Ab welchem alter braucht man einen negativen corona test

Mit nur wenigen Änderungen an der Corona-Umgangsverordnung hat das Brandenburger Kabinett am Dienstag (24.8.) auf die steigenden Inzidenzzahlen reagiert. So sieht das Regelwerk, das ab dem 28. August gültig ist, unter anderem vor, dass das Alter für Ausnahmen von der Testpflicht wieder von zwölf auf sechs Jahre gesenkt wird. Das hat auch Auswirkungen auf den Sport. Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren, die in geschlossenen Räumen Kontaktsport ausüben, müssen wieder Testnachweise erbringen. Aber: „Wenn noch nicht geimpfte Schülerinnen und Schüler zum Beispiel ins Kino, zum Sportverein oder in eine Gaststätte gehen möchten, reicht ihr schulischer Testnachweis aus“, heißt es in einer Pressemitteilung des Landes. „Sie müssen dabei also nur das Formular vorlegen, mit dem die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schüler die regelmäßige Durchführung eines Antigen-Selbsttests mit negativen Testergebnis gegenüber der Schule bescheinigen.“

Ebenfalls neu – auch für den Sport: Die 3G-Regel, nach der nur Geimpften, Genesenen bzw. Getesteten Zutritt zu Veranstaltungen gewährt wird, gilt ab dem 13. September bereits für Freiluftveranstaltungen ab 500 Teilnehmern (vorher 750), wenn die Inzidenz im Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt dauerhaft über 20 liegt.

Zur aktuell gültigen Umgangsverordnung

Zu weiteren Erläuterungen (FAQs) des Sportministeriums

Umfassender Überblick des MBJS über die Corona-Regeln im Sport

Die wichtigsten Regeln im kurzen Überblick (Quelle MBJS):

Outdoor-Sport

Der Outdoor-Sport (mit als auch ohne Kontakt) ist auf öffentlichen und privaten Sportanlagen ohne Einschränkungen (ohne Personenbegrenzung, ohne Negativ-Test, ohne Hygienekonzept) für alle Altersgruppen möglich. Auch der Outdoor-Sport im öffentlichen Raum (außerhalb von Sportanlagen) unterliegt keiner Personenbegrenzung mehr.

Indoor-Sport

Kontaktlos:

  • Für den Indoor-Sport ohne Kontakt gibt es keine Personenobergrenze. Da jedoch jederzeit das Abstandsgebot (außerhalb der Sportausübung) gilt, ergibt sich die Maximalzahl in Abhängigkeit von der Raumgröße. 
  • Bei Inzidenzen ≥ 20 darf nur Personen der Zutritt gewährt werden, die einen Negativ-Test vorlegen (ab 6 Jahren) oder geimpft oder genesen sind.

Kontaktsport:

  • Auch bei einer Inzidenz < 20 ist ein Negativ-Test (ab 6 Jahren) oder ein Impf- oder Genesenen-Nachweis vorzulegen. 
  • Die Personenzahl ist auf 30 Sportausübende, die gemeinsam Kontaktsport ausüben (=30 je Gruppe), begrenzt, wobei Genesene & Geimpfte nicht mitzählen

Antigen-Schnelltest (Bürgertest) – was muss ich beachten?

Zum 30. Juni 2022 wurden die kostenlosen Bürgertests für Menschen ohne Symptome im Grunde ausgesetzt. Ausnahmen gelten für folgende Gruppen:

  • Kinder unter fünf Jahren
  • Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, insbesondere auch Schwangere im ersten Drittel ihrer Schwangerschaft,
  • Personen, die aktuell an Studien zu Corona-Impfstoffen teilnehmen oder in den vergangen drei Monaten teilgenommen haben.
  • Menschen, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Isolierung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist,
  • Personen, die jemanden in einem Krankenhaus oder einer stationären Pflegeeinrichtung besuchen wollen,
  • Menschen, die mit einer infizierten Person im selben Haushalt leben oder gelebt haben,
  • Pflegende Angehörige sowie Assistentinnen und Assistenten, die von Menschen mit Behinderungen angestellt sind (im Rahmen eines persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX).

Folgende Personengruppen müssen sich mit drei Euro an einem Test beteiligen:

  • Menschen, die am selben Tag eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen werden
  • Personen, die zu einer Person ab 60 Jahren oder einer Person mit einer Vorerkrankung mit einem hohen Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken, am selben Tag Kontakt haben werden, 
  • Personen, die durch die Corona Warn-App des Robert Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ erhalten

Worin unterscheiden sich PCR-Tests, Antigen-Schnelltests und Selbsttests?

Bei PCR-Tests wird das Erbmaterial der Viren im Labor so stark vervielfältigt, dass SarSCoV-2 auch schon bei nur geringen Mengen nachgewiesen werden kann. Die Auswertung im Labor dauert einige Stunden, hinzu kommen Transportzeit ins Labor und gegebenenfalls eine Wartezeit wegen eines hohen Probeaufkommens. 

Bei Antigen-Schnelltests werden Eiweißstrukturen von SARS-CoV-2 nachgewiesen. Sie funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip wie Schwangerschaftstests. Wenn Viren in der Probe enthalten sind, reagieren die Eiweißbestandteile des Virus mit dem Teststreifen. Damit ein Antigen-Test ein positives Ergebnis anzeigt, ist im Vergleich zur PCR-Testung eine größere Virusmenge notwendig. Für die Auswertung braucht es kein Labor. Ein Ergebnis liegt – je nach Hersteller – in 15 bis 30 Minuten vor. 

Selbsttests sind von der Wirkweise her ebenfalls Antigen-Schnelltests. Sie sind freiverkäuflich und können auch von ungeschulten Personen nach Gebrauchsanleitung sicher angewendet werden. Dafür muss die Probenentnahme und -auswertung entsprechend einfach sein. Der Test kann zum Beispiel mit einem Nasenabstrich oder mit Speichel erfolgen.

Wie aussagekräftig sind die Corona-Tests?

PCR-Tests bieten die zuverlässigsten Ergebnisse – sie sind der „Goldstandard“ unter den Corona-Tests. Die Probenentnahme erfolgt durch medizinisches Personal, die Auswertung durch Labore. Im Vergleich erkennen Schnelltests infizierte Menschen und auch nicht infizierte Menschen schlechter. Jedoch erhöhen sie die Sicherheit in der Corona-Pandemie und bieten eine zusätzliche Sicherheit bei Kontakten: Denn bei einem negativen Ergebnis kann man mit großer Wahrscheinlichkeit in den nächsten Stunden niemanden anstecken.

Nach einem Schnelltest – beispielsweise beim Besuch in einer Klinik – sollten auch weiterhin die AHA-Regeln eingehalten werden. Nach einem positiven zertifizierten Antigen-Schnelltest besteht Anspruch auf einen PCR-Test. 

Wer einen Selbsttest macht, sollte darauf achten, dass der Test der die Mindestkriterien erfüllt, die das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut festgelegt hat. Seriöse Tests sind grundsätzlich am Aufdruck zur Sonderzulassung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und/oder einer CE-Kennzeichnung mit vierstelliger Kennnummer der benannten Stelle sowie einer deutschsprachigen Gebrauchsinformation zu erkennen. Eine Liste der Tests finden Sie auf der Webseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Mehr zu Corona-Tests lesen Sie auf www.zusammengegencorona.de oder beim  Bundesministerium für Gesundheit.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit/Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Freitag, 1. Juli 2022