Anreise zeit auf montage gleich arbeitszeit

Anreise zeit auf montage gleich arbeitszeit
Bei wechselnden Arbeitsorten ist Fahrzeit gleich Arbeitszeit: Wer eine Baustelle häufig wechselt, sollte das bedenken.

Die Bewältigung des Arbeitswegs nimmt für viele Beschäftigte einige Zeit in Anspruch. Braucht ein Arbeitnehmer oder auch ein Arbeitgeber 30 Minuten Fahrzeit zur Arbeit, darf dieser sich häufig noch glücklich schätzen. Denn viele lassen deutlich längere Fahrten über sich ergehen oder pendeln gar zwischen weit entfernten Städten hin und her.

Entsprechend sorgt die Frage „Ist Fahrzeit gleich Arbeitszeit?“ im Arbeitsrecht seit langer Zeit für andauernde Diskussionen. In den letzten Jahren gab es jedoch einige Gerichtsurteile in höchster Instanz, die etwas Licht ins Dunkle gebracht haben. Folglich beleuchtet der vorliegende Ratgeber diese Urteile umfassend und klärt, wie durch vergangene Rechtsprechung das Arbeitszeitgesetz mittlerweile auch Fahrzeiten beeinflusst.

  • Kompaktwissen: Fahrzeit
  • Bedeutende Urteile zu Fahrzeit und Arbeitszeit
  • Eine Frage der Vergütung
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Kompaktwissen: Fahrzeit

Ich habe eine feste Arbeitsstätte. Gilt meine Fahrt zur Arbeit als Arbeitszeit?

Nein. Haben Sie einen festen Arbeitsort, zählt die tägliche Hin- bzw. Rückfahrt nicht zur Arbeitszeit und wird deshalb auch nicht vergütet.

Wann gilt Fahrzeit als Arbeitszeit?

Laut einer Entscheidung des EuGH gilt Fahrzeit dann als Arbeitszeit, wenn der Arbeitnehmer keinen festen Arbeitsort hat und ständig von Kunde zu Kunde oder von Einsatzort zu Einsatzort fahren muss. Dies betrifft vor allem Bauarbeiter, Handwerker und Mitarbeiter im Außendienst. Für diese ist auch der Weg von zu Hause zum ersten Kunden bzw. zum ersten Einsatzort des Tages vergütet, ebenso der Heimweg nach getaner Arbeit.

Wie muss Fahrzeit vergütet werden?

Weder das Gesetz noch die Rechtsprechung haben diesbezüglich bislang eine klare Regelung aufgestellt. Es ist somit durchaus legitim, Fahrzeiten geringer zu vergüten als die sonstige Arbeitszeit, allerdings gilt auch hier der Mindestlohn als erlaubte Untergrenze.

Bedeutende Urteile zu Fahrzeit und Arbeitszeit

Arbeitnehmer, die keinen festen bzw. gewöhnlichen Arbeitsort besitzen und von Kunde zu Kunde fahren, haben durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mittlerweile Gewissheit: Sowohl die Fahrzeit bis nach Hause, die nach dem letzten Kunden anfällt, als auch jene, die für den Weg zum ersten Auftraggeber des Tages benötigt wird, gilt als Arbeitszeit. Folglich muss der Arbeitgeber auch für diese Zeit eine Vergütung zahlen (Az. C-266/14).

Diese Regelung gilt im Arbeitsrecht jedoch nicht für Fahrten, die ein Arbeitnehmer mit fester Arbeitsstätte zwischen dieser und seinem Wohnort zurücklegt. Die durch das Urteil festgesetzte Regelung bezüglich Fahrzeit und Arbeitszeit ist für Handwerker, Bauarbeiter und ähnlichen Berufe mit wechselndem Kundenstamm jedoch bedeutsam.

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Wird Fahrzeit als Arbeitszeit angesehen, müssen Arbeitnehmer nach gültigem Arbeitsrecht auch für die einzelnen Fahrten bezahlt werden.

In seiner Entscheidung bestätigte der EuGH ein Urteil, das zuvor vom deutschen Bundesarbeitsgericht (BAG) gefällt wurde (Az. 5 AZR 292/08).

Folglich gehört die Reisetätigkeit zu den arbeitsrechtlichen Hauptleistungs­pflichten, wenn Arbeitnehmer eine Beschäftigung ausüben, bei welcher der Fokus auf dem Besuch von Kunden liegt. Führen Personen eine solche Arbeit aus, müssen Sie die Fahrzeit zur Arbeitszeit hinzurechnen.

Folglich müssen Sie auch darauf achten, nicht gegen das Arbeitszeitgesetz zu verstoßen. Dieses gibt mitunter vor, dass eine Überschreitung einer täglichen achtstündigen Arbeitszeit nur unter einer Bedingung erlaubt ist: Innerhalb von 6 Kalendermonaten bzw. 24 Wochen darf der tägliche Durchschnitt nicht über 8 Arbeitsstunden liegen.

Eine Frage der Vergütung

Das Thema „Fahrzeit und Arbeitszeit“ ist im Arbeitsrecht unter anderem deshalb so ein vieldiskutiertes Thema, weil es dabei um viel Geld geht. Denn Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitnehmern ihre Arbeit zu bezahlen. Betrifft das auch die Zeit, die für das Fahren zum Kunden benötigt wird, bedeutet das mehr Bezahlung für die Beschäftigten und mehr Ausgaben für die Unternehmer.

Jedoch liefert die Rechtsprechung im Arbeitsrecht bisher keine Vorgaben dazu, in welcher Höhe die Fahrzeit, die der Arbeitszeit gleichgesetzt wird, zu vergüten ist. Es gibt bisher auch keine tarifvertraglichen oder arbeitsvertraglichen Klauseln, die diesbezüglich Klarheit schaffen. So kann ein Arbeitgeber für die eigentlichen Fahrzeiten durchaus weniger zahlen, als es bei den restlichen Arbeitszeiten der Fall ist. Der Gesetzgeber gibt jedoch mit dem Mindestlohn eine klare Untergrenze vor. Pro Fahrstunde ist mindestens ein Bruttolohn von 10,45 Euro (Stand: Juli 2022) zu zahlen.

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Ist Fahrzeit Arbeitszeit Montage?

Fährt ein Monteur zum Kunden, gilt die Reisezeit als Arbeitszeit, weil sie im Interesse des Arbeitgebers erfolgt. Sie muss auch bezahlt werden, wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes steht. Die Wege zur Arbeit sind für den Arbeitnehmer eigennützig, sagt die Rechtsprechung.

Ist Anreise Arbeitszeit?

Gilt die Anreise zur Dienstreise bereits als Arbeitszeit? Grundsätzlich ja, auch wenn der Mitarbeiter in dieser Zeit nicht arbeitet. Muss er den Zug oder ein Taxi nehmen, um die Dienstreise antreten zu können, beginnt genau hier die Arbeitszeit.

Wann ist Fahrzeit keine Arbeitszeit?

Die tägliche An- und Abreise zur Arbeit, also die Wegezeit, ist nicht als Arbeitszeit einzuordnen, da diese zum Privatbereich des Mitarbeiters zählt und keinen direkten Zusammenhang mit einer dienstlichen Tätigkeit aufweist. Fahrzeit hingegen ist die Zeit, die für dienstliche Reisen aufgewendet wird.

Ist wegezeit gleich Arbeitszeit?

Wegezeit ist zum einen die Zeit für die An- und Abfahrt des Arbeitnehmers zum Betrieb des Arbeitgebers. Die hierfür eingesetzte Zeit stellt in keinerlei Hinsicht Arbeitszeit dar und muss durch den Arbeitgeber nicht vergütet werden.