Worauf müssen sie achten, wenn sie einen anhänger ohne zugfahrzeug parken?

Ein Anhänger ist beim Parken durchaus nicht unkompliziert. Jedenfalls, wenn Sie ihn ohne Zugfahrzeug abstellen wollen. Wir sagen, worauf Sie achten sollten. 

Für Anhänger gelten strengere Regeln

Ein Anhänger für den eigenen Fuhrpark? Das kann durchaus Sinn machen und ist vor allem für Transporte von Waren oder Gegenständen sehr praktisch. Allerdings sollten Sie dabei unbedingt eine Sache bedenken: Wo und wie der Anhänger geparkt werden darf, ist genau in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt.

Was dann im Klartext bedeutet, dass etwas andere Regeln gelten als für ein normales Auto. Die wichtigste dabei: Ohne Zugfahrzeug darf der Anhänger schon mal nicht dauerhaft auf einem öffentlichen Parkplatz oder gar der Straße abgestellt werden. Das ist maximal zwei Wochen erlaubt. Anschließend müssen Sie den Anhänger dann umsetzen. Tun Sie das nicht, müssen Sie möglicherweise mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro rechnen. 

Ein Gespann darf länger geparkt werden

Sie sollten also zwingend einen privaten Parkplatz zur Verfügung haben, um keinerlei Park-Sorgen zu haben. Dort darf er unbegrenzt lange abgestellt werden. Wer den öffentlichen Parkraum nutzen möchte, muss bereit sein, den Anhänger, sofern er allein steht, regelmäßig zu bewegen und neu abzustellen. Ein Schlupfloch erlaubt Paragraph 12 der StVO allerdings: Die Zwei-Wochen-Frist gilt nicht, wenn Sie den Anhänger als Gespann, also mit dem Auto, parken. Faktisch ist das aber natürlich in der Praxis nicht immer möglich.

Speziell bei einem vorübergehenden Parkplatz auf der Straße, müssen Sie außerdem dafür sorgen, dass der abgestellte Anhänger für andere kein Sicherheitsrisiko darstellen kann. Dazu gehört unter anderem, dass die Deichsel immer in Fahrtrichtung zeigen sollte, damit speziell Zweiradfahrer sich nicht so leicht verletzen können.

Noch strikter sind die Vorschriften innerhalb geschlossener Ortschaften übrigens bei Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie bei Kraftfahrzeuganhängern über 2 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Dann ist das Abstellen in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unter anderem in Wohngebieten komplett verboten.


Foto:  © Getty Images

5 Frage: 5300, 5301 Die Gesamtlänge Ihres Zugfahrzeuges mit Anhänger beträgt 11 m. Sie haben angehalten. Welche Geschwindigkeit müssen Sie beim Überqueren einer Eisenbahnkreuzung mindestens erreichen? 25 km/h 10 km/h 15 km/h 20 km/h Die Gesamtlänge Ihres Zugfahrzeuges mit Anhänger beträgt 11 m. Was müssen sie tun, wenn Sie befürchten, beim Überqueren dieser Eisenbahnkreuzung eine Geschwindigkeit von 10 km/h nicht zu erreichen? Ich fahre zu einer anderen Eisenbahnkreuzung, die ich mit mindestens 10 km/h überqueren kann Ich hole rechtzeitig die Zustimmung des Eisenbahnunternehmens ein, wenn ich diese Eisenbahnkreuzung unbedingt benutzen will, um mein Fahrziel zu erreichen Ich darf die Eisenbahnkreuzung nur dann überqueren, wenn eine zweite Person die Absicherung übernimmt Ich fordere auf jeden Fall eine Transportbegleitung an 1 Frage: 5298, 5299 Dürfen Sie einen Anhänger ohne Zugfahrzeug auf der Fahrbahn abstellen? Ja, zum Be- und Entladen Ja, wenn wichtige Gründe vorliegen Nein, nie Ja, aber nur, wenn der Anhänger zugelassen ist Auf welchen Flächen dürfen Sie einen Anhänger ohne Zugfahrzeug abstellen? Auf nicht öffentlichen Flächen In einer nicht öffentlichen Garage Auf für das Abstellen von Anhängern besonders gekennzeichneten Abstellflächen Auf jedem LKW-Parkplatz einer österreichischen Autobahn oder Autostraße 1 Frage: 5330, 5331 Ihr PKW hat ein Gesamtgewicht von 1.500 kg. Ein damit gezogener Anhänger hat ein Gesamtgewicht von 1.000 kg. Dürfen Sie diese Fahrzeugkombination auf diesem Gehsteig abstellen? Ja, innerhalb der weißen Markierung Nein Ja, aber nur, wenn der Anhänger vom Zugfahrzeug abgekuppelt ist Ja, auf der gelben Markierung für nicht länger als 10 Minuten oder während des Be- oder Entladens Dürfen Sie einen Anhänger ohne Zugfahrzeug auf der Fahrbahn abstellen? Ja, zum Be- und Entladen Ja, wenn wichtige Gründe vorliegen Nein, Anhänger dürfen nie ohne Zugfahrzeug auf der Fahrbahn abgestellt werden Ja, aber nur, wenn der Anhänger eine Kennzeichentafel hat 1 Frage: 5264, 5265 Sie wollen Ihren Wohnwagenanhänger über einen längeren Zeitraum abstellen. Was sollten Sie dabei beachten? Ich entlaste die Reifen mit Hilfe der im Wohnwagenanhänger eingebauten Stützen Ich schütze die Reifen vor dauerhafter Sonneneinstrahlung Ich verringere den Reifendruck auf höchstens 1 bar, um die Reifen zu schonen Ich belasse die Feststellbremse in gelöstem Zustand und sichere den Anhänger anderweitig gegen unbeabsichtigtes Abrollen ab Sie wollen Ihren Wohnwagenanhänger über einen längeren Zeitraum abstellen. Warum sollten Sie dabei die Reifen möglichst entlasten und vor direkter Sonneneinstrahlung schützen? Weil die Reifen durch lang einwirkende Sonneneinstrahlung rasch altern können Weil die Reifen durch lange andauernde Belastung an derselben Stelle dauerhaft verformt werden können Weil die Reifen durch lang einwirkende Sonneneinstrahlung gefährlich an Farbe verlieren können Weil die Reifen durch lange andauernde Belastung an derselben Stelle dort rasch an Profil verlieren © BOS GmbH & CoKG, 4540 Bad Hall, www.bos.at Fragenstand: BMVIT 01.06.2019

Made with FlippingBook

RkJQdWJsaXNoZXIy MjIyMDM=

Was müssen Sie beachten wenn Sie einen Anhänger ohne Zugfahrzeug Parken?

Worauf müssen Sie achten, wenn Sie einen Anhänger ohne Zugfahrzeug parken?.
- öffentlichen Straßen nicht länger als 2 Wochen geparkt werden..
- ausreichend befestigten Seitenstreifen zeitlich unbegrenzt geparkt werden..
- entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen länger als 2 Wochen geparkt werden..

Wie lange darf man einen Anhänger ohne Zugfahrzeug Parken?

3b StVO: Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Möchten Sie also nur einen Anhänger abstellen – also ohne das entsprechende Zugfahrzeug –, ist dies für maximal vierzehn Tage gestattet. Ist diese Frist verstrichen, muss der Halter den Anhänger umsetzen.

Wann gilt ein Anhänger als Umgeparkt?

Wie der ADAC mitteilt, muss der Caravan spätestens nach Ablauf von 14 Tagen umgeparkt werden. Andernfalls droht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro. Bei Wohnwagen, die an ein Auto gespannt sind, gilt die Zeitbeschränkung hingegen nicht.

Wo dürfen sie innerorts einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 t an Sonn und Feiertagen?

Wo dürfen Sie innerorts einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 t an Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 22.00 und 6.00 Uhr regelmäßig parken? Das regelmäßige Parken von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2 t in der Zeit von 22:00 Uhr – 6:00 Uhr ist in Gewerbegebieten gestattet.

Toplist

Neuester Beitrag

Stichworte