In welche 3 Arten unterteilt man die Mitbestimmung durch den Betriebsrat in einem Unternehmen?

Zum Inhalt springen

  • Start
  • Seminare
    • Betriebsverfassungsrecht
      • Betriebsrat Teil 1
      • Betriebsrat Teil 2
      • Betriebsrat Teil 3
    • Arbeitsrecht
      • Arbeitsrecht Teil 1
      • Arbeitsrecht Teil 2
      • Arbeitsrecht Teil 3
    • Betriebsratswahl
      • Normales Wahlverfahren
      • Vereinfachtes Wahlverfahren
    • Inhouse
  • Webinare
    • Betriebsrat Teil 1
    • Betriebsrat Teil 2
    • Betriebsrat Teil 3
    • Arbeitsrecht Teil 1
    • Arbeitsrecht Teil 2
    • Arbeitsrecht Teil 3
    • Betriebsratswahl – Normales Verfahren
    • Betriebsratswahl – Vereinfachtes Wahlverfahren
  • BR-Portal
    • BR Wissen
      • Allgemeines
      • Betriebsratsmitglieder
      • Geschäftsführung des Betriebsrats
      • Soziale Angelegenheiten
      • Personelle Angelegenheiten
      • Wirtschaftliche Angelegenheiten
      • Betriebsratswahl
    • BR Muster & Vorlagen
      • Allgemeines
      • Auskunft & Information
      • Betriebsausschuss & sonstige Ausschüsse
      • Betriebsratsmitglieder
      • Betriebsratssitzung
      • Betriebsratswahl
      • Freistellung & Arbeitsbefreiung
      • Gesamtbetriebsrat & Konzernbetriebsrat
      • Geschäftsführung des Betriebsrats
      • Kosten und Sachmittel
      • Personelle Angelegenheiten
      • Soziale Angelegenheiten
      • Wirtschaftliche Angelegenheiten
    • Betriebsrat Forum
  • Über uns
  • Kontakt

Betriebsrat: Mitbestimmungsrechte – Mitbestimmungkluge2022-05-04T07:51:33+02:00

Welche 3 Ebenen der Mitbestimmung gibt es?

Die Mitbestimmung der Beschäftigten ist auf drei Ebenen gesetzlich geregelt: Auf betrieblicher Ebene vertritt der Betriebsrat die Beschäftigten. Geregelt wird das im Betriebsverfassungsgesetz von 1952. Die Mitbestimmung auf Unternehmensebene regelt das Mitbestimmungsgesetz von 1976.

Welche Formen der Mitbestimmung hat der Betriebsrat?

Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere bei der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und der Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie bei deren Änderung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG).

Welche Arten der Mitbestimmung gibt es?

Es wird unterschieden zwischen vier Formen der Mitbestimmung:.
Mitbestimmung am Arbeitsplatz..
Betriebliche Mitbestimmung..
Unternehmensmitbestimmung..
Mitbestimmung in der Wirtschaft („Wirtschaftsdemokratie“).

In welchen Bereichen hat der Betriebsrat ein eingeschränktes Mitbestimmungsrecht?

Voraussetzung für die Einschränkung des Mitbestimmungsrechts ist, dass durch die Beteiligung des Betriebsrats die Freiheit des Arbeitgebers, Arbeitskampfmaßnahmen zu ergreifen oder Folgen eines Arbeitskampfes zu begegnen, unmittelbar in ihrem Kernbereich beeinträchtigt wird.