Ausgangssperre was wenn der zug erst nach 21 uhr ankommt

Reisen 2021

Darf ich trotz Ausgangssperre verreisen?

Ausgangssperre was wenn der zug erst nach 21 uhr ankommt

Ausgangssperre vs. Urlaubsantritt: Gilt dieser als triftiger Grund, zur Sperrstunde das Haus zu verlassen?

www.imago-images.de, imago images/Lichtgut, Leif Piechowski via www.imago-images.de

28. April 2021 um 16:59 Uhr

Ist die Fahrt zum Flughafen in der Sperrstunde erlaubt?

Durch die Einführung der Bundesnotbremse sind Ausgangssperren nicht länger Ländersache. Diese Maßnahme tritt in Kraft, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt die Wocheninzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 liegt (davon betroffen sind derzeit 334 Kreise bzw. Städte). Dort, wo bisher Sperrstunden verhängt wurden, galten meist Ausnahmen für die Fahrt zum Flughafen – nämlich dann, wenn die Reise bereits weit im Voraus, als eine Ausgangssperre noch nicht absehbar war, gebucht wurde. Doch auch das könnte sich mittlerweile geändert haben. RTL hat nachgeforscht und klärt die wichtigsten Fragen.

Offiziell gehören Reisen nicht zu „zwingenden Ausnahmen“

Auf unsere Nachfrage beim Bundesinnenministerium erhalten wir die Auskunft, dass es in der Zeit der Sperrstunde von 22 Uhr bis 5 Uhr nur unter „zwingender Ausnahme“ erlaubt sei, das Haus zu verlassen. Zu diesen Ausnahmen gehören z.B. die Berufsausübung, die Betreuung von Angehörigen, den Hund auszuführen oder Pflichten, die sich aus dem Sorgerecht ergeben. „Andere Fälle, die nicht in diesem Katalog enthalten sind, sind von diesen Ausgangsbeschränkungen vollständig erfasst. Das betrifft (…) auch ein Reisen von A nach B“, so das Ministerium. Demnach riskieren Urlauber, die sich trotz Sperrstunde auf den Weg zum Flughafen machen, ein Bußgeld zwischen 50 und 500 €.

Wie streng sieht das die Bundespolizei?

Auch bei der Bundespolizei hat RTL diesbezüglich nachgefragt, die Antwort steht noch aus, soll aber am Donnerstag kommen. Denn einfach ist diese Frage - droht bei Ab/-Rückreisen während der Ausgangssperre ein Bußgeld? - auch für die Bundespolizei offenbar nicht zu beantworten. Gerüchten zufolge soll die Polizei an Flughäfen bisher nachsichtig gewesen sein. Ob es sich hierbei allerdings wirklich um interne Vorgaben oder bloßen Zufall handelt, ist unklar. Außerdem hat die Bundespolizei bereits angedeutet, dass es bei der Auslegung der Regel regional nun doch zu Unterschieden kommen könnte.

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Doch nicht bundesweit einheitlich?

Was nun als „zwingende Ausnahme“ zu werten sei und was nicht, da scheinen sich Bund und Länder doch noch nicht ganz einig zu sein. So informiert die Stadt Köln in ihren FAQ´s zur Ausgangssperre zur Frage, ob man zwischen 21 Uhr und 5 Uhr noch mit dem Auto, Zug oder Flieger in Köln ankommen dürfe, wie folgt: „Wenn das nicht zu verhindern ist, zum Beispiel bei einem Flug, ist das kein Problem. Man darf nur die Reisezeiten nicht ohne triftigen Grund so legen, dass man mit Sicherheit nach 21 Uhr ankommt.“ Nun hat die Stadt Köln dem WDR gegenüber erklärt, dass Flug- oder Zugreisen, die sich nicht verschieben lassen, als triftiger Grund zu werten seien, um das Haus zu verlassen - ein klarer Widerspruch gegenüber der Aussage des Bundesinnenministeriums.

Airlines und Veranstalter versuchen Betroffenen zu helfen

Städte wirken geisterhaft, wenn es nachts eine Sperrstunde gibt. Da fällt schnell auf, wenn man der einzige auf der Straße ist.

pat, dpa, Markus Scholz

TUIfly und Condor erklären RTL, dass sie versuchen, betroffenen Urlaubern entgegen zu kommen, indem sie prüfen, inwiefern sich problematische Ankunfts- oder Abflugzeiten noch verschieben ließen. In vielen Fällen könnte dies aber schwierig sein, wenn Flugfreigaben oder Betriebszeiten der Airports das nicht zulassen.

Verschiebung von längeren Flügen problematisch

Gerade bei längeren Flügen gibt es zudem das Problem, dass ein Ausweichen auf eine spätere Abflugzeit in Deutschland automatisch auch spätere Rückflugzeiten auslöst. Ein Beispiel: Eine Airline verschiebt den Abflug einer von Deutschland nach Ägypten fliegenden Maschine auf zwölf Uhr mittags. Dann könnte sie nach jeweils vier Stunden Flugzeit (hin und zurück) und zwei Stunden Zeit am Boden erst wieder um 22 Uhr zurück in Deutschland sein, zu Beginn der Ausgangssperre. Dann könnten die zurückkehrenden Urlauber ihren Wohnort nicht mehr rechtzeitig erreichen. Urlauber müssten dann erst noch auf die Gepäckausgabe warten und wären dann vielleicht noch ein oder zwei Stunden mit dem Auto unterwegs.

Mit Airline und Reiseveranstalter in Verbindung setzen

RTL-Reise-Experte Ralf Benkö rät Urlaubern, sich rechtzeitig mit ihrer Airline und/oder dem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen. "Dann lässt sich prüfen, ob sich Flugzeiten noch verschieben lassen oder ob für diese Flughäfen vielleicht auch von den regionalen Behörden aus Ausnahmegenehmigungen gelten." Man solle also erst einmal das Gespräch suchen, sagt Benkö. "Meine Hoffnung ist, dass sich hier die Bundes-, Landes- und Regional-Behörden einmal auf eine klare, umsetzbare Regelung verständigen. Denn wenn es so bleiben sollte, dass vom Bund aus während der Ausgangsbeschränkungen generell ein solches Reiseverbot gilt, das aber regional nicht umgesetzt wird, weil es in der Praxis offenbar kaum umsetzbar ist - dann hilft das keinem."

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