Haftpflichtversicherung gleicher haushalt

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Haftpflichtversicherung gleicher haushalt

Haftpflichtversicherung gleicher haushalt

Die Haftpflichtversicherung für Ihre Alltags-Missgeschicke

Der Ball Ihres Kindes ist im Fenster des Nachbarn gelandet? Ihr Weinglas ist auf dem Teppich Ihrer Freundin umgekippt? Mit der Privathaftpflichtversicherung übernehmen wir Schadenkosten bis zu 10 Millionen Franken.

Das bietet Ihnen die Privathaftpflichtversicherung:

  • Deckung von Schäden an fremdem Eigentum
  • Gebäudehaftpflicht für Wohneigentümer
  • Kostenloser Zugriff auf den digitalen Rechtsratgeber mit über 4 000 exklusiven Inhalten
  • Deckung von Schäden durch Drittpersonen ohne Haftpflichtversicherung
  • Zahlung von Schäden bei gelegentlichem Lenken fremder Fahrzeuge  
  • Rechtlicher Beistand bei unbegründeten Ansprüchen von Dritten

Schützen Sie sich vor finanziellen Folgen von Schäden – mit der Privathaftpflichtversicherung der Mobiliar.

Prämie berechnen

Unsere Leistung ist "ausgezeichnet":

Haftpflichtversicherung gleicher haushalt

Was ist der Unterschied zwischen der Hausrat- und der Privathaftpflichtversicherung?

Die Hausratversicherung deckt Schaden und Verlust Ihrer eigenen Sachen. Die Privathaftpflichtversicherung zahlt, wenn Sie Personen Schaden zufügen oder deren Eigentum beschädigen.

Welche Schäden deckt die Privathaftpflichtversicherung?

Diese Schäden können Sie beispielsweise bei uns versichern: 

  • Privatperson oder Eltern: Die Fensterscheibe Ihres Nachbars bricht, als der Ball Ihres Kindes darin landet. 
  • Halter von Tieren: Ihr Hund zerbeisst bei einem Besuch bei Freunden deren Sofa.
  • Mieter oder Pächter: Beim Kochen fällt die Pfeffermühle auf den Kochherd und die Glasabdeckung zersplittert.  
  • Gebäudeeigentümer: Der Besuch rutscht auf Ihrem Vorplatz auf dem Schnee aus und verletzt sich.
  • Verantwortlicher für anvertraute Sachen (Obhutsschäden): Die ausgeliehene Bohrmaschine des Nachbarn fällt auf den Boden und funktioniert nicht mehr.
  • Gelegentliche Lenker fremder Fahrzeuge: Sie sind mit dem Motorrad Ihres Freundes unterwegs, rutschen in einer Kurve auf dem Kies aus und müssen das Fahrzeug mit starken Lackschäden zurückgeben.

Welche Kosten übernimmt die Privathaftpflichtversicherung?

Deckung

 

Deckungsbetrag

Ansprüche von Dritten gemäss gesetzlicher Haftpflicht   5 bis 10 Millionen Franken
Versicherte Schäden trotz fehlender gesetzlicher Haftpflicht   Bis zu 2 000 Franken
Schäden durch Drittpersonen, welche keine Privathaftpflicht haben   Bis zu 50 000 Franken
für die Geltendmachung der Schadenersatzansprüche (z.B. Kosten eines Rechtsanwalts)
Ungedeckter Rest-Schaden nach Schäden durch Drittpersonen, welche keine Privathaftpflicht haben   Bis 20 000 Franken
Notwendige psychologische Beratung nach einem versicherten Schadenereignis   Bis 1 000 Franken

Welche Schäden zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht?

Die Privathaftpflicht deckt viele Schäden. Folgende sind davon aber ausgeschlossen:

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden am eigenen Eigentum
  • Schäden von Familienmitgliedern im gleichen Haushalt oder von Personen, die im Vertrag mitversichert sind
  • Schäden, die bei Gefälligkeitsarbeiten und Freundschaftsdiensten entstehen

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Wie viele Haftpflichtversicherungen pro Haushalt?

Normalerweise reicht eine Haftpflichtversicherung pro Haushalt. Eine Familienversicherung schließt den Ehe- oder Lebenspartner und unverheiratete Kinder, die noch nicht volljährig sind oder sich in einer Ausbildung, einem Studium oder im Zivil- oder Wehrdienst befinden, mit ein.

Kann man doppelt haftpflichtversichert sein?

Eine Doppelversicherung der Haftpflicht ist sogar verboten: Wer vorsätzlich zwei Haftpflichtversicherungen abschließt, macht sich strafbar. Daher informieren Sie bei einer versehentlichen Doppelversicherung umgehend Ihren Versicherer und machen vom außerordentlichen Kündigungsrecht des neueren Vertrages Gebrauch.

Kann man sich eine Haftpflichtversicherung teilen?

In einem gemeinsamen Haushalt ist es möglich, die private Haftpflichtversicherung zusammenzulegen. Dafür muss der Partner in die bestehende Police eingetragen werden. Paare, die zusammengezogen sind, sollten dafür ihren Haftpflichtversicherer ansprechen.

Welche Versicherungen können Ehepaar zusammenlegen?

Folgende Versicherungen können Sie nach der Eheschließung zusammenlegen oder im Partnertarif weiterführen:.
Hausratversicherung..
Haftpflichtversicherung..
Rechtsschutzversicherung..
Auslandskrankenversicherung..
Kfz-Versicherung..