Familienkasse Show Die Familienkasse ist als deutsche Bundesfinanzbehörde im Allgemeinen für die Auszahlung von Kindergeld zuständig. Die Landesfamilienkassen unterhalten normalerweise mehrere Standorte im jeweiligen Bundesland. Zuständigkeiten der FamilienkassenDie wichtigste Zuständigkeit geht schon aus der umfangssprachlichen Bezeichnung „Kindergeldkasse“ hervor. Dabei zählen die Durchführung des Familienleistungsausgleichs, die Zuteilung des Kindergeldzuschlags, die Prüfung von Kindergeldansprüchen und Beratungsmöglichkeiten zu Elterngeld/ Elternzeit sowie Mutterschutz. Durchführung FamilienleistungsausgleichDie Durchführung des Familienleistungsausgleichs gilt als Hauptaufgabe der Familienkasse. Den gesetzlichen Rahmen dafür bilden das Bundeskindergeldgesetz, das Einkommensteuergesetz sowie bundesbehördliche Weisungen. Bundeskindergeldgesetz und KindergeldanspruchDas Bundeskindergeldgesetz trat erstmals 1995 in Kraft. Das Bundesgesetz enthält Regelungen zum Kindergeld in Deutschland. U. a. findet man im Bundeskindergeldgesetz Angaben zu Kindergeldregelungen, wie z. B. Altersgrenzen und Personenstand. Grundsätzlich besteht für Kinder, die in Deutschland einen Wohnsitz haben, ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld weitergezahlt werden. Die Antragstellung und -bearbeitung für Kindergeldansprüche erfolgt grundsätzlich über die Familienkasse Ihrer Agentur für Arbeit. KontaktBundesagentur für Arbeit Fon: 0800 / 455 5530 (gebührenfrei) Erfahren Sie mehr ...</> Die Familienkasse Nordrhein-Westfalen West hat einen Standort in Aachen, der auch für Würselener Bürger*innen zuständig ist, und zwar seit 2015 im Dienstgebäude der Agentur für Arbeit: Familienkasse Nordrhein-Westfalen West - Standort Aachen Fax: 0241 5682-109 Service-Rufnummer Kindergeld und Kinderzuschlag: 0800 4 5555
30* Öffnungszeiten: montags, dienstags und freitags von 8 Uhr bis 12:30 Uhr, donnerstags von 8 Uhr bis 17:30 Uhr Telefonische Kontaktzeiten: montags bis freitags 8 Uhr bis 18 Uhr Postanschrift: Familienkasse Nordrhein-Westfalen West Antrag auf KindergeldFormulare zur Beantragung von Kindergeld erhalten Sie am Infostand im Rathaus, Morlaixplatz. Auf den Seiten der Arbeitsagentur können Sie Kindergeld online beantragen bzw. den Antrag herunterladen (siehe unter Online-Dienste und weiterführende Informationen). GebührenFür diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an. Weiterführende InformationenArbeitsagentur Aachen - Düren Info zu dieser Seite: Anwohnerparken, Geburtsurkunde, Zahlungsabwicklung - auf der "Suche"-Seite können Sie gezielt nach Einrichtungen, Dienstleistungen und Ansprechpartnern suchen. Unter den jeweiligen Stichwörtern finden Sie auch die Öffnungszeiten. Nachricht an die Stadtverwaltung | FAQs zum Serviceportal KindergeldGrundsätzlich besteht für Kinder, die in Deutschland einen Wohnsitz haben, ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld weitergezahlt werden. Die Antragstellung und -bearbeitung für Kindergeldansprüche erfolgt grundsätzlich über die Familienkasse Ihrer Agentur für Arbeit. Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen: Sie können übrigens auch Anträge schnell und direkt online stellen. Infos zu speziellen Ansprüchen: Für Kinder mit Behinderung gelten beim Kindergeld besondere Regeln. Kindergeld kann neben den Eltern beispielsweise auch direkt an Kinder ausgezahlt werden. Auszahlung an andere Personen Auch nach dem Schulabschluss eines Kindes kann in bestimmten Fällen Anspruch auf Kindergeld bestehen. Kindergeld nach dem Schulabschluss Haben Sie noch Fragen? Postanschrift Öffnungszeiten: Weitere Details
Welche Familienkasse ist für mich zuständig Köln?Familienkasse Nordrhein-Westfalen West - 50968 Köln.
Welche Familienkasse ist für Nordrheinmit Sitz in Dortmund. Die Familienkasse NRW Ost der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in Dortmund ist zuständig für die Zahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag.
Wer zahlt Kindergeld in Köln?Die Familienkasse in Köln ist für die Einwohner aus Köln sowie die dazugehörigen Ortschaften zuständig.
Wo beantrage ich Kindergeld NRW?Sie müssen Kindergeld und Kinderzuschlag bei Ihrer zuständigen Dienststelle der Familienkasse beantragen. Welche das ist, hängt vom Wohnort der Empfängerin beziehungsweise des Empfängers des Kindergelds oder des Kinderzuschlags ab. Ihre zuständige Dienststelle finden Sie über die Dienststellensuche.
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