Wie sollten sie sich verhalten frühzeitig abbremsen um den Fußgängern deutlich?

Was muss man nach einem Wildunfall beachten? Wie lässt sich ein Zusammenstoß mit Reh oder Wildschwein vermeiden? Wer bezahlt den Schaden? Plus: Crashtest-Video mit einem Wildschwein-Dummy.

  • Gefahr vor allem in den Abend- und frühen Morgenstunden

  • Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden am Fahrzeug

  • Notbremsassistenten sind nicht für Wild-Erkennung optimiert

Wildunfälle, also Unfälle bei denen am Fahrzeug Schäden durch Ausweichen oder den Zusammenstoß mit einem Tier (Haarwild) entstehen, machen etwa fünf Prozent aller Straßenverkehrsunfälle aus. Jedes Jahr meldet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rund 300.000 Wildunfälle. Im vergangenen Jahr kamen dabei über 2600 Menschen zu Schaden, sieben Fahrzeuginsassen verunglückten dabei tödlich. Nach Angaben des Deutschen Jagdverbandes (DJV) kommen jedes Jahr mehr als eine Million Wildtiere bei Unfällen ums Leben. Die meisten Kollisionen gibt es mit Rehen. Unfälle mit Wildschweinen nehmen laut DJV weiter stark zu.

So vermeiden Sie den Wildunfall

Vorausschauendes Fahren und erhöhtes Gefahrenbewusstsein helfen, folgenschwere Wildunfälle zu vermeiden. Die Tiere überqueren besonders häufig in Waldabschnitten und an Feldrändern die Straßen. Und das vor allem in den Abend- und frühen Morgenstunden während der Dämmerung. Wichtig: Fuß vom Gas und immer bremsbereit sein!

Wildtiere können die Geschwindigkeit von Autos nicht einschätzen und warten nicht am Fahrbahnrand, bis Sie vorbeigefahren sind. Auch, wenn das Tier Sie sieht, kann es trotzdem unmittelbar vor Ihrem Auto auf die Straße springen. Wenn Sie also ein Tier am Straßenrand entdecken, müssen Sie deutlich langsamer werden oder sogar ganz abbremsen. Schalten Sie das Fernlicht aus, um das Tier nicht zu blenden – dadurch bleibt es nämlich stehen. Hupen Sie zusätzlich, das verscheucht das Wild in den meisten Fällen.
Achtung: Wildtiere sind meist nicht allein unterwegs. Einem Tier könnten weitere folgen.

Mehr Infos: Wie Sie sicher fahren und richtig reagieren

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Richtiges Verhalten nach einem Wildunfall

  • Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und Unfallstelle absichern.Das gilt auch, wenn das Tier verletzt geflüchtet ist. Ganz wichtig: Ruhe bewahren!

  • Sind Personen verletzt, die 112 wählen und Erste Hilfe leisten

  • Auch ohne Verletzte muss immer die Polizei unter der Rufnummer 110 verständigt werden. Geben Sie Ihren genauen Standort durch. In vielen Bundesländern muss bei einem Wildunfall zusätzlich noch ein Jäger informiert werden. Bitten Sie darum, dass Ihnen der Jäger eine Wildschadenbescheinigung aushändigt

  • Wenn möglich, das tote Tier an den Randstreifen ziehen, damit keine Folgeunfälle passieren. Wegen eventueller Parasiten oder Krankheiten aber nicht mit bloßen Händen anfassen (Handschuhe!)

  • Verletzte Tiere nicht anfassen, da sie sich wehren könnten

  • Warten Sie am Unfallort, bzw. in sicherer Entfernung bis Polizei oder Jäger da sind

Wichtig: Das angefahrene Wild darf vom Unfallort nicht entfernt werden, sonst droht eine Anzeige wegen Wilderei. Das kann eine Strafe nach sich ziehen.

Schadenregulierung 

Der Schaden am Fahrzeug kann über eine vorhandene Teil- oder Vollkaskoversicherung reguliert werden. Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden am fahrenden Fahrzeug, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild entstanden sind. Zum Haarwild gehören beispielsweise Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs oder Hase – Unfälle mit Vögeln sind dagegen nicht bei allen Versicherungen beinhaltet. Einige Versicherungen bieten Versicherungsschutz für Unfälle mit sämtlichen Tieren an. Abgedeckt sind in diesem Fall sogar Unfälle mit Haustieren.

Können Sie nicht nachweisen, dass der Schaden am Fahrzeug durch den Zusammenstoß mit Wild oder infolge von Ausweich- oder Bremsmanövern entstanden ist, kann dieser über die Vollkaskoversicherung reguliert werden. Zu beachten ist allerdings, dass bei Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung eine Rückstufung in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse erfolgt.

Ersatz von "Rettungskosten" bei Ausweichmanövern 

Wird der Schaden nicht durch das Wild direkt verursacht, sondern entsteht durch einen Ausweichversuch ohne Berührung mit dem Wild, kann ein Aufwendungsersatz ("Rettungskosten") von der Teilkaskoversicherung gefordert werden. In der Praxis ist es oft schwierig, das Ausweichmanöver nachzuweisen, wenn keine Zeugen den Vorfall beobachtet haben.

Haftung bei Auffahrunfällen wegen Kleintieren

Wird wegen eines Kleintieres gebremst und kommt es dadurch zu einem Auffahrunfall, haftet der Vordermann mit. Das Amtsgericht München (Urteil vom 25.2.2014, Az. 331 C 16026/13) hat beispielsweise entschieden, dass der Vordermann zu 25 Prozent mithaftet, wenn er wegen eines Eichhörnchens abbremst und der Hintermann auffährt.

Richtiges Verhalten nach Unfall mit einem Kleintier

Schadenersatzanspruch nach Wildunfall

© ADAC e.V.

Schadenersatzansprüche gegen den Jagdpächter oder Waldbesitzer sind bei Verkehrsunfällen mit Wild in der Regel nicht möglich, da Wild im juristischen Sinne eine herrenlose Sache ist. Etwas anderes gilt nur im Rahmen von Jagdveranstaltungen. Bei Treib- und Drückjagden sind die Jagdveranstalter verpflichtet, das Wild nicht in Richtung befahrener Straßen zu treiben und dadurch die Wildwechselgefahr über verkehrsreiche Straßen zu erhöhen. 

Vor besonderen Gefahren wie etwa Wildwechselstellen oder Gegenden mit hoher Wilddichte muss das Verkehrszeichen "Wildwechsel" angebracht sein. Fehlt der Hinweis auf die Gefahrenstelle, besteht prinzipiell die Chance, dass die zuständige Straßenbehörde für den Wildschaden aufkommt.

ADAC Crash mit Wildschwein-Dummy

Der ADAC hat bei einem Crashtest mit einem 180 Kilo schweren Wildschwein-Dummy gezeigt, welch enorme Kräfte auf das Fahrzeug und die Insassen einwirken. Zudem wurde geprüft, in welchem Umfang moderne Assistenzsysteme im Fahrzeug helfen können, Wildunfälle zu verhindern.

Durch Anklicken des Vorschaubildes mit dem Play-Button werden Sie auf die Internetseite von YouTube weitergeleitet. Für deren Inhalte und Datenverarbeitung ist der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich. ∙ Bild: © ADAC/Uwe Rattay

Bremsen und Spur halten: Der Fahrer bleibt unverletzt

Die Kollision zwischen dem Fahrzeug und dem schweren Keiler-Dummy fand bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h statt. Erfreuliche Bilanz: Trotz des heftigen Aufpralles – kurzzeitig wirkt auf die Insassen eine Kraft, die dem zehnfachen des eigenen Körpergewichtes entspricht – bleibt der Fahrer, in diesem Fall ein Stuntman, unverletzt.

Wichtig: Der Fahrer versuchte nicht auszuweichen, bremste aber voll und hielt stur die Spur. Unkontrolliertes Ausweichen dagegen könnte mit einer Kollision gegen Baum oder Gegenverkehr tödlich enden.

Im ADAC Blog: Hintergrundinfos zum Wildschwein-Crash

Zwei Sicherheitssysteme im Test

Für den Test wurden beispielhaft zwei Fahrzeuge (VW T-Cross und Mitsubishi Eclipse Cross) mit Notbremsassistenten ausgewählt und deren Reaktion auf ein querendes Wildschwein-Dummy getestet. Zudem wurde geprüft, inwieweit ein Nachtsichtassistent (Peugeot 508) zur Unfallvermeidung beitragen kann.

Nachtsicht-Assistenten erkennen Tiere

Nachtsicht-Assistent im Peugeot 508: Gut, aber nicht serienmäßig © ADAC/Test und Technik

Nachtsicht-Systeme erkennen mit Infrarotsensoren die Wärmestrahlung von Fußgängern oder Tieren. Sie können so frühzeitig warnen oder die Bremsung unterstützen. Im Funktionstest bei Nacht konnte der Assistent des Peugeot 508 überzeugen. Allerdings werden laut ADAC die Nachtsicht-Assistenten bislang vor allem in deroberen Mittel- und Oberklasse angeboten – und dies nur als teuere Sonderausstattung. Ein serienmäßiger Verbau und die flottendurchdringende Verbreitungsind langfristig nicht in Sicht.

Notbremsassistenten nicht für Wild-Erkennung optimiert

Notbremsassistenten können den Fahrer auch bei Gefahr durch Wild unterstützen © ADAC/Test und Technik

Notbremsassistenten dagegen werden ab 2022 für neue Fahrzeuge Pflicht, sind aber bislang nur auf die Erkennung von Fahrzeugen, Fußgängern und Radfahrern hin optimiert. Doch gerade die häufig verbauten Radarsensoren könnten bei Dunkelheit oder Nebel ihre besonderen Stärken auch bei der Erkennung von Tieren ausspielen. Der ADAC hat mit dem Test von Notbremssystemen zur Vermeidung von Wildunfällen Neuland betreten. Denn noch gibt es kein festgelegtes Testverfahren.

Das Ergebnis des ADAC Tests:Zwar können die Assistenzsysteme im VW T-Cross und Mitsubishi Eclipse Cross den Aufprall nicht verhindern, allerdings wird in einigen Situationen bereits eine Warnung ausgegeben und die Bremsung unterstützt. Nach Meinung der Experten sollte die Erkennung von Wildtieren bei der Entwicklung von Notbremsassistenten einbezogen und integriert werden. Mit vorhandener Technik ließe sich ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten. Bis die Assistenten wirksam integriert sind, wird es allerdings noch lange dauern. Somit bleibt die Vorsicht der Autofahrer der wichtigste Sicherheitsfaktor.

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Wie sollten sie sich verhalten frühzeitig abbremsen um den Fußgängern deutlich zu machen?

Die Lösung zur Frage.
Richtig: Frühzeitig abbremsen, um den Fußgängern deutlich zu machen, dass ich ihnen das Überqueren ermögliche ✅.
Falsch: Weiterfahren, auch wenn die Fußgänger kurz stehen bleiben ❌.
Falsch: Mit einem Bogen um die Fußgänger weiterfahren, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu behindern ❌.

Wie müssen sich verhalten sofort auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen?

In diesem Fall bedeutet das: Bremsbereit und in Schritttempo fahren, da Kinder auf die Straße laufen könnten. Laut StVO musst du dich gegenüber Kindern vor allem durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass du sie nicht gefährdest.

Wie sollten sie sich verhalten weiterfahren auch wenn die Fußgänger kurz stehen?

Du musst stehen bleiben und die Fußgänger den Zebrastreifen überqueren lassen. So musst du dich an Zebrastreifen verhalten, wenn dort Fußgänger stehen.

Wie sollten sie sich jetzt verhalten abbremsen?

Richtig: Abbremsen ✅.
Richtig: Abbremsen ✅.
Falsch: Weiterfahren ❌.

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