Bevölkerung Show Der Bevölkerungsbestand wird beeinflusst durch Personen, die zwar gemeldet aber nicht wohnhaft sind („Karteileichen“) sowie Personen, die wohnhaft aber nicht gemeldet sind („Fehlbestände“). Anlassbezogene Registerbereinigungen haben insbesondere Einfluss auf die Reduktion der sogenannten Karteileichen. Die Qualität der Zahlen wird durch die Einhaltung der melderechtlichen Vorschriften der Bürger*innen bestimmt. Personen, die nach dem Bundesmeldegesetz (§ 26) von der Meldepflicht befreit sind (u.a. Mitglieder einer ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretung mit ihren
mitwohnenden Familienangehörigen oder aufgrund von völkerrechtlichen Übereinkünften), zählen nicht zur Bevölkerung. Des Weiteren bestehen nach § 27 BMG Ausnahmen von der Meldepflicht für Personen, die eine Gemeinschaftsunterkunft oder dienstlich bereitgestellte Unterkunft beziehen, sofern sie bereits für eine Wohnung im Inland gemeldet sind (bspw. Personen im Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst). Des Weiteren werden Personen in Justizvollzugseinrichtungen nicht meldepflichtig, so lange sie für
eine andere Wohnung im Inland gemeldet sind oder sofern ihre Aufenthaltsdauer drei Monate nicht übersteigt. Der amtliche (gesetzauslösende) Bevölkerungsbestand für die Landeshauptstadt München (und auch die Umlandgemeinden und den Freistaat Bayern, siehe Tabellen 1201 ff.) wird vom Bayerischen Landesamt für Statistik auf der Basis des letzten Zensus durch Fortschreibung ermittelt und kann damit nicht mit den kommunalen Zahlen aus den monatlichen Melderegisterabzügen verglichen werden. Änderungen im Zeitablauf Alter Geschlecht Familienstand Religionszugehörigkeit Staatsangehörigkeit Migrationshintergrund Einbürgerungen / Eingebürgerte Deutsche mit nichtdeutschem Geburtsort Deutsche mit weiterer Staatsangehörigkeit Optionskinder Kinder mit
ein- oder zweiseitigem Migrationshintergrund Deutsche ohne Migrationshintergrund Geborene Gestorbene Wanderungen (Zugezogene, Weggezogene, Umgezogene)
Privathaushalte Wie viele Einwohner hat Bayern genau?Am 30. Juni 2020 hatte der Freistaat Bayern 13 123 566 Einwohner und damit 1 171 Personen weniger als noch zu Jahresbeginn. Im ersten Halbjahr des Vorjahres 2019 war die bayerische Bevölkerung noch um 20 481 Personen angewachsen.
Wie viele Einwohner hat Bayern aktuell 2021?Juni 2021 hat der Freistaat Bayern 13 154 738 Einwohnerinnen und Einwohner und damit 14 555 Personen mehr als noch zu Jahresbeginn. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2020 war die bayerische Bevölkerung noch um 1 171 Personen zurückgegangen.
Wie viele Einwohner hat Deutschland stand 2022?Einwohner Deutschland 2022
In Deutschland leben 83,2 Millionen Einwohner.
Wie viel Einwohner hat München 2022?Zum 30. April 2022 meldete das Statistische Auskunftsbüro (STAB) der Stadt München eine melderegisterbasierte Einwohnerzahl von 1.579.380 Einwohnern, wobei die Zahlen dieses Amtes aufgrund verschiedener Berechnungsverfahren immer über denen des Landesamtes liegen.
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