Wer zahlt bei Unfall im Fitnessstudio?

Bevor Du gegen jegliche Art von Sportunfällen eine Versicherung abschließt, empfehlen wir Dir, Dich gründlich zu informieren und die verschiedenen Versicherungen zu vergleichen. Eine Unfallversicherung für Sportler sollte alle Leistungen abdecken, die für Dich wichtig sind. Auf jeden Fall sollte sie Dir folgende Leistungen bieten:

  • Kostenerstattung für alle medizinisch notwendigen Behandlungen
  • Lohnfortzahlung
  • Übernahme der Kosten für Rehamaßnahmen
  • Übernahme der Kosten für relevante, sporttypische Verletzungen

Da eine Unfallversicherung vor allem Schäden ersetzt, die Dir selbst entstehen, solltest Du auch eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Diese kommt im Falle eines von Dir verursachten Sportunfalls – beispielsweise durch ein grobes Foulspiel – für Schäden bei Dritten auf. Denn auch ohne Versicherung musst Du Schadensersatz für alle Sportunfälle leisten, die Du verursacht hast. Wenn bei einem Sportunfall Personenschäden entstehen, musst Du ohne eine umfassende Versicherung möglicherweise sogar Schmerzensgeldansprüche begleichen und die Behandlungskosten tragen.

Hast Du Dich für einen Versicherer entschieden, ist der Abschluss der Versicherung für Unfälle beim Sport meist schnell online gemacht. Du kannst Dich aber auch beraten lassen und die Versicherung persönlich abschließen.

Bei der CosmosDirekt bieten wir Dir einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz! Das bedeutet, dass Du Dir Deinen individuellen Versicherungsschutz mit den für Dich relevanten Leistungen und der passenden Versicherungssumme zusammenstellen kannst. Gerne unterstützen wir Dich auch bei der Zusammenstellung Deines Unfallschutzes. Melde Dich einfach bei unseren Unfall-Experten, wir kümmern uns um die perfekte Absicherung für Deine persönlichen Bedürfnisse.

Sie lieben den Nervenkitzel und wollen Ihre persönlichen Grenzen immer weiter austesten. Aber was, wenn doch mal etwas passiert? Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich auch als Hobby-Extremsportler optimal versichern können.

Das Landgericht (LG) Wiesbaden hat entschieden, dass das Opfer eines Verkehrsunfalles die Erstattung von Kosten für den Besuch eines Fitnessstudios begehren kann, wenn dies aufgrund des durch einen Verkehrsunfall vom Schädiger zu verantwortenden Gesundheitszustandes des Opfers bedingt ist (LG Wiesbaden, Urt. v. 22.10.2019 – 9 O 218/18).

Konkret ging es um ein unfallbedingt notwendiges Muskelaufbautraining zum Zwecke der Gelenkstabilisierung.

https://www.fitforfun.de/sport/fitness-studio/haftung-im-studio-was-tun-bei-diebstahl-oder-unfall_aid_9001.html

Haftung im Studio Was tun bei Diebstahl oder Unfall?

Sie wollten nur kurz unter die Dusche springen, und beim Anziehen stellen Sie fest: das Handy ist weg. Haftung im Fitness-Studio bei Diebstahl oder auch bei Unfällen – so läuft´s!

Wer zahlt bei Unfall im Fitnessstudio?

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  • Wer zahlt bei Unfall im Fitnessstudio?

Haftung im Studio ist ein wichtiges Thema. Denn Diebstähle im Fitness-Studio passieren leider häufiger als uns lieb ist. Manchmal ist man selbst daran schuld, z.B. wenn man seine Sachen unbeaufsichtigt im Umkleideraum zurücklässt. Manchmal werden aber auch Spinde aufgebrochen und Dinge herausgestohlen. In beiden Fällen ist die Überraschung hinterher böse und der Ärger groß. Genauso wenig rechnet man wohl mit einem Unfall beim Training. Aber auch dies kann schnell Realität werden, etwa wenn Drahtseile an Kraftmaschinen reißen oder man die Kontrolle über das Laufband verliert. Bleibt also die Frage nach der Haftung im Studio: Wer haftet für Sachschäden oder Verletzung der Gesundheit?

Schau mal in deinen Vertrag rein. Da müsste bei den AGB ein Haftungsausschluss stehen, ausgenommen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Ich habe 2 Jahre gebraucht, bis ich die 70 kg gedrückt habe. Mir wurde das auch nicht in die Wiege gelegt. - Markus Rühl

Stickysammlung (sollte das meiste beantworten):
http://www.team-andro.com/phpBB3/read-f ... 07724.html
Trainingsplansammlung von DZA:
http://www.team-andro.com/phpBB3/dza-s- ... 74520.html

Und das hier möchte ich allen Kalorienängstlichen jungen Leuten nahelegen sich einmal durchzulesen
http://www.team-andro.com/phpBB3/starti ... 09431.html

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Wer zahlt bei Unfall im Fitnessstudio?

svsTA Elite Member Beiträge: 3879Registriert: 06 Jun 2013 13:54Geschlecht (m/w): mKörpergewicht (kg): 95Körpergröße (cm): 189Körperfettanteil (%): 15Bankdrücken (kg): 135Kniebeugen (kg): 170Kreuzheben (kg): 205Lieblingsübung: SquatBenchHebenIch bin: Perfektionist

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Re: Bin ich im Fitnessstudio beim Sport versichert?

Wer zahlt bei Unfall im Fitnessstudio?
von svs » 07 Apr 2014 14:17

Also so wie du dasm Beispiel schilderst, trifft ja den Betreiber keinerlei Schuld, sondern man ist vielmehr wegen eigener "Dummheit" gestürzt/gestolpert etc.
Bei Fragen der Haftung folgt diese grds. der Schuld, ergo ist der Verschuldner eines Unfalls auch idR der Haftende.
Den Betreiber trifft lediglich die Verkehrssicherungspflicht, d.h. alle Geräte/Hanteln/Maschinen müssen laufend geprüft und sicher sein. Ansonsten haftet der Betreiber.
Zusätzlich KANN er haften, wenn eine Einweisung in die Benutzung der Geräte usw (schuldhaft) unterblieben ist, würde aber in der Praxis nicht unbedingt einfach nachzuweisen sein denke ich.

_lift94 hat am 05 Jun 2016 20:17 geschrieben:Aber für die meisten hier bedeutet ja ein Lächeln bereits "Die Alte hätte ich locker wegflanken können".

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tacSTARTA Stamm Member Beiträge: 365Registriert: 04 Okt 2013 19:36Wohnort: KölnGeschlecht (m/w): mKörpergewicht (kg): 85Körpergröße (cm): 180Körperfettanteil (%): 14Trainingsbeginn (Jahr): 2012Wettkampferfahrung: NeinSteroiderfahrung: NeinTrainingsort: StudioTrainingslog: JaLieblingsübung: LH RudernErnährungsplan: NeinKampfsport: NeinZiel Gewicht (kg): 85Ziel KFA (%): 8Studio: J.Fit.Fachgebiet I: TrainingFachgebiet II: ErnährungIch bin: 26

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Re: Bin ich im Fitnessstudio beim Sport versichert?

Wer zahlt bei Unfall im Fitnessstudio?
von tacSTAR » 29 Mai 2015 08:49

Oxyuranus hat geschrieben:Du

In manchen Studios wird sogar drauf hingewiesen, wenn du dich verletzt durch eigene Schuld oder wie auch immer haften die nicht dafür



Jo ist genau wie an einer Baustelle. "Eltern haften für Ihre Kinder". Völliger Quatsch.
Sollte man sich an einem Gerät verletzten bei ordnungsgemäßer Nutzung haftet das Studio unbeschränkt, da kann man auch irgendwelchen Quatsch in die Hausordnung schreiben - das hilft relativ wenig. Die Geräte müssen halt sauber funktionieren und gerpüft sein.

Ansonsten eine private Unfallsversicherung abschließen für 10-20€ im Monat und man ist ganz gut abgesichert.

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Wer zahlt bei Unfall im Fitnessstudio?

ItsmynameTA Premium Member Beiträge: 13775Registriert: 03 Jan 2014 18:23Geschlecht (m/w): m

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Re: Bin ich im Fitnessstudio beim Sport versichert?

Wer zahlt bei Unfall im Fitnessstudio?
von Itsmyname » 29 Mai 2015 09:47

tacSTAR hat geschrieben:Jo ist genau wie an einer Baustelle. "Eltern haften für Ihre Kinder". Völliger Quatsch.
Sollte man sich an einem Gerät verletzten bei ordnungsgemäßer Nutzung haftet das Studio unbeschränkt, da kann man auch irgendwelchen Quatsch in die Hausordnung schreiben - das hilft relativ wenig. Die Geräte müssen halt sauber funktionieren und gerpüft sein.


Wenn die Geräte ordnungsgemäß gewartet und kontrolliert wurden, haftet der Betreiber nicht für Verletzungen, die an dafür zugelassenen Geräten bei bestimmungsgemäßer Nutzung dem Nutzer entstehen. Woraus sollte sich eine solche Haftung ergeben? Das ist kein Fall der Gefährdungshaftung, mithin ist ein Verschulden des Studiobetreibers erforderlich. Pech und allgemeines Lebensrisiko fällt in den eigenen Verantwortungsbereich des Trainierenden.

mein Spielzimmer:
http://www.team-andro.com/phpBB3/homegy ... l#p9246299

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16k 

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Re: Bin ich im Fitnessstudio beim Sport versichert?

Wer zahlt bei Unfall im Fitnessstudio?
von 16k » 30 Mai 2015 13:38

Itsmyname hat geschrieben:Ob der Trainer verplichtet ist, Dich einzuweisen und zu beaufsichtigen, sollte sich aus Deinem Vertrag ergeben. Ich gehe nicht davon aus, dass irgend ein Studiobetreiber so blöd ist, in den AGBs eine Verpflichtung zu übernehmen, die Trainierenden richtig einzuweisen und beim Training zu beaufsichten.


Das sollte nicht eine Verpflichtung, sondern eine Grundlage sein. Zu jedem Fitnessstudio sollte mindestens ein erfahrener Trainer gehören, der regelmäßig die Trainierenden kontrolliert und Anfänger einweist. Das sollte er sich selbst zur Pflicht machen. Gerade Anfänger profitieren sehr davon. Fortgeschrittene Trainierende kommen natürlich zunehmend selbstständig zurecht.
Vielleicht sogar noch besser zwei: Einer, der in die Kraft- und Fitnessrichtung geht und einer, der in die BB Richtung geht
Bei mir im Gym ist das so völlig normal. Nur der Fokus liegt zu sehr auf Maschinen, aber das ändert ja nichts an der Vorgehensweise.

MMn hat haben die meisten nicht die Bezeichnung "Trainer" verdient. Vielmehr Regelkontrolleur, der schaut, dass die Geräte nicht kaputt gehen, nichts geklaut wird und niemand ohne Mitgliedschaft trainiert.

Das Fehlen eines richtigen Trainers in einem Fitnesstudio ist für mich persönlich nur - wie ich schon geschrieben habe - :

16k hat geschrieben:[...] ein weiterer Grund, warum das übliche Modell des Fitnessstudios irrational, leichtsinnig und gefährlich ist.

Was passiert wenn man sich im Fitnessstudio verletzt?

Sollten Sie sich trotz vorangegangener Einweisung an einem Trainingsgerät verletzen, besteht die Möglichkeit auf Schadensersatz. Die Haftungsgrundlage des Betreibers ergibt sich in der Regel aus § 823 BGB. Der Betreiber des Fitnessstudios steht in der Pflicht die Trainingsgeräte in regelmäßigen Intervallen zu warten.

Welche Versicherungen braucht man für ein Fitnessstudio?

Welche Versicherungen braucht ein Fitnessstudio?.
Betriebshaftpflichtversicherung..
Inhaltsversicherung..
Rechtsschutz-Versicherung:.
Gebäudeversicherung..
Ertragsausfall-/Unterbrechungs-Versicherung..
Cyber-Versicherung..

Wer haftet bei Diebstahl im Fitnessstudio?

Wird einem Mitglied im Umkleideraum oder aus dem Spind etwas gestohlen, so haftet dafür grundsätzlich der Studiobetreiber. Dieser Haftung kann er sich weder durch ein Hinweisschild „Für Garderobe wird keine Haftung übernommen“ noch durch eine haftungsbefreiende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entziehen.