben nach einer beruflich guten Leistung.“
„Sie scheidet auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir wünschen ihr für die Zukunft viel Erfolg.“
„Wir wünschen ihr alles nur erdenklich Gute, vor allem auch Erfolg bei ihren weiteren Bemühungen. „Sie scheidet aus unserem Unternehmen aus. Wir wünschen ihr für die Zukunft viel Erfolg.“
Codierung für die Note „6“
"Sie hat nach Kräften versucht, die Leistungen zu erbringen, die wir an diesem Arbeitsplatz fordern müssen."
"Ihre Arbeitsqualität entsprach meistens den Anforderungen."
"Sie war um zuverlässige Arbeitsweise bemüht."
"Sie war stets bemüht den üblichen Arbeitsaufwand zu bewältigen."
„Sie bemühte sich zu einem Ergebnis zu kommen.“
„Sie hatte Gelegenheit, die ihr übertragenen Aufgaben zu erledigen.“
„Sie setzte sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten ein.“
"Sie war bestrebt sich neuen Situationen anzupassen."
"Das persönliche Verhalten war im Wesentlichen tadellos."
„Ihr persönliches Verhalten war nicht frei von Beanstandungen. Im Umgang mit Vorgesetzten ergaben sich Probleme.“
„Ihr persönliches Verhalten war nicht frei von Beanstandungen.“
„Im Umgang mit Kollegen ergaben sich Probleme.“
„Es fiel ihr schwer sich in die betriebliche Ordnung einzufügen. "Sie zeigte für ihre Arbeit Verständnis und Interesse." „Ihre Leistungen waren ungenügend.“
"Sie hatte zu ihren Mitarbeitern ein weit besseres Verhältnis als zu ihren Vorgesetzten."
„Wir hoffen, dass sie ihre persönliche Leistungsfähigkeit In einem anderen Unternehmen voll entfalten kann.“
„Sie scheidet auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus.“
„Das Arbeitsverhältnis endet im gegenseitigen Einvernehmen mit dem heutigen Tag.“

Soweit die Geheimcodes. Dass diese nicht immer eindeutig sind, zeigt folgende Formulierung: "Sie hat die ihr übertragenen Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse durchgeführt." Hättest du vermutet, dass sich dahinter eine glatte „5“ steckt? Sicherlich nicht. Aus diesem Grunde bitte ich dich nochmals: Schaue deine Zeugnisse anhand dieser Formeln durch und überprüfe so die Marktchancen, die dir dein ehemaliger Arbeitgeber mit auf den Weg in die Zukunft gegeben hat.

Zur Verkomplizierung muss noch Folgendes gesagt werden. Nicht alle, die ein Arbeitszeugnis schreiben, kennen diese verschlüsselten Geheimcodes. Viele schreiben „zu unserer vollen Zufriedenheit“ und meinen die Schulnote 1. Dabei taucht volle Zufriedenheit hier und in anderen Publikationen immer als die Schulnote 2 auf. Warum? In der deutschen Sprache existiert, rein dudenmäßig betrachtet, das Wort „vollsten“ nicht. Wer sich also als Grammatik-As darstellen möchte, verweigert die Vokabel „vollsten.“

Außerdem sind viele Vorgesetzte nicht auch gleichzeitig fit im Schreiben von Zeugnissen. Aus meiner Tätigkeit kenne ich ein Arbeitszeugnis eines Frisörin, das nur auflistet, wann die Frau im Salon gearbeitet hat und beschreibt, dass die Chefin immer mit ihrer Arbeit zufrieden war. Gerät diese Bewerberin mit diesem laschen Zeugnis an eine neue Chefin, die Wert auf beste Zeugnisse legt, wird sie ihn nie einladen. Hier ist unbedingt eine neue Zeugnisversion fällig. Dass dies nicht immer zur vollsten Zufriedenheit“ gelingt, zeigt ein anderes Beispiel.

Eine Kassiererin bekam ein Zeugnis, das die Zusammenarbeit wie folgt beschreibt: „Ihr Verhältnis zu Kollegen, Vorgesetzten und Kunden war gut.“ Schon im ersten Vorstellungsgespräch wurden der Dame brutal die Augen geöffnet: „Was war denn da los mit Ihnen und Ihren Chefs?“, lautete gleich die erste Frage. Meine Bewerberin fiel aus allen Wolken und fragte nach wie denn das gemeint war. „Na, hier steht es doch“, meinte ihre Gesprächspartnerin und verwies auf das Zeugnis. „Es gab sicherlich Probleme mit Ihren Vorgesetzten.“ Förmlich ins Auge springt bei der oben angeführten Formulierung, dass die Vorgesetzten nicht an erster Stelle genannt sind. Daraus schloss die Gesprächspartnerin sofort, dass etwas nicht hasenrein abgelaufen sein muss. Unterstützt wird diese Vermutung durch die Bezeichnung „war gut.“ Gut klingt in unserem Sprachgebrauch nach der Schulnote 2. In Wirklichkeit ist hier nichts so wie es scheint: „war schlecht“ ist die Botschaft zwischen den Zeilen. Der ehemalige Arbeitgeber ließ sich nicht wirklich auf eine wesentliche Änderung ein. „War stets gut“ - mehr konnte die Bewerberin nicht erreichen. Dazu brauchte sie allerdings die Unterstützung der Gewerkschaft und die eines Rechtsbeistands.

Übrigens: Keinesfalls im Arbeitszeugnis stehen dürfen/sollten folgende Tatsachen: Für dich negative Bemerkungen, erzieltes Gehalt, Kündigungsgrund, eventuelle Vorstrafen, erteilte Abmahnungen, Krankheiten, Summe der Fehlzeiten, Leistungsabfall, Alkohol- und Drogenabhängigkeiten, persönliche Behinderungen, Zugehörigkeit zum Betriebsrat, Engagement in einer Gewerkschaft, Parteizugehörigkeit, Religiöse Aktivitäten, Ehrenämter sowie Urlaubs- und Fortbildungszeiten.

Für dich lautet die Botschaft noch einmal: Untersuchen deine Zeugnisse und forder Änderungen, falls du diese für erforderlich hältst. Notfalls über das Arbeitsgericht. Ein schlechtes Arbeitszeugnis steht deiner Karriere im Weg. Für immer!

Denn du brauchst deine Arbeitszeugnisse unbedingt. Sie sind ein entscheidender Bestandteil deiner Bewerbungsmappe und die Informationsquelle für künftige Arbeitgeber über dein Fremdbild. Im Anschreiben formulierst du ja dein Selbstbild „…mich kennzeichnet mein ausgesprochenes Organisationstalent…“ Das sind aber solange lose Versprechungen bis der künftige Arbeitgeber im Zeugnis eines ehemaligen Arbeitgebers entdeckt, dass auch der Ex-Chef dich für ein Talent in der Organisation hält. Menschen mögen Meinungen und lesen Meinungen anderer sehr gerne. Beobachte dich selbst dabei und schnell wirst du spüren, welche wichtige Rolle die Arbeitszeugnisse spielen.

Einige grundlegende und rechtliche Informationen zum Thema Arbeitszeugnisse möchte ich dir auf gar keinen Fall vorenthalten. Es gibt zwei Arten von Arbeitszeugnissen: Ein einfaches und ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Das einfache Arbeitszeugnis informiert nur über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses. Das liest sich z.B. dann so: „Frau XXX war vom 1. Januar 2010 bis zum 10. Oktober 2010 in unserem Traditionsunternehmen als Kassiererin beschäftigt.“ Dass diese Kassiererin jemals nochmal einen Job an einer Kasse bekommen wird, ist unwahrscheinlich. „Warum“, fragen Sie vielleicht? Die Antwort ist ganz simpel: „Erfährst du aus dem Zeugnis, ob die Frau ehrlich und zuverlässig ist? Nein. Das sind bei einer Kassiererin zwingend erforderliche Angaben ohne die kein berufliches Vorankommen möglich ist. Diese Dame benötigt also dringend ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dieses informiert nicht nur über Art und Dauer der Beschäftigung sondern eben auch über die Leistungsbereitschaft und das Verhalten des Mitarbeiters entsprechend der Bewertungen der Codierungen auf den vorigen Seiten.

Der Vollständigkeit halber möchte ich noch das sogenannte Zwischenzeugnis erwähnen. Inhaltlich ist es dem qualifiziertem Arbeitszeugnis gleich. Der einzige Unterschied ist der Anlass zur Ausstellung des Zeugnisses. Ein Abschlusszeugnis wird am Ende eines Arbeitsverhältnisses ausgestellt, ein Zwischenzeugnis nach z.B. einem halben Jahr während des laufenden noch ungekündigten Arbeitsverhältnisses. Grund dafür kann Jobsuche aus dem Arbeitsvertrag heraus ebenso sein wie der Wechsel eines Vorgesetzten mit dem du dich gut verstanden hast etc. Übrigens: Ab einem Jahreseinkommen von knapp 200.000€ spielen die Arbeitszeugnisse keine so besonders große Rolle mehr. In diesem gehobenen Segment zählen Empfehlungen und der persönliche Eindruck mehr als ein Arbeitszeugnis. Rechtliche Grundlagen und Durchsetzung Weil die Bedeutung von Arbeitszeugnissen so zugenommen haben, hat der Gesetzgeber in den Paragrafen §§ 630 BGB und 109 GewO für Arbeitnehmer den gesetzlich gesicherten Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verankert. Für Auszubildende gilt der § 8 Berufsausbildungsgesetz. Selbst Praktikanten und Freie Mitarbeiter haben diesen Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Zeugnisses.

Nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis, besser aber bereits früher, kann ein Arbeitnehmer die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses verlangen. Dabei gesteht man dem Urheber einige Wochen Anfertigungszeit dafür zu. Sonderfälle sind Massenentlassungen, bei denen einfach alles nicht so fix gestaltet werden kann. Es spielt übrigens keine Rolle wie lange das Arbeitsverhältnis angedauert hat. Dieser Anspruch auf die Ausfertigung eines Zeugnisses ist nicht an eine bestimmte Beschäftigungsdauer gebunden. Zeitlich genau angegeben ist allerding die Verjährungsfrist des Zeugnisanspruchs: Innerhalb von drei Jahren verjährt der Anspruch. Die Frist beginnt mit Ende des Jahres der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sonderregelungen gibt es in bestimmten Tarifverträgen. Tipp: Rasch deinen Zeugnisanspruch geltend machen, denn es kann sein, dass du Veränderungen verlangst. Bei Problemen und Schwierigkeiten mit schreibfaulen Ex-Arbeitgebern hilft das Arbeitsgericht weiter. Hier gibt es keinen Anwaltszwang: Du kannst allein auf Anfertigung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses klagen. Die Gerichtskosten sind im Vergleich zu den anderen Gerichten recht niedrig.

War stets bereit Verantwortung zu übernehmen?

Arbeitsbefähigung und Belastbarkeit "Selbst unter starker Belastung bewältigte er alle Aufgaben in allerbester Weise und war jederzeit bereit, auch zusätzliche Verantwortung zu übernehmen." Note 2: "Auch bei hohen Belastungen bewältigte er seine Aufgaben immer termingerecht und einwandfrei."

Was heisst im Arbeitszeugnis stets?

Dem Wort “stets” kommt im Arbeitszeugnis eine besondere Bedeutung zu. Gleichwertige Alternativen sind die Begriffe “immer” und “jederzeit”. Für eine Top-Beurteilung ist eines dieser Wörter Voraussetzung.

Welche Wörter sollten in einem Arbeitszeugnis nicht stehen?

Achten Sie auf inhaltliche Widersprüche und Floskeln, die negativ ausgelegt werden könnten. Doppelte Verneinungen, einschränkende Aussagen, doppeldeutige Sätze – so gut sie auch klingen – können abwertend sein und sollten nicht in Ihrem Zeugnis stehen. „Stets“, „immer“ und „äußerst“ wirken dagegen in der Regel positiv.

War stets bereit Arbeitszeugnis?

war stets sehr gut motiviert und verfügte über in jeder Hinsicht ausgezeichnete Fähigkeiten. zeichnete sich durch eine sehr hohe Arbeitsmoral/ sehr hohes Pflichtbewusstsein aus und war jederzeit bereit und fähig, zusätzliche und auch schwierige Arbeiten zu übernehmen.