1. Welche Personen dürfen Umgang mit Waffen und Munition haben?Umgang mit einer Waffe oder mit Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Umgang mit einer Schusswaffe hat auch, wer diese unbrauchbar macht. Show
Umgang mit Waffen und Munition dürfen grundsätzlich nur Personen haben, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Allerdings lässt das Gesetz hiervon auch Ausnahmen zu:
2. Wann benötige ich eine waffenrechtliche Erlaubnis?Waffenrechtliche Erlaubnisse sind grundsätzlich erforderlich für den Erwerb, Besitz und Führen von Waffen und den Erwerb und Besitz von Munition sowie für das Schießen außerhalb von Schießstätten. Waffenrechtliche Erlaubnisse sind z.B. Waffenbesitzkarten, Waffenscheine oder eine Schießerlaubnis. Ausnahmen davon sind unter
den Punkten 5 und 7 nachzulesen. 3. An wen kann ich mich wenden, wenn ich eine waffenrechtliche Erlaubnis benötige?4. Unter welchen Voraussetzungen bekomme ich eine waffenrechtliche Erlaubnis?Folgende allgemeine Voraussetzungen müssen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis erfüllt sein:
5. Welche Erlaubnis benötige ich für den Erwerb und Besitz einer Schusswaffe?Für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen benötigt man grundsätzlich eine Waffenbesitzkarte. Für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (sogenannte SRS-Waffen) mit dem Kennzeichen PTB im Kreis ist der Erwerb und Besitz für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erlaubnisfrei. Selbiges gilt für Schusswaffen mit einer Bewegungsenergie von 0,5 bis 7,5 Joule, die die Kennzeichnung F im Fünfeck tragen oder Altproduktionen aus den Jahren vor 1970 bzw. 1991 sind, deren Geschosse mit kalten Gasen angetrieben werden. 6. Was ist eine gelbe Waffenbesitzkarte?»Gelbe Waffenbesitzkarten« werden nur an Mitglieder von anerkannten Schießsportverbänden ausgegeben. Sie sind also für Sportschützen. Das Mindestalter dafür beträgt 21 Jahre mit Ausnahme von Schusswaffen mit Kaliber 22 lfB oder kleiner mit Randfeuerzündung und Mündungsenergie von max. 200 Joule und Einzellader-Flinten mit Kaliber 12 oder kleiner. Für diese gilt weiterhin die allgemeine Regelung ab 18 Jahren. 7. Welche Erlaubnis benötige ich zum Führen einer Schusswaffe?Führen ist das Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe, also der reinen tatsächlichen Möglichkeit, über die Waffe nach eigenem Willen zu verfügen, außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte. Grundsätzlich benötigt man für das Führen einer Schusswaffe einen Waffenschein. Ausnahmen davon sind:
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