Das Kindergeld wird nur auf einen schriftlichen Antrag festgesetzt (ein mündlicher Antrag, z.B. durch Telefonanruf, ist nicht möglich!). Diesen Antrag müssen Sie unterschreiben und an die für die Bewilligung des Kindergeldes zuständige Stelle senden beziehungsweise bei ihr abgeben. Der Antrag kann auch durch einen schriftlich Bevollmächtigten gestellt werden (z.B. durch Ihren steuerlichen Berater).
Kindergeld wird monatlich in folgender Höhe gezahlt:
- für das erste und zweite Kind: jeweils EUR 219
- für das dritte Kind: EUR 225
- für jedes weitere Kind: EUR 250.
Das Kindergeld wird von der Familienkasse der Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) monatlich auf Ihr Konto überwiesen. Wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten, erhalten Sie das Kindergeld direkt von Ihrem Arbeitgeber/Dienstherrn.
Bundesfamilienkasse
Die Bundesfamilienkasse ist für die Bearbeitung und Auszahlung von Kindergeld für Beschäftigte aus zahlreichen Ministerien, Behörden und anderen Einrichtungen des Bundes zuständig.
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Alles rund ums Kindergeld
Informationen zum Kindergeld
Kindergeld ist eine staatliche Leistung im Rahmen des Familienleistungsausgleichs. Es dient als Steuervergütung der Freistellung des Existenzminimums des Kindes. Gesetzlich geregelt ist das Kindergeld daher im Einkommensteuergesetz.
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Wie kann ich Kindergeld beantragen?
Phasen
Infobox
Kindergeld ist eine staatliche Leistung im Rahmen des Familienleistungsausgleichs. Es dient als Steuervergütung der Freistellung des Existenzminimums des Kindes. Gesetzlich geregelt ist das Kindergeld daher im Einkommensteuergesetz (EStG).
Kindergeld gibt es grundsätzlich
- für alle Kinder bis zur Vollendung des zum 18. Lebensjahres,
- für Kinder in Ausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres,
- für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.
Für Kinder, die wegen fehlendem Ausbildungsplatz eine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können, gelten dieselben Regelungen wie für Kinder in Ausbildung.
Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll.
Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt in der Regel durch die Familienkassen bei den Agenturen für Arbeit. Im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung wird eine Günstigerprüfung durchgeführt. Wenn es finanziell vorteilhaft ist, werden statt des Kindergeldes Kinderfreibeträge berücksichtigt.
Höhe
Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt ab Januar 2021:
- für das erste und zweite Kind: monatlich 219 Euro
- für das dritte Kind: monatlich 225 Euro
- für das vierte und jedes weitere Kind: monatlich 250 Euro
Beantragung
Das Kindergeld müssen Sie bei der für Sie zuständigen Familienkasse. beantragen. Sind Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt, beantragen Sie das Kindergeld bitte bei Ihrem Arbeitgeber.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihrer Familienkasse alle persönlichen Änderungen (Anschrift, Bankverbindung, Scheidung, Beschäftigung im öffentlichen Dienst oder im Ausland) mitteilen müssen. Das betrifft auch die Änderungen in den Verhältnissen Ihres Kindes (Berufsausbildung, Studium, Wehrdienst, Schwangerschaft).
Online-Antrag
Für die Antragstellung von Kindergeld und die Mitteilung von Veränderungen können Sie den Online-Formulardienst der Bundesagentur für Arbeit nutzen.
- Zum Online-Formulardienst der Bundesagentur für Arbeit
Kinderzuschlag
Familien mit geringen Einkommen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den so genannten Kinderzuschlag. Er ist eine Ergänzungsleistung und wirkt wie ein Zuschlag zum Kindergeld.
Der Kinderzuschlag wird ebenfalls bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt.
Bild: zurijeta/depositphotos.com
Kinderzuschlag
Mehr Infos
Merkblatt Kindergeld
Informationen und Erklärungen, Rechte und Pflichten, Fragen und Antworten
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