Minijobs – kleine Jobs, große FlexibilitätHaushaltshilfe, Reinigungskraft, Erntehelfer: Minijobs haben viele Gesichter. Es handelt sich dabei um eine geringfügige Beschäftigung in Gewerbe oder Privathaushalt. Eine solche Beschäftigung liegt vor, wenn eine bestimmte Entgeltgrenze oder Zeitgrenze nicht überschritten wird. Show
Regelungen für gewerbliche 450-Euro-JobsIn einem 450-Euro-Minijob darf der Arbeitnehmer monatlich 450 Euro, jährlich jedoch nicht mehr 5.400 Euro verdienen. Die wöchentliche Arbeitszeit und die Anzahl der Arbeitseinsätze spielen dabei keine Rolle. Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden mit eingerechnet. Solche Beschäftigungen sind sozialversicherungsfrei, es werden Pauschbeiträge erhoben. Wenn der Arbeitnehmer keiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, kann er mehrere geringfügige Beschäftigungen ausüben. Dabei darf aber der Verdienst aller Minijobs insgesamt nicht über 450 Euro liegen. Wird die Grenze überschritten, so werden alle Tätigkeiten sozialversicherungspflichtig. Wer eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausübt, darf nur einen Minijob zusätzlich aufnehmen. Werden mehrere geringfügige Beschäftigungen nebenher ausgeübt, werden diese zu der Hauptbeschäftigung addiert und sind sozialversicherungspflichtig. Lediglich zur Arbeitslosenversicherung brauchen dann keine Beiträge abgeführt zu werden. Sozialversicherungspflicht kann auch entstehen, wenn das Arbeitsentgelt stark schwankt, selbst dann, wenn das jährliche Einkommen unter 5.400 Euro bleibt. Dies ist der Fall, wenn zum Beispiel in zwei Monaten voll, in den anderen Monaten nur geringfügig gearbeitet wird. Gut zu wissen: Auch Minijobber haben ein Anrecht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, auf Erholungsurlaub und Mindestlohn.
Abgaben für 450-Euro-JobsWenn eine geringfügige Beschäftigung vorliegt, bezahlt der Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Außerdem fallen eine Pauschsteuer, die Insolvenzgeldumlage sowie Umlagen U1 und U2 für Aufwendungen bei Krankheit und Schwangerschaft an. Seit dem 1. Januar 2013 sind alle Minijobs rentenversicherungspflichtig. Zusätzlich zum Arbeitgeberbeitrag muss der Arbeitnehmer einen Eigenanteil leisten, von dieser Versicherungspflicht kann sich der Minijobber jedoch befreien lassen. Des Weiteren besteht eine Pflicht zur Unfallversicherung. Bestimmungen für kurzfristige BeschäftigungenEin kurzfristiger Minijob liegt vor, wenn die Beschäftigung auf drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr limitiert ist. Die Höhe von Lohn oder Gehalt ist nicht maßgeblich. Dabei gilt: Ist der Arbeitnehmer an fünf Tagen pro Woche im Betrieb, darf die Dauer drei Monate nicht überschreiten. Ist der Arbeitnehmer dagegen unregelmäßig am Arbeitsplatz oder weniger als fünf Tage pro Woche beschäftigt, liegt das Limit bei 70 Arbeitstagen im Jahr. Ab dem 1. Januar 2019 wird die Zeitgrenze auf zwei Monate beziehungsweise 50 Arbeitstage heruntergesetzt. Abgaben für kurzfristige BeschäftigungBei kurzfristigen Beschäftigungen fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Lediglich die Insolvenzgeldumlage sowie die Umlagen U1 und U2 müssen entrichtet werden. Der kurzfristige Minijob kann auf zwei Arten versteuert werden: entweder über die Steuerkarte des Beschäftigten oder unter bestimmten Voraussetzungen über eine Pauschsteuer von derzeit 25 Prozent. Auch die gesetzliche Unfallversicherung ist Pflicht. Meldung von Minijobbern im gewerblichen BereichAlle 450-Euro-Jobber und kurzfristig Beschäftigten müssen über die Minijob-Zentrale angemeldet werden. Auch die fälligen Beiträge und Beitragsnachweise sind hier zu entrichten. Meldungen und Beitragsnachweise können nur elektronisch übermittelt werden. Allerdings gelten Ausnahmeregelungen, zum Beispiel, wenn eine Datenübertragung nicht möglich ist. Gut zu wissen: In einigen Branchen, wie dem Gebäudereinigerhandwerk oder Schaustellergewerbe, fällt eine zusätzliche Sofortmeldung an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) an. Thema Minijob ﹣ Die 10 wichtigsten Tipps Drei Begriffe für den gleichen Sachverhalt - und ab Oktober 2022 wird der 450-Euro-Job zum 520-Euro-Job. Erfahren Sie hier mehr zu den erforderlichen Steuern und Abgaben des Arbeitgebers und den sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Besonderheiten des Minijobs. Wer zieht welchen Vorteil aus diesem Beschäftigungsverhältnis und was kann man zudem noch steuerlich geltend machen? Die Antworten finden Sie hier. Minijob-Rechner starten Die 10 wichtigsten Fragen zum Thema Minijob
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Bewerten Sie unseren Beitragmit nur einem Klick(linker Stern miserabel - rechter Stern gut) 4.5 Sterne bei 39 Bewertungen Was ist der Unterschied zwischen Minijob und aushilfsjob?Eine Aushilfstätigkeit hat viele Bezeichnungen: Minijob, 450-Euro-Job (seit Oktober 2022 gestiegene Lohnobergrenze auf 520 Euro) oder Aushilfsjob. Jeder dieser Begriffe ist aber im Grunde nur ein Synonym für eine geringfügige Beschäftigung.
Wie viele Stunden arbeiten für 450 €?Auch wer in einem 450-Euro-Job ("Minijob") arbeitet, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Juli 2022 10,45 Euro. Das heißt, dass Minijobber*innen seit Juli nur noch 43 Stunden pro Monat arbeiten müssen. Mehr in unserer Arbeitszeit-Übersicht für Minijobs.
Wann Minijob 520 Euro?Minijob: Verdienstgrenze steigt zum 1. Oktober 2022
Im Zuge der Mindestlohn-Erhöhung wird bald auch die Verdienst-Obergrenze für Minijobber angepasst: Die Minijob-Grenze steigt zum 1. Oktober von bisher 450 Euro auf 520 Euro im Monat.
Ist ein 450 € Job steuerfrei?Minijobs sind „geringfügige Beschäftigungen“ mit bis zu 450 Euro (ab Oktober 2022 520 Euro) regelmäßigem Lohn im Monat. Bei einem Minijob zahlst Du als Arbeitnehmer weder in die Arbeitslosenversicherung noch in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ein. Auch Steuern musst Du normalerweise nicht zahlen.
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