Freiwillige Mitglieder der GKV können jederzeit in die PKV wechseln. Jedes freiwillige Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse kann sich alternativ auch privat krankenversichern. Beratungsgespräche über die Beitrags- und Prämienkonditionen und die Leistungsunterschiede der verschiedenen Systeme sind mit den Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen zu führen. Bei
einem Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung ist eine Kündigung der freiwilligen GKV-Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat an, in dem die Kündigung des Mitglieds ordnungsgemäß zugeht. Für Mitglieder, deren Arbeitsentgelt die geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, endet mit Ablauf des Kalenderjahres die Versicherungspflicht,
wenn ihr Arbeitsentgelt auch im folgenden Kalenderjahr die dann geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten wird. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt im Jahr 2022 bei 64.350 Euro (beziehungsweise 5.362,50 Euro monatlich). Zum Ende der Versicherungspflicht haben die Betroffenen grundsätzlich die Möglichkeit, als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben oder in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Die Krankenkasse weist dabei das Mitglied auf das Ende
der Versicherungspflicht und die damit bestehende Austrittsmöglichkeit hin. Wird der Austritt innerhalb von zwei Wochen danach erklärt, ist ein sofortiger Wechsel in eine private Krankenversicherung möglich. Wird der Austritt nicht erklärt, setzt sich die bisherige Mitgliedschaft als freiwillige Mitgliedschaft fort. Ein beliebiger Wechsel aus einer privaten Krankenversicherung in die GKV ist nach den gesetzlichen Regelungen ausgeschlossen.
Ein freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sollte sich also darüber im Klaren sein, dass zwar ein Wechsel in die PKV jederzeit möglich ist – die spätere Rückkehr in die GKV hingegen in der Regel nicht. Das ist insbesondere im Alter relevant, da dann die einkommensabhängigen GKV-Tarife in der Regel niedriger sind als die risikoabhängigen PKV-Tarife. Wenn sich die Lebensverhältnisse derart verändern, dass erstmals oder erneut eine Versicherungspflicht
in der GKV entsteht, kann wieder in eine beliebige gesetzliche Krankenvkasse gewechselt werden. Diese Rückkehrmöglichkeit gilt allerdings nicht für Personen, die Bei Nachweis einer Pflichtversicherung besteht gegenüber dem
privaten Krankenversicherungsunternehmen ein Sonderkündigungsrecht zum Beginn der Pflichtversicherung. Von GKV zu PKV
Ende der Versicherungspflicht
Von PKV zu GKV
Stand: 23. September 2022
Wenn Sie in frühen oder auch späteren Jahren in die private Krankenversicherung (PKV) gewechselt sind und das heute bereuen, kann das verschiedene Gründe haben. Der häufigste: Die Beiträge steigen, Ihr Einkommen nicht. Oder: Früher waren Sie Single, heute haben Sie Kinder, für die Sie eigene Verträge benötigen. Das summiert sich. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind Kinder lange kostenfrei familienversichert.
Die Hürden für einen Wechsel zurück in die GKV sind hoch. Die Stiftung Warentest zeigt Ihnen, wie er funktionieren kann und was Sie dafür tun müssen.
Warum sich die Untersuchung „Wechsel der Krankenversicherung“ für Sie lohnt
- Zurück in die Kasse. Das ist nicht leicht, aber machbar. Bis zum 55. Geburtstag gibt es für Sie als privat krankenversicherte Person verschiedene Wege, in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückzukehren. Sind Sie 55 Jahre alt oder älter, ist Ihnen der Weg meist versperrt – die Expertinnen der Stiftung Warentest sagen Ihnen, wie es trotzdem noch klappen kann.
- Versicherungspflichtig werden. Um in die GKV zu kommen, müssen Sie in den meisten Fällen versicherungspflichtig werden. Wir zeigen, wie Angestellte und Selbstständige vorgehen können, um die Versicherungspflicht zu erreichen. Wichtig für Selbstständige ist vor allem, welche Punkte die Kassen prüfen. Zum Beispiel: Wann ist man eigentlich „hauptberuflich selbstständig“?
- Ab 55 Jahren. Fallen Sie nicht auf Anbieter im Internet herein, die für viel Geld sogar Rentnerinnen und Rentnern noch eine problemlose Rückkehr in die GKV versprechen. In unserem Beitrag lesen Sie, welche Wege Sie für einen rechtlich einwandfreien Wechsel ohne faule Tricks gehen müssen.
- Alternativen. Für langjährig privat Versicherte ist es oft vorteilhafter, in der PKV zu bleiben. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie bei Ihrer privaten Versicherungsgesellschaft haben, um den Beitrag zu reduzieren.
Wechsel der Krankenversicherung Zurück in die gesetzliche Kasse – so gehts
Als Arbeitnehmer in die GKV zurück kommen
Sind Sie angestellt tätig und jünger als 55 Jahre, werden Sie wieder versicherungspflichtig, wenn Ihr Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 64 350 Euro brutto im Jahr sinkt. Waren Sie schon am 31. Dezember 2002 privat versichert, muss Ihr Gehalt allerdings sogar unter 58 050 Euro brutto im Jahr (Werte für 2022) sinken.
Wir erklären, was Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer tun können, wenn Sie
- Ihr Gehalt nicht oder nur zeitweise reduzieren wollen,
- bereits 55 Jahre oder älter sind,
- sich in der Vergangenheit von der Versicherungspflicht befreien ließen.
Für Selbstständige ist der Wechsel aufwendiger
Als selbstständig Erwerbstätiger kommen Sie nur in die Kasse zurück, wenn Ihre selbstständige Tätigkeit nicht mehr Ihr Hauptberuf ist. Anderenfalls ist für Sie sowohl die Versicherungspflicht als auch die Familienversicherung ausgeschlossen.
Wir erklären Ihnen:
- was Sie als Selbstständige tun können, um in die Kasse zurückzukommen, obwohl Sie Ihre selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit nicht komplett aufgeben wollen,
- worauf es den Kassen ankommt, damit Ihre Selbstständigkeit als Nebenjob anerkannt wird.
Wechsel der Krankenversicherung Zurück in die gesetzliche Kasse – so gehts
Rückkehr mit über 55 – ohne faule Tricks
Egal ob Sie selbstständig, angestellt, arbeitslos oder schon in Rente sind: Ab dem 55. Geburtstag ist Ihnen in den meisten Fällen der Rückweg in die GKV versperrt. Doch es gibt Ausnahmen.
Wir zeigen Ihnen, auf welche Regelungen Sie ab 55 Jahren zurückgreifen können,
- wenn Sie als privat versicherte Person mit einer gesetzlich krankenversicherten Person verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben,
- wenn Sie als Privatversicherte vorübergehend im europäischen Ausland arbeiten,
- wenn die Krankenkasse später herausfindet, dass Sie sich mit falschen Angaben oder einer fingierten Anstellung Zugang zum gesetzlichen Versicherungssystem verschafft haben.
Falls ein Wechsel doch nicht geht
Der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist längst nicht für jeden sinnvoll und möglich. Die Alternative für viele: ein Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung, um den Beitrag zu senken.
Ist für Sie bereits klar, dass Sie in der privaten Krankenversicherung bleiben werden, und Sie vor allem daran interessiert sind, mit einem Tarifwechsel Geld zu sparen, finden Sie ausführliche Informationen in unserem Special Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung.
Privat Krankenversicherte, die in finanziellen Schwierigkeiten stecken, finden viele Tipps und eine ausführliche Darstellung der sogenannten Sozialtarife der PKV in unserem Special zum Standardtarif, Basistarif und Notlagentarif.
Krankenversicherung Gesetzlich oder privat? Eine Entscheidungshilfe
01.04.2022 - Soll ich mich privat krankenversichern? Wir sagen, für wen das sinnvoll ist, und in welchen Ausnahmefällen der Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse möglich ist.
Sozialversicherung 2022 Jedes Jahr neu: Beitragsbemessungsgrenzen
01.01.2022 - Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Krankenversicherung bleiben 2022 gleich, in der Rentenversicherung zahlen Gutverdiener im Osten mehr, im Westen weniger als 2021.
Private Krankenversicherung Standardtarif, Basistarif, Notlagentarif
14.06.2022 - Reicht das Geld nicht für die PKV-Beiträge, heißt es schnell zu handeln. Standardtarif und Basistarif können Auswege sein, der Notlagentarif ist nur eine Zwischenlösung.