Bild: ArturVerkhovetskiy - depositphotos
Für Schülerinnen und Schüler, Jugendliche und junge Erwachsene, die für ihre altersgerechte Entwicklung und beim Lernen besondere Hilfe brauchen, sind abgestimmte und passgenaue Förder- und Unterstützungsmaßnahmen wichtig. Besonders dann, wenn sie einen hohen psychosozialen Unterstützungsbedarf haben. Bei einer individuellen personenzentrierten Sicht lassen sich sehr unterschiedliche Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen identifizieren.
Es gibt Schülerinnen und Schüler, die lediglich eine vorübergehende Unterstützung im schulischen Kontext benötigen. Andere haben einen fachübergreifenden und langfristig angelegten, teilweise den schulischen Rahmen übersteigenden komplexen Hilfe- bzw. Eingliederungsbedarf.
Rahmenvorgabe in Erprobung
Im Jahr 2020 wurde in Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule auf Grundlage eines Expertenpapiers eine Rahmenvorgabe erarbeitet, die einen differenzierten Überblick über die verschiedenen Förder- und Unterstützungsangebote für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung und mit psychosozialem Entwicklungsbedarf in der inklusiven Schule gibt.
Sie beschreibt verschiedene Angebote, Zielgruppen und wesentliche Voraussetzungen zur Umsetzung von Förder- und Unterstützungsangeboten. Darüber hinaus beschreibt die Rahmenvorgabe Wege zum Ausbau von Förder- und Unterstützungsangeboten.
Expertenpapier
Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung und mit psychosozialem Entwicklungsbedarf in der inklusiven Schule
PDF-Dokument (2.7 MB)
Rahmenvorgabe - Konzept zur Erprobung
PDF-Dokument (266.1 kB)
Fachbrief Inklusive Schule Nr. 1 - Rahmenvorgabe
PDF-Dokument (616.4 kB)
Überblick über Förder- und Unterstützungsangebote
I. Angebote innerhalb der Lerngruppe
Da Schülerinnen und Schüler auch im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung
mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen in die Schule kommen, ist es wichtig, individuelle Lerngelegenheiten für jedes Kind zu schaffen.
Von Angeboten, die eine gewaltfreie Kommunikation fördern und die Zugehörigkeit zur Gruppe stärken, profitieren alle Schülerinnen und Schüler. Ziel sollte stets sein, Beziehungsabbrüche zu vermeiden.
Fachbrief Inklusive Schule Nr. 2 - Unterrichtsimmanente Förderung und Haltequalität
PDF-Dokument (163.4 kB)
- Hinweise zur individuellen Förderplanung in den Handreichungen zur Förderplanung
II. Temporäre Lerngruppen
Die temporären Lerngruppen sind eine Organisationsform, die zur gezielten präventiven und sonderpädagogischen Förderung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern in kleinen Gruppen dient. Sie können ganz unterschiedlichen Zielsetzungen der Förderung dienen und sind – insbesondere in Grundschulen – häufig fester Bestandteil des schulischen Förderkonzepts.
Fachbrief Inklusive Schule Nr. 3 - Temporäre Lerngruppen
PDF-Dokument (245.3 kB)
III. Temporäre Lerngruppen in Kooperation mit dem
bezirklichen Jugendamt („TLG plus“)
TLG plus sind schulische Angebote in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Im Rahmen der Hilfeplanung des Jugendamtes werden die Bedarfe bei komplexem Hilfe- und Unterstützungsbedarf im emotionalen Erleben und im sozialen Handeln sowie die notwendigen und geeigneten Hilfen gemeinsam mit den Personensorgeberechtigten und den Schülerinnen und Schülern ermittelt. Neben dem Hilfeplanverfahren gem. SGB VIII bzw. SGB IX ist auch hier eine kooperative individuelle Förderplanung mit dem Ergebnis eines Förderplans Grundlage der Förderung.
IV. Sonderpädagogische Kleinklassen
Die sonderpädagogischen Kleinklassen werden in der Regel schulübergreifend an einer Schule oder ausnahmsweise bei einem Träger der freien
Jugendhilfe eingerichtet. Sie sind tagesstrukturierende Maßnahmen, die über den Unterricht hinaus außerunterrichtliche Förderangebote in der Regel bis 16 Uhr gewährleisten.
Die Schülerinnen und Schüler einer sonderpädagogischen Kleinklasse sind für die Dauer der Beschulung Schülerinnen und Schüler der kooperierenden Schule.
V. Nachsorgeklassen für psychisch kranke Schülerinnen und Schüler
Die Nachsorgeklassen kooperieren eng mit den kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilungen der Kliniken in Berlin. Während der Beschulung von Schülerinnen und Schülern in den Nachsorgeklassen werden die in der Klinik und den Klinikschulen oder ambulant angebahnten Entwicklungen fortgesetzt. Wesentlich bei der Wiedereingliederung in die Regelschule sind ein gezieltes Fallmanagement und die Abstimmung der Hilfesysteme.
Die Aufnahme in die Nachsorgeklasse ist gebunden an die Fortsetzung der in den Kliniken oder ambulant begonnenen fachärztlich-psychotherapeutischen Behandlungen sowie an die parallele Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung durch die erziehungsberechtigten Personen oder Maßnahmen der Eingliederungshilfen nach SGB VIII oder IX für die betreffende Schülerin oder den betreffenden Schüler.
VI. Besondere individuelle Unterstützung
Schülerinnen und Schüler, bei denen sich gezeigt hat, dass die bisher geleistete intensive und multiprofessionelle Unterstützung auf Grund eines besonders hohen und komplexen Hilfebedarfs nicht ausreicht, können vorübergehende, individuell auf sie abgestimmte Unterstützungsmaßnahmen erhalten. Ziel dieser Maßnahme ist es, in Zusammenarbeit mit allen an der Förderung beteiligten Personen und Institutionen die vollumfängliche Teilhabe an schulischer Bildung schrittweise (wieder) zu ermöglichen.
Bild: Depositphotos / Elnur
Fachinformationen zur sonderpädagogischer Förderung
Sonderpädagogische Förderung dient dem Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile. Sie zielt auf die Verwirklichung des Rechts auf eine der persönlichen Begabung und Leistungsvermögen entsprechende schulische Bildung und Erziehung. Fachinformationen zur sonderpädagogischer Förderung
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