Dokumentation 3g am arbeitsplatz vorlage pdf

In Arbeitsstätten gilt ab sofort die 3-G-Regel. Foto: SvenSimon/Frank Hoermann/SVEN SIMON

Geimpft, genesen oder negativ getestet muss ab sofort jeder Beschäftigte am Arbeitsplatz sein. Wir klären auf, wie Arbeitgeber die Einhaltung dieser neuen Maßnahmen kontrollieren und dokumentieren sollten.

  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  

    Link kopiert

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz tritt nun auch die 3-G-Regelung am Arbeitsplatz in Kraft. Alle Beschäftigten vor Ort müssen demnach entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Lediglich das Homeoffice sowie das Arbeiten in Fahrzeugen sind von dieser Regel ausgenommen. Doch wie sollen Arbeitgeber die Einhaltung dieser neuen Maßnahmen kontrollieren und dokumentieren?

Betriebliche 3 G Kontrollen

Für die Kontrollen der 3-G-Nachweise ist laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) der Arbeitgeber verantwortlich. An der Tür muss jeder Beschäftigte abgefangen und kontrolliert werden. Ob der Arbeitgeber die Kontrollen selbst durchführt oder externe Dritte beschäftigt, ist unerheblich, solange die Anforderungen an den Beschäftigtendatenschutz beachtet werden, so BMAS. Eine derartige Kontrolle sei erforderlich, um eine lückenlose Umsetzung der Nachweispflicht sicherzustellen.

Geimpfte und genesene Personen können von den täglichen Kontrollen ausgenommen werden, wenn der Arbeitgeber den jeweiligen Nachweis einmal kontrolliert und dokumentiert hat. Der Schwerpunkt der Kontrollen liegt demnach auf der Gültigkeit der Testnachweise. Um Zugang zur Arbeitsstätte zu erhalten, benötigen ungeimpfte und nicht genesene Personen einen maximal 24 Stunden alten Schnelltest von einem Leistungserbringer oder einen maximal 48 Stunden alten PCR-Test. Vom Arbeitgeber bereitgestellte Selbsttests genügen nur, wenn sie unter Aufsicht durchgeführt wurden.

So funktioniert die Dokumentation der Nachweise

Um der Datenminimierung aus der Datenschutz-Grundverordnung gerecht zu werden, empfiehlt BMAS den Namen der Beschäftigten am jeweiligen Tag auf einer Liste abzuhaken, sobald der Nachweis erbracht wurde. Arbeitgeber müssen die Kontrollen dokumentieren; die Daten müssen allerdings spätestens sechs Monate nach ihrer Erhebung gelöscht werden. Dem Arbeitgeber ist es untersagt, sie an Dritte weiterzugeben.

Des Weiteren dürfen Arbeitgeber die Nachweise nur zur 3-G-Kontrolle sowie zur Anpassung des betrieblichen Hygienekonzepts verwenden. Anderweitige Verarbeitungen sind unzulässig. Sollte der Arbeitgeber gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen, drohen ihm Schadensersatz und Bußgelder.

Dokumentation 3g am arbeitsplatz vorlage pdf

Bihlmayer Fotografie / Shutterstock.com

Die steigenden Coronazahlen sorgen erneut für Gesetzesänderungen. So wurde vergangene Woche das neue Infektionsschutzgesetz von Bundestag und Bundesrat beschlossen, welches am 24. November in Kraft tritt. Inhalt dieses Gesetzes ist auch die sogenannte 3G-Regel am Arbeitsplatz. Zutritt zur Arbeitsstätte haben Arbeitnehmer nur noch, wenn sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind und das auch nachweisen können. 

Was gilt als Arbeitsstätte?

Als Arbeitsstätte im Sinne des Infektionsschutzgesetzes gelten alle Arbeitsräume und Orte in dem Gebäude oder auf dem Gelände des Betriebes, dazu zählen auch Orte im Freien auf dem Betriebsgelände sowie Baustellen, wenn auf diesen Arbeiten durchgeführt werden. Auch Pausenräume, Kantinen, Flure, Maschinen- und Nebenräume gelten als Arbeitsstätte und sind von der 3G-Regel betroffen. Nicht zur Arbeitsstätte gehört das Homeoffice, Plätze in Fahrzeugen oder in Verkehrsmitteln. 

Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie alle Personen, die zur Berufsausbildung beschäftigt sind. 

In welchem Umfang muss der Nachweis überprüft werden?

Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, die 3G-Nachweise der Beschäftigten vor Betreten der Arbeitsstätte zu kontrollieren. Wenn der Arbeitgeber den Genesenen- oder Impfnachweis einmal kontrolliert hat und den Status dokumentiert hat, können die Beschäftigten von der täglichen Kontrolle ausgeschlossen werden. Die Arbeitnehmer müssen die Nachweise allerdings bereithalten, falls es zu einer Kontrolle durch eine Behörde kommt. Die Nachweise können, auf freiwilliger Basis, auch beim Arbeitgeber hinterlegt werden. Für die Praxis empfiehlt sich der Nachweis in digitaler Form, der auf dem Handy gespeichert werden kann. Der Händlerbund bietet für Arbeitgeber eine Mustervorlage zur Dokumentation von Nachweiskontrollen an (Download siehe unten). 

Der Nachweis eines negativen Tests darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Der Test muss von einem Leistungsbringer der Coronavirus-Testverordnung durchgeführt worden sein. Dazu zählen Testzentren, aber auch Ärzte und Apotheker. Der kostenlose Bürgertest kann hierfür in Anspruch genommen werden. Es ist auch möglich, den Test in Form eines Selbsttests vorzunehmen, das muss allerdings unter Aufsicht des Arbeitgebers geschehen. Hierfür kann der Arbeitgeber auch Dritte mit der Beaufsichtigung und Dokumentation beauftragen.

Wenn der Test in Form eines PCR-Tests erfolgt ist, darf das negative Ergebnis 48 Stunden zurückliegen. 

Um den Grundsatz der Datenminimierung nach der Datenschutzgrundverordnung gerecht zu werden, reicht es aus, eine Liste mit dem vollen Namen des Beschäftigten abzuhaken, wenn der entsprechende Nachweis erbracht wurde. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass unbefugte Dritte, zum Beispiel andere Mitarbeiter, keinen Zugang zu der Dokumention der Nachweise haben. 

Was passiert, wenn Arbeitnehmer den 3G-Nachweis nicht erbringen?

Arbeitnehmer, die sich weigern, den 3G-Nachweis vorzulegen, müssen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Hier ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, regelmäßig wird also zunächst eine Abmahnung angemessen sein. Wenn der Arbeitnehmer sich allerdings dauerhaft weigert, kann auch eine Kündigung in Betracht kommen. Kann der Arbeitnehmer seiner Arbeit nicht nachkommen, weil er den Nachweis nicht erbringen kann, steht ihm in der Regel auch kein Vergütungsanspruch zu. 

Der Händlerbund hilft Arbeitgebern bei der Umsetzung der Pflichten im Hinblick auf die Umsetzung der 3G-Regel mit einer Mustervorlage zur Dokumentation von Nachweiskontrollen.

Was ist aktuell Ihre größte Herausforderung?

Wie muss 3 G am Arbeitsplatz dokumentiert werden?

Die Daten über den Geimpft-, Genesen- oder Getestet-Status dürfen von den Arbeitgebern dokumentiert werden. Das soll dabei helfen, Arbeitsabläufe besser planen und betriebliche Hygienekonzepte leichter anpassen zu können. Die Daten dürfen jedoch nicht langfristig gespeichert werden.

Wie dokumentiere ich geimpfte Mitarbeiter?

Sofern Beschäftigte einen Impf- oder Genesenennachweis erbringen, kann dieser vom Arbeitgeber dokumentiert werden, sodass keine weiteren Zugangskontrollen für diese Beschäftigten nötig sind. Die Beschäftigten müssen ihre Nachweise jedoch auf Verlangen vorweisen können, z.B. bei Kontrollen durch die Behörden.

Was passiert wenn Beschäftigte sich weigern einen 3 g Nachweis zu erbringen?

Was passiert, wenn Beschäftigte sich weigern, einen 3G-Nachweis zu erbringen? Beschäftigte die mangels 3G-Nachweis ihre Arbeitsleistung nicht erbringen können, verlieren im Regelfall ihren Lohnanspruch. Außerdem können arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung oder Kündigung drohen.