eine wiedereingliederung traue ich mir auch nicht zu. ich habe einfach ein zu schlechtes gewissen, wieder zu dieser firma zurückzukehren.
danke
susi
von
1. Auf k e i n e n Fall selber kündigen ( wegen eventuellem Verlust einer Abfindung,
Sperre durch Agentur für Arbeit etc. )
2.weiter krank schreiben lassen und in Behandlung bleiben
3. SELBST entscheiden ob
eventuell EM-Antrag gestellt werden sollte ( erfolgt auch automatisch sobald die Reha
Sie als ERWERBSUNFÄHIG - nicht zu verwechselns mit Arbeitsunfähig entlässt - RehaAntrag wird dann automatisch als Rentenantrag
gewertet )
Wichtig ist Ihre Gesundheit und nicht der Arbeitsplatz
oder sonst etwas !
von
Empfehle Ihnen auch bei dem Abschlussgespräch aus der Reha den Arzt zu fragen, was er in den Rehabericht schreiben wird ( bezüglich arbeitsund erwerbsminderung ! )
Sie können dann gleich dem Arzt
I h r e Meinung dazu mitteilen und eventuell noch den Bericht in eine von Ihnen
gewünschte Richtung versuchen zu
beeinflussen.
von
Kann es sein, dass Sie Ilsi sind?? Die hat auch andauernd solche Fragen ins Forum gestellt?? Falls, nicht, vergessen Sie´s.
Experten-Antwort
Hallo Susisum,
ich weiß wirklich nicht, wie wir Ihnen in diesem Forum helfen sollten. Solange Sie weiter krank geschrieben sind und noch Krankengeldanspruch besteht, stellt sich die Frage der Kündigung doch gar nicht. Vielleicht können Sie ja die Probleme mit dem Arbeitgeber in der Therapie aufarbeiten...
Alles Gute.
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Eine Reha bereitet Patienten auf den Alltag vor. Manche brauchen aber auch zu Hause noch Unterstützung. Dabei helfen Nachsorgeprogramme.
Drei oder vier Wochen Reha reichen manchmal nicht aus, um wieder 100 Prozent fit zu sein. Welche Nachsorgeprogramme können helfen? Christiane Wendel, Redakteurin der Mitgliederzeitschrift "mobil", sprach dazu mit Thomas Steinbusch, Leiter des Sozialdiensts im Rheumazentrum Oberammergau.
Herr Steinbusch, bekommt jeder, der bei Ihnen eine stationäre Rehabilitation macht, automatisch einen Termin bei Ihnen, um die Zeit nach der Entlassung zu besprechen?
Ja – und zwar unabhängig vom Kostenträger. Schon während der Aufnahme filtert der Arzt heraus, welche Probleme der Patient hat. Im Gespräch mit dem Patienten kristallisiert sich dann deutlicher heraus, ob es um Leistungen zur Teilhabe, Nachsorge oder zum Beispiel häusliche Versorgung geht.
Wie erfährt man von Nachsorgeprogrammen wie IRENA? Sind solche Maßnahmen verpflichtend?
Das Programm ist freiwillig, wir informieren darüber und klären, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Wer nicht mitmachen möchte, hat dadurch keine Nachteile. Entscheidet man sich dafür, sind die Termine aber verpflichtend. Wir empfehlen sehr oft das T-RENA Programm. In unserem Haus hat die Medizinische Trainingstherapie in der Therapie einen großen Stellenwert. Somit ist es leichter, das hier Erlernte daheim noch einmal effektiver umzusetzen und anzuwenden.
Wer stellt den Antrag? Gibt es dafür bestimmte Fristen?
Wir suchen für den Patienten die wohnortnahen Anbieter von IRENA oder T-RENA aus. Dann klärt der Rehabilitand zunächst für sich, ob er daran teilnehmen möchte. Falls ja, erfragt er bei seinem Favoriten, ob und wann ein Platz frei ist. Die entsprechende Verordnung stellen wir aus. Wieder daheim, kann der Patient dann meist zeitnah starten.
Gibt es auch Programme, von denen Betroffene profitieren können, die bereits in Erwerbsminderungsrente oder Rente sind?
Nein, aber wir empfehlen natürlich immer das Funktionstraining der Rheuma-Liga. Auch die Teilnahme am Rehasport kommt infrage. Auch hier können wir mit entsprechenden Adressen
der Anbieter behilflich sein.
Rehanachsorge im Überblick
Damit nach einer Rehabilitation neu erlernte Verhaltensweisen gefestigt und in den Alltag übertragen werden können, müssen zum Beispiel Bewegungsprogramme fester Bestandteil werden. Eine wichtige Stütze, damit dies gelingen kann, ist das Funktionstraining der Rheuma-Liga. Es erfolgt in der Regel einmal pro Woche, ein Einstieg ist jederzeit möglich. Für die Teilnahme benötigt man eine ärztliche Verordnung. Krankenkassen oder die Rentenversicherung übernehmen für einen begrenzten Zeitraum die Finanzierung. Eine Teilnahme als Selbstzahler ist ebenfalls möglich.
IRENA
Für Erwerbstätige, die noch in die Rentenversicherung einbezahlen, gibt es spezielle Nachsorgeprogramme. Das wohl bekannteste Nachsorgeprogramm heißt IRENA, eine Abkürzung für Intensivierte Rehabilitationsnachsorge. IRENA kommt in Betracht, wenn nach der Reha bei zwei behandlungspflichtigen Diagnosen aus unterschiedlichen Gesundheitsbereichen noch Probleme bestehen. Das sind zum Beispiel ein internistisches und ein orthopädisches Problem. Ziel ist es, die Erwerbsfähigkeit zu stabilisieren und fortbestehende Einschränkungen zu verbessern. IRENA umfasst bis zu 24 wöchentliche Behandlungstermine mit einer Dauer von 90 Minuten. Das Programm erfolgt ausschließlich in stationären und ganztägig ambulanten Rehaeinrichtungen. An- und Abfahrt müssen Betroffene allerdings selbst organisieren. Wer am gleichen Ort wohnt, bekommt zudem keine Fahrtkosten erstattet. Wer weiter weg wohnt, kann nach Ablauf der Maßnahme fünf Euro pro Anwendungstag erstattet bekommen.
T-RENA
Weitere Programme, die nach einer Reha genutzt werden können heißen T-RENA, genauer: Trainingstherapeutische Rehabilitationsnachsorge. Andere Begriffe dafür sind Muskelaufbautraining, Medizinische Trainingstherapie oder Krafttraining an medizinischen Geräten. Zielgruppe sind Menschen mit Funktionseinschränkungen am Haltungs- und Bewegungsapparat oder Betroffene, bei denen trainingstherapeutische Leistungen bereits während der Reha erfolgreich waren. T-RENA bietet 26 Termine, eine Verlängerung ist möglich. Der Landesverband Niedersachsen bietet T-RENA an.
Psy-RENA
Psy-RENA ist die Psychosomatische Rehabilitationsnachsorge, die im Anschluss an eine psychosomatische Rehabilitation eingesetzt werden kann. Außerdem gibt es eine Nachsorge für Kinder und Jugendliche.
Weitere Informationen
Mehr Infos gibt es auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung. Dort kann man auch einen Flyer „Reha-Nachsorge: Therapieerfolg nachhaltig sichern“ kostenlos herunterladen.