Freiwillige Mitglieder der GKV können jederzeit in die PKV wechseln. Jedes freiwillige Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse kann sich alternativ auch privat krankenversichern. Beratungsgespräche über die Beitrags- und Prämienkonditionen und die Leistungsunterschiede der verschiedenen Systeme sind mit den Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen zu führen. Bei
einem Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung ist eine Kündigung der freiwilligen GKV-Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat an, in dem die Kündigung des Mitglieds ordnungsgemäß zugeht. Für Mitglieder, deren Arbeitsentgelt die geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, endet mit Ablauf des Kalenderjahres die Versicherungspflicht,
wenn ihr Arbeitsentgelt auch im folgenden Kalenderjahr die dann geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten wird. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt im Jahr 2022 bei 64.350 Euro (beziehungsweise 5.362,50 Euro monatlich). Zum Ende der Versicherungspflicht haben die Betroffenen grundsätzlich die Möglichkeit, als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben oder in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Die Krankenkasse weist dabei das Mitglied auf das Ende
der Versicherungspflicht und die damit bestehende Austrittsmöglichkeit hin. Wird der Austritt innerhalb von zwei Wochen danach erklärt, ist ein sofortiger Wechsel in eine private Krankenversicherung möglich. Wird der Austritt nicht erklärt, setzt sich die bisherige Mitgliedschaft als freiwillige Mitgliedschaft fort. Ein beliebiger Wechsel aus einer privaten Krankenversicherung in die GKV ist nach den gesetzlichen Regelungen ausgeschlossen.
Ein freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sollte sich also darüber im Klaren sein, dass zwar ein Wechsel in die PKV jederzeit möglich ist – die spätere Rückkehr in die GKV hingegen in der Regel nicht. Das ist insbesondere im Alter relevant, da dann die einkommensabhängigen GKV-Tarife in der Regel niedriger sind als die risikoabhängigen PKV-Tarife. Wenn sich die Lebensverhältnisse derart verändern, dass erstmals oder erneut eine Versicherungspflicht in der GKV entsteht, kann wieder in eine beliebige gesetzliche Krankenvkasse gewechselt werden. Diese Rückkehrmöglichkeit gilt allerdings nicht für Personen, die
Bei Nachweis einer Pflichtversicherung besteht gegenüber dem privaten Krankenversicherungsunternehmen ein Sonderkündigungsrecht zum Beginn der Pflichtversicherung. Stand: 23. September 2022 Wenn Sie in frühen oder auch späteren Jahren in die private Krankenversicherung (PKV) gewechselt sind und das heute bereuen, kann das verschiedene Gründe haben. Der häufigste: Die Beiträge steigen, Ihr Einkommen nicht. Oder: Früher waren Sie Single, heute haben Sie Kinder, für die Sie eigene Verträge benötigen. Das summiert sich. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind Kinder lange kostenfrei familienversichert. Die Hürden für einen Wechsel zurück in die GKV sind hoch. Die Stiftung Warentest zeigt Ihnen, wie er funktionieren kann und was Sie dafür tun müssen. Warum sich die Untersuchung „Wechsel der Krankenversicherung“ für Sie lohnt
Wechsel der Krankenversicherung Zurück in die gesetzliche Kasse – so gehts Als Arbeitnehmer in die GKV zurück kommenSind Sie angestellt tätig und jünger als 55 Jahre, werden Sie wieder versicherungspflichtig, wenn Ihr Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 64 350 Euro brutto im Jahr sinkt. Waren Sie schon am 31. Dezember 2002 privat versichert, muss Ihr Gehalt allerdings sogar unter 58 050 Euro brutto im Jahr (Werte für 2022) sinken. Wir erklären, was Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer tun können, wenn Sie
Für Selbstständige ist der Wechsel aufwendigerAls selbstständig Erwerbstätiger kommen Sie nur in die Kasse zurück, wenn Ihre selbstständige Tätigkeit nicht mehr Ihr Hauptberuf ist. Anderenfalls ist für Sie sowohl die Versicherungspflicht als auch die Familienversicherung ausgeschlossen. Wir erklären Ihnen:
Wechsel der Krankenversicherung Zurück in die gesetzliche Kasse – so gehts Rückkehr mit über 55 – ohne faule TricksEgal ob Sie selbstständig, angestellt, arbeitslos oder schon in Rente sind: Ab dem 55. Geburtstag ist Ihnen in den meisten Fällen der Rückweg in die GKV versperrt. Doch es gibt Ausnahmen. Wir zeigen Ihnen, auf welche Regelungen Sie ab 55 Jahren zurückgreifen können,
Falls ein Wechsel doch nicht gehtDer Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist längst nicht für jeden sinnvoll und möglich. Die Alternative für viele: ein Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung, um den Beitrag zu senken. Ist für Sie bereits klar, dass Sie in der privaten Krankenversicherung bleiben werden, und Sie vor allem daran interessiert sind, mit einem Tarifwechsel Geld zu sparen, finden Sie ausführliche Informationen in unserem Special Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung. Privat Krankenversicherte, die in finanziellen Schwierigkeiten stecken, finden viele Tipps und eine ausführliche Darstellung der sogenannten Sozialtarife der PKV in unserem Special zum Standardtarif, Basistarif und Notlagentarif.
Bis wann kann man in die gesetzliche Krankenversicherung zurück?Der Gesetzgeber hat für die Rückkehr in die GKV eine Altersgrenze von 55 Jahren eingeführt. Wer älter ist und längere Zeit in der PKV versichert war, dem ist eine Rückkehr verwehrt. Das gilt selbst dann, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind und eigentlich Krankenversicherungspflicht eintreten würde.
Wie komme ich mit 55 aus der privaten Krankenversicherung raus?Hierfür müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Erstens muss der Ehepartner selbst gesetzlich versichert sein. Zweitens dürfen die Bruttoeinnahmen des Wechselnden PKV – Versicherten 375 Euro im Monat nicht übersteigen. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist ein Wechsel in die GKV auch ab 55 möglich.
Kann ich jederzeit in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?Kann ich die Krankenkasse jederzeit wechseln? Der Wechsel der Krankenkasse ist unkompliziert. Mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende kann die aktuelle Krankenkasse gekündigt und die Mitgliedschaft in einer neuen GKV beantragt werden.
Kann man von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?Wer sein Geschäft bzw. seine Selbstständigkeit komplett aufgibt und (aus welchen Gründen auch immer) keine Einnahmen mehr erzielt, kann in die Familienversicherung der GKV wechseln, sofern der Ehepartner dort versichert ist. Durch den formalen Verlust des Status selbstständig ist ein Verbleib in der PKV nicht möglich.
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