- Wer wählt die Bundes-Kanzlerin?
- Wo stehen die Regeln für die Wahl der Bundes-Kanzlerin?
- Wie wählt der Bundestag die Bundes-Kanzlerin?
- Was passiert nach der Wahl im Bundestag?
- Wie lange regiert die Bundes-Kanzlerin?
Die Bundes-Kanzlerin ist die Chefin
der Regierung von Deutschland.
Zurzeit ist Angela Merkel die Bundes-Kanzlerin.
Auch
ein Mann kann Bundes-Kanzler sein.
Eine kurze Erklärung zum Wort "Bundes-Kanzlerin":
Die Bundes-Kanzlerin bestimmt,
welche Politik in Deutschland gemacht wird.
Die Bundes-Kanzlerin sucht aus,
wer Ministerin oder Minister wird.
Die Bundes-Kanzlerin und die Ministerinnen und Minister
sind die Bundes-Regierung.
Die Bundes-Kanzlerin ist
die Chefin der Bundes-Regierung.
Wer wählt die Bundes-Kanzlerin?
Alle 4 Jahre ist Bundestags-Wahl.
Der Bundestag besteht mindestens aus 598 Leuten.
Diese Leute heißen Abgeordnete.
Die Abgeordneten gehören zu verschiedenen Parteien.
Zur Zeit sind diese Parteien im Bundestag vertreten:
• CDU/CSU
• SPD
• AFD
• FDP
• Die Linke
• Bündnis 90/Die Grünen
Die Bürgerinnen und Bürger wählen
bei der Bundestags-Wahl:
Welche Parteien und Abgeordnete
sollen in den Bundestag?
Die Abgeordneten wählen dann
die Bundes-Kanzlerin.
Das
heißt:
Die Bürgerinnen und Bürger wählen
nicht direkt die Bundes-Kanzlerin.
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Wo stehen die Regeln für die Wahl der Bundes-Kanzlerin?
Die Regeln für die Wahl der
Bundes-Kanzlerin
stehen im Grund-Gesetz.
Das Grund-Gesetz ist
das wichtigste Gesetz in Deutschland.
Die Regeln im Grund-Gesetz heißen: Artikel.
In Artikel 63 steht,
wie der Bundestag die Bundes-Kanzlerin wählt.
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Wie wählt der Bundestag die Bundes-Kanzlerin?
Jeder Abgeordnete darf wählen.
Jeder Abgeordnete hat eine Stimme.
Der Bundes-Präsident schlägt den Abgeordneten vor,
welche Person sie wählen sollen.
Diese Person heißt: Kanzler-Kandidatin.
Ein Mann kann ebenso Kanzler-Kandidat sein.
Auch eine Person mit einem anderen Geschlecht kann Kanzler-Kandidat oder Kanzler-Kandidatin sein.
Eine kurze Erklärung zum Wort "Bundes-Präsident":
Der Bundes-Präsident ist
das Oberhaupt von Deutschland.
Man sagt auch:
Er ist das Staats-Oberhaupt.
Der Bundes-Präsident trifft sich oft
mit den Staats-Oberhäuptern von anderen Ländern.
Der Bundes-Präsident vertritt
Deutschland im Ausland.
Die Kanzler-Kandidatin kommt meistens aus der Partei,
die bei der Bundestags-Wahl gewonnen hat.
Zum Beispiel:
Die CDU/CSU hat die letzte Bundestags-Wahl
gewonnen.
Bundes-Kanzlerin Merkel war
die Kanzler-Kandidatin von der CDU/CSU.
Runde 1: Die Wahl beginnt
Die Kanzler-Kandidatin muss
die Mehrheit der Stimmen bekommen.
Das heißt: die Hälfte der Stimmen plus 1 Stimme.
Oder mehr.
Das Fachwort dafür ist: absolute Mehrheit.
Manche sagen auch: Kanzler-Mehrheit.
Ein Beispiel:
Es gibt insgesamt 100 Stimmen.
Die Hälfte davon sind 50 Stimmen.
Die absolute Mehrheit ist 1 Stimme mehr als die Hälfte,
also
51 Stimmen.
Die Kanzler-Kandidatin gewinnt die Wahl
mit der absoluten Mehrheit.
Die Abgeordneten müssen dann nur ein Mal wählen.
Das heißt: Es gibt nur einen Wahl-Durchgang.
Es kann aber passieren:
Die Kanzler-Kandidatin bekommt zu wenig Stimmen.
Dann wählen die Abgeordneten weiter.
Es gibt dann eine 2. Runde.
Das Fachwort dafür ist: 2. Wahl-Durchgang.
Runde 2
Die Abgeordneten können jetzt auch
eine andere Person zur Bundes-Kanzlerin
wählen.
Wer Bundes-Kanzlerin werden will,
braucht aber die absolute Mehrheit der Stimmen.
Für die 2. Runde haben die Abgeordneten
2 Wochen Zeit.
In den 2 Wochen können die Abgeordneten
öfter zusammen kommen und wählen.
Wenn in den 2 Wochen
niemand genug Stimmen bekommt,
wählen die Abgeordneten sofort noch mal.
Das ist der 3. Wahl-Durchgang.
Runde 3
Jetzt reichen die meisten Stimmen.
Das Fachwort dafür heißt: relative Mehrheit.
Zum
Beispiel:
Es gibt insgesamt 100 Stimmen.
Und es gibt 3 Kanzler-Kandidaten.
Kandidatin 1 bekommt 40 Stimmen.
Kandidat 2 bekommt 30 Stimmen.
Kandidatin 3 bekommt 30 Stimmen.
Kandidatin 1 hat von allen Kandidaten die meisten Stimmen.
Sie hat die relative Mehrheit bekommen.
Sie hat die Wahl zur Bundes-Kanzlerin gewonnen.
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Was passiert nach der Wahl im Bundestag?
Es gibt 2 Möglichkeiten:
Möglichkeit 1
Mehr als die Hälfte der Abgeordneten haben
die Bundes-Kanzlerin gewählt.
Dann muss der Bundes-Präsident
der Bundes-Kanzlerin eine Urkunde geben.
In der Urkunde steht:
Diese Person ist
jetzt Bundes-Kanzlerin von Deutschland.
Ein anderer Ausdruck dafür ist:
Der Bundes-Präsident ernennt die Bundes-Kanzlerin.
Dafür hat der Bundes-Präsident 1 Woche Zeit.
Möglichkeit 2
Die Bundes-Kanzlerin hat nur
die meisten Stimmen bekommen.
Dann kann der Bundes-Präsident entscheiden:
Er ernennt die Bundes-Kanzlerin.
Oder er löst den Bundestag auf.
Dann müssen die Menschen in Deutschland
den Bundestag neu wählen.
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Wie lange regiert die Bundes-Kanzlerin?
Die Bundes-Kanzlerin regiert meistens 4 Jahre lang.
Der Anfang ist,
wenn der Bundes-Präsident die Bundes-Kanzlerin
ernennt.
Das Ende ist,
wenn wieder eine Bundestags-Wahl war
und sich ein neuer Bundestag trifft.
Der Bundestag kann die Bundes-Kanzlerin auch abwählen.
Zum Beispiel, wenn die Abgeordneten
die Politik von der Bundes-Kanzlerin nicht gut finden.
Dann sagen die Abgeordneten zur Bundes-Kanzlerin:
Wir vertrauen dir nicht mehr.
Wir wollen eine andere Bundes-Kanzlerin.
Oder einen anderen Bundes-Kanzler.
Die Abgeordneten müssen dann sofort
eine neue
Bundes-Kanzlerin oder
einen neuen Bundes-Kanzler wählen.
Das Fachwort dafür ist: konstruktives Misstrauens-Votum.
Das ist in Deutschland bis heute nur 1 Mal passiert.
Das war im Jahr 1982.
Der Bundestag wählte Bundes-Kanzler Helmut Schmidt ab.
Der Bundestag wählte dann sofort Helmut Kohl zum Bundes-Kanzler.
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Foto: capito berlin
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