Privatkunden haben wegen der Steueranrechnung für Handwerkerleistungen einen rechtlichen Anspruch auf eine aufgeschlüsselte Rechnung. Hier ein Muster, wie Handwerker ihre Leistung fürs Finanzamt richtig ausweisen können.
Handwerkerleistungen können auf die persönliche Steuerschuld von Kunden angerechnet werden. Damit die Kunden den Steuerbonus bekommen, sind allerdings ganz bestimmte Angaben in der Handwerkerrechnung wichtig. Wie die Rechnung aussehen muss und warum, lesen Sie im Folgenden.
Da das Finanzamt nur den Lohnanteil auf der Handwerkerrechnung steuerlich begünstigt, ist es wichtig, dass aus der Rechnung klar hervorgeht, wie hoch der reine Lohnanteil ist. Handwerker müssen die Materialkosten separat auf der Rechnung angeben, damit das Finanzamt diese akzeptiert.
Beispiel 1: Handwerkerleistung auf Rechnung ausweisen - so sollte die Rechnung nicht aussehen
Schicken Sie einem Privatkunden, der beim Finanzamt eine Steueranrechnung für Handwerkerleistungenbeantragen möchte, folgende Rechnung, wird er wohl noch einmal nachhaken und eine aufgeschlüsselte Rechnung anfordern:
Auszug aus einer nicht empfehlenswerten Handwerkerrechnung
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir wie folgt vereinbarungsgemäß in Rechnung stellen:
Parkettboden verlegt inkl. Material: Pauschalvereinbarung 2.500 Euro
zzgl. 19% Umsatzsteuer 475 Euro
_________________________________________________________
Gesamter Rechnungsbetrag brutto 2.975 Euro
Warum ist diese Aufschlüsselung nicht ausreichend?
Das Finanzamt würde diese Rechnung zurückweisen und eine Steueranrechnung verweigern, weil nicht erkennbar ist, wie hoch die steuerbegünstigte Handwerkerleistung auf der einen und die nicht begünstigten Materialkosten auf der anderen Seite ausfallen.
Folge: Der Kunde verlangt von Ihnen eine neue, aufgeschlüsselte Rechnung. Das kostet Ihnen unnötig Zeit.
>>> Alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Handwerkerbonus haben wir hier zusammengestellt.
Beispiel 2: Handwerkerleistung auf Rechnung ausweisen - so sollte die aufgeschlüsselte Rechnung aussehen
Damit der Kunde Sie nicht mit seiner Bitte um Ausstellung einer aufgeschlüsselten Rechnung belästigt, empfiehlt es sich, gleich von vornherein eine Rechnung auszustellen, die der Kunde seinem Finanzamt für die Steueranrechnung vorlegen kann. Die Rechnung sollte folgendermaßen aussehen:
Auszug aus einer empfehlenswerten Handwerkerrechnung
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir wie folgt vereinbarungsgemäß in Rechnung stellen: Parkettboden verlegt inkl. Material:
Pos 1: Parkettboden verlegen (Trittschalldämmung auslegen, Parkett Schwimmend verlegt, Sockelleiste angebracht (Arbeitsstunden) 700 Euro
Pos 2: Parkett – Ahorn hell Classic für 33 qm 1.800 Euro
______________________________________________________________
Gesamt netto
2.500 Euro
zzgl. 19% Umsatzsteuer 475 Euro
_______________________________________________________________
Gesamter Rechnungsbetrag brutto 2.975 Euro
Im Bruttobetrag sind 833 Euro Lohnkosten enthalten (700 Euro zzgl. 133 Euro Umsatzsteuer).
Warum ist diese Aufschlüsselung besser?
In dieser Rechnung werden die Handwerkerleistung (Pos. 1) und die Materialkosten (Pos. 2) separat aufgeführt. Da der Handwerkerbonus nur für die Handwerkerleistung gilt, kann das Finanzamt genau berechnen, wie hoch die Steuerrückerstattung für diesen Posten ausfällt.
Folge: Das Finanzamt und damit auch ihr Kunde werden zufrieden sein und keine zweite Rechnung anfordern.
Weitere Tipps zum Thema Handwerkerrechnung absetzen gibt es hier. >>>
dhz
Sie nutzen ein kostenloses Angebot der Deutschen Handwerks Zeitung. Die hier bereitgestellten Informationen wurden mit größter Sorgfalt recherchiert und zusammengestellt. Sie ersetzen jedoch keine fachliche Beratung. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei auch um Informationen aus unserem Archiv handeln kann, die sich im Laufe der Zeit überholt haben. Die Aktualität eines Artikels wird auf unserer Internetseite stets über der Überschrift angezeigt.
Individuelle Fragen kann und wird die Redaktion nicht beantworten.