Wie groß darf ein päckchen sein

Ich denke du meinst das DHL Päckchen, das darf 60 x 30 x 15 cm sein und bis zu 2 kg wiegen. Es gibt aber auch andere Paketdineste, bei denen es für dich vielleicht günstiger geht. Schau doch mal im Versandkostenrechner auf www.versandtarif.de nach. Da findest du viele Angebote zum Paket-/Päckchenversand.

Ein Päckchen mit DHL zu versenden, ist günstiger als ein Paket. Allerdings gelten hierfür Maximalgrößen und es dürfen bestimmte Maße und Gewichte nicht überschritten werden.

Maße von nationalen Päckchen

  • Um ein kostengünstigeres Päckchen mit DHL zu versenden, sollten Sie vor allem auf die Größe achten. Das kleinste Päckchen sollte mindestens 15 Zentimeter lang, 11 Zentimeter breit und einen Zentimeter hoch sein.
  • Überschreitet Ihre Verpackung die Höchstmaße von 60 Zentimeter Länge, 15 Zentimetern Breite und 30 Zentimetern Höhe, so können Sie diese nicht mehr als Päckchen verschicken.
  • Ein weiterer Faktor ist das Gewicht. Das Päckchen sollte ein Gewicht von maximal zwei Kilogramm im nationalen Versand nicht überschreiten. Dies gilt auch, wenn die vorgegebenen Größen eingehalten wurden.

DHL international versenden

  • Der Unterschied bei den Maßen eines international zu verschickenden Päckchen über DHL ist die Maximalgröße von insgesamt 90 Zentimetern. Hier müssen Sie also die Länge, Breite und Höhe der Verpackung addieren.
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  • Außerdem gilt: Es darf keine Seite länger als 60 Zentimeter sein, da sonst der Transport als Päckchen nicht erfolgen kann. Das Maximalgewicht von 2 Kilogramm gilt es auch hier zu beachten.
  • Überschreitet Ihre gewählte Verpackung diese Maße, so können Sie die Sendung als Paket per DHL verschicken. Hier haben Sie zudem den Vorteil, dass dieses sowohl versichert als auch per Sendungsverfolgung über die Sendungsnummer überwacht werden kann.
  • Dieser Service ist beim Versand von Päckchen nicht möglich. Wenn Sie also hochwertige Ware verschicken möchten und sicher sein wollen, dass diese auch ankommt, empfiehlt sich der Versand als Paket.

Wenn Sie ein Paket versenden, sollten Sie sich nicht nur einer Waage bedienen, um den Preis zu ermitteln. Auch die Paketgrößen können entscheidend dafür sein, wie viel Porto Sie zahlen müssen. Allerdings bestehen hier Unterschiede zwischen verschiedenen Transportdiensten.

Zulässige Paketgrößen für den Privatversand über DHL

  • Meist wird noch die Post bzw. DHL als Standardversender genutzt. Hier können Sie sich sowohl an den Paketgrößen als auch am Gewicht Ihrer Pakete orientieren, um das nötige Porto zu ermitteln. Außerdem gibt es bei DHL ein Mindestmaß für Pakete mit den Kantenlängen 1 x 11 x 15 cm. 
  • Ein kleines Paket mit bis zu 2 Kilo Gewicht darf die Maße 60 x 30 x 15 cm nicht überschreiten. Sobald es schwerer als 2 Kilogramm oder größer als die angegebenen Maße ist, wird ein höheres Porto berechnet.
  • Bei der folgenden Kategorie gelten Maximalmaße von 120 x 60 x 60 cm. Allerdings werden hier Pakte mit bis zu 10 kg, bis zu 20 kg und bis zu 31,5 kg Gewicht unterschieden.

Pakete über andere Unternehmen versenden

  • Bei den meisten Versandunternehmen wird das Porto nicht nach dem Gewicht, sondern nach der Paketgröße ermittelt. Hierbei wird als Höchstgewicht jedoch meist zwischen 20 und 40 kg angesetzt.
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  • Die zulässigen Höchstmaße der Pakete ergeben sich bei diesen Unternehmen meist aus der Summe der Kantenlängen der längsten und kürzesten Seite. Ein Päckchen darf in den meisten Fällen nicht größer als 37 cm Gesamtkantenlänge sein.
  • Pakete werden oft in die Klassen S, M oder L eingeordnet. Pakete der Klasse S haben eine Gesamtlänge von 50 cm.
  • Für mittelgroße Pakete beträgt der Richtwert zwischen 50 und 80 cm. Große Pakete hingegen können eine Gesamtkantenlänge von bis zu 120 cm aufweisen.

Für Sperrguttransporte oder ungewöhnliche Verpackungsformen sollten Sie vor der Frankierung nachfragen, welches Versandunternehmen dafür zuständig ist. 

Ein Päckchen ist die Bezeichnung für ein kleines Paket. Es wird in Deutschland von der Deutschen Post AG sowie von der Hermes Logistik Gruppe Deutschland GmbH angeboten. In Österreich und der Schweiz hat man nur die Wahl zwischen einem Großbrief oder einem Paket. Das Päckchen gibt es als Small Packet auch bei der Royal Mail.[1]

Das Päckchen ist freizumachen und mit der Aufschrift „Päckchen“ zu versehen. Der Weltpostverein führte diese Gattung 1929 auf seinem 9. Kongress in London als Petit paquet (Französisch = Weltpostsprache) oder Small Packet ein, nachdem es einige Mitgliederstaaten vorab getestet hatten. Die Bezeichnungen „Petit paquet“ oder hilfsweise Small Packet ist auch beim internationalen Versand zusätzlich anzubringen.

Der wesentliche Unterschied zum Brief war neben Zulassung der Rollenform die Beförderung mit der Paketpost statt Briefpost, was insbesondere beim internationalen Versand zu längeren Laufzeiten führen konnte. Heutzutage werden Päckchen in der Regel im Rahmen der Briefzustellung ausgeliefert. Beim Versand ins Ausland bot das Päckchen bis 2011 den Vorteil, dass es auch auf dem langsamen und preiswerteren Land- oder Seeweg versandt werden konnte. Ein DHL-Päckchen ist im Gegensatz zum Paket in Deutschland nicht versichert oder sendungsverfolgt, gegen Aufpreis werden jedoch geringe Versicherungen und Versandnachweise beim internationalen Versand angeboten. Hermes bietet beim Päckchen-Versand hingegen Versicherung bis 50 Euro sowie Sendungsverfolgung ohne Aufpreis an.

Das Päckchen bis 1 kg wurde am 1. Januar 1920 im Reichspostgebiet, nach dem Vorbild anderer Postverwaltungen, eingeführt.[2] Einschreiben, Wertangabe oder Nachnahme waren ausgeschlossen. Vom 1. Juli 1928 an waren offene und geschlossene Päckchen zugelassen, als Briefpäckchen bis 1 kg oder als sonstige Päckchen bis 2 kg. Briefpäckchen mussten sich für die Beförderung mit der Briefpost, sonstige Päckchen für die Beförderung in Säcken eignen. Ende 1933 wurde die unklare Bezeichnung „sonstige“ aufgehoben,[2] es gab nun das Päckchen zu 2 kg und das Briefpäckchen zu 1 kg. Einschreiben und das Verlangen eines Rückscheins sowie Nachnahme auf Briefpäckchen wurden zugelassen. Als 1938 das Höchstgewicht für Briefe auf 1 kg angehoben wurde, fielen die Briefpäckchen weg. Zur Vereinfachung des Päckchen-Verteilerdienstes wurde 1941 das Reich in 24 Päckchenleitgebiete eingeteilt, die durch Leitzahlen gekennzeichnet waren. 1951 wurde diese Aufteilung wieder aufgegeben.[3] Zugelassen waren Dreiecks-, Kreis- und sonstige Formen, die bei anderen Briefsendungen nicht zulässig waren. Eine Einlieferungsbescheinigung gab es auf Antrag gegen Gebühr. In der Postordnung der Deutschen Bundespost (DBP) zählte das Päckchen zu den Briefsendungen. Relikt aus dieser Zeit war es, dass ein Päckchen bis Ende 2020 noch mit Briefmarken freigemacht werden konnte. Seit dem 15. November 2014 gibt es wieder 2 verschiedene Päckchenformate: Neu war das 1-kg-Päckchen mit höchstens 30 × 30 × 15 cm.[4] Es wurde zum 1. Juli 2018 durch ein neues Format mit nun 35 × 25 × 10 cm ersetzt, das jetzt auch wieder 2 kg wiegen darf.[5]

Seit 1. Januar 2021 ist die Freimachung von Päckchen mit Briefmarken nicht mehr zulässig. Die extra hierfür ausgegebenen Briefmarken zu 3,79 und 4,50 Euro können im ersten Halbjahr noch für die Einlieferung in die Filiale aufgebraucht werden. Kritisiert wurde, dass die Öffentlichkeit, auch die Presse, von der Deutschen Post im Vorfeld nicht über diese Einschränkung informiert wurde.[6]

Für den innerdeutschen Versand gilt: Ein quaderförmiges Päckchen darf das Maß 60 × 30 × 15 Zentimeter nicht überschreiten. Für Päckchen in Rollenform gelten 90 Zentimeter Länge und 15 Zentimeter Durchmesser als Obergrenze. Die Mindestmaße sind 15 × 11 × 1 cm für quaderförmige und Länge 15 und Durchmesser 5 cm für rollenförmige Päckchen. Das Gewicht darf maximal 2 kg betragen.

Das DHL Pluspäckchen S ist eine mit saisonalen Motiven bedruckte vorfrankierte Kartonage im Format 25 × 17,5 × 10 Zentimeter. Das Gewicht darf maximal 10 kg betragen. Das Pluspäckchen ist deutlich günstiger als das DHL Paket bis 10 kg, kommt aber ohne Sendungsverfolgung.

Für den internationalen Versand von quaderförmigen Päckchen gilt folgende Regelung: Die Summe von Länge, Breite und Höhe darf 90 Zentimeter nicht überschreiten, wobei keine Seite länger als 60 Zentimeter sein darf. Beim internationalen Versand von Rollen gelten folgende Regeln: Länge nicht größer als 90 Zentimeter, Länge plus zweifacher Durchmesser nicht größer als 104 Zentimeter. Die Mindestmaße sind – wie im innerdeutschen Verkehr – 15 × 11 × 1 cm für quaderförmige und Länge 15 und Durchmesser 5 für rollenförmige Päckchen.

Die Summe aus längster und kürzester Seite darf 37 cm nicht überschreiten. Das Gewicht darf maximal 25 kg betragen.

Pluspäckchen mit Weihnachtsmotiv 2017

Pluspäckchen bestehen aus Verpackung (Packset der Deutschen Post) sowie dem Porto (Motiv-Wertmarke) und dürfen innerhalb Deutschlands abweichend bis zu 10 Kilogramm wiegen.

Haftung und Sendungsverfolgung sind seit dem 1. Januar 2012 innerhalb Deutschlands auch bei der Onlinefrankierung nicht mehr möglich. Gegen einen Aufpreis von 2,20 Euro (EU) bzw. 3,20 Euro (Welt) sind internationale Sendungen bis 50 EUR versichert und bieten eine Sendungsverfolgung in über 40 Länder. Die Sendungsverfolgung ist dabei nicht für alle Länder verfügbar[7]. Auch aus dem Ausland sind solche registrierten Sendungen möglich, falls die dortige Post dies anbietet. Von der Deutschen Post werden solche Sendungen wie Einschreiben behandelt und gegen Unterschrift ausgeliefert.

Hermes-Päckchen sind bis 50 Euro ohne Aufpreis versichert. Sendungsverfolgung ist möglich.

Die Österreichische Post AG erklärt im August 2016, ab Jahresbeginn 2017 Päckchen als Inlands-Sendeform mit 2 kg Gewichtslimit in zwei Varianten anzubieten: Eine die ins Postfach passt, und eine die größer sein darf. Einfach zu handhaben wie ein Brief, doch mit Sendungsverfolgung.[8]

Wie groß darf ein Päckchen bei DHL sein?

Wie groß darf mein Paket sein? Deutschlandweit dürfen Sendungen, die bis zu 31,5 kg schwer sind, bis zu 120 cm x 60 cm x 60 cm (Länge x Breite x Höhe) groß sein. Zu beachten ist dabei, dass das Maximalmaße von den jeweiligen Gewichtsstufen abhängen: 2 kg Paket: 60 cm x 30 cm x 15 cm.

Was zählt noch als Päckchen?

Für Päckchen in Rollenform gelten 90 Zentimeter Länge und 15 Zentimeter Durchmesser als Obergrenze. Die Mindestmaße sind 15 × 11 × 1 cm für quaderförmige und Länge 15 und Durchmesser 5 cm für rollenförmige Päckchen. Das Gewicht darf maximal 2 kg betragen.

Was ist ein Päckchen und was ein Paket?

Ganz gleich, welche Waren Sie versenden möchten: Zwischen einem Päckchen und einem Paket bestehen in der Regel sowohl ein Unterschied in der Größe und dem Gewicht sowie in der Frankierung. Im Gegensatz zu einem Paket erfolgt der Versand eines Päckchens meist ohne Sendungsnachweis und unversichert.

Wie groß darf ein Päckchen sein 2022?

Mindestmaße: grundsätzlich 15 × 11 × 1 cm, bei Päckchen XS International jedoch keine Mindesthöhe. Höchstmaße: Päckchen XS International 35 × 25 × 3 cm; Päckchen M International L+B+H=90 cm, keine Seite länger als 60 cm; Paket International bis 2 kg 60 × 30 × 15 cm; Paket International 120 × 60 × 60 cm.