AOK Geld zurück wenn nicht krank

In Deutschland müssen sich alle Bürgerinnen und Bürger versichern, damit sie bei Krankheit oder im Pflegefall abgesichert sind. Diese Krankenversicherungspflicht gilt auch, wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen. Das bedeutet: Sie müssen Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse sein.

Gesetzliche Krankenversicherung

Wenn Sie Arbeitslosengeld II bekommen, sind Sie in der Regel weiter bei Ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenkasse versichert. Das Jobcenter zahlt die monatlichen Beiträge an Ihre Krankenkasse.

Dadurch haben Sie Anspruch auf medizinische Versorgung, für die Ihre Krankenkasse die Kosten trägt.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zum Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, Kapitel 11.

Wichtig: Erhalten Sie Arbeitslosengeld II und waren zuletzt freiwillig gesetzlich versichert, sind Sie ab sofort gesetzlich pflichtversichert.

Private Krankenversicherung

In der Regel ändert sich die Art der Krankenversicherung nicht, wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten. Wenn Sie zum Beispiel privat krankenversichert waren, bleiben Sie dies auch. Ihr Jobcenter zahlt dann einen Zuschuss zu Ihrem Versicherungsbeitrag. Im Merkblatt zum Zuschuss erfahren Sie mehr.

Wichtig: Haben Sie eine private Krankenzusatzversicherung abgeschlossen, müssen Sie diese selbst bezahlen. Das Jobcenter kommt dafür nicht auf.

Kosten für Medikamenten und Hilfsmitteln

Auch wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, müssen Sie häufig einen Anteil der Kosten für Medikamente oder Hilfsmittel selbst zahlen (Fachbegriff: Zuzahlung).

Das gilt auch für die Kosten eines Krankenhausaufenthaltes. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind grundsätzlich von Zuzahlungen befreit.

Belastungsgrenze

AOK Geld zurück wenn nicht krank

Damit die Ausgaben für Medikamente oder Hilfsmittel Sie finanziell nicht zu sehr belasten, müssen Sie höchstens 2 Prozent Ihres jährlichen Bruttoeinkommens zuzahlen (Fachbegriff: Belastungsgrenze). Von weiteren Zuzahlungen können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse befreien lassen.

Sind Sie chronisch krank, dürfen Sie sich von Zuzahlungen befreien lassen, wenn Ihre Belastung 1 Prozent Ihres jährlichen Bruttoeinkommens überschreitet.

Die Belastungsgrenze wird durch die Krankenkasse berechnet. Bei Fragen zur Belastungsgrenze wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Pflegeversicherung

Ihr Jobcenter zahlt monatlich für Sie einen Betrag an die Pflegekasse. Damit sind die Kosten für Ihre Pflegeversicherung gedeckt.

Rentenversicherung

Während Sie Arbeitslosengeld II erhalten, führt das Jobcenter keine Beiträge an die Rentenversicherung für Sie ab. Auf diese Weise entsteht eine Lücke in Ihrer Rentenversicherung.

Ihr Jobcenter übermittelt jedoch an die Rentenversicherung die Zeit, während der Sie Arbeitslosengeld II bezogen haben. Anrechnungszeiten können sich positiv auf Ihre Rente auswirken, zum Beispiel für Wartezeiten für die Altersrente.

Unfallversicherung

Lädt Ihr Jobcenter Sie zu einem Termin ein, und Sie haben einen Unfall auf dem (direkten) Weg dorthin, sind Sie versichert. Das gilt auch für Ihrem Weg vom Jobcenter nach Hause und im Jobcenter selbst.

Diese Unfallversicherung greift auch, wenn Sie in Absprache mit Ihrem Jobcenter beispielsweise …

  • einen Termin beim ärztlichen Dienst wahrnehmen,
  • an einer Weiterbildung teilnehmen oder
  • ein Vorstellungsgespräch haben.

Wichtig: Informieren Sie bei einem Unfall umgehend Ihr Jobcenter oder gegebenenfalls den Träger Ihrer weiterbildenden Maßnahme.

Weitere Unterstützung durch das Jobcenter

AOK Geld zurück wenn nicht krank

Wenn Sie gesundheitliche Einschränkungen oder Probleme haben, unterstützt Sie Ihr Jobcenter nicht nur finanziell. Nutzen Sie die zusätzlichen Angebote und die umfassende Beratung Ihres Jobcenters, wenn Sie …

Mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte können Sie zu denselben Bedingungen wie Staatsangehörige des Landes, in dem Sie sich befinden, Gesundheitsversorgung erhalten und die Rückerstattung der Kosten beantragen. Wenn Ihre benötigte Behandlung für Ortsansässige kostenlos ist, brauchen Sie nichts zu zahlen. Müssen Sie die Behandlung bezahlen, können Sie die Rückerstattung entweder vor Ort bei der entsprechenden nationalen Einrichtung beantragen und erhalten oder sich nach Ihrer Rückkehr an Ihre Krankenkasse wenden.

Ihre Ausgaben werden nach den Regeln und Sätzen des Landes erstattet, in dem die Behandlung erfolgte. Entweder werden Ihnen also die Behandlungskosten vollständig erstattet, oder Sie müssen einen Eigenanteil gemäß den Regeln des betreffenden Landes tragen. Ihre Krankenkasse kann Ihnen aber auch nach eigenen Regeln den vollen Betrag erstatten. Beachten Sie bitte, dass Staatsangehörige von Ländern mit hohen Patientengebühren sich häufig zusätzlich privat versichern, um ihre Risiken zu decken.

In jedem EU-Land gibt es mindestens eine nationale Kontaktstelle, die Sie bei Fragen zur Kostenerstattung unterstützen kann. Wir helfen Ihnen bei der Suche! Hier finden Sie in wenigen Schritten die nationale Kontaktstelle für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung im betreffenden Land.

Fallbeispiel

Informieren Sie sich über die Sozialversicherungsvorschriften in dem Land, das Sie besuchen

Anna ist in Frankreich gesetzlich krankenversichert und verbringt einige Monate in Belgien, um ihr Studium abzuschließen. Sie hat ihre in Frankreich ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarte bei sich. Sie ist schwanger und möchte ihr Kind in Belgien zur Welt bringen. Schwangerschaft und Geburt gelten als medizinische Notversorgung – Anna wird also in Belgien auf Vorzeigen ihrer EKVK und ihres Ausweises die notwendige medizinische Versorgung erhalten.

Anna wird in Belgien so behandelt, als wäre sie dort versichert. Wenn die Behandlung also für dort versicherte Personen kostenlos ist, ist sie das auch für Anna. Wenn die Versicherten dort erst bezahlen und dann eine Rückerstattung beantragen müssen, zahlt Anna dieselben Gebühren und beantragt dann eine Rückerstattung. Sie sollte die Rückerstattung in Belgien beantragen, wo sie eine Erstattung zu denselben Sätzen wie dort versicherte Personen erhält. Anschließend setzt sich Belgien mit den Gesundheitsbehörden in Frankreich (wo Anna versichert ist) in Verbindung, um das Geld zurückzufordern.

Alternativ kann sie auch nach ihrer Rückkehr nach Frankreich bei ihrer Krankenkasse eine Erstattung beantragen.

Hält sich Anna jedoch nur deshalb in Belgien auf, um dort ihr Kind zur Welt zu bringen, kann die Europäische Krankenversicherungskarte abgewiesen werden: Sie sollte stattdessen vor ihrer Abreise nach Belgien Vorkehrungen für eine Geburt im Ausland treffen. So weiß sie genau, welche Kosten übernommen werden.

Ohne die Europäische Krankenversicherungskarte

Wenn Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) nicht bei sich haben oder sie nicht verwenden können ( z. B. in einem Privatkrankenhaus, das nicht unter das EKVK-System fällt), müssen Sie eventuell in Vorleistung gehen. In einigen Ländern werden Sie ohne EKVK möglicherweise als Privatpatient/in behandelt und selbst in öffentlichen Einrichtungen könnten Ihnen die Preise für eine Privatbehandlung in Rechnung gestellt werden. Nach Ihrer Rückkehr können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Erstattung beantragen. Dies gilt sowohl für öffentliche wie für private Gesundheitsdienstleister. Die Bedingungen sind dabei jedoch anders:

  • Nur Behandlungen, auf die Sie auch zu Hause Anspruch hätten, werden erstattet.
  • Ihre Kosten werden nur bis zur Höhe der Kosten der betreffenden Behandlung in Ihrem Heimatland erstattet – auch wenn Sie mehr bezahlen mussten.

Bei einer Notversorgung kann Ihre Krankenkasse eventuell einen Nachweis Ihrer Krankenversicherung faxen oder per E-Mail schicken. Dieser Nachweis sollte ebenfalls ausgestellt werden, wenn Ihre EKVK im Ausland verloren geht oder gestohlen wird.

Wenn Ihnen Ihre Rechte nicht klar sind und Sie sich vor der Behandlung informieren möchten, können Sie sich an eine nationale Kontaktstelle wenden – die es in jedem EU-Land gibt –, um zu erfahren, ob Sie Anspruch auf Rückerstattung haben und ob dafür Obergrenzen gelten.

Wie kann ich von AOK Geld zurück bekommen?

Die Online-Geschäftsstelle „Meine AOK“ macht die Erstattung noch einfacher. Nehmen Sie das Angebot Ihrer Wahl in Anspruch, scannen oder fotografieren Sie anschließend die erforderlichen Unterlagen und laden diese in der Online-Geschäftsstelle hoch.

Wann bekomme ich mein Geld von der AOK?

Krankengeld wird dann ab der siebten Krankheitswoche gezahlt. Das Krankengeld können wir nur dann zahlen, wenn uns ein Nachweis über Ihre Arbeitsunfähigkeit von Ihrem Arzt vorliegt. Gut zu wissen: Die notwendigen Daten können automatisch von Ihrem Arzt an die AOK übermittelt werden.

Was wird von der AOK übernommen?

Sie können das AOK-Gesundheitsbudget für ärztlich verordnete apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie einsetzen. Einfach das Rezept und den Zahlungsbeleg einreichen und wir erstatten 80 % der Kosten.

Was ist der AOK Aktivbonus?

Der AOK Aktiv-Bonus belohnt alle, die mehr für ihre Gesundheit tun. Machen Sie mit! AOK Niedersachsen Die Gesundheitskasse. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob eine Aktivität oder Leistung im Rahmen des AOK Aktiv-Bonus Punkte bringt, fragen Sie einfach Ihren persönlichen Kundenberater.