Wer steht im Fahrzeugbrief Halter oder Eigentümer?

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Rechtliche Frage

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Kfz: Was unterscheidet Halter, Eigentümer und Fahrer?

Foto: Franziska Gabbert (dpa)

Der Halter eines Fahrzeugs muss nicht unbedingt auch der Eigentümer sein - dieser Umstand ist ein wichtiges rechtliches Detail. Auch die Person, die hinterm Steuer sitzt, kann abweichen - zur Geltung kommen diese Unterschiede beispielsweise bei Unfällen.

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Fahrer, Halter und Eigentümer eines Autos kann dieselbe Person sein. Sie muss es aber nicht, erklärt der Tüv Nord. Fahrerin kann zum Beispiel die Tochter des bei der Zulassungsbehörde als Fahrzeughalter eingetragenen Vaters sein.

Verschiedene Konstellationen möglich

Ob der Halter auch Eigentümer eines Fahrzeugs ist, spielt keine Rolle. Das Auto könnte zum Beispiel geleast sein und damit im Eigentum des Herstellers oder der Bank stehen.

Denn der Fahrzeugbrief, der in Deutschland im Jahr 2005 durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt wurde, zeigt lediglich, auf welche natürliche Person das Auto zugelassen ist. Halter im Sinne der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften ist, wer ein Fahrzeug "auf eigene Rechnung" gebraucht und darüber verfügt, also den Nutzen aus seiner Verwendung zieht und die Kosten dafür bestreitet.

Verantwortlichkeit liegt beim Halter

Der Halter, der nicht zwangsläufig auch Eigentümer des Fahrzeugs sein muss, kann deshalb auch belangt werden, wenn es zu einem Bußgeld oder einer Haftungsfrage kommt. Denn für die Verkehrssicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb ist nicht der Eigentümer, sondern der Fahrzeughalter verantwortlich.

Zwar kann der Fahrer rechtlich dafür belangt werden, wenn er keinen Führerschein besitzt oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht. Doch auch den Halter kann eine Schuld treffen, sofern ihm beispielsweise bekannt ist oder bekannt sein musste, dass der Fahrer nicht zum Fahren geeignet oder das Auto nicht verkehrssicher ist. (dpa)

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Ist der Fahrzeugbrief ein Eigentumsnachweis?

Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) ist der „Eigentumsnachweis“ des Fahrzeugs. Er enthält Informationen zum Eigentümer und zum Fahrzeug. Der Eigentümer muss nicht der Halter sein.

Wem gehört das Auto dem Käufer oder dem der im Brief steht?

Entscheidend ist also: Eigentümer ist nicht, wer im Fahrzeugbrief eingetragen ist, sondern derjenige, der das Fahrzeug erworben hat. Dies kann sich aus einem schriftlichen Kaufvertrag ergeben. Liegt ein solcher jedoch nicht vor, ist man bei der Klärung der Eigentumsfrage auf Indizien angewiesen.

Wer trägt Halter im Fahrzeugbrief ein?

Der Eigentümer ist die Person, die das Auto gekauft hat. Der Halter trägt unter anderem die Kosten für Versicherung und Sprit und fährt den Pkw. Hier liest Du, was im Fahrzeugschein steht und wozu man ihn braucht.

Können Kfz Halter und Eigentümer unterschiedlich sein?

Eigentümer ist die Person, die das Fahrzeug gekauft hat und an den der Händler es übergeben hat. Es gibt aber nicht selten Fälle, in denen der Halter und der Eigentümer nicht identisch sind. Beispielsweise bei Leasingfahrzeugen ist Eigentümer die Bank, während Halter der Leasingnehmer ist.

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