Bis wann muss der krankenschein bei der krankenkasse sein

Bei einer Krankheit sollten Sie nicht zur Arbeit gehen. Im Zweifelsfall stecken Sie Ihre Kollegen an. Zudem können Sie nicht die entsprechende Arbeitsleistung erbringen, für die Sie bezahlt werden. Also heißt es bei Grippe, Fieber oder Magenverstimmung: Erstmal zum Arzt. Dabei sollten Sie nicht vergessen, den Arbeitgeber über Ihren Ausfall rechtzeitig zu informieren.

Bis wann muss der krankenschein bei der krankenkasse sein
Erfahren Sie im folgenden Ratgeber, wann eine Krankmeldung bei der Krankenkasse eingehen muss.

Nutzen Sie den Entgeltfortzahlungsrechner

Bekommen Sie vom Arzt einen gelben Zettel in die Hand gedrückt, müssen Sie diesen jedoch nicht nur beim Arbeitgeber abgeben, sondern auch bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Doch warum sollten Sie dies eigentlich tun? Werden denn die Daten nicht automatisch an die zuständige Stelle übermittelt?

Muss auch die Krankenkasse von meiner Arbeitsunfähigkeit erfahren?

Ja. Eine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit besteht normalerweise aus vier Zetteln: Einer für Sie, einer für den Arzt, einer für den Arbeitgeber und einer für die Krankenkasse. Diesen müssen Sie Ihrer Kasse zukommen lassen.

Innerhalb welcher Frist muss die Krankmeldung bei der Krankenkasse erfolgen?

Sie sollten dafür sorgen, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse eintrifft.

Was geschieht, wenn ich keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse schicke?

Geht keine Bescheinigung an die Kasse, verlieren Sie den Anspruch auf Krankengeld.

Des Weiteren fragen sich viele Arbeitnehmer, ob eine Krankmeldung bei der Krankenkasse innerhalb einer Frist abgegeben werden muss. Und welche Informationen sind für die Krankmeldung bei der Krankenkasse wichtig?

  • Nutzen Sie den Entgeltfortzahlungsrechner
  • Kurz & knapp: Krankmeldung bei der Krankenkasse
  • Grundsätzliches zur Krankmeldung
    • Wie sollten Sie der Krankenkasse Ihre Krankmeldung mitteilen?
  • Was sollte der Arbeitnehmer bezüglich der Krankmeldung bei der Krankenkasse beachten?
    • Welche Angaben dürfen bei einer Krankmeldung für die Krankenkassen keinesfalls fehlen?

Grundsätzliches zur Krankmeldung

Bis wann muss der krankenschein bei der krankenkasse sein
Warum muss eine Krankmeldung an die Krankenkasse gehen? Wegen des Anspruchs auf Krankengeld.

Können Sie Ihrer Tätigkeit aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit nicht nachkommen, brauchen Sie dafür nicht nur für den Arbeitgeber, sondern auch für die Krankenkasse, eine Bescheinigung. Diese muss vom Arzt ausgestellt werden und sollte neben der diagnostizierten Erkrankung des namentlich genannten Patienten auch den Hinweis enthalten, der besagt, dass dieser an der Erbringung der Arbeitsleistung gehindert ist.

Mit der Meldung Ihrer Arbeitsunfähigkeit erfüllen Sie neben der Anzeige- auch eine Nachweispflicht. Der Arbeitgeber ist umgehend über den Ausfall und die voraussichtliche Dauer zu informieren. Sie erbringen mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beziehungsweise Krankmeldung beim Arbeitgeber und der Krankenkasse den Nachweis, dass Sie der im Arbeitsvertrag vereinbarten Tätigkeit für einen bestimmten Zeitraum nicht nachkommen können.

Dauert die Krankheit länger als drei Tage, ist gemäß § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz der gelbe Schein bis spätestens zum Folgetag beim Arbeitgeber vorzulegen. Damit gehen Sie sich, dass Ihr Lohn auch weitergezahlt wird. Doch Obacht: Der Arbeitgeber darf auch schon am ersten Fehltag einen Nachweis verlangen.

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Doch neben dem Arbeitgeber sollte auch die Krankenkasse eine Krankmeldung von Ihnen erhalten. Damit sichern Sie sich Ihren Anspruch auf Krankengeld, welches bei einer Erkrankung gezahlt wird, die länger als sechs Wochen anhält.

Innerhalb einer Woche sollten Sie die Krankmeldung an die Krankenkasse schicken. Diese sogenannte Vorlagefrist ist im Fünften Sozialgesetzbuch geregelt. Unter dem Thema „Ruhen des Krankengeldes“ heißt es dort unter § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V:

[Der Anspruch auf Krankengeld ruht,] solange die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht gemeldet wird; dies gilt nicht, wenn die Meldung innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit erfolgt.“

Haben Sie die Krankmeldung nicht an die Krankenkasse geschickt, verlieren Sie damit den Anspruch auf die Zahlung des Krankengelds. Sie müssen dieses im Übrigen nicht gesondert beantragen. Die Krankenkasse prüft beim Eingang der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihr Anrecht auf diese Auszahlung automatisch. Das gilt auch dahingehend, wann die Krankmeldung bei der Krankenkasse eingegangen ist.

Auch ist es zu empfehlen, beim Postweg das Einschreiben auszuwählen. Sie sichern sich damit ab, falls auf dem Postweg etwas verloren geht. Denn so kann die Krankenkasse nachher nicht behaupten, das Schreiben wäre nicht angekommen und dadurch Zahlungen verweigern.

Wie sollten Sie der Krankenkasse Ihre Krankmeldung mitteilen?

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Was passiert, wenn Sie die Krankmeldung nicht an die Krankenkasse geschickt haben?

Viele Arbeitnehmer fragen sich: Muss man eine Krankmeldung an die Krankenkasse schicken oder diese gar persönlich abgeben? Vorab sei festzuhalten, dass es hierbei keinen richtigen oder falschen Weg gibt. Die einfachere Variante ist wohl jene, die Krankschreibung zur Krankenkasse per Post zusenden. Wo Sie dies dann genau hinschicken müssen, handhaben die Kassen sehr unterschiedlich.

Manchmal gibt es eine bundesweite Adresse oder eine Anschrift für das jeweilige Bundesland. Zudem gibt es vermehrt die Möglichkeit, die Krankschreibung der Krankenkasse online zukommen zu lassen.

Haben Sie ein Service-Center in Ihrer Nähe, können Sie die Bescheinigung natürlich auch persönlich abgeben. Sollten Sie durch die Erkrankung nicht der Lage dazu sein, können Sie auch ein Familienmitglied oder einen Freund darum bitten.

Was sollte der Arbeitnehmer bezüglich der Krankmeldung bei der Krankenkasse beachten?

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besteht in der Regel aus mehreren Teilen. Auf diesen Zetteln finden Sie folgende Hinweise:

  • zu Vorlage beim Arbeitgeber
  • zur Vorlage bei der Krankenkasse
  • Ausfertigung für Versicherte
  • Ausfertigung zum Verbleib beim Arzt

Achten Sie darauf, die richtigen Bescheinigungen zu verwenden, wenn Sie sich krank melden. Einige Informationen sind lediglich für die Krankenkasse relevant wie zum Beispiel die Diagnose. Diese ist auf dem gelben Zettel für den Arbeitgeber nicht enthalten. Hier greift das Datenschutzgesetz. Deshalb darf die Kasse auch diesbezüglich keine Auskünfte an Ihren Arbeitgeber weiterleiten.

Sind Sie Mitglied in einer privaten Krankenversicherung, gibt es auch die Möglichkeit zur Bescheinigung in einfacher, freitextlicher Ausfertigung.

Welche Angaben dürfen bei einer Krankmeldung für die Krankenkassen keinesfalls fehlen?

Zunächst muss erkennbar sein, ob es sich um eine Erst- oder eine Folgebescheinigung handelt. Vor allem für den ersten Fall ist entscheidend, seit wann die Arbeitsunfähigkeit besteht und wann diese festgestellt wurde. Eine Rückdatierung ist prinzipiell untersagt, kann aber in absoluten Ausnahmefällen erfolgen.

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Die Frist für die Krankmeldung bei der Krankenkasse umfasst eine Woche.

Die voraussichtliche Dauer sollte nicht für einen mehr als zwei Wochen im Voraus liegenden Zeitraum bescheinigt werden.

Daneben findet sich auf der Krankmeldung für die Krankenkasse die Diagnose im Format ICD 10 (ICD – International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems).

Doch welche Angaben müssen Sie zusätzlich machen, wenn Sie eine Krankmeldung zur Krankenkasse schicken?

Folgende Informationen sollten Sie an Ihre Kasse weiterleiten, damit Sie den Anspruch auf Krankengeld nicht verstreichen lassen:

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses während oder vor der Krankschreibung
  • Erkrankung innerhalb der ersten vier Wochen des Beschäftigungsverhältnisses
  • Arbeitsunfall führt zur Arbeitsunfähigkeit

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Was passiert wenn man die Krankmeldung zu spät an die Krankenkasse schickt?

“ Haben Sie die Krankmeldung nicht an die Krankenkasse geschickt, verlieren Sie damit den Anspruch auf die Zahlung des Krankengelds. Sie müssen dieses im Übrigen nicht gesondert beantragen. Die Krankenkasse prüft beim Eingang der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihr Anrecht auf diese Auszahlung automatisch.

Wie lange kann man eine Krankmeldung bei der Krankenkasse nachreichen?

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollte so schnell wie möglich, jedoch spätestens eine Woche nach der Krankschreibung bei der Krankenkasse vorliegen. Diese Frist ist im Sozialgesetzbuch festgelegt (§ 49 Abs.

Wie schnell muss eine Krankmeldung bei der Krankenkasse sein?

Arbeitnehmer sollten ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb einer Woche bei ihrer Krankenkasse vorlegen. Dazu sind sie rechtlich sogar verpflichtet, wenn sie Krankengeld beziehen. Versäumen Arbeitnehmer diese Frist, droht ihnen der Verlust des Krankengeldes.

Bin ich verpflichtet meine Krankmeldung an die Krankenkasse zu schicken?

Gesetzlich Versicherte haben die Pflicht, ihrer Krankenkasse die Krankschreibung rechtzeitig zu melden, um nicht später einen möglichen Krankengeldanspruch zu verlieren.