Bis wann wurde die Innovationsprämie für elektrisch betriebene Fahrzeuge verlängert?

Stand: 13.12.2021 12:31 Uhr

Die Bundesregierung verlängert die Kaufprämie für Elektro- und Hybridautos bis Ende 2022. Danach sollen aber nur noch E-Autos gefördert werden, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben.

Der neue Bundesregierung hat die staatliche Förderung des Kaufs von Elektroautos bis Ende 2022 verlängert. Die sogenannte Innovationsprämie war bisher bis Ende des laufenden Jahres befristet. Käufer von rein elektrisch betriebenen Autos erhalten demnach weiter bis zu 9000 Euro Förderung. Plug-in-Hybride - die auch mit Benzin oder Diesel fahren - werden mit maximal 6750 Euro gefördert, wie das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium von Robert Habeck mitteilte.

Habeck: Mehr Schub für E-Mobilität

Ab 2023 müssen sich Autokäufer aber auf Veränderungen einstellen: Dann sollen nur noch Elektrofahrzeuge gefördert werden, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, so das Ministerium. Dieser solle über den elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert werden - so steht es auch im Koalitionsvertrag.

Habeck sagte: "Wir werden in Zukunft bei der Förderung ehrgeiziger, um der Elektromobilität weiteren Schub zu verleihen und den Klimaschutz zu stärken." Dazu werde man die Förderung neu ausrichten.

Die bestehende Kaufprämie - der Umweltbonus - war Mitte des vergangenen Jahres für E-Autos und Plug-in-Hybride über eine Innovationsprämie erhöht worden. Der Bund hatte dazu seine Förderung beim Kauf solcher Fahrzeuge verdoppelt, befristet bis Ende 2021. Das hatte zu stark steigenden Neuzulassungen geführt.

Bis wann wurde die Innovationsprämie für elektrisch betriebene Fahrzeuge verlängert?

Bild: Mercedes-Benz

Mit der sogenannten Innovationsprämie wurde Mitte 2020 der staatliche Anteil an der vom Bund und der Autoindustrie finanzierten Elektroauto-Kaufprämie „Umweltbonus“ verdoppelt. Die Aufstockung sollte eigentlich Ende dieses Jahres auslaufen, wurde nun aber offiziell verlängert. In einem Jahr steht eine weitere Überarbeitung an.

Die frühere Bundesregierung hatte vor, die im Rahmen des Coronavirus-Konjunkturpaktes eingeführte Innovationsprämie bis Ende 2025 zu verlängern. Dann sollte auch der bisherige Umweltbonus und damit die Bezuschussung von Elektroautos insgesamt auslaufen. Die neue Regierung aus SPD, Grünen und FDP hat jedoch beschlossen, die Förderung in ihrer jetzigen Form nur noch 2022 anzubieten.

Von 2023 an will die Ampel-Koalition die Förderung stärker auf Klimaschutz ausrichten. Dazu heißt es: „Wir wollen die Förderung für elektrische Fahrzeuge und Plug-in-Hybride degressiv und grundsätzlich so reformieren, dass sie ab 1. Januar 2023 nur für Kfz ausgegeben wird, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, der nur über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird.“

Die Zwischenlösung im nächsten Jahr begründet die Koalition damit, dass Kunden bereits bestellter, aber wegen Auslieferungsschwierigkeiten der Hersteller noch nicht gelieferter Plug-in-Hybride nicht leer ausgehen sollen. „Bis zu der Neuaufstellung sichern wir aber Kontinuität und verlängern die derzeitige Innovationsprämie bis Ende 2022“, so Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck. Die derzeit geltende Förderrichtlinie für Elektrofahrzeuge wurde nun entsprechend angepasst und tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft.

Damit erhalten Käufer von rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen im Jahr 2022 weiterhin bis zu 9000 Euro Förderung. Plug-in-Hybride werden mit maximal 6750 Euro bezuschusst. Die Hersteller finanzieren davon jeweils ein Drittel. Der Umweltbonus wurde nach dem Start im Jahr 2016 zur Hälfte vom Bund und der Industrie gewährt, im letzten Jahr verdoppelte dann der Staat seinen Anteil mit der Innovationsprämie.

Subventioniert werden mit dem Umweltbonus reine Batterieelektrofahrzeuge,
von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-in-Hybride), Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Fahrzeuge, die höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren oder eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern aufweisen. Letztere betrug in diesem Jahr noch 40 Kilometer.

Von der Innovationsprämie profitieren Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden, Gebrauchtwagen, die erstmals nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist. Das Fahrzeug muss sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) befinden.

Auch interessant

Wie lange gilt die Innovationsprämie noch?

Dezember 2021 wurde im Bundesanzeiger die Verlängerung der Innovationsprämie offiziell bestätigt. Im Detail bedeutet das: Innovationsprämie wird in bisheriger Form bis Ende 2022 verlängert. Weiterhin bis zu 9.000 € für E-Autos und bis zu 6.750 € für PHEVs.

Wann endet der Umweltbonus für E

Vom 1. Januar 2024 an sollen die staatlichen Kaufprämien schließlich weiter reduziert werden, auf dann 3000 Euro - allerdings lediglich noch für Autos, die maximal 45.000 Euro kosten. Für teurere Fahrzeuge gibt es dann keine staatliche Prämie mehr.

Wird die Prämie für E

Wie das „Handelsblatt“ berichtet, will Verkehrsminister Volker Wissing (FPD) die Kaufprämien für Batterie-elektrische Fahrzeuge bis 2027 verlängern und deutlich erhöhen. Wer ein Auto mit einem Preis von maximal 40.000 Euro kauft, soll statt 6.000 Euro künftig 10.800 Euro vom Staat erhalten.

Wie lange gibt es die doppelte Innovationsprämie?

Am 3. Juni dieses Jahres hatte der Koalitionsausschuss die Einführung einer Innovationsprämie beschlossen, die den Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt. Die Innovationsprämie war ursprünglich bis zum 31. Dezember 2021 befristet.