Das sollten Sie uns mitteilen, wenn Sie Arbeitslosengeld bekommen und verreisen oder umziehen.
Besteht ein Urlaubsanspruch während des Bezugs von Arbeitslosengeld?
Einen „Urlaubsanspruch", wie er Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während eines Beschäftigungsverhältnisses zusteht, gibt es so nicht. Trotzdem können Sie verreisen, wenn Sie arbeitslos sind. Informationen dazu finden Sie im Flyer Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen.
Unser wichtigstes Ziel ist es, dass Sie eine neue Arbeitsstelle finden oder sich weiterbilden können. Deswegen müssen Sie Ihre Reisepläne mit Ihrer Arbeitsagentur abstimmen. Sie haben eine Reise gebucht, bevor Ihre Arbeitslosigkeit absehbar war? Bitte sprechen Sie darüber mit Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihrem persönlichen Ansprechpartner.
Nutzen Sie für die Genehmigung Ihrer Reise unseren Online-Service.
Ortsabwesenheit melden
Wie lange darf die Abwesenheit vom Wohnort dauern?
Ihre Arbeitsagentur kann einer Abwesenheit für bis zu sechs Wochen am Stück zustimmen. Arbeitslosengeld bekommen Sie aber nur bis zum Ablauf der dritten Woche.
Wer länger als sechs Wochen nicht zuhause ist, erhält ab dem ersten Tag der Reise kein Arbeitslosengeld. Nach der Rückkehr müssen Sie sich erneut arbeitslos melden.
Gut zu wissen: Auch der Krankenversicherungsschutz, den Sie sonst durch den Bezug von Arbeitslosengeld haben, endet unter Umständen nach drei Wochen. Bitte wenden Sie sich für Informationen an Ihre Krankenkasse.
Warum ist die Genehmigung einer Reise so wichtig?
Ist die Reise nicht genehmigt, hat das negative Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld. Werden die Leistungen eingestellt, endet auch der damit verbundene Versicherungsschutz. Das trifft auch zu, wenn Sie sich nicht am Tag nach Ihrer Rückkehr persönlich zurückmelden.
Was ist speziell beim Umzug zu beachten?
Wenn Sie einen Umzug planen, benötigen wir rechtzeitig vor dem Umzug Ihre neuen Kontaktdaten. So stellen Sie sicher, dass wir Sie erreichen können. Gleichzeitig können wir feststellen, ob eine neue Dienststelle für Sie zuständig ist.
Haben Sie uns den Umzug rechtzeitig mitgeteilt und ist eine neue Agentur für Arbeit für Sie zuständig, lädt Sie diese Agentur ein, sich dort zu melden. Sie bekommen weiterhin Ihr Arbeitslosengeld.
Weitere Informationen können Sie im Flyer Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen nachlesen.
Wichtig: Ein Nachsendeantrag reicht nicht aus. Die Post Ihrer Agentur wird nicht nachgeschickt. Bitte teilen Sie uns rechtzeitig Ihre neue Adresse mit.