Zum Inhalt springen Show Informationen für Menschen mit Behinderung Auf Antrag wird beim Versorgungsamt ein Beiblatt zum Ausweis ausgestellt, wenn die Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr vorliegen. Der schwerbehinderte Mensch kann dann entweder die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr oder die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nehmen. Für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr ist zusätzlich eine Wertmarke erforderlich. Wenn das Merkzeichen „H“, „Bl“ oder „aG“ vorliegt, kann sowohl die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr, als auch die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung in Anspruch genommen werden. Nähere Informationen zu diesen Nachteilsausgleichen sind auf den entsprechenden Informationsseiten zu finden:
Rechtsgrundlagen
Welche Vorteile hat ein Rentner mit Schwerbehindertenausweis?Die Altersrente für Menschen mit einer nachgewiesenen Schwerbehinderung ermöglicht berechtigten Personen einen früheren Eintritt in die Rente. Es entstehen keine finanziellen Vorteile und die Rente fällt deshalb nicht höher aus, sondern wird lediglich früher ausgezahlt als beim regulären Renteneintritt.
Was kostet ein Beiblatt?Das Beiblatt mit Wertmarke kostet ab dem 1. Januar 2021 für ein Jahr 91 Euro bzw. für ein halbes Jahr 46 Euro.
Welche Rabatte gibt es für Schwerbehinderte?Zum Erhalt eines Rabattes ist ein Schwerbehindertenausweis vorzulegen, in der Regel ist ein Grad der Behinderung (GdB) ab 50 und eines der Merkzeichen G, aG, H oder Bl gefordert. Je nach Hersteller und Zahlungsmodell (Barkauf, Finanzierung oder Leasing) sind Ermäßigungen bis zu etwa 27 Prozent möglich.
Was hat man mit 50% Schwerbehinderung?Zu den Vergünstigungen bei 50 Grad Schwerbehinderung können unter anderem ein besonderer Kündigungsschutz, ein steuerlicher Pauschbetrag sowie Zusatzurlaub zählen. Eine Übersicht der bei 50 Prozent Behinderung gewährten Vorteile finden Sie hier.
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