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Um Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen Sie sich rechtzeitig arbeitslos melden. Wir erklären, wie Sie sich arbeitslos melden können und was Sie dafür alles benötigen.
- Arbeitslosengeld
- Arbeitslosengeld und Arbeitslosenversicherung in einem EWR-Land oder in der Schweiz
Wann können Sie sich arbeitslos melden?
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Österreich haben und
- bereits arbeitslos sind oder den Tag kennen, an dem Ihr Arbeitsverhältnis endet.
Wenn Sie sich arbeitslos melden, haben Sie noch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder andere finanzielle Unterstützung. Dafür müssen Sie einen eigenen Antrag stellen.
Welche Daten müssen Sie uns melden?
In einem ersten Schritt geben Sie uns bitte folgende Daten bekannt:
- Name (Vorname und Zuname)
- Sozialversicherungsnummer
- vollständige Adresse
- Beruf
- letzte Beschäftigung und Zeitpunkt, wann diese geendet hat oder enden wird
- Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail Adresse)
Wie können Sie sich arbeitslos melden?
Antrag über das eAMS-Konto stellen
Video-Anleitung: Antrag auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe
über das eAMS Konto stellen.
Erfahren Sie in diesem Video, wie Sie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe online über Ihr eAMS-Konto beantragen können.
Papierantrag ausfüllen
Video-Anleitung: Papierantrag für Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe ausfüllen.
Sehen Sie in diesem Video, wie Sie den Papierantrag des AMS für Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe richtig ausfüllen
Bis wann müssen Sie sich arbeitslos melden?
Sie müssen sich spätestens am 1. Tag Ihrer Arbeitslosigkeit beim AMS arbeitslos melden. Wenn Sie sich erst später melden, können Lücken in Ihrem Leistungsbezug und in Ihrer Kranken- und Pensionsversicherung entstehen.
Diese Lücken können auch dann entstehen, wenn Sie uns nicht alle Daten bekannt geben, die wir für die Arbeitslosmeldung benötigen
Wichtig: Geben Sie uns diese Daten spätestens am 1. Tag Ihrer Arbeitslosigkeit bekannt.
Am besten melden Sie sich bei Ihrem AMS, sobald Sie wissen, wann Ihr Arbeitsverhältnis endet – also noch, bevor Sie arbeitslos werden.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 15. Dezember 2021
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24. November 2020, 16:40 Uhr
Die Begriffe „arbeitslos“ und „arbeitssuchend“ werden im Alltag häufig synonym gebraucht. Tatsächlich stecken aber zwei verschiedene Vorgänge dahinter. Bei Jobverlust musst du dich im Regelfall sowohl arbeitslos als auch arbeitssuchend melden. Andernfalls riskierst du Kürzungen bei deinem Arbeitslosengeld. Was der Unterschied zwischen beiden ist und welche Fristen du beachten musst, erfährst du hier.
Unsicher, ob bei deiner Kündigung alles mit rechten Dingen zugegangen ist? Wir setzen uns für deine Rechte ein! >>
Rechtzeitige Meldung ist entscheidend für das Arbeitslosengeld
Unabhängig davon, ob du selbst kündigst, ein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft oder dein Arbeitgeber dir die Kündigung überreicht: Sobald absehbar ist, dass du demnächst ohne Job dastehst und eine neue Anstellung brauchst, um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten, musst du die Agentur für Arbeit informieren. Und zwar unverzüglich. Rechtliche Grundlage dafür ist § 38 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III). Verstößt du dagegen, musst du später mit Sanktionen beim Arbeitslosengeld rechnen.
Wann muss man sich arbeitssuchend
melden?
Das SGB III sieht vor, dass du dich spätestens drei Monate, bevor dein Arbeitsverhältnis endet, als arbeitssuchend meldest. In der Praxis ist das allerdings nur möglich, wenn für deinen Arbeitsvertrag mindestens eine dreimonatige Kündigungsfrist gilt oder er von vornherein befristet ist. Deshalb gelten folgende Fristen für die Arbeitssuchendmeldung:
- Drei Tage nach Kenntniserlangung über das Ende des Arbeitsverhältnisses, also beispielsweise nach Erhalt der Kündigung, wenn das Arbeitsverhältnis in weniger als drei Monaten endet.
- Spätestens drei Monate vor Vertragsende, wenn das Ende des Arbeitsverhältnisses mehr als drei Monate im Voraus feststeht.
Du musst dich grundsätzlich persönlich bei der zuständigen Arbeitsagentur arbeitssuchend melden. Um die Frist zu wahren, kann es aber ausreichen, wenn du dich zunächst nur telefonisch oder über das entsprechende Onlineformular meldest.
Was passiert, wenn man sich nicht rechtzeitig arbeitssuchend meldet?
Meldest du dich nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist arbeitssuchend, wird eine einwöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhängt. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld verkürzt sich also um eine Woche.
Eigentliches Ziel der Arbeitssuchendmeldung ist allerdings nicht, dass du Arbeitslosengeld erhältst. Sondern, dass dich die Agentur für Arbeit bei deiner Stellensuche unterstützt und dir im Idealfall eine neue Anstellung vermittelt. Und je eher die Meldung erfolgt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass das nahtlos klappt. Deshalb die Pflicht zur frühzeitigen Meldung.
Als Faustregel gilt: Arbeitssuchend meldet man sich, solange man noch im Job ist. Arbeitslos erst, wenn man tatsächlich ohne Arbeit ist. Es kann natürlich auch beides zusammenfallen, etwa bei einer fristlosen Kündigung.
Wann muss man sich arbeitslos melden?
Die Meldung als arbeitssuchend sorgt nicht dafür, dass nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses automatisch Arbeitslosengeld gezahlt wird. Dafür ist die Arbeitslosmeldung entscheidend. Sie ist gleichzeitig der Antrag auf ALG I, sofern ein Anspruch darauf besteht.
Dabei gelten andere Fristen als bei der Arbeitssuchendmeldung, die in § 141 SGB III geregelt sind. Es ist möglich, sich bis zu drei Monate vor dem eigentlichen Eintreten einer erwartbaren Arbeitslosigkeit arbeitslos zu melden. Spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit muss die Arbeitslosmeldung aber erfolgen. Einzige Ausnahme: Wenn die zuständige Agentur an diesem Tag geschlossen hat, reicht die Meldung am nächsten Tag, an dem die Behörde wieder im Dienst ist. Die Arbeitslosmeldung muss in jedem Fall persönlich erfolgen. Im Regelfall ist es nicht möglich, sich telefonisch, per E-Mail oder Brief arbeitslos zu melden.
Eine verspätete Arbeitslosmeldung kann weitreichende Folgen haben: Im schlimmsten Fall verfällt der Anspruch auf ALG I komplett und du erhältst nur ALG II, also Hartz IV. Selbst wenn kein ALG-I-Anspruch besteht, ist eine rechtzeitige Arbeitslosmeldung wichtig. Denn nur dann zählt die Arbeitslosigkeit als Anrechnungszeit für die gesetzliche Rente.
FAZIT
- Arbeitslosmeldung und Arbeitssuchendmeldung sind zwei verschiedene Vorgänge. Beides ist für den Bezug von Arbeitslosengeld I erforderlich.
- Man muss sich nicht zwingend arbeitssuchend melden, wenn man keinen neuen Job will. Wer sich arbeitslos, aber nicht arbeitssuchend meldet und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, hat allerdings keinen Anspruch auf ALG I.
- Arbeitssuchend melden muss man sich bereits drei Monate vor dem Ende eines Arbeitsverhältnisses bzw. drei Tage nach der Kündigung.
- Die Arbeitslosmeldung muss spätestens am ersten Tag ohne Job erfolgen.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.