Für die Berechnung des Wertes von Sammler- und Anlagemünzen (z.B. "Maple Leaf", "Eagle", "Wiener Philharmoniker") wird nicht der Nominalwert, der auf der Münze angegeben ist, sondern der tatsächliche Wert zugrunde gelegt.
Berechnungsbeispiel anhand der Silbermünze "Wiener Philharmoniker"
Der Nominalwert, der auf der Münze angegeben ist, beträgt 1,50 Euro. Der tatsächliche Wert ist der Preis, der am Tag der Ausreise beim Kauf einer solchen Münze gezahlt werden muss (z.B. bei einer Bank oder im Münzfachhandel).
Schriftliche Anmeldepflicht von Barmitteln
Reisende, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr nach Deutschland ausreisen, müssen diesen Betrag beim Zoll schriftlich anmelden.
Für die Anmeldung müssen Sie das Formular "Anmeldung von Barmitteln" verwenden:
- Formular 040000 (deutsche Fassung) mit Zusatzblatt 040050
- Formular 040001 (englische Fassung) mit Zusatzblatt 040051
Sie können das Formular elektronisch oder handschriftlich ausfüllen. Bitte achten Sie darauf, dass das Exemplar unterschrieben ist, wenn Sie dieses der Zollstelle vorlegen. Sie können eine amtliche Kopie anfordern.
Formular 040000
Formular 040001
Achten Sie beim Grenzübertritt auf die Hinweisschilder vor Ort und fragen Sie nach den Schaltern, bei denen Sie die Anmeldung abgeben können.
Sie haben die Pflicht, die Barmittelanmeldeerklärung unaufgefordert abzugeben, auch wenn Sie von Zollbediensteten nicht angehalten und nach mitgeführten Barmitteln gefragt werden.
Besonderheit bei Transitflügen aus einem Drittland über einen EU-Mitgliedstaat in ein Drittland
Die Anmeldepflicht für Barmittel in Höhe von 10.000 Euro oder mehr besteht auch für Flugreisende mit Herkunft aus einem Drittland, die sich in der Internationalen Transitzone eines Flughafens eines Mitgliedstaats aufhalten, bevor sie in ein anderes Drittland weiterfliegen.
Die Kontrolleinheiten des Zolls kontrollieren an den Grenzen und im Landesinneren die Einhaltung der Anmeldepflicht.
Anzeigepflichtige gleichgestellte Zahlungsmittel
Als gleichgestellte Zahlungsmittel gelten
- Sparbücher
- Edelsteine (roh oder geschliffen), wie z.B. Diamanten, Rubine, Saphire oder Smaragde
Gold in Form von
- Münzen mit einem Goldgehalt von unter 90 Prozent
- Ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von unter 99,5 Prozent
- Andere Edelmetalle, wie z.B. Platin oder Silber
Schmuck und sonstige Waren aus Edelmetallen bzw. Edelsteinen gelten nicht als gleichgestellte Zahlungsmittel und sind daher nicht anzeigepflichtig. Diese müssen jedoch zwingend im Rahmen einer Zollanmeldung angemeldet werden.
Mündliche Anzeigepflicht von gleichgestellten Zahlungsmitteln
Gleichgestellte Zahlungsmittel müssen bei der Ausreise aus Deutschland auf Befragung der Zollbediensteten mündlich angezeigt werden.
Im Rahmen der Kontrolle sind Sie verpflichtet, Angaben zu Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln, deren Herkunft, den wirtschaftlich Berechtigten und dem Verwendungszweck gegenüber den Kontrollpersonen zu machen und ggf. Unterlagen vorzulegen - auch wenn Sie die Wertgrenze von 10.000 Euro bei mitgeführten Barmitteln bzw. gleichgestellten Zahlungsmitteln nicht überschreiten.
Folgen bei Verletzung der Anmelde- bzw. Anzeigepflicht
Wenn Sie mitgeführte Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel pflichtwidrig nicht schriftlich anmelden bzw. anzeigen, unzutreffende beziehungsweise unvollständige Angaben machen, handeln Sie ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.
1 Türkische Lira (Türk Lirasi)= 100 Kuruş. Währungskürzel: TL, TRY (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 200, 100, 50, 20, 10 und 5 TL, Münzen in den Nennbeträgen 1 TL und 50, 25, 10, 5 und 1 Kuruş.
Kreditkarten
Vor allem Visa und Mastercard, aber auch American Express werden akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Am Geldautomat
Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder Maestro-Symbol werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in der Türkei in den größeren Städten bei wenigen Banken und Wechselstuben eingelöst werden. Das Einlösen kann sich in vielen Gebieten der Türkei jedoch als problematisch erweisen.
Öffnungszeiten der Banken
Mo-Fr 08.30-12.00 und 13.30-17.00 Uhr (z. T. auch durchgehend).
Devisenbestimmungen
Unbeschränkte Einfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen, es besteht jedoch Deklarationspflicht ab einem Gesamtwert von 5.000 US$. Ausfuhr bis zu einem Gesamtbetrag im Gegenwert von 5.000 US$ bzw bis in Höhe des deklarierten Betrages.
Quittungen vom Geldumtausch in der Türkei müssen aufbewahrt werden. Im Falle eines Rückumtausches von TL in eine ausländische Währung, müssen bei der Ausreise alle Quittungen vorgelegt werden.
Geldwechsel
Alle Umtausch- und Einkaufsbelege müssen als Nachweis für legalen Umtausch aufbewahrt werden. Die Kurse können in Deutschland, Österreich und der Schweiz von Bank zu Bank unterschiedlich sein. Geld und Reiseschecks können an allen PTT-Ämtern getauscht werden. Flughäfen, Hotels und Banken verlangen hohe Provisionen. Besser sucht man eine der zahlreichen freien Wechselstuben (Döviz Bürosu) auf. Wechselstuben haben meist auch am Wochenende und während der Hochsaison oft bis Mitternacht geöffnet.
Türkei Einfuhrbestimmungen
Überblick
Folgende Artikel können zollfrei in die Türkei eingeführt werden:
600 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren, 250 g Zigarettentabak (mit 200 Blatt Zigarettenpapier), 250 g Pfeifentabak;
Getränke mit einem Alkoholgehalt über 22%: 1 Liter;
Getränke mit einem Alkoholgehalt bis zu 22%: 2 Liter;
Reisende unter 18 Jahren dürfen weder alkoholhaltige Getränke noch Tabakwaren einführen.
Eau de Toilette, Parfüm, Eau de Cologne, Lavendelwasser, Duftessenzen und Lotionen (Gesamtmenge nicht über 600 ml in max. 5 Flaschen à 120 ml);
1 kg Kaffee, 1 kg löslicher Kaffee, 1 kg Tee, 1 kg Schokolade, 1 kg Süßigkeiten.
Geschenke, medizinische Geräte und Medikamente zusammen im Wert von bis zu 430 € (Kinder unter 15 J. 150 €).
Die Ein- und Ausfuhr von persönlichem Schmuck bis zu einem Wert von 15.000 US$ ist erlaubt. Schmuck der mehr als 15.000 US$ wert ist, muss deklariert werden. Wird Schmuck in der Türkei erworben, sind Kaufnachweise erforderlich.
Nur bestimmte Artikel für den persönlichen Gebrauch dürfen zollfrei eingeführt werden. Eine vollständige Liste ist vom Generalkonsulat erhältlich (s. Kontaktadressen).
Ausländische Touristen sollten ihre Wertsachen bei der Einreise in ihrem Reisepass registrieren lassen, damit es später bei der Ausreise zu keinen Problemen kommt.
Die Mitnahme eines Kaufbeleges für ein mitgeführtes Mobiltelefon ist empfehlenswert.
Verbotene Importe
Die Einfuhr von Rauschgiften aller Art ist streng verboten. Es wird darauf hingewiesen, dass Drogenschmuggel in und aus der Türkei wie auch der illegale Drogenkonsum mit hohen Gefängnisstrafen geahndet werden.