Anbei erhalten Sie die gewünschten Unterlagen zur Ihrer weiteren Verwendung

Floskeln haben den Vorteil, dass man beim Schreiben nicht lange nachdenken muss – sie schreiben sich gewissermaßen von selbst. Leider sagen sie aber inhaltlich kaum etwas aus: Die „Floskel“ ist laut DUDEN nämlich definiert als „inhaltsarme Redensart“. Womöglich schließen Ihre Leser aus der Verwendung von Floskeln, dass Sie ziemlich gedankenlos an die Sache herangegangen sind. Manchmal sind Floskeln auch unfreiwillig komisch. In jedem Fall aber blähen sie Ihre Schreiben unnötig auf.

Entschlacken Sie Ihre Briefe und verzichten Sie auf diese fünf häufig verwendeten Floskeln:

1. „Hiermit erlaube ich mir, …“ (z. B. „folgende Leistungen zu berechnen“)

Wer erlaubt hier wem etwas? Der Schreibende sich selbst? Das ergibt keinen Sinn: Man kann sich selbst gar nicht erlauben, jemand anderem etwas in Rechnung zu stellen oder sonst etwas von ihm zu wollen. Die Erlaubnis dazu müsste schließlich der Adressat des Schreibens geben. Speziell bei der Rechnung geht es ohnehin nicht um „erlaubt oder verboten“, sondern um einen rechtlich durchsetzbaren Vergütungsanspruch, der aus der Erbringung einer vereinbarten Leistung entstanden ist. Deswegen schreibe ich in meinen Rechnungen meistens schlicht und deutlich:

„Für meine Leistungen als … berechne ich vereinbarungsgemäß: …“

2. „Beiliegend übersende ich Ihnen …“

Man stelle sich vor, wie sich der Schreibende in den Briefumschlag zwängt, um tatsächlich „beiliegend“ eine Nachricht zu überbringen … sehr witzig! Schreiben Sie lieber etwas wie

„In der Anlage/Im Anhang finden Sie …“
„Wie gewünscht sende ich Ihnen hier …“

Nachtrag im Mai 2020: „In der Anlage finden Sie …“ ist eine Formulierung, die bereits mehrere Leser zu mehr oder weniger entrüsteten Kommentaren angeregt hat. Das ist schön, denn es zeigt, dass dieser Beitrag von vielen Menschen aufmerksam gelesen wird. Wenn Ihnen diese Formulierung nicht gefällt, weil Sie dazu die Assoziation „in der Anlage pinkelt der Hund“ haben, wie eine Leserin anmerkte, brauchen Sie sie nicht zu verwenden. Sie können dann einfach eine andere Formulierung wählen (weitere Vorschläge finden Sie in meinen Antworten auf die Kommentare).

3. „Mit der Bitte um Kenntnisnahme“

Wenn Sie nicht wollten, dass ich das Geschriebene zur Kenntnis nehme, würden Sie mir doch keinen Brief bzw. keine E-Mail schicken, oder? Vielleicht hat der Empfänger nicht immer sofort Zeit zum Lesen, aber sobald er damit begonnen hat, kann er die „Kenntnisnahme“ ohnehin kaum vermeiden.

Meist wird diese Floskel eingesetzt, um deutlich zu machen, dass der Empfänger des Schreibens nur informiert werden soll und weiter nichts zu unternehmen braucht. Das sollte aus dem Text aber ohnehin hervorgehen. Insofern können Sie diese Floskel ohne Verlust für den Leser streichen.

Falls Sie der Intelligenz Ihrer Leser oder Ihren eigenen Formulierungsfähigkeiten nicht ganz trauen, können Sie ersatzweise schreiben:

„Dieses Schreiben dient nur zu Ihrer Information und erfordert keine Antwort bzw. sonstigen Aktivitäten von Ihnen.“

4. „Wir möchten Sie bitten, …“ (z. B. „diese Angaben vertraulich zu behandeln.“)

Neulich las ich das sogar auf einem Schild in einer Hochschultoilette: „Wir möchten Sie bitten, hier nicht zu rauchen!“

Also was jetzt: Möchten Sie mich bitten, was auch immer (nicht) zu tun? Oder tun Sie es? Das Bitten kann ich Ihnen in jedem Fall großzügig erlauben. Aber wenn Sie möchten, dass jemand tatsächlich etwas Bestimmtes tut oder unterlässt, sollten Sie das auch klar als Bitte bzw. Aufforderung formulieren:

„Bitte behandeln Sie diese Angaben vertraulich.“
„Auch hier gilt das allgemeine Rauchverbot – bitte halten Sie sich daran!“

5. „Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.“

Mal ehrlich: Wem stehen Sie denn „zur Verfügung“, und das auch noch „gerne“ und „jederzeit“? Die Sklaverei bzw. Leibeigenschaft ist glücklicherweise schon lange abgeschafft. Sicher dürfen Kunden und Geschäftspartner Sie anrufen oder Ihnen eine E-Mail schreiben, wenn sie noch Fragen haben. Sie werden sie auch beantworten. Das ist so selbstverständlich, dass Sie dazu eigentlich gar nichts schreiben müssten. Wenn Sie es trotzdem als Ausdruck Ihrer Dienstleistungsbereitschaft tun möchten, könnten Sie z. B. formulieren:

„Falls Sie noch Fragen haben, können Sie mich gerne unter der Durchwahl -123 anrufen.“

Weitere Überlegungen und Tipps zum Thema Behördensprache finden Sie auf unserer Übersichtsseite Best of Behördendeutsch.

Wie möchten Sie, dass Ihr Unternehmen nach außen hin wirkt? Altmodisch, verstaubt und behäbig? Oder eher innovativ, dynamisch und vertrauenswürdig? Wenn Sie glauben, dass eher die letzten Eigenschaften der gewünschten Corporate Identity entsprechen, dann sollte jegliche Kommunikation nach außen diesen Anforderungen entsprechen und frei von Korrespondenzfloskeln sein. Da auch Sie mit Ihrer Korrespondenz nach außen kommunizieren, prüfen Sie, ob Ihre Briefe dem genügen.

Das Sekretärinnen-Handbuch hat Sie die zehn am häufigsten gebrauchten Korrespondenzfloskeln zusammengestellt, die wir immer wieder in Briefen entdecken. Ich habe einige davon für Sie herauspepickt. Sollten Sie auch die übrigen Korrespondenzfloskeln auf einen Blick haben wollen, klicken Sie hier ... Ihnen wünschen wir, dass Sie nur wenige Formulierungen wiedererkennen.

Korrespondenzfloskel 1. "In der Anlage finden Sie"

Gemeint ist wohl, dass der Versender etwas mitgeschickt hat. Warum sagt er es dann nicht? Statt Klartext zu reden, gibt er dem Empfänger zu verstehen, dass das beigefügte Gut in der (Grün-)Anlage versteckt ist und "selbiger" sich jetzt auf die Suche machen muss.

Das Sekretärinnen-Handbuch empfiehlt:

  • Den Prospekt habe ich Ihnen wie versprochen mitgeschickt.
  • Die mitgeschickten Unterlagen informieren Sie über ...
  • Sie erhalten ...

Korrespondenzfloskel 2. "Beigefügt erhalten Sie"

"Wir senden Ihnen beigefügt" ist auch so eine Korrespondenzfloskel, bei der man sich fragt: Was heißt das nun? Wer ist beigefügt? Die Unterlagen? Wohl kaum. Denn wenn wir diese beiden Sätze genau unter die Lupe nehmen, stellen wir schnell fest, dass wir es mit grammatikalischem Blödsinn zu tun haben. Das Wörtchen "beigefügt" bezieht sich auf "Sie". Und damit liegt der Empfänger mit im Umschlag. Korrekt müsste es heißen: "Sie erhalten die beigefügten Unterlagen."

Das Sekretärinnen-Handbuch empfiehlt: Lassen Sie die Finger von allem "Beigefügten", denn mit diesen Formulierungen langweilen Sie Ihre Empfänger von Anfang an.

Schreiben Sie besser:

  • Sie erhalten heute Informationsmaterial über ...

Korrespondenzfloskel 3. "In vorstehender Angelegenheit"

Wie viel steht die Angelegenheit denn vor? Und "Angelegenheit" – ist das nicht zu nüchtern ausgedrückt, um eine Beziehung zu Ihrem Kunden aufzubauen?

Das Sekretärinnen-Handbuch empfiehlt: Streichen Sie diese und ähnliche Korrespondenzfloskel ersatzlos. Sagen Sie einfach, worum es geht. Es ist doch offensichtlich, dass das, was Sie in Ihren Briefen schreiben, sich auf "vorstehende Angelegenheit" bezieht – worauf denn sonst?

Korrespondenzfloskel 4 und 5 finden Sie hier ...

Korrespondenzfloskel 6. "Zu Ihrer freundlichen Kenntnisnahme übersenden wir Ihnen heute"

So würden Sie nicht reden, oder? Dann schreiben Sie es auch nicht. Was ist das überhaupt für eine Formulierung, "freundliche Kenntnisnahme"? Und warum "übersenden" Sie, statt zu "senden" oder zu "schicken". Und besser wäre, Sie schrieben "Sie erhalten" statt "wir senden."

Das Sekretärinnen-Handbuch empfiehlt:

  • Sie erhalten heute unseren aktuellen Prospekt.
  • Sie erhalten heute eine Kopie des Schreibens für Ihre Unterlagen.

Korrespondenzfloskel 7. "Für heute verbleiben wir höflich"

Wo und wie verbleiben Sie genau? Und Sie halten sich selbst für höflich? Wie aufdringlich! Diese Korrespondenzfloskel könnte verstaubter und altmodischer nicht sein. Bitte beenden Sie Ihren Brief mit einem Punkt und lassen Sie die Grußformel nicht mit einfließen. Dieser Satz existiert nur, weil man häufig meint, noch irgendetwas schreiben zu müssen. Das stimmt aber nicht.

Das Sekretärinnen-Handbuch empfiehlt: Beenden Sie Ihren Brief mit einem freundlichen Satz, der nichts mit "verbleiben" zu tun hat. Dieser Satz ist sehr individuell und kann lauten:

  • Wenn Sie noch Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns anzurufen.
  • Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben.

Die Korrespondenzfloskeln 8 bis 10 können Sie hier – gemeinsam mit dieser Überraschung – kostenlos anfordern ...

Wann sagt man zur weiteren Verwendung?

Die Abkürzung wird von Behörden genutzt, um interne Anweisung zu geben, wie mit einer Akte umzugehen ist. Mit der Abkürzung wird verfügt, dass eine enthaltene Anweisung umgesetzt oder enthaltene Fragen beantwortet werden sollen. Dem deutschen zur weiteren Veranlassung entspricht das englische for further action.

Ist anbei?

Bedeutungen: [1] gehoben, schriftsprachlich: zusammen mit einem Schreiben, Brief, Paket. Synonyme: [1] in der Anlage, anverwahrt, beiliegend, als Beilage, hierbei, beigefügt, beigelegt.