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Was ist der Rentenfreibetrag?
Beim Rentenfreibetrag handelt es sich um jenen Teil der Rente, auf den keine Steuer zu zahlen ist. Wie hoch der Freibetrag ausfällt, ist abhängig von Ihrem Rentenbeginn, also dem Kalenderjahr Ihres ersten vollständigen Rentenbezugs. Der Rentenfreibetrag errechnet sich aus Ihrer Jahresbruttorente und bleibt während der gesamten Rentendauer unverändert. So gibt es im Falle von Rentenerhöhungen keine weitere Entlastung. Seit 2005 steigt der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente stetig. Die Besteuerung betrifft neben der Altersrente auch die Erwerbsunfähigkeits- sowie die Hinterbliebenenrente.
Besteuerungsanteil berechnen
Ab 2040 müssen Rentner ihre Altersrenten aus der sogenannten Basisversorgung voll versteuern. Da sie aber schon auf ihre Beiträge zur Altersvorsorge Steuern gezahlt haben, drohte in einigen Fällen eine Doppelbesteuerung. Diese Gefahr ist gebannt, weil der Gesetzgeber ab 2023 die Beiträge zur Altersvorsorge in voller Höhe steuerfrei stellt. Der Übergang zur nachgelagerten Rentensteuer erfolgt schrittweise: Während die Rentenauszahlung nach und nach immer mehr durch die Einkommenssteuer belastet wird, sinkt der Rentenfreibetrag um einen Prozentpunkt pro Jahr – bis 2040 der komplette Freibetrag entfällt. Wenn Sie zum Beispiel 2022 in Rente gehen, sind 82 Prozent Ihrer Jahresbruttorente steuerpflichtig – 18 Prozent bleiben steuerfrei.
2022 | 82 | 18 |
2023 | 83 | 17 |
2024 | 84 | 16 |
2025 | 85 | 15 |
2026 | 86 | 14 |
2027 | 87 | 13 |
2028 | 88 | 12 |
2029 | 89 | 11 |
2030 | 90 | 10 |
2031 | 91 | 9 |
2032 | 92 | 8 |
2033 | 93 | 7 |
2034 | 94 | 6 |
2035 | 95 | 5 |
2036 | 96 | 4 |
2037 | 97 | 3 |
2038 | 98 | 2 |
2039 | 99 | 1 |
2040 | 100 | 0 |
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Laut Koalitionsvertrag der Bundesregierung soll ab dem Jahr 2023 der Besteuerungsanteil nicht mehr jährlich um einen, sondern nur noch um einen halben Prozentpunkt steigen, sodass eine Vollversteuerung der Rente erst ab dem Jahr 2060 erfolgt.
Nicht immer fallen Steuern für die Rente an – Rechenbeispiel
Zusätzlich zum Rentenfreibetrag können Sie als Rentner – genau wie zuvor als Arbeitnehmer – vom steuerlichen Grundfreibetrag profitieren. Dieser liegt für 2022 bei 10.347 Euro. Grundfreibetrag und Rentenfreibetrag werden zusammengerechnet. Ist die Summe höher als die Jahresbruttotrente, fallen keine Steuern an. So muss ein Rentner bei einer Jahresbruttorente von 12.980 Euro im Jahr 2022 keine Steuern zahlen. Denn nach Abzug des Rentenfreibetrags, der Werbekostenpauschale und der Krankenversicherungsbeiträge liegt der Rentenbetrag unter der zu versteuernden Rentensumme.
Nach Rentenerhöhung kann Einkommenssteuer fällig werden
Da sich bei Rentenerhöhungen der Freibetrag nicht erhöht, können im Laufe der Rentenbezugszeit Steuern fällig werden. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn sich die Jahresbruttorente von 12.980 Euro durch eine Rentenanpassung von jährlich durchschnittlich drei Prozent auf 17.000 Euro im Jahr 2030 erhöhte. Abzüglich des Freibetrags von 1.980 Euro und eines geschätzten Grundfreibetrags von 12.000 Euro im Jahr 2030 ergäben sich zu versteuernde Einkünfte von 3.020 Euro.
Achten Sie auf absetzbare Kosten
Genau wie Arbeitnehmer können auch steuerpflichtige Rentner einige ihrer Kosten absetzen, um ihre Steuerlast zu senken. So lassen sich zum Beispiel Vorsorgeaufwendungen für Krankenversicherungen und Pflegeversicherungen sowie für Haftpflichtversicherungen und Unfallversicherungen als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Spenden sowie Kosten für Medikamente oder Ärzte können Sie ebenfalls steuerlich absetzen. Das gilt auch für Werbungskosten, die sich allerdings in deutlich geringerer Höhe geltend machen lassen als bei Arbeitnehmern. Der entsprechende Pauschbetrag für Rentner beträgt 102 Euro.
Steuererklärung als Rentner oft unumgänglich
Falls Ihre gesetzliche Rente steuerfrei bleibt, Sie aber zusätzliche Einnahmen erzielen, kann es passieren, dass die Rentenbesteuerung doch greift. Denn Hinzuverdienste wie Mieteinnahmen, Betriebsrente oder Zahlungen einer privaten Rentenversicherung erhöhen Ihr Gesamteinkommen und fallen womöglich unter eine Besteuerung. Ob Sie als Rentner dann Steuern abführen müssen, ist abhängig von der Höhe Ihres zusätzlichen Einkommens und der Einkunftsart. Eine Steuererklärung als Rentner einzureichen ist ratsam, da sie entweder dazu verpflichtet sind oder davon profitieren. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei Finanzämtern, Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen.
Fragen und Antworten zum Thema "Rente versteuern"
Wie viel Rente darf ich bekommen, ohne Steuern zahlen zu müssen?
Leider lässt sich diese Frage nicht mit einer bestimmten Summe beantworten. Denn es kommt immer auf die Lebensbedingungen an. Dabei spielt zum Beispiel eine Rolle, wie lange Sie in die Rentenkasse eingezahlt haben oder ob Sie einen Behindertenausweis besitzen. Pauschal können Sie davon ausgehen, dass Sie mit einer monatlichen Rente von 1.000 Euro noch keine Steuern zahlen müssen. Es ist aber auch möglich, dass die Grenze Hunderte von Euro darüber liegt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Bitte lassen Sie sich durch einen Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Fachanwalt für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfer oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten.
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Ihren Versicherer oder durch die für diese Themen zuständigen Ämter nicht ersetzen.
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