Wie lange kann man in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

Von GKV zu PKV

Freiwillige Mitglieder der GKV können jederzeit in die PKV wechseln.

Jedes freiwillige Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse kann sich alternativ auch privat krankenversichern. Beratungsgespräche über die Beitrags- und Prämienkonditionen und die Leistungsunterschiede der verschiedenen Systeme sind mit den Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen zu führen.

Bei einem Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung ist eine Kündigung der freiwilligen GKV-Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat an, in dem die Kündigung des Mitglieds ordnungsgemäß zugeht.

Ende der Versicherungspflicht

Für Mitglieder, deren Arbeitsentgelt die geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, endet mit Ablauf des Kalenderjahres die Versicherungspflicht, wenn ihr Arbeitsentgelt auch im folgenden Kalenderjahr die dann geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten wird. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt im Jahr 2022 bei 64.350 Euro (beziehungsweise 5.362,50 Euro monatlich).

Zum Ende der Versicherungspflicht haben die Betroffenen grundsätzlich die Möglichkeit, als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben oder in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Die Krankenkasse weist dabei das Mitglied auf das Ende der Versicherungspflicht und die damit bestehende Austrittsmöglichkeit hin. Wird der Austritt innerhalb von zwei Wochen danach erklärt, ist ein sofortiger Wechsel in eine private Krankenversicherung möglich. Wird der Austritt nicht erklärt, setzt sich die bisherige Mitgliedschaft als freiwillige Mitgliedschaft fort.

Von PKV zu GKV

Ein beliebiger Wechsel aus einer privaten Krankenversicherung in die GKV ist nach den gesetzlichen Regelungen ausgeschlossen. Ein freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sollte sich also darüber im Klaren sein, dass zwar ein Wechsel in die PKV jederzeit möglich ist – die spätere Rückkehr in die GKV hingegen in der Regel nicht. Das ist insbesondere im Alter relevant, da dann die einkommensabhängigen GKV-Tarife in der Regel niedriger sind als die risikoabhängigen PKV-Tarife.

Wenn sich die Lebensverhältnisse derart verändern, dass erstmals oder erneut eine Versicherungspflicht in der GKV entsteht, kann wieder in eine beliebige gesetzliche Krankenvkasse gewechselt werden. Diese Rückkehrmöglichkeit gilt allerdings nicht für Personen, die

  • das 55. Lebensjahr vollendet haben und
  • in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren und
  • mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbst­ständig waren.

Bei Nachweis einer Pflichtversicherung besteht gegenüber dem privaten Krankenversicherungsunternehmen ein Sonderkündigungsrecht zum Beginn der Pflichtversicherung.

Stand: 23. September 2022

Wenn Sie in frühen oder auch späteren Jahren in die private Kranken­versicherung (PKV) gewechselt sind und das heute bereuen, kann das verschiedene Gründe haben. Der häufigste: Die Beiträge steigen, Ihr Einkommen nicht. Oder: Früher waren Sie Single, heute haben Sie Kinder, für die Sie eigene Verträge benötigen. Das summiert sich. In der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) sind Kinder lange kostenfrei familien­versichert.

Die Hürden für einen Wechsel zurück in die GKV sind hoch. Die Stiftung Warentest zeigt Ihnen, wie er funk­tionieren kann und was Sie dafür tun müssen.

Warum sich die Unter­suchung „Wechsel der Kranken­versicherung“ für Sie lohnt

  • Zurück in die Kasse. Das ist nicht leicht, aber mach­bar. Bis zum 55. Geburts­tag gibt es für Sie als privat kranken­versicherte Person verschiedene Wege, in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurück­zukehren. Sind Sie 55 Jahre alt oder älter, ist Ihnen der Weg meist versperrt – die Expertinnen der Stiftung Warentest sagen Ihnen, wie es trotzdem noch klappen kann.
  • Versicherungs­pflichtig werden. Um in die GKV zu kommen, müssen Sie in den meisten Fällen versicherungs­pflichtig werden. Wir zeigen, wie Angestellte und Selbst­ständige vorgehen können, um die Versicherungs­pflicht zu erreichen. Wichtig für Selbst­ständige ist vor allem, welche Punkte die Kassen prüfen. Zum Beispiel: Wann ist man eigentlich „haupt­beruflich selbst­ständig“?
  • Ab 55 Jahren. Fallen Sie nicht auf Anbieter im Internet herein, die für viel Geld sogar Rentne­rinnen und Rentnern noch eine problemlose Rück­kehr in die GKV versprechen. In unserem Beitrag lesen Sie, welche Wege Sie für einen recht­lich einwand­freien Wechsel ohne faule Tricks gehen müssen.
  • Alternativen. Für lang­jährig privat Versicherte ist es oft vorteilhafter, in der PKV zu bleiben. Wir zeigen Ihnen, welche Möglich­keiten Sie bei Ihrer privaten Versicherungs­gesell­schaft haben, um den Beitrag zu reduzieren.

Wechsel der Kranken­versicherung Zurück in die gesetzliche Kasse – so gehts

Als Arbeitnehmer in die GKV zurück kommen

Sind Sie angestellt tätig und jünger als 55 Jahre, werden Sie wieder versicherungs­pflichtig, wenn Ihr Einkommen unter die Jahres­arbeits­entgelt­grenze von derzeit 64 350 Euro brutto im Jahr sinkt. Waren Sie schon am 31. Dezember 2002 privat versichert, muss Ihr Gehalt allerdings sogar unter 58 050 Euro brutto im Jahr (Werte für 2022) sinken.

Wir erklären, was Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer tun können, wenn Sie

  • Ihr Gehalt nicht oder nur zeit­weise reduzieren wollen,
  • bereits 55 Jahre oder älter sind,
  • sich in der Vergangenheit von der Versicherungs­pflicht befreien ließen.

Für Selbst­ständige ist der Wechsel aufwendiger

Als selbst­ständig Erwerbs­tätiger kommen Sie nur in die Kasse zurück, wenn Ihre selbst­ständige Tätig­keit nicht mehr Ihr Haupt­beruf ist. Anderenfalls ist für Sie sowohl die Versicherungs­pflicht als auch die Familienversicherung ausgeschlossen.

Wir erklären Ihnen:

  • was Sie als Selbst­ständige tun können, um in die Kasse zurück­zukommen, obwohl Sie Ihre selbst­ständige oder freiberufliche Tätig­keit nicht komplett aufgeben wollen,
  • worauf es den Kassen ankommt, damit Ihre Selbst­ständig­keit als Neben­job anerkannt wird.

Wechsel der Kranken­versicherung Zurück in die gesetzliche Kasse – so gehts

Rück­kehr mit über 55 – ohne faule Tricks

Egal ob Sie selbst­ständig, angestellt, arbeitslos oder schon in Rente sind: Ab dem 55. Geburts­tag ist Ihnen in den meisten Fällen der Rückweg in die GKV versperrt. Doch es gibt Ausnahmen.

Wir zeigen Ihnen, auf welche Rege­lungen Sie ab 55 Jahren zurück­greifen können,

  • wenn Sie als privat versicherte Person mit einer gesetzlich kranken­versicherten Person verheiratet sind oder in einer einge­tragenen Lebens­part­nerschaft leben,
  • wenn Sie als Privatversicherte vorüber­gehend im europäischen Ausland arbeiten,
  • wenn die Krankenkasse später heraus­findet, dass Sie sich mit falschen Angaben oder einer fingierten Anstellung Zugang zum gesetzlichen Versicherungs­system verschafft haben.

Falls ein Wechsel doch nicht geht

Der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist längst nicht für jeden sinn­voll und möglich. Die Alternative für viele: ein Tarifwechsel inner­halb der privaten Kranken­versicherung, um den Beitrag zu senken.

Ist für Sie bereits klar, dass Sie in der privaten Krankenversicherung bleiben werden, und Sie vor allem daran interes­siert sind, mit einem Tarifwechsel Geld zu sparen, finden Sie ausführ­liche Informationen in unserem Special Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung.

Privat Kranken­versicherte, die in finanziellen Schwierig­keiten stecken, finden viele Tipps und eine ausführ­liche Darstellung der sogenannten Sozial­tarife der PKV in unserem Special zum Standardtarif, Basistarif und Notlagentarif.

Mehr zum Thema

  • Wie lange kann man in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

    Kranken­versicherung Gesetzlich oder privat? Eine Entscheidungs­hilfe

    01.04.2022 - Soll ich mich privat kranken­versichern? Wir sagen, für wen das sinn­voll ist, und in welchen Ausnahme­fällen der Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse möglich ist.

  • Wie lange kann man in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

    Sozial­versicherung 2022 Jedes Jahr neu: Beitrags­bemessungs­grenzen

    01.01.2022 - Die Beitrags­bemessungs­grenzen für die Kranken­versicherung bleiben 2022 gleich, in der Renten­versicherung zahlen Gutverdiener im Osten mehr, im Westen weniger als 2021.

  • Wie lange kann man in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

    Private Kranken­versicherung Stan­dard­tarif, Basis­tarif, Notlagen­tarif

    14.06.2022 - Reicht das Geld nicht für die PKV-Beiträge, heißt es schnell zu handeln. Stan­dard­tarif und Basis­tarif können Auswege sein, der Notlagen­tarif ist nur eine Zwischenlösung.

Bis wann kann man in die gesetzliche Krankenversicherung zurück?

Der Gesetzgeber hat für die Rückkehr in die GKV eine Altersgrenze von 55 Jahren eingeführt. Wer älter ist und längere Zeit in der PKV versichert war, dem ist eine Rückkehr verwehrt. Das gilt selbst dann, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind und eigentlich Krankenversicherungspflicht eintreten würde.

Wie komme ich mit 55 aus der privaten Krankenversicherung raus?

Hierfür müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Erstens muss der Ehepartner selbst gesetzlich versichert sein. Zweitens dürfen die Bruttoeinnahmen des Wechselnden PKV – Versicherten 375 Euro im Monat nicht übersteigen. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist ein Wechsel in die GKV auch ab 55 möglich.

Kann ich jederzeit in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

Kann ich die Krankenkasse jederzeit wechseln? Der Wechsel der Krankenkasse ist unkompliziert. Mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende kann die aktuelle Krankenkasse gekündigt und die Mitgliedschaft in einer neuen GKV beantragt werden.

Kann man von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

Wer sein Geschäft bzw. seine Selbstständigkeit komplett aufgibt und (aus welchen Gründen auch immer) keine Einnahmen mehr erzielt, kann in die Familienversicherung der GKV wechseln, sofern der Ehepartner dort versichert ist. Durch den formalen Verlust des Status selbstständig ist ein Verbleib in der PKV nicht möglich.