Wie trete ich aus der Kirche aus in NRW?

Mit dieser Vorlage kann ein Antrag zum Kirchenaustritt erstellt werden. Der Kirchenaustritt wird in Deutschland grundsätzlich von den Bundesländern geregelt. In den jeweiligen Bundesländern bestehen daher unterschiedliche Voraussetzungen.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Grundsätzlich kann jeder, der in einer Kirche (oder andere Glaubensrichtung) aufgenommen wurde (z.B. durch Taufe), auch aus der Kirche wieder austreten. Der Staat übernimmt in Deutschland die Verwaltung der Steuererhebung für die Glaubensgemeinschaften.

Ausgetreten werden kann nur durch persönliches Erscheinen oder durch ein notariell beglaubigtes Dokument. Der Kirchenaustritt kann bereits ab dem 14. Lebensjahr selbstständig erklärt werden. Jüngere Kirchenangehörige bedürfen der Anwesenheit der Erziehungsberechtigten. Wenn der Kirchenangehörige im Ausland lebt, gelten dennoch dieselben Regelungen.


Schritte des Austrittes

Die einfachste Variante, aus der Kirche auszutreten, ist meist der Gang zur jeweiligen Behörde. Diese ist je nach Bundesland unterschiedlich. In Berlin, Brandenburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen muss die Person zum zuständigen Amtsgericht gehen. Im Rest Deutschlands kann die Person im Standesamt aus der Kirche austreten.


Folgen eines Austritts

Für die katholische Kirche verliert man mit dem Kirchenaustritt auch seinen katholischen Glauben. Mit dem Austritt hat man nicht mehr die mit der Konfessionszugehörigkeit verbundenen staatlichen Pflichten, wie die Zahlung der Kirchensteuer, und man verliert die Kirchenrechte. So kann die Person nicht mehr kirchlich heiraten oder beerdigt werden, die Kinder können nicht mehr in einen kirchlichen Kindergarten gehen.

Im allgemeinen Dekret der Deutschen Bischofskonferenz zum Kirchenaustritt von 2012 werden außerdem "die Sakramente der Buße, Eucharistie, Firmung und Krankensalbung" ausgeschlossen. Und der Ausgetretene darf "nicht Taufpate und nicht Firmpate sein".

Während die evangelische Kirche den Wiedereintritt erlaubt, ist dieser in der katholischen Kirche davon abhängig, ob man Reue zeigt und ob die jeweilige Gemeinde zustimmt, den Ausgetretenen wieder aufzunehmen.


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET

Die Vorlage sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt und unterschrieben werden. Anschließend sollte der Brief an die zuständige Behörde gesandt werden. Beim Gang zur zuständigen Behörde sollte, neben einer Kopie des Briefes, unbedingt ein amtliches Ausweisdokument mitgeführt werden. Dieses ist zwingend vorgeschrieben, zur eigenen Identifizierung. Darüber hinaus lohnt es sich, die Meldebestätigung vom Wohnsitz mitzubringen.

Je nach Verwaltungsbestimmungen kann die Person aufgefordert werden, ihren Wohnsitz nachzuweisen. Ein Stammbuch muss nur mitgebracht werden, wenn der Eintrag zur Konfession darin geändert werden soll. Einen Grund für den Kirchenaustritt muss man nicht angeben.

Andere Dokumente sind für den Austritt nicht erforderlich, aber nützlich. Wenn die Person noch über das Taufbuch verfügt oder weiß, in welchem Kirchenbezirk sie getauft wurden, hilft das die Löschung aus dem Register der Kirche zu beschleunigen. Die Weiterleitung der Daten übernimmt das Amt.

Neben den passenden Papieren wird auch eine Gebühr fällig. Die Gebühr fällt von Bundesland zu Bundesland verschieden aus, beträgt zwischen 5 € und 100 €. Die Person erhält dann als Beleg eine Austrittsurkunde, die aufbewahrt werden muss. Die Urkunde ist zum Beispiel bei einem Wohnortwechsel vorzulegen oder als Kopie ans Finanzamt einzuschicken, falls dieses weiterhin die Kirchensteuer vom Gehalt abzieht.

Die Kirchensteuer wird je nach Bundesland im Folgemonat oder erst im übernächsten Monat eingestellt. Ab dann wird keine Kirchensteuer mehr gefordert.

Beachte: Soll der Austritt komplett auf dem Postweg abgewickelt werden, ist es notwendig, dass ein Notar die Unterschrift und den Kirchenaustritt beglaubigt.


RELEVANTES RECHT

Relevantes Recht sind die:

  • Art. 4 GG
  • Art. 140 GG
  • Urteil (2 AZR 579/12)


DIE VORLAGE ÄNDERN?

Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Seit Jahresbeginn sind deutlich mehr Menschen aus der Kirche ausgetreten als in den Jahren zuvor. Das hat eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter größeren Kommunen in Deutschland ergeben. Tausende kehrten der Kirche den Rücken. Ein Grund dafür dürfte das Ende Januar vorgestellte Gutachten zu Missbrauchsfällen in der katholischen Erzdiözese München und Freising sein, das weltweit Schlagzeilen machte.

Auch in Nordrhein-Westfalen nimmt die Zahl der Kirchenaustritte derzeit schnell zu. So traten im ersten Quartal dieses Jahres in Köln 5780 Menschen aus der Kirche aus, 2021 waren es in den ersten drei Monaten dagegen nur 3346. In Münster belief sich die Zahl der Kirchenaustritte nach Angaben des Amtsgerichts im ersten Quartal 2022 auf 1655 im Vergleich zu 896 im Vorjahreszeitraum. In Bielefeld war der Anstieg nicht so stark: 869 Kirchenaustritte wurden in den ersten drei Monaten dieses Jahrs verzeichnet, 656 im ersten Quartal 2021. In Wuppertal waren es 685 im ersten Quartal 2022 und 561 im ersten Quartal 2021.

In Duisburg traten von Januar bis März 499 Menschen aus der Kirche aus, im gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres 337. In Düsseldorf entschlossen sich im ersten Quartal 2022 1353 Katholiken, ihrer Kirche den Rücken zu kehren, bei den Protestanten waren es 690. Auch hier lag eine Steigerung gegenüber 2021 vor. In Essen-Mitte waren es im ersten Quartal dieses Jahres 687 Katholiken und 410 Protestanten, die sich von der Kirche abwandten. In Bonn waren es 893 Katholiken und 402 Protestanten, eine leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahr.

Die Tendenz ist deutschlandweit ähnlich: Allein die Stadt München verzeichnete 9074 Kirchenaustritte bis zum 8. April, wie ein Sprecher des Kreisverwaltungsreferates mitteilte. Im Vergleichszeitraum 2021 waren es nur knapp 5000. Die jeweilige Konfession wurde dabei nicht erfasst.

In der ersten Januarhälfte, also vor dem Gutachten, waren pro Arbeitstag in München etwa 80 Menschen aus der Kirche ausgetreten; nach dem 20. Januar, dem Tag der Vorstellung des Gutachtens, waren es dann zeitweise bis zu 160 Kirchenaustritte pro Arbeitstag - also etwa doppelt so viele.

Die Stadt Augsburg meldete 1012 Austritte bis zum 8. April - rund 300 mehr als zur gleichen Zeit im Vorjahr. In Regensburg, wo der spätere Papst Benedikt XVI. als Joseph Ratzinger einst an der Uni lehrte, lag die Zahl mit 1470 Austritten sogar mehr als doppelt so hoch wie 2021 (681).

Doch nicht nur in Bayern traten die Menschen in den ersten drei Monaten des Jahres scharenweise aus der Kirche aus. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Georg Bätzing, sagte kürzlich bei der Frühjahrsvollversammlung im Wallfahrtsort Vierzehnheiligen, die Gläubigen kehrten ihrer Kirche „in Scharen“ den Rücken.

In Städten in Baden-Württemberg fiel die Zahl der Kirchenaustritte in den ersten drei Monaten des Jahres mitunter doppelt so hoch aus wie im gleichen Zeitraum des Vorjahres. In der badischen Großstadt Freiburg erklärten bis April nach Angaben der Kommune 1183 Menschen ihren Austritt aus der Kirche. Im Vorjahr hatten 561 Menschen die Kirche verlassen. Der Großteil der Austritte in diesem Jahr in Freiburg entfiel mit 813 auf die katholische Kirche. Auch in Ludwigsburg, Ulm und Konstanz stiegen die Zahlen im Vergleich zum Vorjahr.

In der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover kehrten in den ersten drei Monaten dieses Jahres bis zum 8. April 2140 Menschen ihrer Kirche den Rücken, darunter 782 Katholiken. Im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres waren es 1669 Menschen.

Auch in den beiden sächsischen Großstädten Dresden und Leipzig traten seit Jahresbeginn bereits deutlich mehr Menschen aus der Kirche aus als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. 725 Kirchenaustritte waren es bis zum 8. April in Dresden - im Vergleich zu nur 69 im Vergleichszeitraum 2021. Das liegt nach Angaben der Stadt aber auch an einem damaligen Pandemie-Notbetrieb. In Leipzig traten seit Jahresanfang 853 Menschen aus der Kirche aus. 2021 waren es im gleichen Zeitraum 617.

Die Anwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) hatte am 20. Januar ein Gutachten im Auftrag des Erzbistums München und Freising vorgestellt. Die Gutachter gehen von mindestens 497 Opfern und 235 mutmaßlichen Tätern, zugleich aber von einer deutlich höheren Dunkelziffer aus - und davon, dass Münchner Erzbischöfe - darunter auch der spätere Papst Benedikt XVI. - sich im Umgang damit falsch verhalten hätten.

Der Religionspädagoge Ulrich Riegel, der eine vielbeachtete Studie über Kirchenaustritte im Bistum Essen leitete, rechnete schon Ende Februar mit einem neuen Austritts-Rekord in diesem Jahr. „Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch.“ Das Münchner Gutachten sei „viel klarer als die bisherigen, denn es hat konkrete Personen benannt“, sagte er. Und mit Ratzinger sei „eine Person unter den angesprochenen, der als Papa Emeritus eine größere öffentliche Wirkung entfaltet als etwa die Bischöfe von Köln und München“.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) zählte Ende 2021 nur noch rund 19,725 Millionen Mitglieder - ein Rückgang von 2,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die katholische Deutsche Bischofskonferenz will die Zahlen für 2021 erst Ende Juni bekannt geben. Die Auswirkungen des Münchner Missbrauchsgutachtens werden dort aber noch nicht erfasst sein.

Wie trete ich aus der Kirche aus NRW online?

Der Kirchenaustritt ist in Nordrhein-Westfalen weiterhin nicht in digitaler Form möglich. Das Kirchenaustrittsgesetz des Landes schreibe „wegen der Bedeutung der Erklärung“ eine besondere Form vor, erklärte ein Sprecher der Düsseldorfer Staatskanzlei am Freitag auf Anfrage.

Was kostet der Kirchenaustritt NRW?

Für den Kirchenaustritt wird eine Gebühr von 30 EUR erhoben. Weitere Informationen erfragen Sie bitte bei dem zuständigen Amtsgericht.

Was brauche ich wenn ich aus der Kirche austreten möchte?

Wer in Deutschland aus der Kirche austreten will, muss zum Amt. Abhängig vom Bundesland müssen Sie entweder beim Standesamt, Einwohnermeldeamt oder beim Amtsgericht einen Termin vereinbaren. Dort müssen Sie ein Formular ausfüllen und eine Bearbeitungsgebühr zahlen.

Wo stelle ich einen Antrag auf Kirchenaustritt?

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären. Der Kirchenaustritt (evangelisch-lutherische bzw. katholische Kirche) kann nur persönlich entweder bei dem Standesamt des Hauptwohnsitzes oder beim Notar erklärt werden.