Aktuelle Informationen über Versicherungsträger im Detail, Unfallversicherer, Krankenversicherer, Pensionsversicherer etc. Show
Letzte Aktualisierung: 9. März 2022 Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Aufgabe der gesetzlichen UnfallversicherungDie gesetzliche Unfallversicherung hat die Aufgabe, mit allen geeigneten Mitteln
Versicherte Personen in der gesetzlichen UnfallversicherungVersichert sind insbesondere Arbeitnehmer und Auszubildende. Darüber hinaus sind unter anderem folgende Personengruppen in die Versicherung einbezogen:
Unternehmer können sich freiwillig versichern, wenn sie nicht schon - wie in einigen Branchen - durch Gesetz oder Satzung pflichtversichert sind. Diese Aufzählung ist nicht abschließend; die versicherten Personenkreise sind in den §§ 2, 3 und 6 SGB VII aufgeführt. Der Versicherungsschutz besteht ohne Rücksicht auf Alter, Religion, Staatsangehörigkeit oder Einkommen. Hinweis: Bei der Frage des Versicherungsschutzes kommt es immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an; verbindlich entscheiden kann dies nur der zuständige Unfallversicherungsträger. <!-- -->Versicherungsfälle in der gesetzlichen UnfallversicherungDer Eintritt eines Versicherungsfalls ist die Grundvoraussetzung für Leistungen der Unfallversicherung. Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Zu den Arbeitsunfällen zählen nicht nur die im Betrieb bei der eigentlichen Arbeitstätigkeit erlittenen Unfälle, sondern auch Wegeunfälle. Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden. Berufskrankheiten sind Krankheiten, die sich Versicherte durch die Arbeit zuziehen und die entweder in der Berufskrankheiten-Verordnung bezeichnet oder nach neuen medizinischen Erkenntnissen durch den Beruf verursacht sind. Darüber hinaus muss ein Ursachenzusammenhang zwischen versicherter Tätigkeit und Unfallgeschehen sowie zwischen Unfallgeschehen und Gesundheitsschaden bestehen. Somit besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn sich im Einzelfall der eingetretene Gesundheitsschaden auf den betrieblichen (versicherten) Bereich zurückführen lässt Leistungen der gesetzlichen UnfallversicherungDie Leistungen umfassen insbesondere Heilbehandlungsmaßnahmen, medizinische Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Umschulung), Geldleistungen an Versicherte (z.B. Lohnersatzleistungen und Rentenleistungen) und - im Todesfalle - Hinterbliebenenleistungen (z.B. Witwen-/Witwer- und Waisenrenten). Träger der gesetzlichen UnfallversicherungTräger der Unfallversicherung sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft sowie die Versicherungsträger der öffentlichen Hand (z.B. Unfallkassen, Landesunfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsverbände). Die Anschriften sowie E-Mail - und Internet-Adressen der Unfallversicherungsträger sind auf den folgenden Internetseiten abrufbar:
Finanzierung der gesetzlichen UnfallversicherungIn der gewerblichen Wirtschaft erfolgt die Finanzierung der Unfallversicherung durch Beiträge, die allein von den Unternehmern getragen werden, so dass der Versicherungsschutz für die Versicherten beitragsfrei ist. Die Beiträge richten sich nach den Entgelten der Versicherten eines Unternehmens und nach dem Grad der Unfallgefahr. In der landwirtschaftlichen Unfallversicherung gelten besondere Beitragsmaßstäbe, die sich überwiegend nach den Flächen- und Ertragswerten der landwirtschaftlichen Unternehmen richten. Die öffentlichen Unfallversicherungsträger finanzieren ihre Ausgaben regelmäßig aus Haushaltsmitteln (Steuern). FAQ zur UnfallversicherungAntworten auf häufig gestellte Fragen zur gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie hier. PublikationenVersicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (Informationsblatt) Unfallversichert im freiwilligen Engagement Unfallversichert bei ehrenamtlicher Tätigkeit (Informationsblatt) Zu Ihrer Sicherheit - Unfallversichert bei häuslicher Pflege von Angehörigen Zu Ihrer Sicherheit – Unfallversichert in der Schule Wie viele Sozialversicherungsträger gibt es?Die Verwaltungskosten, die sich aus der Struktur der derzeit bestehenden 21 Sozialversicherungsträger ergeben, werden gesenkt sowie Einsparungspotentiale gehoben. Durch die dadurch frei gewordenen Mittel wird den Menschen eine noch bessere Versorgung gesichert. Die neue Struktur ist mit 1. Jänner 2020 gültig.
Wie heißen die 5 Versicherungsträger?In der Krankenversicherung: Österreichische Gesundheitskasse (→ ÖGK). Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (→ AUVA). Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (→ SVS). Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (→ BVAEB). Was gibt es für Sozialversicherungsträger?Einzelne Sozialversicherungsträger
Zur Sozialversicherung gehören gem. § 1 Abs. 1 SGB IV die gesetzliche Krankenversicherung (SGB V), die soziale Pflegeversicherung (SGB XI), die gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII), die Rentenversicherung (SGB VI) und die Arbeitslosenversicherung (SGB III).
Wer ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung?Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
Träger der Unfallversicherung sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft sowie die Versicherungsträger der öffentlichen Hand (z.B. Unfallkassen, Landesunfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsverbände).
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