… das ist hin und wieder die Frage, wenn während der Arbeitszeit ein Unfall geschieht | Nicht jeder Unfall während der Arbeitszeit ist automatisch ein Arbeitsunfall / Sonderfälle in der gesetzlichen Unfallversicherung Show von Birgit Loewer-Hirsch | aus Akzente Unfälle während der Arbeitszeit sind in der Regel Arbeitsunfälle und damit BG-versichert. Allerdings ist das nicht automatisch so. Es hängt nämlich davon ab, inwiefern sich die Tätigkeit, bei der es zum Unfall kam, auf den betrieblichen, versicherten Bereich zurückführen lässt oder nicht. Nachfolgend einige Fälle, die die Abgrenzungen zwischen versicherter und nicht versicherter Tätigkeit aufzeigen. Arbeitskleidung Arztbesuch Mitarbeiter, die sich aufgrund von Arbeitsschutz- oder Hygienevorschriften ärztlich untersuchen lassen, sind während der Untersuchung und auf dem Weg dorthin versichert. Auslandsaufenthalt Ausstellungen und Messen Betriebsausflug | Betriebsfest Essen und Trinken | Weg zum Essen Versichert ist der Weg zum Essen während der Pause. Dies gilt sowohl für den Weg zur Betriebskantine als auch zu außerhalb gelegenen fremden Kantinen oder Gaststätten. Nicht versichert ist der Aufenthalt in der Kantine oder Gaststätte. Fahrsicherheitstraining Fahrt eines kranken Kollegen zum Arzt | nach Hause Fortbildung außerhalb der Arbeitszeit Grippeschutzimpfung Körperreinigung Ist ein Unfall, den ein Arbeitnehmer beim Anziehen der Arbeitskleidung im Betrieb hat, ein Arbeitsunfall und folglich BG-versichert? Oder: Wie sieht es mit dem BG-Versicherungsschutz beim Duschen nach Arbeitsende im Betrieb aus? In der letzten Ausgabe von akzente haben wir eine Reihe von Fällen vorgestellt, die Abgrenzungen zwischen versicherter und nicht versicherter Tätigkeit aufzeigen. Die Reihe der Fälle wird hier fortgesetzt. Krank geschrieben – früher wieder zur Arbeit Neckerei, Spielerei, Scherz, Streit Pause Nicht jeder Unfall während der Arbeitszeit ist automatisch ein Arbeitsunfall und damit BG-versichert. Voraussetzung für den Versicherungsschutz: Die Tätigkeit, bei der es zum Unfall kam, lässt sich auf den betrieblichen, versicherten Bereich zurückführen. Personalkauf Rauchen Versicherungsschutz besteht auch dann nicht, wenn wegen des Rauchverbots der Arbeitsplatz verlassen werden muss. Die Wege zum Rauchen sind anders zu beurteilen als die Wege zum Essen. Essen ist – im Gegensatz zum Rauchen – ein zwingendes, zum Lebenserhalt notwendiges Bedürfnis. Die Entscheidung zu rauchen ist eine rein persönliche Entscheidung des Arbeitnehmers. Streik Telearbeit Generell gilt: Der Versicherungsschutz greift, wenn man seine dienstlichen Aufgaben wahrnimmt. Das ist in der Regel im Arbeitszimmer der Fall und beim Instandhalten oder Transportieren eines Arbeitsgeräts, z. B. des Laptops. Versichert sind auch Dienstreisen und die Wege vom Büro zum Betrieb, z. B. um an einer Konferenz teilzunehmen. Der Versicherungsschutz beginnt dann mit dem Durchschreiten der Haustür. Nicht versichert ist der Arbeitnehmer hingegen in der restlichen Wohnung, also außerhalb des häuslichen Arbeitsbereichs – etwa auf dem Weg ins Badezimmer. Wer seine Arbeit für private Erledigungen unterbricht, ist ebenfalls nicht mehr von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt. Trunkenheit am Arbeitsplatz/auf dem Arbeitsweg Kommt es wegen Alkoholgenusses auf dem Arbeitsweg zum Unfall, dann geht der Versicherungsschutz schnell verloren. Und zwar dann, wenn davon auszugehen ist, dass ein nicht unter Alkoholeinfluss stehender Verkehrsteilnehmer bei gleicher Sachlage wahrscheinlich nicht verunglückt wäre. Bei 1,1 Promille ist der Rechtsprechung zufolge absolute Fahruntüchtigkeit anzunehmen. Auch ein Beifahrer verliert den Versicherungsschutz, wenn er wissentlich im Fahrzeug eines volltrunkenen und somit absolut verkehrsuntüchtigen Fahrers mitfährt. Verursacht ein betrunkener Beifahrer einen Unfall, weil er z. B. ins Lenkrad greift, so ist nur der Beifahrer nicht versichert. Überschreitung
der Arbeitszeit Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht auch dann, wenn ein Arbeitnehmer über die tägliche Höchstarbeitszeit hinaus tätig ist. Wesentlich hierbei ist, dass der Arbeitnehmer zum Unfallzeitpunkt Tätigkeiten ausführt, die dem Unternehmen dienen sollen. Zahltag/Lohnempfang Online-Version: www.bgn.de, Shortlink = 937 Autor: Loewer-Hirsch Wer ist nicht versichert?Keine Gesundheitsversorgung erhalten Menschen ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland sowie Menschen ohne Krankenversicherung, die gleichzeitig ohne Sozialhilfe sind. Das können Selbstständige sein, die sich - vielleicht aus Kostengründen - bei keiner Krankenversicherung angemeldet haben, und Wohnungslose.
Wer ist nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert?Nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Menschen, die hauptberuflich selbstständig beziehungsweise freiberuflich erwerbstätig sind sowie Beamte, Richter und Zeitsoldaten.
Wann ist man nicht versichert?Du warst länger als drei Monate (GKV) oder länger als sechs Monate (PKV) nicht krankenversichert. Du hast in deiner versicherungslosen Zeit keine Leistungen in Anspruch genommen.
Wer ist alles versichert?In der GKV gibt es drei Möglichkeiten der Versicherung:. Pflichtmitgliedschaft. ... . Freiwillige Mitgliedschaft. ... . Familienversicherung.. |