Das Wichtigste in Kürze Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ersetzt einen Teil des Einkommensausfalls bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit. Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat, wer die letzten fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung war und mindestens drei Jahre Beiträge eingezahlt hat.
Wer weniger als drei Stunden am Tag arbeitsfähig ist, hat Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente. Wer bis zu sechs Stunden arbeiten kann, erhält eine halbe Erwerbsminderungsrente. Die durchschnittliche Höhe der Erwerbsminderungsrente liegt im Jahr 2021 bei nur 877 €. Darum empfiehlt sich eine zusätzliche private Absicherung.
Wie funktioniert die Erwerbsminderungsrente?
Die Deutsche Rentenversicherung ist zuständig
Die Erwerbsminderungsrente ist eine staatliche Leistung. Auf sie haben prinzipiell alle einen Anspruch, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Allerdings fällt die Erwerbsminderungsrente in der Regel sehr gering aus und richtet sich nach den Stunden, die noch gearbeitet werden können und der Höhe der bereits erworbenen Rentenansprüche. Die Rente wird ausgezahlt, wenn man erwerbsunfähig ist und das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht hat. Zuständig für die Erwerbsminderungsrente ist die Deutsche Rentenversicherung.
Was bedeutet Erwerbsunfähigkeit?
Anders als bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung spielt bei der Erwerbsminderungsrente der erlernte oder zuletzt ausgeübte Beruf keine Rolle, sondern nur, inwieweit überhaupt irgendeine Arbeit ausgeübt werden kann. Die Erwerbsfähigkeit wird anhand dessen beurteilt, ob man auf dem regulären Arbeitsmarkt fünf Tage pro Woche für eine bestimmte Zeit arbeiten kann.
- Voll erwerbsfähig ist, wer täglich sechs Stunden und darüber hinaus arbeiten kann.
- Bei einer möglichen Arbeitszeit von drei bis sechs Stunden spricht man von einer teilweisen Erwerbsminderung.
- Wer aufgrund von Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden arbeiten kann, gilt als erwerbsunfähig.
Gründe für Erwerbsunfähigkeit
Die häufigsten Gründe für eine Erwerbsminderung oder -unfähigkeit sind psychische Erkrankungen, aber auch Kreislauferkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparats und Krebs kommen als Ursachen vor. Laut der Deutschen Rentenversicherung wurden aufgrund der folgenden Diagnosen im Jahr 2020 neue Erwerbsminderungsrenten bewilligt:
Psychische Störungen | 41,5 % |
Neubildungen wie zum Beispiel Krebs | 14,6 % |
Erkrankungen am Skelett, an Muskeln oder Bindegewebe | 12,7 % |
Herz- und Kreislauferkrankungen | 9,3 % |
Erkrankungen des Stoffwechsels oder der Verdauung | 3,4 % |
Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit: Ein wichtiger Unterschied
Berufsunfähig ist man dann, wenn man seinem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen, jedoch noch andere Tätigkeiten aufnehmen kann. Bei einer Erwerbsunfähigkeit dagegen kann man dagegen keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen.
Beispiel: Kann ein Dachdecker, der ein Bein verloren hat, noch sechs Stunden täglich einer Tätigkeit im Sitzen nachgehen, gilt er nicht als erwerbsunfähig und hat keinen Anspruch auf staatliche Leistungen.
Die Erwerbsminderungsrente löst die staatliche Berufsunfähigkeitsrente und die Erwerbsunfähigkeitsrente ab. Diese staatlichen Leistungen bei Berufsunfähigkeit erhalten nur noch Personen, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden. Damit zieht sich der Gesetzgeber aus dem Berufsschutz zurück.
Das Ergebnis ist, dass es im Bedarfsfall deutlich schwieriger ist, eine volle Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten. Hinzu kommt, dass in den meisten Fällen eine immense Einkommenslücke entsteht, da die Höhe der gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten deutlich abgesenkt wurde. Damit hat der Gesetzgeber die Verantwortung dafür, eine ausreichende Absicherung gegen Berufsunfähigkeit sicherzustellen, auf den Verbraucher übertragen.
Können zusätzlich Sozialleistungen beantragt werden?
Wer eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente erhält, kann zusätzlich Grundsicherung beantragen. Wenn die Erwerbsunfähigkeit nur teilweise oder befristet besteht, können andere Leistungen wie zum Beispiel Hartz IV greifen.
Wenn man es vermeiden möchte, von Sozialleistungen abhängig zu sein, die ohnehin nur das notwendige Minimum abdecken, sollte man so früh wie möglich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Kosten und Leistungen
Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
Kranken- und pflegeversicherungspflichtige Rentner müssen auch aus einer Erwerbsminderungsrente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Die Beiträge zahlt der Rentner und sein Rentenversicherungsträger jeweils zur Hälfte. Die Rentenversicherung behält den Anteil des Rentners von der monatlichen Erwerbsminderungsrente ein und leitet diesen gemeinsam mit ihrem eigenen Anteil an die entsprechende Stelle weiter.
Rentenzahlung ins Ausland
Bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland wird die Erwerbsminderungsrente unverändert weitergezahlt. Wird der Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt, kann sich dies jedoch auf die Zahlung der Erwerbsminderungsrente auswirken. Lassen Sie sich daher vor einem Umzug ins Ausland unbedingt von Ihrer Rentenversicherung beraten.
Altersvorsorge und Rente im Ausland: Regelungen
Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente?
Wer erhält die Erwerbsminderungsrente?
Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente ist an die folgenden Voraussetzungen gebunden:
- Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenkasse in den letzten fünf Jahren vor dem Rentenantrag.
- In den letzten fünf Jahren wurden für mindestens drei Jahre Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt. Dabei muss es sich nicht um einen zusammenhängenden Zeitraum handeln.
- Dem Versicherten ist es, bei einer teilweisen Erwerbsminderung, pro Tag nicht möglich, länger als sechs Stunden einer Arbeitstätigkeit nachzugehen. Maßgeblich dafür ist nicht die Tätigkeit in einem bestimmten Beruf, sondern eine beliebige Arbeitstätigkeit. Die Qualifikationen der Betroffenen spielen dafür keine Rolle.
- Gilt der Versicherte als voll erwerbsgemindert, wird eine Erwerbsminderungsrente nur ausbezahlt, wenn dieser weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann.
Reha kommt vor Rente
Bevor eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, wird durch die Deutsche Rentenversicherung geprüft, ob die Erwerbsfähigkeit durch durch eine medizinische oder berufliche Rehabilitation wieder hergestellt werden kann. Ist dies nicht möglich, wird im Folgenden beurteilt, wie viel noch gearbeitet werden kann und ob demzufolge eine teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente geleistet wird.
Arbeitsunfähig nach der Reha: Was tun?
Wie funktioniert die Wartezeit der Erwerbsminderungsrente?
Um einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen zu können, müssen Versicherte zunächst die fünfjährige Wartezeit erfüllen. Zur Wartezeit zählen insbesondere:
- Zeiträume, in denen Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden
- Freiwillige Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Kindererziehungszeiten
- Zeiten aus einem Versorgungsausgleich oder einem Rentensplitting
- Häusliche Pflegezeiten ohne gewerbsmäßigen Charakter
Staatliche Leistungen beeinflussen die Wartezeit
In die Wartezeit werden von den Rentenversicherungsträgern jedoch auch Phasen einbezogen, in denen Versicherte eine oder mehrere der folgenden Leistungen erhalten haben:
- Arbeitslosengeld I
- Krankengeld
- Übergangsgeld (während einer beruflichen Bildungsmaßnahme oder einer medizinischen Rehabilitation)
Hinweis: Arbeitslosengeld II wirkt sich inzwischen nicht mehr auf die Wartezeit für eine Erwerbsminderungsrente aus. Zwischen Januar 2005 und Dezember 2010 hatte der Gesetzgeber eine Anrechnung zunächst vorgesehen
Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung
Wer eine jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung erhält, hat in der Regel die Wartezeit für die Erwerbsminderungsrente erfüllt. Denn die Renteninformation wird automatisch nur an Versicherte geschickt, die mindestens fünf Jahre Beitragszeit erworben haben und mindestens 27 Jahre alt sind.
Hinweise für bestimmte Personengruppen
Selbständige können innerhalb der ersten fünf Jahre ihrer Selbständigkeit bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Pflichtversicherung stellen. Dann müssen sie, wie Angestellte auch, monatliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Der Vorteil ist: Hierdurch erhalten sie Anspruch auf Alters- und Erwerbsminderungsrente.
Berufseinsteiger haben in den ersten fünf Jahren ihrer Berufstätigkeit kaum Chancen, eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, da sie die Wartezeit noch nicht erfüllen können. Ausnahmen gelten lediglich bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Hier kann die Zahlung eines einzigen Rentenbeitrags anspruchsbegründend wirken. Freizeitunfälle können nach einem Jahr der Beitragszahlung einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente begründen.
Ausnahmeregelungen sind außerdem für die ersten Jahre nach dem Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums vorgesehen: Wenn innerhalb der ersten sechs Jahre nach dem Ausbildungsende eine volle Erwerbsminderung eingetreten ist und in den vorhergehenden zwei Jahren für mindestens zwölf Monate Rentenbeiträge bezahlt wurden, besteht ein Rentenanspruch.
Eine volle Erwerbsunfähigkeit besteht auch dann, wenn:
- In einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen gearbeitet wird
- In einer anderen beschützenden Einrichtung gearbeitet wird
- Wegen Art und Schwere der Behinderung eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch möglich ist
Wird vor dem Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllt, dann muss für den Erhalt der Erwerbsminderungsrente eine Wartezeit von 20 Jahren erfüllt werden, in der man ununterbrochen voll erwerbsgemindert geblieben ist.
Wer erwerbsunfähig wird, bevor er die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt, hat erst einmal keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Ist derjenige danach jedoch 20 Jahre lang durchgehend erwerbsunfähig, erwirbt er damit die Berechtigung zum Erhalt der Erwerbsunfähigkeitsrente.
Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?
So wird die Höhe der Erwerbsminderungsrente berechnet
Die Höhe der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente richtet sich nach:
- Dem individuellen Rentenanspruch des Versicherten
- Anzahl der Jahre, in denen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden
- Anzahl der Rentenpunkte, die dabei gesammelt wurden
- Dem Zeitraum bis zum Eintritt des gesetzlichen Rentenalters
So betrug die durchschnittliche Höhe erstmals gezahlter voller Erwerbsminderungsrenten laut der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2021 insgesamt 936 Euro pro Monat (Mehr zu Statistiken und Zahlen der Deutschen Rentenversicherung hier).
Durchschnittliche Höhe der Erwerbsminderungsrente 2021
Auf ihrem Statistikportal veröffentlicht die Deutsche Rentenversicherung regelmäßig Eckzahlen unter anderem zur Rente und damit auch zur Erwerbsminderungsrente. Im Jahr 2021 wurden demnach mehr als 1,8 Millionen Renten mit einer durchschnittlichen Höhe von 876,86 Euro wegen einer verminderten Erwerbsfähigkeit gezahlt.
Rente für Bergleute | 5.719 | 535,75 Euro |
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung | 87.544 | 571,21 Euro |
Rente wegen voller Erwerbsminderung | 1.716.710 | 893,58 Euro |
Summe | 1.809.973 | 876,86 Euro |
Was steckt hinter der Berechnung der Erwerbsminderungsrente?
Wenn man eine Erwerbsminderungsrente beantragt, hat man oft noch lange nicht das Alter für die gesetzliche Rente erreicht. Dies führt zu dem Problem, dass die Beitragsjahre für die Rentenzahlung fehlen. Um dieses Problem zu lösen, wird mit der sogenannten Zurechnungszeit gerechnet. Rechnerisch wird einfach angenommen, die antragstellende Person hätte weiter normal Rentenbeiträge gezahlt, und zwar bis zu ihrem 62. Lebensjahr. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Alter die Erwerbsminderung tatsächlich begann. Aktuell wird die Zurechnungszeit weiter schrittweise erhöht, bis sie im Jahr 2031 bei 67 Jahren sein wird. Durch diese Reformen werden Erwerbsunfähige besser gestellt.
2020 | 65 Jahren und 9 Monaten |
2021 | 65 Jahren und 10 Monaten |
2022 | 65 Jahren und 11 Monaten |
2023 | 66 Jahren |
2024 | 66 Jahren und 1 Monat |
2025 | 66 Jahren und 2 Monaten |
2026 | 66 Jahren und 3 Monaten |
2027 | 66 Jahren und 4 Monaten |
2028 | 66 Jahren und 6 Monaten |
2029 | 66 Jahren und 8 Monaten |
2030 | 66 Jahren und 10 Monaten |
2031 | 67 Jahren |
Abschläge für vorzeitig bezogene Renten
Trotz einer möglichen Besserstellung müssen Erwerbsunfähige Abschläge in Kauf nehmen, wenn sie unter einer bestimmten Altersgrenze liegen. Diese lag 2012 bei 63 Jahren und wird bis 2024 schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Ab dann kann man erst, wenn man 65 ist, eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente beziehen. Für alle Jüngeren wird 0,3 Prozent pro Monat, den man vor dem eigentlichen Renteneintrittsalter eine Erwerbsminderungsrente beziehen möchte, abgezogen. Das Maximum sind 10,8 Prozent. Dieser Abschlag wird dann auch auf die zukünftige Altersrente angewendet.
Früher in Rente: So geht’s
Erwerbsminderungsrente ohne Abschläge und mit Maximalabschlag
2020 | 64 Jahren und 4 Monaten | 61 Jahren und 4 Monaten |
2021 | 64 Jahren und 6 Monaten | 61 Jahren und 6 Monaten |
2022 | 64 Jahren und 8 Monaten | 61 Jahren und 8 Monaten |
2023 | 64 Jahren und 10 Monaten | 61 Jahren und 10 Monaten |
ab 2024 | 65 Jahren | 62 Jahren |
Beispiel: Wie viel Erwerbsminderungsrente würden Sie erhalten?
Unsere Musterperson ist 40 Jahre alt und verheiratet. Mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.800 Euro können sich je nach erworbenen Rentenansprüchen beispielsweise die folgenden Angaben ergeben:
Monatliches Bruttoeinkommen | 1.800 Euro |
Erwerbsminderungsrente bei voller Erwerbsunfähigkeit | 519 Euro |
Monatliches Nettoeinkommen | 1.431 Euro |
Finanzielle Lücke | 912 Euro |
Möchten Sie wissen, mit wie viel Rente Sie aktuell bei einer vollen Erwerbsminderung rechnen können? Dann werfen Sie einen Blick in die Renteninformation, die Ihnen die Deutsche Rentenversicherung einmal im Jahr zuschickt. Dort können Sie Ihre genaue Rentenhöhe ablesen, wenn Sie jetzt erwerbsunfähig werden würden.
Berechnungsgrundlage: Durchschnittseinkommen
Für die Höhe der Erwerbsminderungsrente spielt das durchschnittliche Einkommen eine entscheidende Rolle. Hier war lange Zeit das Durchschnittseinkommen aller Jahre der vorhergegangenen Erwerbstätigkeit die Berechnungsgrundlage.
Seit dem 1. Juli 2014 besteht jedoch die Möglichkeit, die letzten vier Jahre aus dieser Berechnung herauszunehmen, wenn dies finanziell günstiger für den Betroffenen ist. Diese Neuerung wurde vorgenommen, da häufig schon bereits vor Eintritt der Erwerbsminderung Einschränkungen bestanden, die zu Einkommenseinbußen führten. Zum Beispiel aufgrund von Arbeitszeitverkürzungen.
Bestehende Renten sollen ab 2024 steigen
Ab dem 1. Juli 2024 sollen bereits bestehende Erwerbsminderungsrenten um bis zu 7,5 Prozent steigen. Wessen Erwerbsminderungsrente zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30. Juni 2014 begonnen hat, erhält den vollen Zuschlag von 7,5 Prozent. Bei einem Beginn zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2018 wird ein geringerer Zuschlag von 4,5 Prozent gezahlt. Durch die Zuschläge sollen die Menschen unterstützt werden, die bereits seit einer längeren Zeit eine Erwerbsminderungsrente erhalten.
Wie beantrage ich eine Erwerbsminderungsrente?
Notwendige Unterlagen
Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente wird bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt. Dafür ist eine Reihe an Unterlagen nötig:
- Rentenversicherungsnummer
- Informationen zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Name und Anschrift der behandelnden Ärzte
- Nachweise über Krankenhausaufenthalte und Rehamaßnahmen
- Detaillierte Beschreibung und ärztliche Bestätigung der gesundheitlichen Einschränkungen
- Chronologische Auflistung aller bisherigen Arbeitsverhältnisse inklusive Angaben zum jeweiligen Gehalt
Wann stelle ich den Antrag auf Erwerbsminderungsrente am besten?
Nach dem Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit haben in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte für 72 Wochen Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld. Bei Arbeitnehmern sind diesem Zeitraum außerdem die sechs Wochen der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber vorgelagert.
Wenn absehbar ist, dass die Arbeitsunfähigkeit dauerhaft besteht, sollten Versicherte ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente jedoch vor Ablauf dieses Zeitraums stellen. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt angesichts langer Bearbeitungszeiten einen frühzeitigen Rentenantrag (drei Monate nach dem Eintritt der Erwerbsminderung, sofern die Voraussetzungen für eine mögliche Rentenzahlung erfüllt sind).
Die Deutsche Rentenversicherung lässt Anträge auf eine Erwerbsminderungsrente auch durch ihre eigenen sozialmedizinischen und juristischen Dienste prüfen. Die Zusage der Renten wird insgesamt restriktiv gehandhabt – derzeit wird jeder zweite Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt.
Es ist möglich, innerhalb eines Monats nach Erhalt des negativen Bescheids Widerspruch einzulegen. Sehr wichtig ist, dass die Frist auch wirklich eingehalten wird. Im Anschluss kann man noch eine ausführlichere Begründung nachreichen. Die Unterstützung eines Anwalts kann hierbei sehr wertvoll sein. Auch Sozialverbände helfen hier.
Sollte der Antrag dann immer noch abgewiesen werden, ist natürlich noch eine Klage vor dem Sozialgericht möglich. Allerspätestens hier sollte man sich jedoch anwaltliche Hilfe dazuholen.
Erwerbsminderungsrenten werden grundsätzlich zuerst nur für eine befristete Zeit gewährt. Meist für höchstens drei Jahre. Sofern die Erwerbsunfähigkeit fortbesteht, muss diese für eine Verlängerung der Erwerbsminderungsrente erneut nachgewiesen werden. Falls der Gesundheitszustand sich gebessert hat, wird die Rente wieder entzogen. Es kann sein, dass mehrfach nur eine befristete Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, bevor eine unbefristete Rente gewährt wird. Längstens geht dies jedoch neun Jahre lang. Danach wird davon ausgegangen, dass die Erwerbsminderung nicht mehr behoben werden kann.
Ausnahmen bestehen bei Renten, die aufgrund einer spezifischen Arbeitsmarktlage gezahlt werden. Das heißt, wenn Versicherte also eigentlich nur zum Teil erwerbsgemindert sind, aber aufgrund von Arbeitslosigkeit eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Wichtig: Der Antrag auf Weiterzahlung muss rechtzeitig – ungefähr sechs Monate vor Befristungsende – gestellt werden!
Volle Erwerbsminderungsrente und teilweise Erwerbsminderungsrente
Wann bekommt man die volle Erwerbsminderungsrente?
Wenn eine ärztlich bestätigte volle Erwerbsunfähigkeit besteht, und diese der Rentenversicherung nachgewiesen werden konnte, erhält man die volle Erwerbsminderungsrente. Theoretisch ist es hier noch möglich, bis zu drei Stunden am Tag zu arbeiten und damit etwas hinzuzuverdienen.
Hier gilt jedoch eine feste Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Jahr. Wird diese Grenze überschritten, wird der die Grenze überschreitende Betrag durch zwölf geteilt und zu 40 Prozent von der monatlichen Rente abgezogen. Übersteigt die gekürzte Rente zusammen mit einem Zwölftel des jährlichen Hinzuverdienstes den sogenannten Hinzuverdienstdeckel, wird der übersteigende Betrag in voller Höhe von der gekürzten Rente abgezogen.
Anrechnung des Hinzuverdienstes
Bis zur Hinzuverdienstgrenze (6.300 € pro Jahr) | Keine Anrechnung |
Über der Hinzuverdienstgrenze bis zum Hinzuverdienstdeckel | Anrechnung von 40% des über der Hinzuverdienstgrenze liegenden Betrages |
Über dem Hinzuverdienstdeckel | Volle Anrechnung des darüber liegenden Betrages auf die gekürzte Rente |
Der Hinzuverdienstdeckel wird individuell berechnet. Er orientiert sich am höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen innerhalb der letzten 15 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung. Dabei ist das Kalenderjahr mit den meisten Entgeltpunkten maßgebend. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente beträgt der Hinzuverdienstdeckel mindestens die Summe aus 525 Euro und der monatlichen Erwerbsminderungsrente.
Wer bekommt nur die Teilerwerbsminderungsrente?
Wer teilweise erwerbsgemindert ist, also noch zwischen drei und sechs Stunden am Tag einem Job nachgehen kann, erhält eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Diese ist halb so hoch wie die volle Erwerbsminderungsrente und ergänzt die Einkünfte aus einer Teilzeitarbeit.
Auch hier gelten bestimmte Hinzuverdienstgrenzen, sodass bei entsprechend hohen Einkünften die Rente gekürzt wird. Dies wird individuell ermittelt und richtet sich nach dem höchsten Gehalt aus den letzten 15 Jahren. Aktuell (Stand 2021) beträgt sie mindestens 15.989,40 Euro im Jahr.
Die Formel für die Berechnung der Hinzuverdienstgrenze sieht wie folgt aus:
Entgeltpunkte des Kalenderjahres mit den höchsten Entgeltpunkten x 0,81 x Bezugsgröße
Bei den Entgeltpunkten werden mindestens 0,5 Punkte angerechnet. Bei der Bezugsgröße handelt es sich um das Durchschnittsentgelt der Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr. 2021 arbeitet die Rentenversicherung mit einer Bezugsgröße von 39.480 Euro. Wendet man die Berechnungsformel darauf an und geht von dem Minimum an Entgeltpunkten aus, ergibt sich daraus die bereits genannte minimale Hinzuverdienstgrenze von 15.989,40 Euro.
Als Hinzuverdienst zählen Einkünfte aus:
- Abhängiger Beschäftigung
- Gewerbebetrieb
- Selbständiger Arbeit
- Land- und Forstwirtschaft
- Sozialleistungen
Regeln für Hinzuverdienst sind sehr komplex
Da die Regeln für den Hinzuverdienst sehr komplex sind, empfehlen wir Ihnen, sich vor der Aufnahme einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit immer bei Ihrer Rentenversicherung zu informieren! Außerdem sollten Sie jede Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Ihrem Rentenversicherungsträger melden.
Achten Sie auch darauf, dass Sie die Grenzen Ihrer Restarbeitsfähigkeit nicht überschreiten. Die Rentenversicherung prüft regelmäßig, ob die Erwerbstätigkeit im Rahmen der Restarbeitsfähigkeit liegt. Überschreiten Sie diese Grenzen, kann Ihr Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente entfallen.
Teilzeitarbeit bei halber Erwerbsunfähigkeit
Bei einem Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente kann der Rentenversicherer die Aufnahme einer Teilzeitarbeit fordern. Im ungünstigsten Fall müssen ausgebildete Fachkräfte dabei auch unqualifizierte Tätigkeiten akzeptieren. Wie bereits im ersten Kapitel erwähnt, gelten hier Sonderregelungen für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden. Sie können eine halbe Erwerbsminderungsrente erhalten, wenn sie in ihrem erlernten oder dauerhaft ausgeübten Beruf keine Teilzeitstelle finden. Die Rentenversicherung besitzt bei diesem Personenkreis nicht das Recht, sie auf jede beliebige Tätigkeit zu verweisen.
Volle Erwerbsminderungsrente trotz teilweiser Erwerbsminderung
Sollte man arbeitslos sein, weil kein Teilzeitarbeitsplatz zu bekommen ist, gibt es die Möglichkeit, die volle Erwerbsminderungsrente zu erhalten, auch wenn der ärztliche Befund nur eine teilweise Erwerbsminderung festgestellt hat.
Zusätzlich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
Wie viel Berufsunfähigkeitsrente bekomme ich vom Staat?
Da die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente zum 31. Dezember 2000 abgeschafft wurde, erhalten Versicherte im Falle einer Berufsunfähigkeit kein Geld vom Staat. Sie wurde gemeinsam mit der Erwerbsunfähigkeitsrente durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt.
Private Absicherung unverzichtbar
Da es keine staatliche Berufsunfähigkeitsrente mehr gibt und die gesetzliche Erwerbsminderungsrente hohe Zugangshürden bei geringer Rentenzahlung in Aussicht stellt, sollten Arbeitnehmer und Selbständige unbedingt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung beziehungsweise eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung abschließen. Denn die private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet nicht nur deutlich früher, die Höhe der monatlichen Berufsunfähigkeitsrente kann zudem vor Vertragsabschluss selbst bestimmt werden. So ist man im Fall der Fälle rundum finanziell abgesichert.
Experten-Tipp
„Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird die Fähigkeit zur Ausübung eines bestimmten Berufes versichert. Anders als bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente wird also nicht erst dann gezahlt, wenn gar keine Tätigkeit mehr ausgeübt werden kann. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung greift immer dann, wenn die Fähigkeit zur Ausübung des aktuell ausgeübten Berufes um mindestens 50 Prozent gemindert ist.“
Je früher, desto günstiger
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden. Junge Versicherte ohne Vorerkrankungen können mit sehr günstigen Beitragssätzen rechnen.
So finden Sie die richtige Absicherung
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie eine private Absicherung brauchen, Hilfe bei der Suche nach einem guten Tarif der Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, dann kontaktieren Sie unsere unabhängigen Experten. Nutzen Sie auch gern unser kostenfreies Vergleichsformular und lassen Sie sich direkt einen individuellen Tarifvergleich erstellen
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Fazit
Wer weniger als drei Sunden pro Tag arbeiten kann, hat Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente, wer auf eine Zeit zwischen drei und sechs Stunden kommt, kann eine teilweise Erwerbsminderungsrente beantragen. In beiden Fällen fallen die Zahlungen oft weitaus geringer aus als das entgangene Einkommen, das sie ersetzen sollen.
Darum empfiehlt sich eine zusätzliche private Absicherung, um die finanzielle Lücke zu schließen. Besonders gut geeignet dafür ist die Berufsunfähigkeitsversicherung, die auch leistet, wenn die Einschränkungen nur den aktuellen Beruf betreffen.
Die häufigsten Fragen zur Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente steht Personen zu, welche die notwendigen Wartezeiten mitbringen und wenn diese so sehr in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sind, dass sie nur noch weniger als sechs Stunden am Tag (teilweise Erwerbsminderungsrente) oder nur noch weniger als drei Stunden am Tag (volle Erwerbsminderungsrente) arbeiten können. Die Diagnosen, nach denen eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wurde, entfielen nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2020 zu den folgenden Anteilen auf verschiedene Diagnosegruppen:
- Psychische Störungen (41,5 Prozent)
- Erkrankungen des Skeletts, der Muskeln oder des Bindegewebes (12,7 Prozent)
- Neubildungen, zum Beispiels Krebs (14,6 Prozent)
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen (9,3 Prozent)
- Stoffwechsel und Verdauung (3,4 Prozent)
Wer krank ist, erhält zunächst bis zu 78 Wochen lang Krankengeld (es empfiehlt sich jedoch, bei sich abzeichnender Erwerbsunfähigkeit schon vor Ablauf dieser Zeit einen Antrag auf Rente zu stellen). Ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente besteht, wenn man die entsprechenden Versicherungszeiten in der Rentenversicherung vorweisen kann, die Arbeitsfähigkeit langfristig so sehr eingeschränkt ist, dass man weniger als sechs (für die volle Erwerbsminderungsrente drei) Stunden am Tag arbeiten kann, und keine Aussicht besteht, die Erwerbsfähigkeit durch Rehamaßnahmen wiederherzustellen.
Einen Anspruch auf die Teilerwerbsminderungsrente hat, wer weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten kann, für eine volle Erwerbsminderungsrente müssen es weniger als drei Stunden pro Tag sein. Darüber hinaus muss man mindestens fünf Jahre lang in der Rentenversicherung versichert gewesen sein insgesamt drei Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Es gibt aber auch einige Ausnahmen, zum Beispiel für Berufseinsteiger.
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente wird auf der Grundlage des durchschnittlichen Einkommens der letzten Jahre berechnet. Im Jahr 2020 erhielten Erwerbsminderungsrentner im Schnitt 936 Euro pro Monat. In den letzten Jahren hat der Bundesrat die Verbesserung für Erwerbsminderungsrenten gebilligt. Im Jahr 2021 kam es zu einer Erhöhung der Erwerbsminderungsrente um 6,12 Prozent. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente im Jahr 2022 veränderte sich nicht, dass heißt die Erwerbsminderungsrente in 2022 blieb so hoch wie im Vorjahr.
Alljährlich werden von der Rentenversicherung zahlreiche Anträge auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt. Häufige Gründe dafür sind, dass die Voraussetzungen an Wartezeiten nicht erfüllt wurden, dass die Versicherung keine ausreichende Erwerbsminderung feststellen konnte (der häufigste Grund) oder dass die Antragsteller aus Sicht der Versicherung nicht ausreichend mitgewirkt haben, also zum Beispiel Gutachtertermine nicht wahrgenommen haben.
Mit einem finanziellen Zuschuss können Sie nur rechnen, wenn eine dauerhafte Wiedereingliederung ins Erwerbsleben zu erwarten ist. Da vollständig Erwerbsgeminderte nicht mehr vollschichtig arbeiten können, gibt es für diesen Personenkreis auch keine Zuschüsse.
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