Nebelschlusslicht - wann einschalten?
Herbstnebel - gleich mal automatisch die Nebelschlussleuchte einschalten? Nein. Die Zusatzleuchte ist bis zu 20 Mal heller als unsere normalen Scheinwerfer und deswegen besteht die Gefahr, dass wir andere Autofahrer damit stark blenden. Deshalb erst einschalten, wenn die Sicht durch Nebel so schlecht ist, dass wir weniger als 50 Meter weit sehen können. Zur Orientierung auf Landstraßen und Autobahnen: Die Leitpfosten sind im Abstand von 50 Metern aufgestellt.
Laut Straßenverkehrsordnung können wir die Nebelschlussleuchte einschalten, wenn die Bedingungen gegeben sind, müssen es aber nicht. Wenn wir sie einschalten, müssen wir sie allerdings unbedingt sofort ausschalten, wenn die Sicht wieder besser wird. Wer das nicht tut, riskiert ein Bußgeld von 20 Euro.
Nebelschlussleuchte und Nebelscheinwerfer - wo einschalten?
Die Tasten für beide Scheinwerfer haben immer dasselbe Symbol - egal, welches Auto Sie fahren:
Die Nebelschlussleuchte sieht aus wie ein spiegelverkehrtes großes "D", rechts daneben sind drei waagerechte Striche, die senkrecht von einer Schlangenlinie durchkreuzt
werden.
Beim Nebelscheinwerfer für vorne - da ist das "D" richtig rum und links daneben sind drei schräge Striche mit einer Schlangenlinie.
Nebelscheinwerfer vorne: Weniger als 150 Meter Sicht auf der Autobahn
Die zusätzlichen Nebelscheinwerfer vorne darf man einschalten, wenn auf der Autobahn die Sicht durch Nebel, Regen oder Schneefall so eingeschränkt ist, dass man nur noch 150 Meter weit sieht. Auf Landstraßen muss die Sicht schlechter sein - und bei 100 bis 120 Metern liegen.
Ist starker Regen der Grund für schlechte Sicht, müssen wir unseren Fahrstil ohnehin anpassen, damit wir Sicher Autofahren bei Regengüssen.
Nebelschlussleuchte - was ist erlaubt:
- Erst bei einer Sicht unter 50 Metern dürfen wir sie einschalten.
- Wenn die Sicht sich bessert - ausschalten!
- Im Stau: ausschalten!
- Mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte darf man nur 50 km/h schnell fahren.
- Wer vergisst, die Nebelschlussleuchte wieder auszuschalten, riskiert ein Bußgeld.
Durchblick mit Nebelschlussleuchte?
»Wann darf ich die Nebelschlussleuchte einschalten?«
Bei Nebel unter 50 m Sicht.
Und sonst nicht. Das ist die einzige Situation, in der er erlaubt ist, die Nebelschlussleuchte zu benutzen. Sie wirft ein grellrotes Licht nach hinten ab, das bei normalen Sichtverhältnissen sehr stark blenden würde.
Ausschalten müssen Sie die Nebelschlussleuchte immer dann, wenn sich der dichte Nebel wieder lockert und Sie weiter als 50 m schauen können. Was 50 m sind, erkennen Sie auf der Autobahn zum Beispiel am Abstand zwischen zwei Leitpfosten (die stehen nämlich in der Regeln 50 m voneinander entfernt). Sinnvollerweise stellt man die Nebelschlussleuchte ebenfalls aus, wenn man im dichten Stadtverkehr fährt, wo es beim Kolonnenfahren leicht zu Blendungen kommen kann. Das Problem des zu späten Erkanntwerdens existiert nicht, wenn sowieso in Schlange gefahren wird.
Und höchstens 50 fahren!
Werfen wir noch einen gewieften Blick in die Straßenverkehrs-Ordnung. Im § 3 gibt es eine Bestimmung zur Höchstgeschwindigkeit bei Nebel: Wenn die Sichtweite durch Nebel bedingt weniger als 50 m beträgt (also dieselbe Voraussetzung wie für die Benutzung der Nebelschlussleuchte), dann darf auch höchstens mit 50 km/h gefahren werden. Messerscharf kombiniert bedeutet das: Wenn man die Nebelschlussleuchte korrekterweise eingeschaltet hat, herrscht demnach auch eine entsprechend geringe Sichtweite, die dazu führt, dass man nicht schneller als 50 Stundenkilometer fahren darf! Oder umgekehrt gesprochen: Sobald man wieder weiter sieht als 50 m, darf —unter Beachtung der übrigen Verkehrsregeln— zwar eventuell wieder schneller als 50 km/h gefahren werden, dann aber ohne Nebelschlussleuchte.
Jürgen Keller schreibt uns dazu:
»Wenn das Fahrzeug bei 50km/h abregeln würde, sobald man die Nebelschlussleuchte einschaltet, wäre schlagartig Schluss mit der deutschen Unsitte, die Dinger bei jeder nur sich bietenden Gelegenheit einzuschalten. Von dem Irrsinn der 2 Leuchten, den meistens japanische Fahrzeuge haben, ganz zu schweigen.«
Horst Gottfried weist auf die Situation innerorts hin:
»Ergänzend zu Ihren Tipps ergibt
sich aus §1 StVO (Belästigung, Gefährdung), dass die Schlussleuchte jederzeit auszuschalten ist wenn ein anderes Fahrzeug unmittelbar folgt. Da dieser Fall allerdings innerorts nahezu ständig eintritt, gilt innerorts somit ein "Quasi-Verbot".«
Amtliche Pr�fungsfrage Nr. 2.2.17-001 / 3 Fehlerpunkte
Woran können Sie erkennen, ob die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist?
An der roten Kontrollleuchte
An der gelben Kontrollleuchte
An der blauen Kontrollleuchte
Amtliche Pr�fungsfrage Nr. 2.6.02-002 / 3 Fehlerpunkte
Welche Veränderungen können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen?
Verwendung von Reifen einer anderen Größe
Anbau einer Nebelschlussleuchte
Anbau eines Beiwagens
Amtliche Pr�fungsfrage Nr. 2.2.17-102 / 3 Fehlerpunkte
Wann dürfen Sie die Nebelschlussleuchten einschalten?
Wenn durch Nebel die Sichtweite 100 m beträgt
Wenn durch starken Regen die Sicht behindert wird
Wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt
Diese FAHRTIPPS-Seite (Nr. 216) wurde zuletzt aktualisiert am 05.05.2004
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