Wegen zu hoher Abgasbelastung gibt es in einigen Städten Dieselfahrverbote. Derzeit läuft die Vorbereitung auch in München. Welche Strecken und Schadstoffklassen aktuell betroffen sind.
In einigen Städten gibt es bereits streckenbezogene Dieselfahrverbote
Kontrollen in den Fahrverbotszonen lückenhaft
Sind Nachrüstungen möglich und sinnvoll?
Die Luft an wichtigen Durchfahrtsstraßen einiger Städte ist zu schlecht. Deshalb wurden für besonders belastete Strecken Fahrverbote für ältere Diesel erlassen. Allerdings sind die Regelungen von Stadt zu Stadt unterschiedlich, und auch die Kontrollen sind uneinheitlich und lückenhaft.
Diese Städte und Straßen sind betroffen
Fahrverbot in Berlin
Gültig | Seit November 2019 |
Betroffene Fahrzeuge | Dieselabgasnorm Euro 1 bis 5 |
Fahrverbotszone | Acht Teilabschnitte auf den Straßen: Leipziger Straße, Alt-Moabit, Hermannstraße, Silbersteinstraße |
Strafen | Verwarn- bzw. Bußgeld in Höhe von 20 Euro (Pkw), 25 Euro (Fahrzeuge mit Anhänger oder Busse) oder 75 Euro (Lkw) |
Ausnahmen | Anwohner, dort arbeitende Personen, Handwerker und Patienten dort ansässiger Ärzte |
Sonstiges | Das Land Berlin muss die Ausweitung der Fahrverbote auf 120 Straßenabschnitten (insgesamt 15 Kilometer) prüfen. |
Fahrverbot in Darmstadt
Gültig | Seit Juni 2019 |
Betroffene Fahrzeuge | Dieselabgasnorm Euro 1 bis 5 und Benziner der Klassen Euro 1 und 2 |
Fahrverbotszone | Hügelstraße und Heinrichstraße |
Strafen | Bußgeld und Verwaltungsgebühr in Höhe von insgesamt 108,50 Euro |
Ausnahmen | Rettungswagen, Müllabfuhr, Straßenreinigung, örtliche Handwerker (nach Genehmigung), nachgerüstete Fahrzeuge |
Sonstiges | Übergangsregelungen mit Verlängerungsoption für Anwohner |
Fahrverbot in Frankfurt
Gültig | Umsetzung offen |
Betroffene Fahrzeuge | Nicht definiert |
Fahrverbotszone | Derzeit wegen Luftqualität nicht erforderlich |
Strafen | Noch nicht bekannt |
Ausnahmen | Noch nicht bekannt |
Fahrverbot in Hamburg
Gültig | Seit Juni 2018 |
Betroffene Fahrzeuge | Kraftfahrzeuge der Dieselabgasnorm Euro 1 bis 5 |
Fahrverbotszone | Max-Brauer-Allee für Pkw, Lkw und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge (zw. Chemnitzstraße/Gerichtstraße/Julius-Leber-Straße und Holstenstraße) und Stresemannstraße für Kraftfahrzeuge über 3,5t zgG einschließlich Anhänger und Zugmaschinen (ausgenommen Pkw und Omnibusse) (zw. Kaltenkircher Platz und Neuer Kamp) |
Strafen | Verwarn- bzw. Bußgeld in Höhe von 25 (Pkw) bis 75 Euro (Lkw) |
Ausnahmen | Anwohner, Rettungsdienste, Gewerbetreibende |
Fahrverbot in Mainz
Gültig | Umsetzung offen |
Betroffene Fahrzeuge | Diesel Euro 5 und schlechter sowie Benzin Euro 1 und 2 |
Fahrverbotszone | Vorerst keine Fahrverbote geplant, nur noch optional, falls entgegen der Prognosen doch deutliche Überschreitungen der NO2-Grenzwerte auftreten |
Strafen | Noch nicht bekannt |
Ausnahmen | Anwohner, ob weitere Ausnahmen folgen, ist noch offen |
Fahrverbot in München
Gültig | Noch nicht beschlossen, frühestens Februar 2023 |
Betroffene Fahrzeuge | Diesel Euro 4 und schlechter ab Februar 2023, bei ausbleibendem Erfolg auch Euro 5 ab Oktober 2023 |
Fahrverbotszone | Umweltzone München, inklusive Mittlerer Ring |
Strafen | Noch nicht bekannt |
Ausnahmen | Anwohner, Lieferverkehr |
Fahrverbot in Stuttgart
Gültig | Seit 2019, Verschärfung im Talkessel und Bad Cannstatt seit 2020 |
Betroffene Fahrzeuge | Pkw und Lkw der Dieselabgasnorm Euro 4 in der Umweltzone Stuttgart, Abgasnorm Euro 5 und schlechter in der kleinen Umweltzone (s.u.) |
Fahrverbotszone | Im gesamten Stadtgebiet (aktuelle Umweltzone) für Diesel mit Abgasnorm 4 |
Strafen | Bußgeld und Verwaltungsgebühren in Höhe von insgesamt 108,50 Euro |
Ausnahmen | Z.B. Lieferverkehr, Rettungsdienste, Menschen mit Behinderung. Weitere Ausnahmeregelungen finden Sie hier. |
Sonstiges | Weitere Verschärfungen und Anpassungen werden diskutiert. |
Zonales Verkehrsverbot | Seit Juli 2020 dürfen Besitzer von Dieselfahrzeugen der Abgasnorm Euro 5/V und schlechter nicht mehr in die Stuttgarter Innenstadt. Das zonale Verkehrsverbot gilt in der kleinen Umweltzone, also im Stuttgarter Talkessel sowie den Stadtteilen Bad Cannstatt, Zuffenhausen und Feuerbach. |
Fahrverbote: So werden sie kontrolliert
In Hamburg führt die Polizei Kontrollen in Stichproben über die Prüfung der Fahrzeugpapiere durch. In den anderen Städten wird dies wohl ähnlich gehandhabt werden, zum Teil ist man sich aber noch nicht einig.
Ausnahmen vom Diesel-Fahrverbot
Anwohnerinnen und Anwohner, Schwerbehinderte oder Gewerbetreibende haben Anspruch auf eine Sondergenehmigung. Zuständig für diese Ausnahmen sind die örtlichen Straßenverkehrsbehörden.
Diese Schadstoffklassen sind nicht betroffen
Erst ab der Schadstoffklasse Euro 6d TEMP bzw. Euro 6d sind die Fahrzeuge im Realbetrieb einigermaßen sauber. Hier ist das Risiko gering, in den nächsten Jahren in Deutschland von innerstädtischen Dieselfahrverboten betroffen zu sein. Perspektivisch könnte ab 2025 die neue Abgasnorm Euro 7 eingeführt werden, deren genaue Ausgestaltung noch nicht abgeschlossen ist. Sicher ist, dass die neue Abgasnorm eine große bis kaum zu erfüllende Herausforderung für die Neuzulassung von Verbrennungsmotoren bedeuten würde.
Diese Fahrzeuge lassen sich nachrüsten
Gerade bei den noch häufig im Straßenverkehr zu findenden und teils relativ neuen Euro-5-Dieseln könnten Nachrüstungen greifen. Die technischen Vorschriften und Rahmenbedingungen für die Hardware-Nachrüstungssysteme sehen vor, dass ein Euro-4- oder Euro-5-Diesel nach der Umrüstung höchstens 270 Milligramm NOₓ pro Kilometer ausstoßen darf. Außerdem muss der Nachrüstbausatz bis zu einer Temperatur von minus 7 Grad funktionieren und mindestens fünf Jahre oder für 100.000 Kilometer durchhalten.