Wie sollten sie bei einem mitgeführten Ersatzrad kontrollieren?

Wie sollten sie bei einem mitgeführten Ersatzrad kontrollieren?

VERKEHRSKONTROLLE

TATBESTAND:BUßGELDPUNKTE FAHRVERBOT
Führerschein/Fahrzeugschein nicht mitgeführt oder bei der Polizeikontrolle nicht ausgehändigt 10
Warndreieck und Verbandskasten nicht mitgeführt bzw. bei der Polizeikontrolle nicht vorgezeigt 15
Warnweste nicht mitgeführt bzw. bei der Polizeikontrolle nicht vorgezeigt 15
Verkehrsregelnde Weisungen oder Anweisung zur Durchführung einer Verkehrskontrolle der Polizei nicht befolgt 20
Einem Einsatz-Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nicht freie Bahn geschaffen 20
Haltegebot der Polizei nicht befolgt 70 1
Zeichen eines Polizeibeamten nicht befolgt 70 1

Ratgeber: Verkehrskontrolle

Richtiges Verhalten bei der Verkehrskontrolle

  • Befolgen Sie immer das Haltegebot der Polizei.
  • Setzen Sie den Blinker, fahren Sie rechts ran und stellen Sie den Motor ab.
  • Öffnen Sie das Fenster und bleiben Sie im Auto sitzen. Ein Aussteigen ist nur dann nötig, wenn man vom Polizeibeamten dazu aufgefordert wird. Wird diese Anweisung der Polizei ignoriert, droht gemäß der Bußgeldtabelle ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro.
  • Bei Dunkelheit sollte die Innenbeleuchtung des Fahrzeugs eingeschaltet werden.
  • Die Hände danach sichtbar auf das Lenkrad legen und vermeiden Sie hektische Bewegungen.
  • Der Anweisung der Polizei ist stets Folge zu leisten. Das gilt natürlich auch in der Verkehrskontrolle. Auf Verlangen müssen Sie sich mit einem gültigen Dokument wie beispielsweise Ihrem Personalausweis ausweisen. Merke: Auch Zivilpolizisten müssen sich ausweisen, uniformierte Polizisten dagegen nicht.
  • Bleiben Sie stets ruhig und höflich.
  • Eigenes Verhalten sollte angekündigt werden, beispielsweise der Griff nach den Ausweispapieren ins Handschuhfach.

Verkehrskontrolle: Ihre Rechte und Pflichten

Welche Weisungen Sie befolgen müssen

  • auf ein entsprechendes Haltegebot/Zeichen eines Polizeibeamten anzuhalten
  • die eigenen Personalien anzugeben
  • den Führerschein vorzuzeigen
  • den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) sowie gegebenenfalls das Anhängerverzeichnis vorzuzeigen
  • aus dem Fahrzeug nach Anweisung der Polizei auszusteigen
  • den Verbandskasten vorzuzeigen
  • das Warndreieck vorzuzeigen
  • nach Anweisung der Polizei eine Überprüfung des Fahrzeugzustandes (z.B. Bremse, Lichtanlage) oder der Beladung und Ausrüstung des Fahrzeugs zu ermöglichen
  • nach Anweisung der Polizei die eigene Fahrtüchtigkeit überprüfen zu lassen (gilt aber nur eingeschränkt, weitere Informationen gibt es im Bußgeldkatalog Alkohol und Drogen
  • eine polizeilich oder richterlich angeordnete Blutentnahme durchführen zu lassen und dafür die Beamten auf das Polizeirevier (alternativ Krankenhaus) zu begleiten

Verkehrskontrolle: Besser schweigen

  • Zum einen ist es Ihr gutes Recht zu Schweigen, da sich niemand selbst belasten muss und von diesem Recht sollte man in einer Verkehrskontrolle immer Gebrauch machen,
  • zum anderen kann sich die Höhe der Geldbußen im Bußgeldbescheid verdoppeln. Wer einen Verstoß gegen die StVO im Gespräch mit der Polizei zugibt, hat vorsätzlich gehandelt, was die Folge hat, dass sich Bußgelder aus der Bußgeldtabelle ab 35 Euro verdoppeln.

Wer sich zu einem Sachverhalt äußern will, kann das immer noch später im Laufe des Bußgeldverfahrens tun und das am besten nach Absprache mit einem Anwalt.

Welche Weisungen Sie nicht befolgen müssen

  • den Personalausweis mit sich zu führen bzw. vorzuzeigen. In Deutschland gibt es zwar eine Ausweispflicht, wonach jeder ab dem 16. Lebensjahr im Besitz eines Personalausweises oder Reisespasses sein muss, doch zugleich sieht das Personalausweisgesetz keine Pflicht vor, wonach man den Personalausweis mit sich führen muss. Folgerichtig können Polizeibeamte die Vorlage des Personalausweises auch nicht verlangen.
  • das eigene Mobilfunktelefon vorzuzeigen, geschweige denn überprüfen zu lassen.
  • einer Durchsuchung des Fahrzeugs bzw. von mitgeführten Taschen usw. zuzustimmen, die über die Überprüfung des Fahrzeugstandes (z.B. Bremse, Lichtanlage) oder der Beladung und Ausrüstung des Fahrzeugs hinausgeht.
  • der Durchführung eines Atemalkoholtests (sog. Pusten) zuzustimmen; wer überhaupt nichts getrunken hat, kann diesen jedoch ruhigen Gewissens machen – andernfalls könnte man sich selbst belasten.
  • der Abgabe einer Urinprobe zuzustimmen; wer keine Drogen oder Alkohol konsumiert hat, kann diesen jedoch ruhigen Gewissens machen – andernfalls könnte man sich selbst belasten.
  • neben Angaben der Personalien weitere Auskünfte zu geben oder Fragen zu beantworten.
  • wahrheitsgemäße oder zutreffende Angaben zu machen; einzige Ausnahme stellen die Angaben der Personalien dar.
  • Weisungen zu befolgen, die ausschließlich dem Zweck dienen, eineVerkehrsordnungswidrigkeit oder Straftat zu verfolgen. Das kommt regelmäßig dann vor, wenn ein Autofahrer nicht im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle, sondern gezielt von einem Zivilfahrzeug bzw. Streifenwagen der Polizei angehalten und/oder von den Polizisten belehrt wird, dass der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorliegt. In diesem Fall ist der Autofahrer nicht verpflichtet seine Fahrtüchtigkeit überprüfen zu lassen (egal ob durch einen Nasen-Finger-Test oder das Beleuchten der Augen), da die Testergebnisse gegen ihn verwendet werden können.
  • einer Durchsuchung seines Fahrzeuges zu erlauben oder freiwillig einer Blutentnahmezuzustimmen. Diesen Weisungen von Polizisten sollte niemals zugestimmt werden, da man hierbei alle Rechte verliert und die Maßnahmen können gerichtlich nicht mehr überprüft werden.
  • eine freiwillige Zustimmung zu erteilen. Hiervor wird aus anwaltlicher Sicht mit Nachdruck abgeraten. Eine einmal erteilte freiwillige Zustimmung (bspw. einer Blutprobe freiwillig zuzustimmen) ist bindend und Polizisten drängen Autofahrer in einer Verkehrskontrolle gerne dazu. Es muss ein richterlicher Beschluss eingeholt werden.

Was muss und was sollte im Auto sein

Das muss ins Auto

  • Führerschein und Fahrzeugschein
    An Dokumenten müssen während der Autofahrt stets Führerschein und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) im Auto mitgeführt werden. Überprüfen Sie daher vor Antritt jeder Fahrt, ob alle Dokumente an Bord sind. Denn Führerschein und Fahrzeugschein werden bei Verkehrskontrollen immer verlangt. Eine Kopie vom Fahrzeugschein ist nicht ausreichend.Ein Personalausweis muss zwar nicht zwingend mitgeführt werden, doch es ist auf jeden Fall ratsam. Denn es kann passieren, dass sich Personen, die sich in einer Polizeikontrolle nicht ausweisen können, das Dokument innerhalb von sieben Tagen auf einer Polizeidienststelle vorlegen müssen.
  • Verbandskasten
    Der Verbandskasten darf in keinem Auto fehlen und es gehört zum Standard, dass in einer Verkehrskontrolle überprüft wird, ob der Verbandkasten mitgeführt wird. Achten Sie darauf, dass der Verbandskasten vollständig ist und kein Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist. Ansonsten sieht der Bußgeldkatalog Bußgelder vor. Ist das Haltbarkeitsdatum abgelaufen, wird es von der Polizei in der Verkehrskontrolle so gewertet, als ob sich keiner im Auto befindet. Der Verbandkasten sollte auch schnell erreichbar sein, wobei es zur Form (normaler Kasten, Kissenform, etc.) des Verbandskastens aber keine Vorschrift gibt.
  • Warndreieck
    Genau wie dem Verbandskasten wird in einer Verkehrskontrolle auch in der Regel überprüft, ob sich das Warndreieck an Bord des Fahrzeugs befindet. Sie sollten regelmäßig überprüfen, ob und wo sich das Warndreieck im Auto befindet. Schließlich hat eine Umfrage des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft aus dem Jahr 2012 gezeigt, dass fastein Drittel der deutschen Autofahrer ohne Warndreieck unterwegs ist, obwohl das Mitführen verpflichtend ist – sowohl in Deutschland als auch im europäischen Ausland. Bei Vergehen gibt es ein Bußgeld.
  • Warnweste
    In Deutschland tritt spätestens zum 1. Juli 2014 die Warnwestenpflicht ein. Damit folgt man dem Vorbild vieler europäischer Nachbarstaaten, in denen Warnwesten im Auto mitgeführt werden müssen. Wer das Fahrzeug gewerblich nutzt, für den ist das Mitführen einer Warnweste in Deutschland bereits Pflicht. Die neue Regelung gilt für alle in Deutschland zugelassenen PKWs, LKWs und Busse. Motorräder sind jedoch von Warnwestenpflicht ausgenommen. Die Warnweste muss die Europäische Norm „EN 471“ erfüllen, nach der nur die Farben Gelb, Orange, Rot-orange erlaubt sind. Zudem sind zwei reflektierende Streifen im unteren Bereich der Vorder- und Rückseite vorgeschrieben. Die Warnweste sollte immer griffbereit platziert werden, beispielsweise im Seitenfach der Tür oder unter einem der Vordersitze.
  • ggf. Kindersitz
    Laut StVO besteht für die Mitnahme von Kindern (unter zwölf Jahre, kleiner als 150 cm) im Fahrzeug eine Kindersitz-Pflicht. Kinder, die jünger als zwölf Jahre alt, aber mindestens 150 cm groß sind, dürfen ohne Kindersitz transportiert werden. Das gleich gilt für Kinder, die älter als zwölf, aber kleiner als 150 cm sind. Im letzten Fall spricht die Polizei jedoch die Empfehlung aus, das ein Kindersitz verwendet wird, damit die passgerechte Führung des Sicherheitsgurtes gewährleistet wird. Bei Verstößen sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld vor.

Papiere rund ums Auto, die Sie zu Hause aufbewahren sollten:

  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Bescheinigung über die letzte Haupt- und Abgasuntersuchung

Das sollte ins Auto

  • Ersatzrad mit Werkzeug und Wagenheber (einen beschädigten Reifen können Sie auch mit einem Pannenset reparieren)
  • Parkscheibe
  • Abschleppseil
  • Rettungskarte
  • Überbrückungskabel für die Starthilfe
  • Formular für Unfallbericht
  • Ersatzglühbirnen
  • Handschuhe
  • speziell für den Winter sind zudem Eiskratzer, Frostschutzmittel, Handfeger, Schneeketten (in bergigen Gebieten), Taschenlampe, Decken, etwas zu trinken sinnvoll
  • Achtung: In manchen europäischen Ländern (bspw. Bulgarien, Griechenland) muss ein Feuerlöscher mitgeführt werden, in Frankreich dagegen ein Alkoholtest

Pflichtbestandteil: Das gehört im Ausland ins Auto

  • Belgien: Zum Pflichtbestandteil gehören eine Warnweste, ein Warndreieck, ein Verbandskasten, zudem wird das Mitführen eines Feuerlöschers und einer Ersatzglühlampenbox empfohlen.
  • Bulgarien: Warnwestenpflicht für alle Insassen des Fahrzeugs, das gilt auch für Motorradfahrer. Darüber hinaus gehören Warndreieck, Verbandskasten und Feuerlöscher zum Pflichtinventar im Auto, das Mitführen einer Ersatzglühlampenbox wird empfohlen.
  • Frankreich: Zum Pflichtbestandteil gehören eine Warnweste. Motorräder, dreirädrige Fahrzeuge sowie Quads sind ausgenommen. Zudem müssen Autofahrer und Motorradfahrer einen Alkoholtest mit sich führen. Ansonsten gehören Warndreieck und Verbandskasten zum Pflichtinventar, eine Ersatzglühlampenbox wird empfohlen.
  • Griechenland: Zur Pflichtausrüstung gehören Warndreieck, Warnweste, Verbandskasten und Feuerlöscher. Ersatzglühlampenbox wird empfohlen.
  • Großbritannien: Zur Pflichtausrüstung gehören Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten. Ersatzglühlampenbox wird empfohlen. Reservekanister sind auf Fähren generell verboten.
  • Italien: Zur Pflichtausrüstung gehören Warndreieck, Warnweste, Warntafel und Verbandskasten. Ersatzglühlampenbox wird empfohlen.
  • Kroatien: Zur Pflichtausrüstung gehören Warndreieck, Warnweste (auch für Motorradfahrer) und Verbandskasten sowie Ersatzglühbirnen.
  • Luxemburg: Zur Pflichtausrüstung gehören Warndreieck, Warnweste (auch für Motorradfahrer, eine Weste pro Fahrzeug) und Verbandskasten. Ersatzglühlampenbox wird empfohlen.
  • Montenegro: Zur Pflichtausrüstung gehören Warndreieck, Warnweste, Verbandskasten und Ersatzglühlampenbox.
  • Norwegen: Zur Pflichtausrüstung gehören Warndreieck, Warnweste (auch für Motorradfahrer) und Verbandskasten. Ersatzglühlampenbox wird empfohlen. Reservekanister sind auf Fähren generell verboten.
  • Österreich: Zur Pflichtausrüstung gehören Warndreieck, Warnweste, Verbandskasten und Feuerlöscher. Ersatzglühlampenbox wird empfohlen.
  • Portugal: Zur Pflichtausrüstung gehören Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten. Ersatzglühlampenbox wird empfohlen.
  • Rumänien: Zur Pflichtausrüstung gehören Warndreieck, Warnweste, Verbandskasten und Feuerlöscher.
  • Serbien: Zur Pflichtausrüstung gehören Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten sowie Abschleppseil, Reservereifen und Ersatzglühlampenbox.
  • Slowakei: Zur Pflichtausrüstung gehören Warndreieck, Warnweste (auch für Motorradfahrer), Verbandskasten und Ersatzglühlampenbox.
  • Slowenien: Zur Pflichtausrüstung gehören Warndreieck, Verbandskasten und Reservekanister. Ersatzglühlampenbox wird empfohlen. Es besteht Warnwestenpflicht beim Aussteigen aus dem Fahrzeug auf Autobahn oder Schnellstraße, aber es gibt keine Mitführungspflicht für die Warnweste.
  • Spanien: Zur Pflichtausrüstung gehören Warndreieck, Warnweste, Verbandskasten, Ersatzglühlampenbox und Reservereifen.
  • Tschechien: Zur Pflichtausrüstung gehören Warndreieck, Warnweste, Verbandskasten und Ersatzglühlampenbox.
  • Ungarn: Zur Pflichtausrüstung gehören Warndreieck, Verbandskasten und Ersatzglühlampenbox. Es besteht Warnwestenpflicht beim Aussteigen aus dem Fahrzeug bei einer Panne, aber es gibt keine Mitführungspflicht für die Warnweste.

Was sollten Sie bei einem mitgeführten Ersatzrad kontrollieren die doppelte Sicherung des Ersatzrads die sichere Befestigung des Ersatzrads den Luftdruck des Ersatzrads?

Die Lösung zur Frage.
Richtig: Die sichere Befestigung des Ersatzrads ✅.
Richtig: Die doppelte Sicherung des Ersatzrads ✅.
Richtig: Den Luftdruck des Ersatzrads ✅.

Was müssen Sie vor Antritt der Fahrt an der Bereifung überprüfen?

Was müssen Sie vor Fahrtantritt an der Bereifung überprüfen?.
- Beschädigungen vorhanden sind..
- das Hauptprofil eine Mindestprofiltiefe von 1 mm hat..
- ein Druckverlust vorliegt..

Was tun Sie wenn Sie nach längerem Aufenthalt weiterfahren möchten?

Nach einem längeren Aufenthalt möchten Sie weiterfahren..
Ich sollte prüfen, ob sich Kinder unter dem Fahrzeug befinden..
Ich muss die Sicherung der Ladung prüfen..
Ich muss eine Sichtprüfung des Fahrzeugzustands durchführen..

Was gehört zu einer Ladungssicherung?

Zurrgurte, Ketten, Schlaufen und Ösen zählen zu den wichtigsten Ladeshilfs- und Anschlagmitteln bei der Herstellung einer richtigen Ladungssicherung.