Stellen Sie sich vor, in deutschen Großstädten wie Berlin, Hamburg oder Köln gäbe es keine Ampeln. Ein Verkehrschaos wäre vorprogrammiert. Ampeln sind so wichtig, da sie Verkehrsströme regeln und diese damit gefahrlos und reibungsfrei fließen können. Schon jedes Kind lernt früh: Bei Rot bleibe stehen, bei Grün darfst du gehen. Eine Besonderheit besteht, wenn an einer Ampel ein
grüner Pfeil angebracht ist. Hier bestehen für viele Autofahrer im Straßenverkehr Unklarheiten.Bußgeldtabelle Grüner Pfeil
BeschreibungBußgeldPunkteFahrverbot Nicht den rechten Fahrstreifen genutzt, obwohl Sie sich an einem Grünpfeil bei roter Ampel aufhielten
15 €
… dabei verursachten Sie eine Behinderung auf der Richtung, die durch den Grünpfeil vorgegeben war
35 €
Obwohl die Ampel rot war, sind Sie ohne kurz anzuhalten am Grünpfeil abgebogen
70 €
1
Sie überfuhren die rote Ampel beim Grünpfeil und gefährdeten dabei den Kreuzungsverkehr
100 €
1
… dabei verursachten Sie einen Unfall
120 €
1
Sie behinderten einen Fußgänger oder einen Radfahrer, als Sie an einem Grünpfeil abbogen
100 €
1
…. dabei gefährdeten Sie Fußgänger oder Radfahrer
150 €
1
... dabei verursachten Sie einen Unfall mit Fußgängern oder Radfahrern
180 €
1
Grüner Pfeil: Schild vs. Leuchtzeichen
Was wir umgangssprachlich als Ampel bezeichnen, wird in der Straßenverkehrsordnung (StVO) Lichtzeichenanlage genannt.
Außer den normalen Lichtzeichen (rot, gelb, grün) finden wir an der Ampel häufig auch einen grünen Pfeil.
Hier unterscheiden wir zwischen zwei unterschiedlichen Pfeilen: dem grünen Pfeil als Leuchte im Ampellicht und dem Verkehrszeichen Grünpfeil.
Mehr dazu erfahren Sie in diesem Ratgeber oder dem folgenden Video:
Der grüne Pfeil als Leuchte im Ampellicht
Was steht in der StVO zum Thema Grüner Pfeil? Laut § 37 Abs. 2 StVO gilt Folgendes:
Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass, wer rechts abbiegt, die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren kann.
Leuchtet also ein grüner Pfeil an der Ampel auf, so ist der Verkehr in die Richtung freigegeben, in die der Pfeil zeigt. Die anderen Verkehrsströme sind angehalten, damit gefahrlos abgebogen werden kann. Laut den Verkehrsregeln zum Thema grüner Pfeil müssen Sie sofort losfahren, sobald dieser anfängt zu leuchten.
Für alle anderen Verkehrsteilnehmer ist der Verkehr jedoch noch nicht freigegeben. Ist auf Ihrer Spur noch rot, während der Verkehr zum Rechtsabbiegen schon freigegeben ist, so müssen Sie so lange warten, bis auch für Ihre Spur die Ampel grünes Licht zeigt.
Fahren Sie trotzdem los, so begehen Sie einen Rotlichtverstoß. Dieser wird mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und in vielen Fällen auch mit einem Fahrverbotbestraft.
Das Verkehrszeichen Grünpfeil
Das Verkehrszeichen 720 zeigt einen grünen Pfeil auf schwarzem Untergrund und ist rechts neben dem roten Licht der Ampel angebracht. Bei diesem Pfeil gelten andere Regeln als beim Leuchtpfeil.
Das Verkehrszeichen „grüner Pfeil“ erlaubt es Ihnen, rechts abzubiegen, wenn sich die Ampel noch in der Rotphase befindet. Hier entfällt also die Wartezeit an der Ampel, was den Verkehr schneller fließen lässt.
Grüner Blechpfeil: Geschichte des Verkehrszeichens
Das Schild mit grünem Pfeil wurde 1978 in der damaligen DDR eingeführt. Nach der Wiedervereinigung sollten alle Schilder abgenommen werden, da die Straßenverkehrsordnung der DDR außer Kraft gesetzt werden sollte. Die Bevölkerung wehrte sich jedoch erfolgreich gegen die Abnahme der Schilder und es wurden
Ausnahme-Verordnungen verabschiedet, mit denen der grüne Pfeil Bestandteil im Straßenverkehr bleiben konnte. Im Jahr 1994 wurde der Grünpfeil dann in die bundesdeutsche Straßenverkehrsordnung aufgenommen. Seitdem findet sich das Verkehrszeichen auch in den alten Bundesländern.
Als Rechtsabbieger an einer Ampel mit Grünpfeil haben Sie jedoch keine Vorfahrt. Sie müssen sich vor dem Rechtsabbiegen vergewissern, dass Sie keine anderen Fahrzeuge sowie andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Fahrradfahrer behindern oder sogar gefährden.
Folgende Regeln haben Sie zu beachten, wenn Sie an einer Ampel mit Pfeil rechts abbiegen möchten:
- Bevor Sie abbiegen, müssen Sie kurz anhalten, um den Verkehr zu prüfen. Als Faustregel gilt eine Zeit von etwa drei Sekunden. Halten Sie sich beim Grünpfeilschild an der Ampel nicht an diese Regel, so können Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 70 € bestraft werden.
- Sie haben keine Vorfahrt. Kommt ein Auto von links, so müssen Sie Vorfahrt gewähren.
- Ist ein grüner Pfeil an der Ampel angebracht, so dürfen Sie nur dann rechts abbiegen, wenn Sie sich auch auf der rechten Spur befinden.
- Sehr wichtig: Achten Sie ganz besonders auf Fußgänger und Fahrradfahrer. Diese müssen Sie zunächst vorbei lassen, bevor Sie abbiegen.
Übrigens: Mit der am 28.04.2020 in Kraft getretenen Novelle zur StVO führte der Gesetzgeber ein neues Verkehrszeichen ein – den Grünpfeil ausschließlich für Radfahrer.
Rote Ampel: Grüner Pfeil, der nach rechts zeigt
Anders als beim Leuchtpfeil verpflichtet Sie ein grüner Pfeil nicht zum Losfahren. Ist Ihnen die Situation zu gefährlich oder haben Sie eine schlechte Übersicht, so können Sie die nächste Grünphase abwarten. Andere Autofahrer haben in dieser Situation nicht das Recht dazu, Sie durch Hupen zum Weiterfahren zu zwingen.
Grüner
Pfeil bei roter Ampel: Das Wichtigste kurz zusammengefasst
Beim grünen Leuchtzeichen müssen Sie sofort losfahren, wenn es beginnt zu leuchten. Die anderen Verkehrsströme sind aufgehalten, so dass Sie gefahrlos abbiegen können.
Ist ein grüner Peil auf dem Schild neben der Ampel angebracht, so können Sie auch dann rechts abbiegen, wenn für die anderen Fahrspuren Rot angezeigt wird. Sie müssen
hier jedoch besondere Vorsicht walten lassen.
Außerdem gilt: Die rote Ampel mit Grünpfeil schreibt nicht vor, dass Sie bei einer Rotphase abbiegen müssen. Sie können auch auf eine Grünphase warten.
Für weitere Informationen beachten Sie den Bußgeldkatalog zum Thema Rotlichtverstoß.
FAQ: Das Wichtigste zum grünen Pfeil
Was bedeutet ein grüner leuchtender Pfeil in einer Ampel?
Als Lichtzeichen bedeutet ein grün aufleuchtender Pfeil, dass nur Sie und die Fahrzeuge auf Ihrer Spur fahren dürfen und der restliche Verkehr Rot hat.
Was gilt für einen grünen Blechpfeil?
Das Verkehrszeichen Grünpfeil auf einem Blechschild gewährt Ihnen die Fahrt, nachdem Sie kurz angehalten haben. Sie haben allerdings keine Vorfahrt und müssen andere Verkehrsteilnehmer (auch Radfahrer) vorbeifahren lassen.
Muss ich bei einem grünen Blechpfeil fahren?
Nein, die Verpflichtung dazu besteht nicht. Sie können auch auf die nächste Grünphase der Ampel warten, wenn Sie sich bspw. unsicher sind, ob Sie gefahrlos abbiegen können.
Bildnachweise:
istockphoto.com – Palto
fotolia.com – B. Wylezich
fotolia.com – PixelThat