Hartz 4 miete tabelle 2022 baden-württemberg

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Hartz 4 miete tabelle 2022 baden-württemberg
Arbeitslosengeld II soll ein würdevolles Leben garantieren. Symbolfoto: pixabay.com/Chronomarchie

Das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und das Sozialgeld sind Teil der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und damit Teil der Leistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Bedarfe für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwasser) sowie Bedarfe zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben. Leistungsberechtigte Personen erhalten den sogenannten Regelsatz. 

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Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten Personen, die

  • das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
  • erwerbsfähig sind,
  • hilfebedürftig sind und
  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte).
  • Auch Kinder, die mit Leistungsberechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben, haben einen Hartz IV Anspruch.

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Regelsatz 2022

  • 449 Euro im Monat für Alleinstehende und Alleinerziehende (2021: 446 Euro).
  • 404 Euro für Partner, wenn beide volljährige sind (2021: 401 Euro).
  • 360 Euro für erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben. Damit sind über 25 Jahre alte Erwachsene gemeint, die im Elternhaus leben oder Wohngemeinschaften (2021: 357 Euro).
  • 376 Euro für Kinder in der Bedarfsgemeinschaft von 14. bis 17. Jahren sowie Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung des BGA umziehen (2021: 373 Euro).
  • 311 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahre (2021: 309 Euro).
  • 285 Euro für Kinder bis 6 Jahre (Sozialgeld) (2021: 283 Euro).

Wie wird der Hartz-IV-Regelsatz berechnet?

Die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze erfolgt an Hand der statistisch erfassten Daten von rund 60.000 Haushalten zu Einnahmen und Ausgaben. Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe werden dabei nicht berücksichtigt. Die Höhe des Regelsatzes orientiert sich an den unteren 20 Prozent der Haushalte. 
 

Quelle: Bundesregierung

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Anteil am Regelbedarfin % von der RLin € von der RL
Nahrung, alkoholfreie Getränke 34,70% 155,82 €
Freizeit, Unterhaltung, Kultur 9,76% 43,82 €
Post und Telekommunikation 8,94% 40,15 €
Bekleidung, Schuhe 8,30% 37,26 €
Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung 8,48% 38,07 €
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände 6,09% 27,35 €
andere Waren und Dienstleistungen 7,97% 35,77 €
Verkehr 8,97% 40,27 €
Gesundheitspflege 3,82% 17,14 €
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 2,62% 11,73 €
Bildung 0,36% 1,62 €
Summe 100 % 449,00 €

Hartz-IV-Empfänger werden grundsätzlich bei der gesetzlichen Krankenkasse (GKV), in der sie zuletzt versichert waren, pflichtversichert. Sie haben vollen Anspruch auf die Regelleistungen der Krankenkassen, dazu gehören auch die Familienangehörigen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft. Privat Krankenversicherte bleiben dies auch. Das Jobcenter zahlt dann einen Zuschuss zum Versicherungsbeitrag. Auch die Pflegeversicherung wird beim Bezug von Hartz 4 vom Jobcenter übernommen.

Seit Anfang 2011 gilt die Zeit des Arbeitslosengeld II-Bezugs nicht mehr als Pflichtversicherungszeit. Rentenbeiträge führen die Hartz-IV-Träger seitdem für die Betroffenen nicht mehr ab. Vorher wurden monatlich Beiträge in Höhe von 40,80 Euro in die Rentenkasse eingezahlt.

für Kinder (altersabhängig) oder für den Lebenspartner des Beziehers von ALG II, sofern dieser nicht erwerbsfähig ist. Kindergeld gilt als Einkommen des Kindes und wird in die Berechnung des Arbeitslosengeldes II bzw. Sozialgeldes einbezogen. Die Regelleistungen für Kinder sind aber höher als das Kindergeld.

  • Mehraufwendungen für Mittagessen: Kostenfreies gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule, Kita und Kindertagespflege.
  • Lernförderung: Bedürftige Kinder können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das wesentliche Lernziel erreicht werden kann. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
  • Kultur, Sport, Mitmachen: Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Dafür steht monatlich ein Betrag von insgesamt bis zu 15 Euro zur Verfügung, zum Beispiel für den Mitgliedsbeitrag des Sportvereins, die Gebühren der Musikschule oder im Ausnahmefall auch für Ausrüstungsgegenstände wie Sportschuhe oder Musikinstrumente.
  • Persönlicher Schulbedarf: Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (z. B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien), wird den Schülerinnen und Schülern einmal im Schuljahr ein Zuschuss gezahlt: 156 Euro.
  • Ausflüge: Zudem werden die Kosten ein- und mehrtägiger Ausflüge von Schulen, Kitas und Kindertagespflege übernommen (z. B. für Klassenfahrten).
  • Schülerbeförderung: Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Fallen deswegen Aufwendungen für Schülerbeförderung an und werden sie nicht anderweitig abgedeckt, werden diese Ausgaben übernommen, auch wenn die Schülerfahrkarte privat nutzbar ist.

Schwangere haben ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs.

für beispielsweise Babyerstausstattung, Gründung eines Haushalts oder der Versorgung mit orthopädischen Schuhen.

Für voll erwerbsgeminderte Sozialgeldempfänger wird ab Vollendung des 15. Lebensjahres ein Mehrbedarf in Höhe von 17 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs anerkannt, wenn sie Inhaber eines Schwerbehinderten­ausweises mit dem Merkzeichen G sind. Für erwerbsfähige behinderte Menschen wird ein Mehrbedarf von 35 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs anerkannt, wenn Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe) gewährt werden.

Gemäß ihrer Grundsätze helfen die Tafeln allen Menschen, die ihre Hilfe benötigen. Das sind arme oder von Armut bedrohte Menschen, die im Vergleich zu ihren Mitmenschen nur ein geringes Einkommen zur Verfügung haben. Die über 900 Tafeln in Deutschland retten überschüssige, qualitativ einwandfreie Lebensmittel und verteilen diese an Menschen, die in Not sind. Eine Vielzahl Unternehmen oder auch Privatpersonen unterstützen die Tafeln mit Spenden. Grundsätzlich können beim Bezug von Hartz 4 die Tafel besucht und die entsprechenden Angebote wahrgenommen werden. Die Hilfebedürftigkeit muss vor Ort nachgewiesen werden, dazu dient beispielsweise der Hartz-4-Bescheid. Bei der Anmeldung wird eine Kundenkarte und eine feste "Lebensmittel-Abholzeit" zugeteilt. Man kann dann einmal wöchentlich zur zugeteilten Zeit Lebensmittel erhalten. Für die Lebensmittel ist eine Schutzgebühr zu entrichten.

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Bei der Berechnung vom Arbeitslosengeld 2 wird auch das Vermögen berücksichtigt. Nach Abzug der Freibeträge kann es komplett auf die ALG II Leistungen angerechnet werden. Bezieht der Hilfebedürftige Einkommen, beispielsweise durch einen Minijob, wird auch dieses nach Abzug vom Freibetrag angerechnet.

Der Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr ist nicht zweckgebunden und steht jedem volljährigen Hartz-IV-Empfänger sowie dessen Partner in der Bedarfsgemeinschaft zu. Allerdings ist dieser Vermögensfreibetrag in der Höhe begrenzt, wobei sich die Grenze nach dem Geburtsjahr des ALG II Beziehers staffelt. Personen, die vor dem 01.01.1948 geboren wurden, erhalten einen erhöhten Freibetrag von 520 Euro je vollendetem Lebensjahr. Bei Minderjährigen gilt ein fester Grundfreibetrag auf das Vermögen von 3.100 Euro.

Zusätzlich sieht das Gesetz (§ 12 Abs. 2 Nr. 4 SGB II) zum Grundfreibetrag einen Freibetrag in Höhe von 750 Euro für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende Person vor für notwendige Anschaffungen.

Nicht anrechenbares Vermögen - Schonvermögen: Das Schonvermögen wird nicht auf das Vermögen angerechnet. Zum Schonvermögen zählt:

  • Angemessener Hausrat
  • Angemessenes Kraftfahrzeug
  • Selbstgenutztes Wohneigentum, abhängig von der Größe
  • Altersvorsorgevermögen bei Befreiung zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • Staatlich geförderte Altersvorsorge – Riester Rente
  • Freibeträge für sonstiges Vermögen der Altersvorsorge. Hier muss zwingend, z..B. in der Versicherungspolice, vermerkt sein, dass eine Verwertung des Vermögens vor Eintritt in den Ruhestand unwiderruflich ausgeschlossen ist. Der Freibetrag beläuft sich auf 750 Euro je Lebensjahr.
     

Miete: Fällt die Miete zu hoch aus und haben ALG-2-Empfänger keine Möglichkeit, diese zu senken, werden nicht mehr die kompletten Mietkosten übernommen. In einem solchen Fall wird dem Hartz IV Empfänger nur noch ein Mietzuschuss gewährt. Kosten für Unterkunft und Heizung müssen sich laut § 22 SGB II in einem "angemessenen" Rahmen bewegen.

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§ 1 SGB II Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende

(1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.

(2) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen. Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass

  1. durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird,
  2. die Erwerbsfähigkeit einer leistungsberechtigten Person erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird,
  3. geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten entgegengewirkt wird,
  4. die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden,
  5. behindertenspezifische Nachteile überwunden werden,
  6. Anreize zur Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit geschaffen und aufrechterhalten werden.

(3) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen zur

  1. Beratung,
  2. Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit und
  3. Sicherung des Lebensunterhalts.
     

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende

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Wie viel zahlt Jobcenter für Wohnung 2022 Baden Württemberg?

Angemessene Miete bei Hartz 4.

Wie groß und teuer darf eine Hartz

Gemäß den Regelungen in § 22 SGB II müssen sowohl die Kosten als auch die Größe einer Wohnung angemessen sein. So ist darf bei Hartz 4 eine Wohnung für eine Person etwa 45 qm groß sein. Fünfzehn Quadratmeter werden dann für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft angerechnet.

Wie viel darf die Warmmiete bei Hartz

Warmwasserkosten als Mehrbedarf bei Hartz IV Bezug.

Wie hoch darf die Warmmiete bei Hartz

Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Bedingungen auch einen Mehrbedarf bekommen, Mehrbedarf für Warmwasser. ... Haushaltsgröße..