Wie groß muss man für den A1 Führerschein sein

Der Preis variiert je nach Fahrschule und Bundesland. Generell sollten Sie mit Kosten zwischen 950 bis 1700 Euro rechnen.

Der A1-Führerschein als Einstieg ins Motorradfahren

Wie groß muss man für den A1 Führerschein sein
Der A1-Führerschein gilt als grundlegende Klasse für das Motorrad und wird auch kleine Motorraderlaubnis genannt.

Insgesamt existieren 17 Führerscheinklassen, von denen allein vier auf Krafträder Anwendung finden. Da kann man schnell den Überblick darüber verlieren, welche Führerscheinklasse für das Fahren welcher Fahrzeugtypen notwendig ist und welche Voraussetzungen ein Führerscheinanwärter mitbringen muss. Im Folgenden erfahren Sie alles über die Führerscheinklasse A1 bzw. den Führerschein A1, der einen Führerscheininhaber unter 18 Jahren zum Führen des Motorrads einer bestimmten Fahrzeugklasse befähigt.

Inhalte

  • Das Wichtigste zum A1-Führerschein
  • Der A1-Führerschein als Einstieg ins Motorradfahren
  • 125-ccm bzw. A1-Führerschein: Was ist das?
    • Die Fahrzeugtypen vom Führerschein A1: Was darf ich damit fahren?
    • A1-Motorrad mit B-Führerschein fahren? Geht, dank Schlüsselzahl 196
    • Ist der A1-Führerschein befristet?
    • Die Auswirkungen der EU-Führerscheinrichtlinie auf den A1-Führerschein
  • Der Weg zum A1-Führerschein: Persönliche Voraussetzungen und Prüfung
    • Die Kosten stecken im Detail: Was kostet ein 125-ccm-Führerschein?
    • Die Stufen des Motorradführerscheins

125-ccm bzw. A1-Führerschein: Was ist das?

In der Klasse A1 bezeichnet der Führerschein eine Fahrerlaubnis für Motorradfahrer unter 18 Jahren, wobei das Mindestalter bei 16 Jahren liegt. Daher wird die Klasse A1 auch als Motorradführerschein bezeichnet werden.

Mit einem A1-Führerschein geht die Berechtigung einher, Krafträder – auch Krads genannt – mit einem Hubraum bis zu 125 Kubikzentimetern zu führen. Daher kommt auch die synonyme Bezeichnung 125-ccm- oder 125er Führerschein.

Der Führerschein A1 für das Motorrad folgt auf die Vorgängerklasse AM, die sich auf das Fahren von einem Moped und Roller bezieht. Der A1-Führerschein schließt die Genehmigung, die sich aus der Fahrzeugklasse AM ergibt, automatisch mit ein.

Mit einem 125-ccm- oder A1-Führerschen, erhalten Sie auch die Berechtigung, ein Mofa gemäß Führerscheinklasse AM zu führen.

Die Fahrzeugtypen vom Führerschein A1: Was darf ich damit fahren?

Entschließen Sie sich, in einer Fahrschule einen Führerschein für das Motorrad der Klasse A1 abzulegen, sollten Sie sich zunächst darüber bewusst werden, für welche Fahrzeugtypen Sie dann eine Berechtigung erhalten.

Prinzipiell untergliedert der Führerschein der Klasse A1 zwei Fahrzeugtypen, die mit dem Erhalt der Fahrerlaubnis gefahren werden dürfen. Dies sind zum einen Krads und zum anderen dreirädrige Kraftfahrzeuge.

Wie groß muss man für den A1 Führerschein sein
Wie groß muss man für den A1 Führerschein sein
Mit dem 125-ccm-Führerschein dürfen verschiedene Fahrzeugtypen gefahren werden: Krads und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

Die Krafträder, die in die Klasse vom A1-Führerschein fallen, müssen bestimmte bauliche Bedingungen erfüllen. So darf das Hubvolumen maximal 125 Kubikzentimeter betragen. Außerdem legt der Leichtkraftrad-Führerschein fest, dass die Motorleistung 11 Kilowatt nicht übersteigen darf. Zusätzlich muss das Leistungs-Gewichts-Verhältnis 0,1 kW/kg betragen.

Die zweite Fahrzeugklasse, die vom 125-ccm-Führerschein abgedeckt wird, sind dreirädrige Kraftfahrzeuge. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie über Räder verfügen, welche symmetrisch angeordnete sind und einen Hubraum aufweisen, der 50 Kubikzentimeter umfasst. Außerdem ist hier die Leistung auf 15 kW begrenzt. Die baubedingte Höchstgeschwindigkeit liegt bei 45 km/h.

Da es sich bei diesen Fahrzeugen um Vorstufen schwerer, größerer Motorräder handelt, wird der Führerschein A1 umgangssprachlich auch oft „kleine“ Motorraderlaubnis genannt. Die Klasse A1 lässt sich wie folgt in die viergliedrige Gruppe der Leichtkraft-Führerscheine einordnen:

  • AM: Krads (zwei-, drei- und vierrädrige) mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h, einer Leistung von 4 kW und einem Hubraum von maximal 50 ccm
  • A1: Krafträder mit einer Leistung von 11kW und einem Hubvolumen von maximal 125 ccm sowie dreirädrige Krafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, einer Leistung von maximal 15 kW und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm
  • A2: zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer maximalen Leistung von 35 kW
  • A: Krads mit einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h und einem Hubraum von über 50 ccm sowie dreirädrige Krafträder mit einer Leistung über 15 kW

Das Mofa nimmt hier eine Sonderstellung ein. Ein Mofa ist ein Fahrrad mit Hilfsmotor, welches einen maximalen Hubvolumen von 50 Kubikzentimetern und eine begrenzte Geschwindigkeit von 25 km/h besitzt. Einen Mofaführerschein im eigentlichen Sinne gibt es nicht. Hier genügt eine Prüfungsbescheinigung, die beweist, dass die erforderlichen Theoriestunden und eine 90-minütige Fahrstunde absolviert wurden. Eine Theorieprüfung rundet die Mofaausbildung dann ab.

Mit dem Führerschein der Klasse A1 dürfen sämtliche Fahrzeuge gefahren werden, die in der Klasse AM eingeschlossen sind. Konkret sind das die Folgenden:

  • Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • Mopeds und Mokicks mit einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h
  • dreirädrige Kleinkrafträder (Trikes) mit einer Geschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h

Bis Januar 2013 durften Trikes, also dreirädrige Kraftfahrzeuge, nur mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden. In der neuen EU-Richtlinie hat sich das geändert. Nun erfolgt eine Aufteilung auf die Motorradgruppen. Hiernach dürfen Trikes bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h mit dem A1-Führerschein bedient werden. Liegt die Höchtgeschwindigkeit darüber, ist ein A-Führerschein erforderlich.

A1-Motorrad mit B-Führerschein fahren? Geht, dank Schlüsselzahl 196

Seit Januar 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B eine Erweiterung für den Führerschein erwerben, der auch das Fahren von Motorrädern der Klasse A1 gestattet. Mehr erfahren Sie im folgenden Video:

Ist der A1-Führerschein befristet?

Der A1-Führerschein unterlag keiner Dauer oder Verjährung, er war unbefristet gültig. Aber durch die Etablierung der EU-Führerscheine wurde eine Befristung eingeführt. So muss ein nach dem 19. Januar 2013 erworbener Führerschein der Klasse A1 nach 15 Jahren erneuert werden. Hatten Sie Ihre Fahrerlaubnis bereits vor Inkrafttreten der Neuerungen, haben Sie bis 2033 Zeit, um Ihren A1-Führerschein umzutauschen.

Die Auswirkungen der EU-Führerscheinrichtlinie auf den A1-Führerschein

Als am 19. Januar 2013 die neue EU-Richtlinie für Führerscheine in Kraft trat, ärgerten sich zwar viele Führerscheinanwerber über die nunmehr eingeführte 15-jährige Befristung, aber es gab auch einige positive Veränderungen bzw. Erleichterungen im Führerscheinwesen.

Wie groß muss man für den A1 Führerschein sein
Wie groß muss man für den A1 Führerschein sein
Die neue EU-Richtlinie von 2013 legte beim A1-Führerschein eine neue Höchstgeschwindigkeit fest.

Neben dem Zusammenfassen der alten Führerscheinklassen M und S in die integrierte Führerscheinklasse AM gab es auch Neuerungen bei der bereits existierenden Führerschein zur Klasse A1.

In der Vergangenheit kam es oft zu Änderungen vom heutigen A1-Führerschein. Bis zum Jahr 1980 war zum Führen eines Leichtkraftrades ein Führerschein der Klassen 3 oder 4 erforderlich.

Dies wurde dann durch die Einführung der Fahrerlaubnisklasse 1b abgelöst. Das „b“ stand für die darin enthaltene Beschränkung. So diente Klasse 1 dem Bedienen von Motorrädern, aber der Zusatz „b“ beschränkte diese Erlaubnis auf mindestens 16-jährige Fahrer. Außerdem durfte das Leichtkraftrad höchstens einen Hubraum von 80 Kubikzentimetern und eine Höchstleistung von 6000 u/min aufweisen. Die Geschwindigkeit war auf 80 km/h limitiert.

Diese Einschränkungen waren Ergebnis hoher Lautstärkebelästigungen und sie sollten mehr Sicherheit gewährleisten. Problematisch war daran nur, dass viele Hersteller aus Europa, Amerika und Japan Krads mit größeren Hubräumen zwischen 100 und 125 ccm auf den Markt brachten.

So kam es 1996 zu einer Neuregelung in der Straßenverkehrszulassungsordnung. Im Februar wurde hier der maximale Hubraumwert auf 125 ccm angehoben. Auch die Leistungsgrenze wurde mit 11 kW nach oben verlegt.

Am 19. Januar 2013 wurden dann die Werte von Hubraum und Leistung übernommen, allerdings fiel die Beschränkung der Geschwindigkeit auf 80 km/h bei dem neuen A1-Führerschein weg. Das erhöht für viele nicht nur den Fahrspaß, sondern schlägt sich auch in Kostenersparnissen nieder. Denn der ca. 100 Euro teure Einbau einer Drosselung wurde so obsolet.

Neben Hubraumbegrenzung und Leistungsbestimmung legte die neue Richtlinie ein starres Verhältnis von Leistung (maximal 11 kW) und Leergewicht (mindestens 110 kg) fest. Demnach liegt die Obergrenze bei 0,1 kW/kg. Diese Parameter sind jedoch bei Fahrzeugen des Typs allgemein gebräuchlich, sodass hier keine Diskrepanz zum gewöhnlichen Marktangebot vorliegt.

Für Besitzer eines alten Führerscheins der Klassen 3, 4, 1b oder 1 verlief die Einführung des EU-Führerscheins insofern problemlos, als dass sie mit ihren alten Führerscheinen automatisch dazu berechtigt waren, Leichtkrafträder der neuen Klasse A1 zu bedienen.

Der Führerschein der Klasse A1 schluckt quasi die bisherigen Fahrerlaubnisse der Klassen 1, 1b, 3 und 4. Wer seinen alten Führerschein umtauscht, erhält einen entsprechenden A1-Vermerk.

Für Motorräder, die vor dem 19. Januar 2013 zugelassen wurden, gelten die neugefassten Regelungen und Werte nicht.

Der Weg zum A1-Führerschein: Persönliche Voraussetzungen und Prüfung

Wie groß muss man für den A1 Führerschein sein
Wie groß muss man für den A1 Führerschein sein
Eine wesentliche Voraussetzung für den Führerschein der Klasse A1 ist das Mindestalter von 16 Jahren.

Bevor es zur Fahrschule und ans Fahren mit einem Mofa geht, muss der Anwerber zunächst einmal eine wesentliche Grundvoraussetzung erfüllen: das Mindestalter.

Für den Führerschein der Klasse A1 muss der Betreffende mindestens 16 Jahre alt sein und eine Einverständniserklärung eines seiner Erziehungsberechtigten vorweisen können. Allerdings gilt diese starre Altersgrenze lediglich für das Führen des Kraftrades.

Es ist möglich, sechs Monate vor dem Erreichen des 16. Lebensjahres mit der theoretischen Ausbildung zu beginnen. Die theoretische Prüfung darf drei Monate vor dem 16. Geburtstag abgelegt werden.

Der 125-ccm-Führerschein kann per Direkteinstieg erworben werden. Das heißt, dass keine basale Fahrerlaubnis vorher vorhanden sein muss. Der A1-Führerschein baut in diesem Sinne nicht auf einer anderen Führerscheinklasse auf.

Der Erwerb der Fahrerlaubnis setzt eine Prüfung und den vorherigen Besuch von 16 90-minütigen Theoriestunden voraus. In zwölf dieser Theoriesitzungen wird das wesentliche theoretische Wissen, der sogenannte Grundstoff, vermittelt. Vier Einheiten setzen sich dezidiert mit den Besonderheiten der Motorräder im Straßenverkehr auseinander.

Im Anschluss daran kann für den Führerschein der Klasse A1 die theoretische Prüfung ablegt werden. Bei dieser erhält der Prüfling einen Fragebogen mit 30 Fragen. Dabei dürfen maximal zehn Fehlerpunkte erzielt werden, wobei die Prüfung nicht bestanden ist, wenn zwei Fragen, die mit jeweils fünf Punkten bewertet sind, falsch beantwortet werden.

Bei der sogenannten Führerscheinerweiterung, also dem gleichzeitigen Erwerb zweier Führerscheine, enthält der Fragebogen lediglich 20 Fragen. Allerdings sind hier maximal sechs Fehlerpunkte zulässig.

Wurde die Theorieprüfung bestanden, ist der erste Schritt für den A1-Führerschein getan und der Praxisunterricht kann beginnen.

Die praktische Grundausbildung für den 125-ccm-Führerschein unterliegt keiner strengen Regulierung. Das heißt, es gibt keine festgelegte Mindestanzahl an Praxisstunden. Es obliegt vielmehr dem Ermessen des Fahrlehrers, inwieweit die Erfahrungen des Fahrschülers vorhanden bzw. vorangeschritten sind. Demnach variiert hier die Anzahl der Übungsfahrten individuell.

Wie groß muss man für den A1 Führerschein sein
Wie groß muss man für den A1 Führerschein sein
Nach der erfolgreich bestandener Theorieprüfung beginnt für den A1-Führerschein die praktische Phase der Ausbildung.

Der Führerschein der Klasse A1 setzt in der praktischen Ausbildung zwölf Sonderfahrten à 45 Minuten voraus. Diese müssen wie folgt aufgesplittet sein:

  • 5 Überlandfahrten auf Land- und Bundesstraßen, bei denen die außerstädtischen Verkehrsbesonderheiten erprobt werden
  • 4 Fahrten auf der Autobahn, bei denen insbesondere ein Gefühl für hohe Geschwindigkeiten erworben werden soll
  • 3 Nacht- bzw. Dunkelfahrten, bei denen die Beherrschung der Beleuchtung sowie das Fahren bei beeinträchtigten Sichtverhältnissen im Vordergrund steht

Um die Anzahl der Fahrstunden während der Ausbildung zum 125-ccm—Führerschein zu minimieren und schneller die Prüfung antreten zu können, ist es möglich, vor dem Besuch der Fahrschule auf zugelassenen Verkehrsübungsplätzen mit dem Mofa zu fahren und erste Fahrpraxis zu erlangen.

Wenn alle Sonderfahrten durchgeführt wurden, kann die praktische Prüfung der Klasse A1 absolviert werden. Diese dauert in der Regel 45 Minuten und kann folgende Elemente enthalten:

  • Sicherheitskontrolle des Fahrzeugs
  • Überlandfahrt
  • Autobahnfahrt oder Fahrt auf einer Kraftfahrtstraße

Die praktische Prüfung muss spätestens zwölf Monate nach der Theorieprüfung erfolgen. Nach Ablauf dieser Einjahresfrist verfällt der Prüfantrag und er muss erneuert werden.

Für den Antrag bei der Führerscheinbehörde benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Sehtest
  • biometrisches Passbild
  • Nachweis über Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis

Die Kosten stecken im Detail: Was kostet ein 125-ccm-Führerschein?

Oftmals setzen sich Jugendliche mit dem 125-ccm-Führerschein auseinander. Da diese meist kein eigenes Einkommen haben, sondern lediglich auf Taschengeld und Ersparnisse zurückgreifen können, spielen die Führerscheinkosten für den A1-Führerschein eine wichtige Rolle.

Wie groß muss man für den A1 Führerschein sein
Wie groß muss man für den A1 Führerschein sein
Wie für jede Fahrerlaubnis fallen auch für den 125-ccm-Führerschein gewisse Kosten an.

Grundsätzlich kann man sagen, dass für den A1-Führerschein geringere Kosten anfallen als für den Pkw-Führerschein der Klasse B. Dennoch summiert sich in der Gesamtheit einiges, was auch die Führerscheinkosten für die Klasse A1 in die Höhe treibt.

Sehen Sie hier, welche Posten schon vor der eigentlichen Ausbildung Kosten für den A1-Führerschein erzeugen:

  • Sehtest-Kosten: ca. 6 bis 7 Euro
  • Erste-Hilfe-Kurs-Kosten: etwa 15 bis 30 Euro
  • Passbild-Preis: zwischen 5 und 20 Euro

Wenn es schließlich daran geht, eine Fahrschule zu besuchen, fallen für den A1-Führerschein weitere Kosten an. So ist beispielsweise eine Anmeldegebühr zu zahlen, die zwischen 60 und 200 Euro liegen kann. Hinzu kommen für den Führerschein der Klasse A1 die Kosten für die Übungsmaterialien. Diese belaufen sich in der Regel auf ungefähr 30 Euro.

Vergleichen Sie regionale Fahrschulen, um die Kosten für Ihren Führerschein der Klasse A1 möglichst zu minimieren. Die Anmeldegebühr variiert zwischen den unterschiedlichen Anbietern. Außerdem arbeiten einige Fahrschulen mit digitalen Arbeitsunterlagen, sodass hier die Kosten für die Übungsmaterialien entfallen.

Die für den 125-ccm-Führerschein notwendigen Übungsfahrten kosten im Schnitt 30 bis 45 Euro. Die Sonderfahrten schlagen mit 40 bis 60 Euro zu Buche. Auch für die den Führerschein der Klasse A1 besiegelnde Prüfungen fallen Gebühren an:

  • Theorieprüfungsgebühr: ca. 20 bis 80 Euro
  • Praxisprüfungsgebühr: in der Regel 80 bis 180 Euro
  • TÜV-Gebühr (Theorieprüfung): durchschnittlich 40 bis 50 Euro
  • TÜV-Gebühr (Praxisprüfung): etwa 100 bis 120 Euro

Die Ausstellung des Führerscheins selbst beläuft sich bei der Erstausstellung auf rund 30 bis 50 Euro.

Insgesamt liegen die Kosten für den 125-ccm-Führerschein zwischen 950 und 1.700 Euro. Um Geld zu sparen, ist eine Führerscheinerweiterung durchaus sinnvoll. Diese muss bei der zuständigen Führerscheinbehörde per Formular beantragt werden.

Die Stufen des Motorradführerscheins

Der A1-Führerschein befindet sich auf der ersten Stufe des fächerförmig untergliederten Motorradführerscheins. Der Führerschein der Klasse A1 stellt quasi die Grundlage für alle weiteren Fahrerlaubnisse dar:

Voraus­setzungA1A2AMindes­talter161820 (nach zwei­jährigem Vorhanden­sein von A2)
24 per Direkt­einstiegLeistung/ Leistungs­verhältnis11 kW/ 1,0 kW/kg35 kW/ 0,2 kW/kgkeine Leistungs­beschränkung

Jede Stufe enthält sämtliche darunterliegenden Führerscheinklassen. Wer den Führerschein der Klasse A2 macht, der hat zugleich die Berechtigung vom A1-Führerschein.

Jeder Führerscheinanwärter kann neben dem Zugang über das Stufensystem auch den Direkteinstieg wählen. Dieser setzt das jeweilige Mindestalter, eine ärztliche Untersuchung und die praktische sowie theoretische Prüfung voraus.

Sinn der stufenförmigen Anordnung ist, dass der Führerscheinhaber erst Erfahrungen mit dem Fahrzeug der geringeren Motorleistung sammelt und sich so nach und nach an die höchste Klasse A herantastet. Es müssen dabei immer mindestens zwei Jahre vergehen, bis ein Führerschein für die nächsthöhere Klasse erworben wird.

Wie groß muss man für den A1 Führerschein sein
Wie groß muss man für den A1 Führerschein sein
Die Klassen vom Motorradführerschein sind stufenförmig angeordnet. Der A1-Führerschein bildet die erste Stufe.

Nach einem zweijährigen Besitz von einem 125-ccm-Führerschein, muss lediglich die Praxisprüfung abgelegt werden, um in die Klasse A2 aufzusteigen. Nach weiteren zwei Jahren kann dann die Praxisprüfung für die Führerscheinklasse A absolviert werden.

Bildnachweise: fotolia.com/© Anna Omelchenko, istockphoto.com/drJ0nes, fotolia.com/© Punto Studio Foto, fotolia.com/© ramonespelt, istockphoto.com/creisinger, istockphoto.com/molka, fotolia.com/© oneinchpunch

Was braucht man für den A1?

Für den A1-Führerschein muss eine theoretische Ausbildung (Basisunterricht im Umfang von 20 Unterrichtseinheiten sowie klassenspezifischer Teil im Umfang von 6 Unterrichtseinheiten) sowie eine praktische Ausbildung (14 Unterrichtseinheiten, davon mindestens 10 im öffentlichen Straßenverkehr) absolviert werden.

Wie lang brauch man für A1?

Die Ausbildung für den A1 dauert circa ein bis zwei Monate. Ausbildungsinhalte sind neben den 16 jeweils 90-minütigen Theoriestunden sowie den Übungsstunden auch zwölf Einheiten von Sonderfahrten: fünf Überlandfahrten, vier Autobahnfahrten, drei Nachtfahrten.

Wie groß muss man sein um ein Motorrad fahren zu können?

Minimale und maximale Körpergröße? Viele Leute fragen sich, ob man zu klein sein kann, um Motorrad fahren zu können. Die Antwort darauf lautet nein. Es gibt sehr viele Möglichkeiten für kleinere Menschen, um ein Motorrad bedienen zu können und um mit den Füssen auf den Boden zu kommen.

Wie viel ccm darf man mit A1 fahren?

Mit einem Führerschein der Klasse A1 darfst du folgende Bikes fahren: Motorräder mit oder ohne Beiwagen, mit maximal 125 Kubik Hubraum, maximal 11 kW (15 PS) Leistung und maximal 0,1 kW/kg Fahrzeug-Eigengewicht – Dein 125er darf also trocken nicht weniger als 110 Kilo wiegen.