Geld falsch überwiesen Wie lange zurückfordern

Rechtsfrage des Tages:

Häufig ist der Blick auf den eigenen Kontostand nicht unbedingt erfreulich. Allerdings kann es immer mal vorkommen, dass eine falsche Überweisung Ihrem Konto gutgeschrieben wird. Oder jemand hat sich beim Überweisungsbetrag vertippt. Müssen Sie zu viel oder falsch überwiesenes Geld zurücküberweisen?

Antwort:

Landet ein mehr oder weniger hoher Geldbetrag fälschlich auf Ihrem Konto, kann die Versuchung groß sein. Wer würde sich nicht über den unverhofften Geldsegen freuen? Tatsächlich dürfen Sie das Ihnen nicht zustehende Geld aber nicht behalten. Sie sind nämlich ungerechtfertigt bereichert.

Gründe für Fehlüberweisungen

Warum kommt es überhaupt zu falschen Überweisungen? Ein Zahlendreher in der IBAN macht sich in der Regel schnell bemerkbar. Da bei einer falschen Kombination von Kontonummer und Bankleitzahl meist auch die Prüfziffern nicht stimmen, können Sie die Überweisung oft nicht abschicken. Denkbar ist aber, dass Sie sich in der Eile vielleicht mit dem Empfänger vertun. Oder Sie tippen statt 100 Euro versehentlich 1000 Euro in den Überweisungsbetrag. Beim Online-Banking ist das Geld dann mit einem Klick weg.

Ungerechtfertigte Bereicherung

Entdecken Sie eine Fehlbuchung auf Ihrem Konto, sollten Sie sich aber nicht zu früh freuen. Nach § 812 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind Sie zur Herausgabe verpflichtet, wenn Sie etwas ohne rechtlichen Grund erlangt haben. Es nützt Ihnen auch nichts, das Geld schnell abzuheben und auszugeben. Theoretisch können Sie sich dann zwar auf eine sogenannte Entreicherung berufen – das Geld ist ja tatsächlich weg. Wussten Sie aber oder hätten Sie wissen müssen, dass Ihnen das Geld nicht zusteht, können Sie sich auf die Entreicherung nicht berufen.

Mein Name ist Hase …

Wenig nützt es Ihnen zu behaupten, Sie hätten die Fehlüberweisung gar nicht bemerkt. Gerade bei höheren Beträgen wird Ihnen ein Gericht kaum Glauben schenken. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle sind Sie sogar verpflichtet, Ihren Kontostand regelmäßig auf seine Richtigkeit zu überprüfen (Urteil vom 08.06.2005, Aktenzeichen: 3 U 11/05). Schauen Sie wochenlang nicht auf Ihre Kontoauszüge und übersehen Sie eine falsche Überweisung, kann die Bank unter Umständen sogar einen Schadensersatzanspruch geltend machen. Sie hätten dann nämlich Ihre Sorgfaltspflicht gegenüber Ihrer Bank verletzt.

Was tun bei Fehlüberweisung?

Entdecken Sie also einen unverhofften Geldsegen, sollten Sie sich mit Ihrer Bank in Verbindung setzen. Dort erfahren Sie, wie das Geld wieder zurücktransferiert werden kann. Oder Sie warten ab, ob Sie um Ihr Einverständnis für eine Rückbuchung gebeten werden. Eine konkrete Meldepflicht gibt es nämlich nicht. Das Geld sollten Sie solange unangetastet lassen. Bei kleineren Beträgen können Sie vielleicht sogar Glück haben. Die Verjährungsfrist für Rückforderungen beträgt nämlich drei Jahre. Meldet sich bis dahin niemand, dürfen Sie das Geld behalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich aber auch schadensersatzpflichtig machen.

Geld zurückholen

Ist Ihnen selbst der Fehler unterlaufen, sollten Sie schnellstmöglich Ihre Bank informieren. Diese kann Ihnen behilflich sein, das Geld zurückzuholen. Solange das Geld noch nicht auf dem Empfängerkonto angekommen ist, kann vielleicht noch der Rückholservice helfen, den einige Banken anbieten. Aber auch später kann Ihre Bank Sie unterstützen, das Geld zurückzubekommen. Aber Achtung. Hierfür fallen in der Regel Gebühren an, die Sie auch im Misserfolgsfall zahlen müssen. Weigert sich der falsche Empfänger, einer Rückbuchung zuzustimmen, müssen Sie den Betrag gerichtlich geltend machen.

Einmal nicht richtig hingeschaut, einen Zahlendreher eingebaut – und das Geld landet auf dem falschen Konto. Jetzt heißt es Ruhe bewahren. Denn es gibt Möglichkeiten, Überweisungen zurückbuchen zu lassen.

Es ist schon ein Kreuz mit der langen IBAN. Schnell die Zahlen verwechselt und ein fremder Empfänger freut sich über einen unerwarteten Geldregen. Nicht nur bei falscher IBAN, auch bei falschen Adressaten oder fehlendem Verwendungszweck wünscht sich der Absender manchmal sein Geld zurück.

Doch keine Panik. Viele Banken bieten bei einer fehlerhaften Überweisung oder einer gänzlichen Fehlüberweisung einen Rückrufservice an – allerdings meist kostenpflichtig und unter Vorbehalt. t-online.de erklärt, was Sie beachten sollten – und wie die Konditionen der Banken sind.

Kann ich die Überweisung zurückziehen?

Ja, grundsätzlich gilt: Sie können eine Überweisung zurückziehen. Allerdings ist bei einer Fehlüberweisung Schnelligkeit gefragt.

Sobald Sie bemerkt haben, dass Ihre Überweisung an ein falsches Konto gegangen sein könnte, sollten Sie umgehend Ihre Bank kontaktieren und ihr mitteilen, dass Sie eine Überweisung zurückbuchen möchten.

In diesen zwei Fällen können Sie die Überweisung stoppen:

  1. Wenn das Geld noch nicht von Ihrem Konto abgebucht wurde.
  2. Wenn das Geld schon abgebucht wurde, aber noch nicht auf dem Empfängerkonto angekommen ist.

Rückholservice Ihrer Bank anfragen

Schwierig wird es, sobald das Geld auf dem Konto der Empfängerbank liegt. In diesem Fall kann Ihre Bank nicht mehr in den Überweisungsvorgang eingreifen. Das Geld liegt dann in den Händen des Empfängers.

In diesem Fall können Sie jedoch einen Rückholservice bei Ihrer Bank anfragen. Für diesen Auftrag kann Ihre Bank allerdings Geld verlangen (siehe unten). Je nach Höhe der Gebühr kann sich das bei kleinen Beträgen sich das also nicht lohnen.

Eine Garantie auf Erfolg gibt es nicht. Und erstatten muss Ihre Bank Ihnen den fehlerhaft überwiesenen Betrag ebenfalls nicht (siehe unten).

  • Falsche Überweisung: Was Absender und Empfänger zu beachten haben
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  • Geldtransfer: Wie lange darf eine Überweisung dauern?

Annahmefristen beim Onlinebanking

Da bei einer Fehlüberweisung ein paar Minuten den Unterschied ausmachen können, achten Sie auf die Fristen für Onlineüberweisungen. Wenn ein Auftrag noch nicht ausgeführt wurde, ist die Rückbuchung des falsch überwiesenen Betrages leicht (siehe oben).

Eine Übersicht der Annahmefristen der gängigsten Banken:

  • Deutsche Bank: 15.30 Uhr
  • Commerzbank: 17.00 Uhr
  • Postbank: 14.00 Uhr
  • ING: 18.00 Uhr
  • DKB: 15.00 Uhr
  • Comdirect: 18.00 Uhr
  • Norisbank: 15.30 Uhr
  • Targobank: 20.15 Uhr

Was kostet die Rückholung einer Überweisung?

Das ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Eine Übersicht über die Rückholkosten der gängigsten Banken:

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Kann ich von meiner Bank eine Rückerstattung fordern?

Nein, Sie haben kein grundsätzliches Recht auf die Rückerstattung des fälschlich überwiesenen Betrags.

Allerdings muss das Empfänger-Geldhaus bei einer fehlerhaften und nicht grob fahrlässigen oder betrügerischen Fehlüberweisung der überweisenden Bank die erforderlichen Informationen für eine Rückbuchung zur Verfügung stellen.

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Ungerechtfertigte Bereicherung: Wann sollte ich zum Anwalt?

Da der "falsche Empfänger" ungerechtfertigt bereichert wurde, muss er den Betrag juristisch gesehen zurückgeben. Sie sollten sich jedoch vorab erkundigen, welche Kosten bei einem Rückholungsauftrag von Ihrer Bank auf Sie zukommen (siehe oben).

Weigert sich der falsche Empfänger, das Geld zurück zu überweisen, können Sie rechtliche Schritte einleiten und einen Anwalt mit der Rückbuchung beauftragen.

Der Empfänger muss das Geld jedoch nur so lange herausgeben, wie er "bereichert" ist (§ 818, Absatz 3 BGB). Wenn der Überweisungsempfänger etwa das Geld verprasst hat, bei einer kurzfristig gebuchten Urlaubsreise, ist er ggf. nicht mehr bereichert – und muss womöglich nichts mehr herausrücken.

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Was hat sich 2018 bei Fehlüberweisungen geändert?

Seit Anfang 2018 ist es für Bankkunden einfacher, eine Überweisung zurück zu buchen. Auf Grundlage der Zweiten Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD 2) müssen Banken bei Überweisungen, die vom Kontoinhaber nicht autorisiert wurden (wie im Fall eines Betrugs), den fälschlich abgebuchten Betrag spätestens einen Tag nach Information zurückerstatten.

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Dies kann verweigert werden, wenn sie den Verdacht eines Betrugsfalls oder der groben Fahrlässigkeit des Kunden hegen. Liegt jedoch eine Fehlüberweisung vor, muss die Empfängerbank dem Kreditinstitut des Zahlers alle Informationen zur Verfügung stellen, damit die Überweisung zurückgebucht werden kann – garantiert ist die Rückbuchung aber nicht (siehe oben).