Im Brand- oder Katastrophenfall muss es den Feuerwehreinsatzfahrzeugen möglich sein, schnell und direkt an den Gefahrenherd zu gelangen. Das setzt das Vorhandensein und die Befahrbarkeit von Feuerwehrflächen voraus – sowohl die Zufahrt als auch die Flächen selbst dürfen weder versperrt noch bebaut oder besetzt sein. Jedes Unternehmen benötigte derartige Anfahrtswege und Feuerwehrflächen und hat die Aufgabe, diese Flächen für die Feuerwehr gemäß DIN 14090 zu planen und umzusetzen. Wann ist eine Zufahrt eine Feuerwehrzufahrt? Wie groß muss der entsprechende Weg oder Fläche sein? Show
Inhaltsverzeichnis Wann ist eine Zufahrt eine Feuerwehrzufahrt?Von einer „einfachen“ Zufahrt wird im privatrechtlichen Sinne meist dann gesprochen, wenn es um eine Verbindung zwischen Grundstücken und öffentlichen Verkehrsflächen geht. Damit ein solcher Zugangsweg als Feuerwehranfahrtsstrecke bezeichnet und benutzt werden kann müssen grundsätzliche Anforderungen gemäß DIN 14090 erfüllt werden:
Durch- und ZugängeZu- und Durchgänge müssen dem Rettungspersonal ermöglichen, unkompliziert an alle vor oder hinter dem Gebäude liegenden Bereiche zu kommen. Daher müssen sie folgende Eigenschaften aufweisen:
FahrspurenSoll eine Feuerwehrzufahrt anhand von Fahrspuren markiert werden (keine Verpflichtung), dann gilt:
Neigung100 Prozent ebenerdige Zufahrten finden sich meist selten. Bei vorhandenen Neigungen darf der Neigungswinkel in Längsrichtung maximal 10 Prozent betragen. Bei Neigungswechsel innerhalb der Zufahrtstrecke schreibt die DIN 14090 eine Ausrundung der Feuerwehrzufahrt mit 15 Meter Radius vor. Stufen und SchwellenFalls sich aufgrund der örtlichen Begebenheiten Stufen und Schwellen nicht vermeiden lassen, dürfen diese nicht höher als 0,08 Meter sein. Gleichzeitig sind auf einer Länge von 10 Metern mehrere Stufen und Schwellen verboten. Alle Zufahrten sind bautechnisch sicher und leicht begeh- oder befahrbar anzulegen. Sie sollten stets instandgehalten werden, damit es im Brandfall nicht zu unnötigen Komplikationen kommt (Humus, Eis, Schnee, Gefälle, Verwitterung, Überwucherung etc. entfernen). Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr und weitere wichtige Normen und technische RegelnNeben der hier besprochenen DIN 14090 können bei der Anlage, Pflege und Benutzung von Feuerwehrzufahrten und Flächen für die Feuerwehr folgende Regelungen von Relevanz sein:
VerkehrssicherungspflichtBesonders wichtig ist es, Feuerwehrzufahrten für alle Verkehrsteilnehmer kenntlich auszuschildern. Die „Hinweisschilder für die Feuerwehr“ werden nach DIN 4066 geregelt. In Ballungsräumen, bzw. Wohngebieten verlaufen meist öffentliche Parkstreifen entlang der Feuerwehrzufahrt. Dementsprechend müssen hier zusätzliche Parkverbotsbereiche eingerichtet werden. Beschriftung der FeuerwehrschilderDie Aufschrift der notwendigen Beschilderung für Zufahrtswege und Feuerwehrflächen ist:
© Mark – stock.adobe.com Die Hinweisschilder müssen stets durch ein Siegel der Bauaufsicht, bzw. des Amtes für Brandschutz und Rettungswesen verifiziert worden sein. Das Hinweisschild „Feuerwehrzufahrt“ ist im Einvernehmen mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde gleichzeitig durch ein Halteverbotsschild nach StVO zu kombinieren (bei öffentlichen Straßen, bzw. Parkzonen). Welche Maße dürfen Feuerwehrschilder haben?Die Hinweisschilder für Feuerwehrflächen müssen gemäß DIN 4066-2 mindestens 210 Millimeter auf 594 Millimeter groß sein – alle Brandschutzzeichen gem. ASR A1.3 20 auf 20 Zentimeter. SicherungsmaßnahmenFalls der Zugang zur Feuerwehrfläche unter Aspekten der Verkehrssicherung vor unbefugtem Zutritt gesichert, bzw. gesperrt werden muss, sollte dies in Absprache mit der örtlichen Feuerwehr vonstattengehen. Denn: im Einsatz muss es der Feuerwehr problemlos möglich sein, etwaige Sperrvorrichtungen mit zur Verfügung stehenden Mitteln zu öffnen (z. B. Absperrpfosten mit Dreikant-Verriegelung; Dreikantverriegelung nach DIN 3223 in einer elektrischen Schranke). LageplanJe nach Zufahrtssituation kann ein Lageplanschild zur Orientierung notwendig sein (z. B. bei Universitäten, großen Betriebsgeländen o. Ä.) In diesem Falle müssen auf dem Lageplan die Aufstellflächen und Feuerwehrzufahrten klar erkenntlich dargestellt werden (Zufahrten schwarz markiert und Anstellflächen rot). Aufstell-, Stell- und BewegungsflächenGemäß DIN 14090 werden Feuerwehrflächen in Aufstell- und Bewegungsflächen unterteilt. Unter Aufstellflächen werden befestigte, nicht überbaute, parallel oder rechtwinklig zur Gebäudeaußenwand stehende Flächen, die der Löschzug über die Feuerwehrzufahrt erreichen kann, verstanden. Wie der Name schon vermuten lässt, dienen sie dem Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen (auch des Drehleitertyps DLK 18/12), bzw. zur Anleiterung. Vorsicht: Im Gegensatz zu den Feuerwehrzufahrten sind Neigungen derartiger Flächen von mehr als 5 Prozent nicht zulässig. Nach DIN 14090 muss die Aufstellfläche mindestens 55 Quadratmeter (5 Meter Breite, 11 Meter Länge) umfassen und gleichzeitig gewährleisten, dass alle Anleiterpunkte von dort problemlos zu erreichen sind. Wichtig: Höhere Gebäude benötigen eine größere Aufstellfläche. Dabei muss die Aufstellfläche mindestens 8 Meter über die letzte Anleiterstelle hinausreichen. Aufstellfläche parallel zur AufstellwandDie DIN 14090 unterscheidet in ihren Vorgaben zwischen parallel oder rechtwinklig zur Gebäudeaußenwand stehenden Flächen. Bei parallelen Aufstellungsflächen gilt:
Rechtwinklig angeordnete AufstellflächeBei dieser Art der Aufstellfläche darf grundsätzlich nicht weniger als 1 Meter Entfernung zur Aufstellwand gegeben sein. Die jeweilig seitliche Grenze der Außenfläche darf maximal 9 Meter zum letzten Anleiterpunkt (bei einer Brüstungshöhe zwischen 8 und 18 Metern) betragen. Im Unterschied zur parallelen Lage müssen „nur“ 6 Meter maximale Entfernung zur letzten Anleiterstelle eingehalten werden. Stellflächen für tragbare LeiternNeben der Hubleiter wird eine tragbare Leiter für meist niedrigere Anleiterpunkte verwendet. Der große Unterschied ist hierbei, dass die Leiter kein Leiterfundament in Sinne eines Hubleiterwagens mit Stützen aufweist. Nicht zuletzt aus diesem Grund gelten für den Einsatz von tragbaren Leitern und deren Stellflächen besondere Anforderungen (zur Ermittlung der Maße und Richtwerte wird ein Anstellungswinkel von 70 Grad angesetzt):
Aufstellfläche auf öffentlicher VerkehrsflächeBei dem Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen auf der Fahrbahn muss diese eine lichte Mindestbreite von 3,5 Meter aufweisen. Gleichzeitig muss ausreichend Schwenkbereich gegeben sein – dieser Geländestreifen muss frei von Hindernissen und mindestens 20 Quadratmeter groß sein. Nicht zulässig sind Parkbereiche. Zusätzlich dürfen zwischen der Gebäudeaußenwand und der Fahrbahn, die als Aufstellfläche genutzt werden soll, keine zusätzlichen baulichen oder elektrischen Anlagen, Bäume oder Straßenlaternen, Eigentum der Bewohner etc. befinden. BewegungsflächenFlächen zum Be-und Entladen, sowie Lagerung von Einsatzgerätschaften definiert die DIN 14090 als sog. Bewegungsflächen. Zu diesen Geräten gehört generell die feuerwehrtechnische Beladung des Löschzuges und anderer Einsatzfahrzeuge, wie:
Bewegungsflächen müssen grundsätzlich mindestens 84 Quadratmeter pro Einsatzfahrzeug groß sein. Zusätzlich müssen vor und hinter den Bewegungsflächen Übergangsbereiche von mindestens 4 Metern existieren. Flächen für die Feuerwehr im ÜbersichtsplanFeuerwehrpläne dienen den Einsatzkräften bei Lösch- und Rettungsarbeiten dazu, stets den Überblick zu behalten. Auch Aufstell- und Bewegungsflächen sind fester Bestandteil eines Übersichtsplans. Wichtig: Zusätzlich zu den Zufahrtswegen und deren Lage muss auch stets die Tragfähigkeit der jeweiligen Fläche mitangegeben werden. Befestigung und TragfähigkeitAufstell- und Bewegungsflächen sowie Zugänge oder Zufahrten müssen derart befestigt sein, dass sie einer Bodenpressung von mindestens 800 Kilonewton pro Quadratmeter standhalten (die Nutzlast wird immer anhand ruhender Last berechnet). Zusätzlich müssen sie Feuerwehrfahrzeuge mit einer Achslast von bis zu 10 Tonnen und einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 16 Tonnen tragen können. Um diese Tragfähigkeit witterungsunabhängig zu ermöglichen, sind als oberste Deckschicht von Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen nur bestimmte Materialien zulässig:
Flächenbefestigungen für Feuerwehrflächen unterliegen der Nutzungsklasse N-Fw („Befahrbare Beläge für Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen“). Diesem Punkt kommt in der DIN 14090 besondere Aufmerksamkeit zu – beispielsweise wird der Umfang der Verwendung von Schotterrasen auf Feuerwehrflächen geregelt. Denn: wenn Schotterrasen nicht gepflegt wird, findet schnell ein Vermoosen statt, welches die Tragfähigkeit der Fläche verringern kann. Kellerdecken und UnterkellerungVor allem in Wohngebieten sind viele Flächen durch Keller oder Tiefgaragen unterbaut, die im Einsatzfall von Feuerwehrfahrzeugen befahren werden müssen. In der Praxis wird deren Tragfähigkeit gemäß der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) in Verbindung mit DIN EN 1991 gewährleistet. RandbegrenzungenAlle Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen müssen immer eine erkennbare Randbegrenzung aufweisen, die nicht witterungseingeschränkt ist. Die häufigsten Randbegrenzungen sind eine als befahrbar erkennbare Fläche oder eine Markierung mit nicht mehr als 0,8 Meter Höhe. Die entsprechende Markierung kann durch Bepflanzung, Pfosten oder Zäune stattfinden. Fazit: Feuerwehrfläche ist nicht gleich FeuerwehrflächeZwar werden Flächen für die Feuerwehr grundsätzlich ihrem Zweck nach unterschieden. Dennoch ist es in der Praxis oft der Fall, dass eine Fläche mehreren Aufgaben gewachsen sein muss. So kann z. B. eine Aufstellfläche gleichzeitig auch Bewegungsfläche sein und umgekehrt. Derartige Bereiche müssen gemäß DIN 14090 allen Anforderungen an die durchzuführenden Lösch- und Rettungsmaßnahmen, deren Gerätschaften und Hilfsmittel nachkommen. Dass eine Feuerwehrfläche sowohl Aufstellfläche und Bewegungsfläche ist, sollte immer im Ordnungsplan oder Lageplan vermerkt werden, da im Brand- oder Katastrophenfall Zeit oft knapp bemessen ist. Vor allem im städtischen Umfeld muss besonders darauf geachtet werden, ob die Fläche in Frage unterbaut ist oder nicht. Ansonsten kann es zu Sachschäden und schlimmstenfalls Personenschäden kommen. Die DIN 14090 ist dabei eine der wichtigsten Normen und versucht sich in letzten Jahren inhaltlich an die Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr anzunähern. Eine bereits 2016 angekündigte Novellierung der DIN steht jedoch noch aus. Quellen: „Sicherheitshandbuch Brandschutz", „Handbuch Brandschutzbegehungen", www.derbrandschutzbeauftragte.de, www.din.de, stmb.bayern.de, Feuerwehr Freiburg Wie breit ist ein Feuerwehr Löschfahrzeug?Länge: 6.500 mm. Breite: 2.500 mm. Höhe: 3.100 mm (1)
Wann ist eine Einfahrt eine Feuerwehrzufahrt?Der Begriff „Feuerwehrzufahrt“ stammt aus dem Brandschutzrecht und bezeichnet eine speziell für Rettungskräfte reservierte Zufahrt zu Objekten oder Grundstücken. Denn so ist sichergestellt, dass die Feuerwehr ein Gebäude mit schwerem Gerät erreichen und die notwendigen Lösch- sowie Rettungsarbeiten durchführen kann.
Wie sieht eine Feuerwehrzufahrt aus?Feuerwehrzufahrten können durch rot umrandete rechteckige Hinweisschilder mit dem Schriftzug “Feuerwehrzufahrt” gekennzeichnet sein. Diese Hinweisschilder für Feuerwehrzufahrten weisen eine Höhe von 210 mm und eine Länge von 594 mm auf (DIN 4066).
Wie groß muss eine Feuerwehraufstellfläche sein?Aufstellflächen müssen mindestens 5 m breit, mindestens 11 m lang und so angeordnet sein, dass alle zum Anleitern bestimmten Stellen von Hubrettungsfahrzeugen erreicht werden können.
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